Freitag, 26. August 2016

Compliance-Verstöße kosten deutsche Firmen hohe Einbußen

Begriffserklärung der Aaden Detektei Frankfurt


Während der Begriff Compliance in der betriebswirtschaftlichen Fachsprache und in großen Unternehmen bei der Organisation ihrer Firmenstruktur bereits seit Jahren gang und gäbe ist, kennt der Großteil der Bürger kaum die genaue Bedeutung dieser wichtigen Grundlage für reibungslose Arbeitsabläufe. Vom Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) wird Compliance als die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher, ethischer, regulatorischer und firmeninterner Vorschriften bezeichnet, die vom Firmenvorstand überwacht wird. Diese Sicherstellung der Einhaltung von Gesetzen und internen Regelungen ist in den Paragraphen 9, 30 und 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) festgesetzt und soll garantieren, dass aus dem Unternehmen heraus keine Straftaten begangen werden. Unsere Wirtschaftsdetektive aus Frankfurt a.M. weisen in der Zusammenarbeit mit mittelständischen Unternehmen regelmäßig auf die Wichtigkeit solcher Compliance-Regelungen hin, damit einerseits das Unternehmen besser vor internen wie auch externen Attacken geschützt ist und andererseits eine optimierte Schulung der Mitarbeiter stattfindet, die aufgrund diverser unterschiedlicher Delikte täglich im Fokus unserer Ermittler stehen.

Das große Problem bei Compliance ist die Verantwortung, die beim Vorstand des Unternehmens liegt: Hält sich ein Mitarbeiter nicht an die Regelungen seiner Firma und verstößt damit gegen die Compliance, fügt er dem Unternehmen bewusst oder unbewusst finanziellen oder reputativen Schaden zu und kann in einem Gerichtsverfahren nicht nur selbst zur Verantwortung gezogen werden, sondern ggf. auch den Vorstand in Schwierigkeiten bringen, da dieser seiner Aufsichtspflicht nicht oder nur in eingeschränktem Maße nachgekommen ist. Eine genaue Überwachung der firmeninternen Abläufe ist daher unerlässlich, und bei nur geringsten Verdachtsmomenten gegen einzeln oder gemeinsam agierende Mitarbeiter wird zu einem Einsatz unserer Detektei aus Frankfurt am Main geraten: 069 1201 8454-0.

Wie wird in Unternehmen der reibungslose Ablauf sichergestellt?


Die meisten Großunternehmen haben inzwischen Prozesse zur Sicherstellung der Compliance eingeführt, die im Allgemeinen Compliance-Management-Systeme (CMS) genannt werden. Darunter können die verschiedensten Arbeitsabläufe und Kontrollmechanismen fallen, die teilweise reibungslos, aber gelegentlich auch nur eingeschränkt funktionieren. Probleme können oft bei Befragungen der Mitarbeiter zum eigenen Arbeitsablauf auftreten, weil jede Auslassung oder Nichterwähnung von wichtigen Details bereits Konsequenzen nach sich ziehen kann; auch Überprüfungen der Compliance-Schulungsteilnahmen der Mitarbeiter und ähnliches führen häufig nicht zu den gewünschten Ergebnissen, bspw. wenn zwar eine Teilnahmebestätigung vorliegt, aber nicht einwandfrei nachgewiesen werden kann, ob der Arbeitnehmer tatsächlich beim gesamten Schulungsangebot anwesend war.

Während diese Vorgehensweisen und Einsichten in die Personalakten sowie Befragungen von Vorgesetzten, Geschäftspartnern und Kollegen noch zu den gestatteten Abläufen zählen, gilt eine genauere Überprüfung des speziellen Mitarbeiters spätestens bei Zahlungs- und Kontobewegungsüberwachungen und Observationen im Privatleben als illegal; das Gleiche gilt für den Arbeitsplatz, wenn nicht ein begründeter Verdacht gegen den Mitarbeiter vorliegt. Der Einsatz unserer Frankfurter Privatdetektive ist entsprechend nur in konkreten Verdachtsfällen möglich, da sie sich andernfalls, ebenso wie auch der beauftragende Vorstand, einer Straftat im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes schuldig machen würden.

Ein Angestellter ist beim Compliance-Verstoß erwischt worden – was nun?


Kann ein Mitarbeiter eines Compliance-Verstoßes überführt werden, so bestehen mehrere Möglichkeiten, mit diesem zu verfahren: Während viele Unternehmen bei einmaliger Zuwiderhandlung (abhängig von dem genauen Verstoß) Nachsicht walten lassen und den Mitarbeiter lediglich verwarnen, versuchen andere, dem Täter fristlos und gegen Schadenersatz zu kündigen. Dieser Schritt wird von unserer Wirtschaftsdetektei aus Frankfurt/Main bei schwerwiegenden Verstößen dringend angeraten, um bei Zuwiderhandlungen ein Exempel zu statuieren und möglichen Nachahmungstätern direkt zu zeigen, was ihnen bei ähnlichem Verhalten blüht. Außerdem: Wird in einem Betrieb öfter mal ein Auge zugedrückt, ließe sich später jeder neue Compliance-Verstoß damit verteidigen, dass bei vorherigen Taten nicht härter durchgegriffen wurde und man deshalb die gleiche Behandlung verdiene. Den Mitarbeiterstab von Detektiveinsätzen zu unterrichten, kann in mehrfacher Hinsicht positive Auswirkungen zeigen, ein Beispiel finden Sie hier.

Voraussetzung für arbeitsrechtliche Maßnahmen sind natürlich gerichtsfeste Beweise, für die unsere Frankfurter Detektive gerne sorgen, sofern sich der Anfangsverdacht tatsächlich bestätigt. Fristlose Kündigungen aus mittelständischen und großen Unternehmen werden von Richtern mitunter nur dann abgesegnet, wenn im Unternehmen ein funktionierendes Compliance-System besteht. Ist ein solches nicht vorhanden, einigt man sich oft lieber auf einvernehmliche und stillschweigende Abfindungen, anstatt eine fristlose Kündigung auszusprechen, die einen durchaus wichtigen Lerneffekt für Nachahmungstäter vorweisen könnte. Um diese internen Compliance-Prozesse einführen beziehungsweise verbessern zu können, ist es essentiell, sich mit möglichen Problembereichen im Arbeitsablauf auszukennen. Unsere Wirtschaftsermittler aus Frankfurt am Main beraten* Sie dahingehend gerne jederzeit und stehen stets zu Ihrer Verfügung: info@aaden-detektive-frankfurt.de.



Welche Vorteile bietet die Arbeit unserer Detektei aus Frankfurt?


Unsere Detektive aus Frankfurt a.M. sind in der Lage, sogenannte Background-Checks zu Mitarbeitern durchzuführen, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt. Es dürfen zwar begrenzt auch stichprobenartige Datenabgleiche zu Konto- und Kommunikationsinformationen erhoben werden, aber eben nicht gezielt zu einzelnen Mitarbeitern, sonst werden Bußgelder und Schadenersatzzahlungen von bis zu 300.000 € riskiert. Als eines der aktuelleren Beispiele dient hierfür der Datenschutzskandal bei der Deutschen Bahn unter Hartmut Mehdorn, bei dem die Daten von 173.000 Mitarbeitern mit denen von Lieferanten abgeglichen wurden, bei einigen davon sogar die Konten; die Folge: Mehdorn, der halbe Bahn-Vorstand und der Antikorruptionsbeauftragte verloren ihre Posten.

Der Einsatz von Wirtschafts- und Privatdetektiven ist dementsprechend nicht jederzeit möglich, da das Bundesdatenschutzgesetz die Privatsphäre von Angestellten als höchst schützenswert einstuft. Der Unternehmensvorstand kann demnach nicht einfach beliebig Angestellte überprüfen bzw. observieren lassen. Unsere Detektei aus Hessen wird entsprechend erst dann aktiv, wenn Verdachtsmomente dargelegt werden können, die eine genauere Überprüfung der entsprechenden Mitarbeiter rechtfertigen. Bei möglichen diesbezüglichen Zweifeln werden unsere Ermittler gerne beratend für Sie tätig und informieren Sie sowohl über die Handlungsmöglichkeiten, die in Ihrem speziellen Fall bestehen, als auch über jene, die aufgrund der Gesetzes- und Beweislage nicht wahrgenommen werden dürfen: 069 1201 8454-0. Bei zu verfassenden Compliance-Regelungen stehen unsere erfahrenen Privatdetektive aus Frankfurt am Main den Unternehmensleitungen natürlich auch gern zur Verfügung, da man grundsätzlich sagen kann: Je genauer und detailreicher ein Regelwerk verfasst ist, desto weniger Angestellte übertreten diese Regelungen unwissentlich. Ein großer Prozentsatz der Mitarbeiter, die unabsichtlich gegen die Compliance verstoßen, kann durch ein gutes Standardregulatorium auf die richtige Bahn gebracht werden. 

*Hinweis


Wir bieten keine Rechtsberatung an. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Anwaltskanzlei Ihres Vertrauens, gerne sprechen wir auf Nachfrage diesbezügliche Empfehlungen aus.

Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Frankfurt am Main

Barckhausstraße 1
D-60325 Frankfurt am Main
Telefon: 069 1201 8454-0
Fax: 069 1201 8454-9
E-Mail: info@aaden-detektive-frankfurt.de
Web: http://www.aaden-detektive-frankfurt.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Gabriele Ulott
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

Quellen:
http://www.aaden-detektive-frankfurt.de/2016/08/14/compliance-verstöße-kosten-deutsche-firmen-hohe-einbußen/
http://www.aaden-detektive-frankfurt.de/wirtschaftskriminalität/compliance-verstöße/

Dienstag, 9. August 2016

Lärmbelästigung in Weißenfels: Protokollierung und Messung

Schallbelästigung | Ruhestörung im Wohnraum


Vor drei Jahren hatte sich die alleinstehende Lehrerin Frau Rackwitz einen persönlichen Lebenstraum erfüllt, indem sie eine schicke Gründerzeitwohnung in Weißenfels kaufte und bezog. Ihre Freizeit verbrachte die spätere Klientin unserer Detektei in Weißenfels* vornehmlich mit dem Hören klassischer Musik und dem Lesen von Belletristik, ihre Wohnung diente ihr dafür als Oase der Ruhe. Doch vor einigen Monaten zogen über ihr neue Mieter ein und mit der Ruhe sollte es fortan vorbei sein. Frau Rackwitz klagte über extreme Lautstärke aus der Wohnung bereits ab 06:00 morgens, hierzu zählten alltägliche, aber in ihrer Beständigkeit penetrante Geräusche wie nie enden wollendes Duschen und die ständige Nutzung der Toilettenspülung, aber auch unnormaler Lärm wie plötzliche Knallgeräusche durch Schranktüren, den Toilettendeckel und sogar böllerartige Explosionen.

Beständiger Lärm erhöht den Stressfaktor, hält von der Erholung ab und kann sogar Erkrankungen verursachen. Lärmbelästigung ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 117 "Unzulässiger Lärm" im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Bei wesentlichen Schallbelästigungen ist der Geschädigte laut § 1004 BGB "Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch" berechtigt, vom Verursacher Unterlassung zu fordern. 

Mehr Bewohner als zulässig?


Gemäß Mietvertrag sollten in Frau Rackwitz' Nachbarwohnung nur zwei Personen (ein Ehepaar) leben. Dies war von der Hausverwaltung, in deren Besitz sich rund 80 % der Mieteinheiten im Objekt befanden, auch so intendiert, da es sich um ein sehr ruhiges Wohnhaus handelte, vornehmlich für Personen im mittleren bis gehobenen Alter. Alleinstehende und Ehepaare ohne Kinder bzw. mit bereits erwachsenen Kindern wurden klar gegenüber Studenten und Familien mit Kindern bevorzugt. Umso mehr wunderte es die Klientin unserer Privatdetektive in Weißenfels*, dass sie regelmäßig mehr als zwei Personen (zumeist vier bis sieben) aus der Wohnung über ihr wahrnahm und dass dazu fast täglich auch Kinder zählten (vermutlich die Enkel der Hauptmieter).

Die Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH sollte der Angelegenheit durch die Erstellung eines Lärmprotokolls und durch eine Lärmmessung auf den Grund gehen, denn bei Frau Rackwitz' Versuchen, die Sache zunächst mit den Nachbarn und, als das nicht fruchtete, mit der Hausverwaltung zu klären, endeten damit, dass sie als hypersensitive, verbitterte Alte in eine Ecke gestellt wurde. Sie bilde sich das alles sicherlich nur ein, hieß es.


Unnormale Dusch- und Badeintensität


Da der Lärmpegel laut Frau Rackwitz regelmäßig bereits um 06:00 Uhr morgens aufwallte, begab sich unser Detektiv für Weißenfels* um 05:30 Uhr in die Wohnung der Auftraggeberin, um sein Lärmprotokoll zu beginnen. Tatsächlich setzten kurz nach 06:00 Uhr Duschgeräusche aus der Nachbarwohnung ein, allerdings hielten sich diese im normalen Rahmen. Das Haus war nicht gut lärmisoliert und so drangen wahrnehmbare, aber unvermeidbare Geräusche aus dem Bad und aus den in der Wand verlaufenden Rohren in die unter der Geräuschquelle liegende Wohnung. Frau Rackwitz meinte hierzu: "Warten Sie mal ab. Das ist die Frau, die duscht immer leise, aber wenn gleich nach und nach der Rest der Meute kommt, wird es laut."

Tatsächlich wurde anschließend mit Hochdruck die Badewanne befüllt, wodurch eine störende Geräuschkulisse in Frau Rackwitz' Wohnung entstand. Dies konnte man allerdings keinem Fehlverhalten der Nachbarn anlasten, sondern der einfach schlechten Isolierung. Parallel zum beständig weiter platschenden Badewasser setzten nun auch wieder Duschgeräusche ein, die sich zusammen zu einer durchaus enervierenden Geräuschkulisse auftürmten. Das Badewasser wurde über einen Zeitraum von über einer Stunde eingelassen – als ob man versucht, eine Badewanne zu befüllen, ohne den Stöpsel zu schließen. Dass ein solches Verhalten auf die Dauer nervt, wenn man es jeden Morgen mitanhören muss, leuchtete unserem Wirtschaftsdetektiv in Weißenfels* ein, eine direkte Belästigung ließ sich daraus aber wohl eher nicht ableiten. Insgesamt wurden diese Weißenfelser Dusch- und Badespiele bis ca. 11:00 vormittags mit lediglich kurzen Unterbrechungen von maximal zehn Minuten fortgeführt.

Schallwerte ähneln einer Baustelle in der Wohnung


Während der oben geschilderten Waschzeit summierte sich der Lärmpegel zeitweise durch Umherrennen und das Fallenlassen diverser Gegenstände weiter auf. Diese Geräusche gingen den Stimmen nach eindeutig von Kindern aus, die zudem festes Schuhwerk tragen mussten, da ihre Schritte auf dem Parkettboden deutliche Klackgeräusche verursachten. Ab ca. 16:15 Uhr nahm der Ermittler unserer Wirtschaftsdetektei in Weißenfels* die von Frau Rackwitz erwähnten böllerartigen Knallgeräusche wahr. Wodurch genau sie verursacht wurden, ließ sich nicht feststellen, doch bei Lärmmessungen erreichten sie in Frau Rackwitz' Wohnung Spitzenwerte von 86 Dezibel. Zum Vergleich: Ein Rasenmäher schlägt mit etwa 80 dB an Lärm zu Buche. Mit Zimmerlautstärke hatte dies also nichts mehr zu tun, folglich lag eine Ruhestörung vor, die auch nicht mehr unter dem Schutzmantel des normalen Kinderlärms durchging. Hinzu kamen später noch Quietschgeräusche und dumpfes Schlagen auf den Boden mit einem unbekannten Gegenstand.

Ab 19:00 war die Kulisse in der Wohnung kaum noch auszuhalten, denn im Minutentakt drangen Knall- und Schlaggeräusche nach unten. Auch die morgendlichen Badespiele erlebten nun ein Revival und gipfelten darin, dass nach 23:00 Uhr mehrfach Unterwasserexplosionen stattfanden, die womöglich durch Feuerwerkskörper verursacht wurden. Deutlich vernehmbare Fernseh- und überlagernde Musikgeräusche setzten sich bis ca. 02:30 Uhr nachts fort, danach wurde es endlich still. Da bis 03:15 Uhr kein erneuter Lärm aufkam, beendete unser Detektiv in Weißenfels* seinen Einsatz nach über 21 Stunden.
Ständige Lärmbelastung kann zu psychischen und körperlichen Schädigungen führen. Die Richt- und Grenzwerte für Schallemissionen in Wohnräumen existieren nicht aus reinem Bürokratentum, sondern erfüllen eine Schutzfunktion.


Störung der Sonntagsruhe


Durch die erste Protokollierung und Messung konnte unsere Privatdetektei in Weißenfels* bereits feststellen, dass sich Frau Rackwitz' Nachbarn weder an die Nacht- noch an die Mittagsruhe hielten und zudem allgemein die gesetzlichen Richt- und Grenzwerte für Schallemissionen in Wohngebieten regelmäßig deutlich überschritten. Bei einem zweiten Einsatz an einem Sonntag sollte nun noch nachgewiesen werden, dass es sich bei den ersten protokollierten Vorfällen nicht um Einzelfälle gehandelt hatte und dass zudem auch eine Störung der Sonntagsruhe vorlag. Die Ereignisse und Messungen der ersten Maßnahme deckten sich weitgehend mit denen des Sonntagseinsatzes. Insbesondere das ausgiebige Duschen und Baden sowohl sehr früh morgens als auch sehr spät abends bzw. nachts stellten eine Kuriosität dar.

Frau Rackwitz erhielt von unserem Detektivteam in Weißenfels* einen gerichtsfesten Ermittlungsbericht mit einer Aufstellung der Messdaten. Anhand dessen konnte sie der Hausverwaltung beweisen, dass sie nicht die Spinnerin war, als die man Sie hingestellt hatte. Sie forderte entsprechende Maßnahmen durch die Hausverwaltung (Abmahnung, Kündigung des Mietvertrags und ggf. Zwangsräumung, sollten sich die Mieter weiterhin uneinsichtig zeigen).

Zweite Beauftragung unserer Weißenfelser Detektive* in derselben Angelegenheit


Bei der Hausverwaltung kam man überein, die Mieter aufgrund der bekannten Ereignisse nicht mehr dulden zu wollen – selbst dann nicht, wenn sie ihre Belästigungen künftig einstellen sollten. Das allgemeine Verhalten passte nicht zur Zielklientel des Hauses. Vor allem stieß es der Verwaltung übel auf, dass offenbar regelmäßig mehr Personen als die beiden zulässigen Mieter in der Wohnung lebten. Eine Abmahnung mit Unterlassungsaufforderung und Kündigungsandrohung verschickte man aber zunächst nur wegen der Ruhestörungen.

Da die Firma durch den für Frau Rackwitz gefertigten Ermittlungsbericht bereits die Kontaktdaten unserer Wirtschaftsermittler in Weißenfels* vorliegen hatte, beauftragte uns nun die Hausverwaltung ebenfalls mit der Überprüfung der Ruhestörer. Es ging ihnen dabei zwar auch um weitere Lärmmessungen, vornehmlich aber um den Nachweis der regelmäßigen Einquartierung weiterer Bewohner. Diese stellten sich im Zuge unserer zweiten Ermittlungen in dieser Angelegenheit als der Sohn der Hauptmieter samt Ehefrau und zwei Kindern heraus. Statt der laut Mietvertrag zulässigen zwei Bewohner lebten hier also gleich sechs – bei einer solchen Überlastung des hierfür eigentlich zu kleinen Wohnraums ist es natürlich kein Wunder, wenn selbst die Geräusche des alltäglichen Lebens in der Summe ruhestörend werden. Nach Abschluss des Folgeauftrags durch unsere Detektivagentur in Weißenfels* wurde dem Ehepaar der Mietvertrag wegen diverser grober Verstöße gegen selbigen mit kurzer Frist gekündigt.

Hinweise


Aus Gründen der Diskretion und des Datenschutzes wurden die Einsatzorte und einzelne personenbezogene Angaben abgeändert, ohne eine Sinnverschiebung der tatsächlichen Vorgänge zu verursachen.

*Hinweis: Sämtliche Einsätze der Aaden Wirtschaftsdetektei Leipzig werden in unserer Zentrale durch unsere Einsatzleitung in Leipzig bearbeitet. Wir verfügen über ein Netzwerk qualifizierter geprüfter Ermittler, die innerhalb kurzer Zeit vor Ort für Sie tätig werden können.

Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Leipzig
Brünner Straße 10
D-04209 Leipzig
Telefon: 0341 3549 012-0
Fax: 0341 3549 012-9
E-Mail: info@aaden-detektive-leipzig.de
Web: http://www.aaden-detektive-leipzig.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Gabriele Ulott
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

Quellen:
http://www.aaden-detektive-leipzig.de/2016/08/08/lärmbelästigung-in-weißenfels-protokollierung-und-messung/
http://www.aaden-detektive-leipzig.de/privatdetektiv-weißenfels-detektei-weißenfels/
http://www.aaden-detektive-leipzig.de/privatdetektive-leipzig/wohnungslärmbelästigung/

Mittwoch, 3. August 2016

Ausübung einer verbotenen Nebentätigkeit in der Krankheitszeit


Nach der Auftragserteilung platzierte sich ein aus zwei Einsatzkräften bestehendes Detektiv-Team in Rosenheim* abends an der Wohnadresse Herrn Erdings und am Haupteingang des Bordells. Das Fahrzeug der Zielperson befand sich an keinem der beiden Orte und auch nicht in der näheren (fußläufigen) Umgebung. Kurz vor 9 Uhr fand offenkundig ein Türsteherwechsel im Etablissement statt, doch weder der ankommende noch der verlassende Angestellte war Herr Erding. Währenddessen begab sich unser zweiter Wirtschaftsdetektiv in Rosenheim* von der Wohnadresse der Zielperson zur Wohnung von dessen Lebensgefährtin, wo er das parkende Zielfahrzeug auffand und folglich die Observation an dieser Adresse fortsetzte. In einem der Fenster, die laut Klingeltableau der Zielwohnung zuzuordnen waren, brannte Licht – vermutlich hielten sich sowohl die Zielperson als auch die Lebensgefährtin im Gebäude auf.

Da Herr Erding bis 12 Uhr nachts nicht gesichtet werden konnte, betrat unser Privatdetektiv in Rosenheim* das Bordell unter der Legende "Freier", um die dort tätigen Personen zu prüfen. Gemäß seiner bisherigen Beobachtungen befand sich zu diesem Zeitpunkt kein anderer Gast vor Ort, da der letzte wenige Minuten zuvor gegangen war. Neben dem gegen 9 Uhr gesichteten Türsteher und den dort tätigen Prostituierten war keine weitere Person im Etablissement zu sehen, offenbar arbeitete Herr Erding heute nicht. Kurz darauf verständigten sich unsere beiden Ermittler telefonisch darauf, die Maßnahme für den heutigen Tag zu beenden.

Plötzliche Genesung zur Geisterstunde


Leider war die Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH erst drei Tage vor Ablauf der Krankschreibung beauftragt worden. Entsprechend blieb uns nach dem erfolglosen Vortag nur noch ein einziger Einsatz zur Überprüfung des Verdachts auf Krankschreibungsmissbrauch. Heute galt es also. Zu Observationsbeginn parkte das Zielfahrzeug erneut vor dem Wohnhaus der Freundin. Am Club hingegen fand heute zur gestrigen Uhrzeit kein Türsteherwechsel statt; beim Öffnen der Bordelltür für einen Kunden konnte unser Detektiv in Rosenheim* aber feststellen, dass wieder der erste Herr vom gestrigen Tag eingeteilt war. Die Zielperson ließ sich weiterhin nicht sehen.

Punkt 12 Uhr lief die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab, Punkt 12 Uhr verließ Herr Erding das Haus seiner Lebensgefährtin, setzte sich ins Auto und fuhr auf direktem Weg zum Bordell, wo er seinen Kollegen an der Tür ablöste. Eine knappe Stunde später ging einer unserer beiden Wirtschaftsermittler unter der Legende Freier in den Club, um die Tätigkeit der Zielperson bezeugen zu können. Tatsächlich öffnete ihm Herr Erding die Tür, führte ihn an eine Bar und später in einen abgetrennten Raum, in dem ihm als vermeintlichen Kunden die Damen gezeigt werden sollten. Unser Privatdetektiv in Rosenheim* plauderte während der Führung locker mit der Zielperson, die bestätigte, seit etwa vier Monaten hier zu arbeiten. Während des Gesprächs putzte Herr Erding die Bar, bot dem Privatermittler ein Getränk an und bediente die Kasse. Als er genug gesehen hatte, täuschte unser Observant in Kooperation mit seinem draußen verbliebenen Kollegen einen Anruf seiner Ehefrau vor und verließ das Etablissement zwecks weiterer Observation.


... dachte sich wohl die Zielperson unserer Detektive in Rosenheim* und machte sich Punkt 12 Uhr nachts eilfertig auf den Weg zum verbotenen Zweitjob.

Zweittätigkeit gerichtsfest nachgewiesen


Durch die obigen Beobachtungen war gerichtsfest belegt, dass die Zielperson trotz ausdrücklichen Verbots des Hauptarbeitgebers weiterhin der Nebentätigkeit im Bordell nachging. Zwei weitere Observationen durch unsere Detektei in Rosenheim* an den Folgetagen belegten die Regelmäßigkeit der Tätigkeitsausführung.

Ob ferner Krankschreibungsbetrug vorlag, lässt sich schwierig einschätzen. Einerseits nahm Herr Erding die Tätigkeit erst nach Ende der Krankschreibung auf, andererseits erscheint die Korrektheit der Arbeitsunfähigkeit angesichts dessen kaum glaubhaft, dass die Zielperson genau auf die Minute nach dem Ende der AU wieder die Arbeit aufnahm.

*Hinweis*


Hinweis: Aus Gründen der Diskretion und des Datenschutzes wurden die Einsatzorte und einzelne personenbezogene Angaben abgeändert, ohne eine Sinnverschiebung der tatsächlichen Vorgänge zu verursachen.

*Hinweis: Sämtliche Einsätze der Aaden Wirtschaftsdetektei München werden in unserer Zentrale durch unsere Einsatzleitung in München bearbeitet. Wir verfügen über ein Netzwerk qualifizierter geprüfter Ermittler, die innerhalb kurzer Zeit vor Ort für Sie tätig werden können.

Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH München
Amalienstraße 71
D-80799 München
Telefon: 089 7007 4378-0
Fax: 089 7007 4378-9
E-Mail: info@aaden-detektive-muenchen.de
Web: http://www.aaden-detektive-muenchen.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Gabriele Ulott
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

Quellen:
http://www.aaden-detektive-muenchen.de/2016/08/01/ausübung-einer-verbotenen-nebentätigkeit-in-der-krankheitszeit/
http://www.aaden-detektive-muenchen.de/detektiv-rosenheim-detektei-rosenheim/
http://www.aaden-detektive-muenchen.de/mitarbeiterüberwachung-observation/verbotene-nebentätigkeit/


Betrugsmaschen für den doppelten Lohnzettel


Bei den Ermittlungen unserer Detektei für Rosenheim* in Sachen nicht genehmigte oder sogar explizit verbotene Nebentätigkeit geht der Verdacht unserer Klienten häufig mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihres zu observierenden Arbeitnehmers einher. Das ist wenig verwunderlich, denn wer zu einer Vollzeitbeschäftigung auch noch einen Teilzeitjob ausübt, ist in der Regel chronisch überarbeitet. Beides langfristig unter einen Hut zu bringen, gelingt nur den wenigsten Angestellten. Da manche Arbeiter aber nicht auf Geld verzichten wollen oder können, suchen sie nach Alternativen. Eine davon lautet, sich abwechselnd bei den Arbeitgebern krankschreiben zu lassen, um somit effektiv doch nur noch einen Job auszuüben, aber weiterhin doppelten Lohn zu erhalten. In diesen Fällen ist der Zweitjob in der Regel entweder explizit genehmigt, stellt arbeitsvertraglich kein Problem dar oder wird heimlich verrichtet, da der Arbeitsvertrag beim Hauptarbeitgeber Nebentätigkeiten untersagt. 

Schwache Leistungen und unseriöse Stelle – Genehmigung für den Zweitjob entzogen


Im nachfolgenden Fallbeispiel unserer Wirtschaftsdetektei in Rosenheim* gestaltete sich die Sachlage ein wenig anders: Herr Erding hatte circa vier Monate lang mit dem Einverständnis seines Hauptarbeitgebers (ein Transportunternehmen) eine Zweittätigkeit als Türsteher in einer Rosenheimer Diskothek ausgeübt. Schnell jedoch wurde der Firmenleitung klar, dass seine Leistungen massiv unter dem Nebenjob litten – kein Wunder, denn der Türsteher-Job begann gegen 11 Uhr abends und ging am Wochenende bis tief in die Nacht, während die Schichten für seine Tätigkeit als Packer und Auslieferer teils schon gegen 6 Uhr morgens starteten. Folglich erschien Herr Erding teilweise in der Bekleidung des Zweitjobs beim Hauptarbeitgeber, weil der Wechsel fließend war und er keine Pause zwischen den Schichten hatte. Wer so wenig schläft und so viel am Stück arbeitet, macht Fehler – so auch Herr Erding.

Außerdem stellte sich heraus, dass es sich bei der vorgeblichen Diskothek nicht um eine einfache Tanzbar handelte, sondern vielmehr um ein Bordell. Dass seine Angestellten solchen Tätigkeiten nachgingen, war für das Transportunternehmen unter Reputationsgesichtspunkten nicht akzeptabel. Entsprechend untersagte die Firma ihrem Mitarbeiter die Ausübung der Zweittätigkeit. Als kurze Zeit später eine Krankmeldung desselben Angestellten ins Haus flatterte, vermutete die Firmenleitung einen Vorwand, um der Nebentätigkeit weiterhin nachgehen zu können. Es handelte sich also mutmaßlich um die Kombination untersagter Nebenjob mit Krankschreibungsbetrug. Folglich engagierte die Firma unsere Detektei in Rosenheim*.


Wenn sich die Zielperson rar macht