Sonntag, 30. April 2017

Stundenabrechnungsbetrug: Autosex im Außendienst

Spesen- und Lohnabrechnungsbetrug in Bonn?


Ein Unternehmen aus Bonn, das im medizinischen Bereich tätig ist, hegte aufgrund diverser Kunden- und Kollegenbeschwerden den konkreten Verdacht, dass ein Außendienstler – nennen wir ihn Herrn Linnich – seinen Arbeitszeitverpflichtungen nicht nachkam und zusätzlich Spesenbetrug betrieb. Seine Aufgabe bestand überwiegend darin, Kunden zu besuchen, um die Produkte des Unternehmens zu bewerben und Bestellungen zu besprechen. Unsere Detektive in Bonn* (0221 2601 6242) sollten ihn bei seiner Tätigkeitsausübung observieren, um festzustellen, ob er dieser Aufgabe hinreichend gerecht wurde.

Untätigkeit und der Versuch der Kaschierung


Die Erkenntnisse unseres aus zwei Observanten bestehenden Detektiv-Teams in Bonn am ersten Ermittlungstag sind schnell erzählt: Gegen 10 Uhr vormittags zeigte sich die Zielperson einmal kurz an der Haustür, um die Post zu holen, unterhielt sich dabei kurz mit einem Nachbarn und verschwand wieder. Bis zum regulären Arbeitsende um 17 Uhr bewegte sich der Außendienstler nicht mehr aus dem Haus.

Am zweiten Observationstag nahm Herr Linnich seine Tätigkeit mit fünfminütiger Verspätung auf und fuhr dann in die Bonner Innenstadt, wo er nacheinander das Amtsgericht in der Wilhelmstraße, eine Klinik und eine Arztpraxis aufsuchte. Anschließend fuhr die Zielperson nach Aachen, um einen weiteren solchen Besuch durchzuführen. So weit, so gut, könnte man denken, doch weder waren die jeweils maximal zehnminütigen Aufenthalte dazu geeignet, Kunden sinnvoll zu beraten, noch ließ das Fahrverhalten der Zielperson auf eine gewissenhafte Tätigkeitsausführung schließen, denn Herr Linnich nahm unentwegt größere Umwege und fuhr immer wieder scheinbar ziellos umher – ein deutliches Indiz, dass hier eine Nichtverrichtung der Tätigkeit durch künstliches in die Höhe Treiben des Kilometerstandes kaschiert werden sollte. So verwunderte es unsere Privatdetektive in Bonn auch nicht, als die Zielperson bereits gegen 14 Uhr wieder am eigenen Wohnobjekt eintraf. In der Folge unternahm Herr Linnich zwar noch diverse Aktivitäten, jedoch hatte nichts davon mit seinem Job zu tun: Gassi gehen, private Einkäufe erledigen und weiteres zielloses Umherfahren – ein offensichtlich komplett verschwendeter Arbeitstag.

Bewusste Täuschung durch Verstecken des Autos


Tag 3 brachte unseren Wirtschaftsdetektiven in Bonn eine Bestätigung der bisherigen Erkenntnisse: Herr Linnich trat die Arbeit mit zehnminütiger Verspätung an, fuhr dann erneut offenbar ziellos umher – teils in weitläufigen Kreisen –, kaufte zwischendurch für den Eigenbedarf ein, hielt immer wieder auf Parkplätzen und verweilte dort minutenlang untätig im Fahrzeug, nur um gegen halb zwölf zur Wohnung zurückzukehren. Wenige Minuten später fuhr die Zielperson erneut ab und parkte das Firmenfahrzeug in einem kaum einsehbaren Teil einer Sackgasse, circa 500 Meter von zuhause entfernt. Da eine unauffällige Verfolgung in die Sackgasse hinein nicht möglich gewesen wäre und die Detektive ihre Tarnung riskiert hätten, wenn sie ebenfalls hineingefahren wären, war danach für einige Zeit nicht klar, was Herr Linnich dort genau tat bzw. wohin es ihn verschlagen hatte (das Fahrzeug stellte sich bei einer fußläufigen Kontrolle als verlassen heraus). Durch weitere Kontrollen entdeckten die Ermittler schließlich einen Fußweg, der aus der Sackgasse hinaus in Richtung Wohnung der Zielperson führte.

Die Vermutung drängte sich auf, dass Herr Linnich sein Fahrzeug hier versteckte, falls doch einmal jemand aus dem Betrieb auf die Idee kommen sollte, während seiner Dienstzeit bei ihm vorbeizuschauen, um zu prüfen, ob er zuhause herumlungerte. Der Verdacht erhärtete sich, als die Zielperson zum Zeitpunkt des regulären Arbeitsendes aus dem Wohnobjekt kam und über den besagten Fußweg zum Dienstwagen ging. In der Folge drehte Herr Linnich noch ein paar Runden um den Block und parkte das Fahrzeug schließlich vor seiner Wohnung.

Halböffentliches Stelldichein während der Dienstzeit


Am vierten und letzten Observationstag in dieser Angelegenheit fuhr die Zielperson unserer Detektei für Bonn in den Vormittagsstunden mit den gewohnten Umwegen drei Kliniken bzw. Arztpraxen an, wo sie sich jeweils nie länger als acht Minuten aufhielt. Doch statt wie gewohnt danach nach Hause zu fahren, unternahm Herr Linnich in der Folge durchaus Erzählenswertes. Immer wieder hielt er auf Autobahnparkplätzen und erschwerte unseren Wirtschaftsermittlern auf diese Weise eine diskrete Observation. In einem kleinen Dorf an der A61 verbrachte die Zielperson über eine halbe Stunde untätig im Auto und legte dabei zwischenzeitlich sogar die unbeschuhten Füße auf den Türrahmen. Schließlich fuhr Herr Linnich wenige Straßen weiter und hielt vor einem Einfamilienhaus, wo er sich mit Lichtzeichen bemerkbar machte. Daraufhin begab sich ein junger Mann aus dem Objekt und setzte sich auf die Beifahrerseite des Dienstwagens.

Zehn Minuten später befuhren die Herren einen kleinen Stichweg, der in einen Wald führte, und stellten das Fahrzeug am Ende des Weges ab. Beide stiegen aus und umgehend auf den Rückfahrersitzen wieder ein. Anschließend waren für die Ermittler unserer Wirtschaftsdetektei in Bonn durch die Fahrzeugscheiben eindeutig sexuelle Handlungen der beiden Männer zu beobachten. Erst nach fast zwei Stunden kamen beide wieder heraus, verrichteten ihre Notdurft an einem Busch und stiegen danach wieder durch die Vordertüren ein. Herr Linnich brachte den jungen Mann anschließend nach Hause und fuhr zurück zu seiner Wohnung.

Auf einem solchen Waldweg hielt der Außendienstler vor einer Schranke und vergnügte sich während der Arbeitszeit mit seinem Begleiter.

Fristlose Kündigung wegen erdrückender Beweislast


Blaumachen, Fahrten zur künstlichen Erhöhung des Kilometerstandes, kurzzeitige Alibi-Kundenbesuche, persönliche Besorgungen während der Arbeitszeit, verstecktes Parken zur Täuschung etwaiger Kontrolleure des Arbeitgebers, Autosex im Dienst – diese Zielperson unserer Privatdetektei in Bonn hatte innerhalb weniger Tage eine breite Palette an Verstößen gegen den Arbeitsvertrag abgespielt. Die auf den gerichtsfesten Ermittlungsbericht folgende fristlose Kündigung war somit wohlverdient.

*Hinweise*


Aus Gründen der Diskretion und des Datenschutzes wurden die Einsatzorte und einzelne personenbezogene Angaben abgeändert, ohne eine wesentliche Sinnverschiebung der tatsächlichen Vorgänge zu verursachen.

*Hinweis: Sämtliche Einsätze der Aaden Wirtschaftsdetektei Köln werden in unserer Zentrale durch unsere Einsatzleitung in Köln bearbeitet. Wir verfügen über ein Netzwerk qualifizierter geprüfter Ermittler, die innerhalb kurzer Zeit vor Ort für Sie tätig werden können.


Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Köln
Hohenstaufenring 62
D-50674 Köln
Telefon: 0221 2601 6242
E-Mail: info@aaden-detektive.de
Web: https://www.aaden-detektive.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Tanja Gilke
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

Quellen:
https://www.aaden-detektive.de/2017/04/30/stundenabrechnungsbetrug-autosex-im-außendienst/
https://www.aaden-detektive.de/detektei-bonn-wirtschaftsdetektiv-bonn/
https://www.aaden-detektive.de/mitarbeiterüberwachung-observation/stundenbetrug/

Dienstag, 25. April 2017

Schuldnersuche nach Betrug mit Fahrzeug-Leasingvertrag

Urkundenfälschung zulasten der Lebensgefährtin


Vom eigenen Lebensgefährten schamlos ausgenutzt und über den Tisch gezogen – das war der Klientin der Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH, Frau Winsen aus Lüneburg, widerfahren. Sie wurde auf Drängen des Lebensgefährten, Herrn Neumann, als Geschäftsführerin von dessen Firma eingesetzt, die mittlerweile von Amtswegen gelöscht werden sollte. Herr Neumann – die Zielperson unserer Detektive in Lüneburg* – missbrauchte das Vertrauen Frau Winsens, indem er unter anderem einen Leasingvertrag für ein hochwertiges Fahrzeug auf ihren Namen abschloss und dafür ihre Unterschrift fälschte. Von dieser Urkundenfälschung erfuhr Frau Winsen erst nach der Trennung, als Herr Neumann bei einem Unfall einen Totalschaden an dem Fahrzeug verursachte und Frau Winsen seitdem für die Selbstbeteiligung der Versicherung sowie für die Leasingraten aufkommen musste.

Immerhin gelang es ihr, einen gerichtlichen Titel gegen den Betrüger zu erwirken. Da allerdings weder die Wohnadresse Herrn Neumanns noch der Standort des Fahrzeugs bekannt waren, ließ sich der Titel nicht vollstrecken. Um beide herausfinden zu lassen, beauftragte Frau Winsen unsere Detektei in Lüneburg (040 4223 6960).

Schneller Rechercheerfolg bei der Schuldnerermittlung


Vorweg: Den vorliegenden Fall lösten unsere Ermittler mehrgleisig, nämlich durch Recherche, Objektprüfungen und Befragung. Im Zuge der Erstrecherche wurde bekannt, dass die Zielperson nicht (mehr) an ihrer Meldeadresse wohnte, bereits Rente bezog und Geschäftsführer einer weiteren GmbH in Lüneburg war. Ob diese GmbH tatsächlich Geschäftstätigkeiten ausführte und ob die Zielperson unserer Wirtschaftsdetektive in Lüneburg dort eventuell sogar anzutreffen war, sollte durch eine Ortsüberprüfung in Erfahrung gebracht werden:

Zwar hielt sich der Geschäftsführer Herr Neumann nicht persönlich in den tatsächlich existierenden Räumlichkeiten der GmbH auf, jedoch konnte durch legendierte Befragung die Wohnadresse in Erfahrung gebracht und kurz darauf auch bestätigt werden, da sie sich unweit des Geschäftssitzes befand. Das Einfamilienhaus der Zielperson machte einen gehobenen Eindruck.

Klientin am Tag der Vertragsunterschrift nicht einmal im selben Land


Um weitere Informationen zum Fahrzeugzustand sowie Kopien der Leasingverträge zu erhalten, setzte sich unser Rechercheur mit dem finanzierenden Kreditinstitut in Verbindung. Aus den Verträgen ging hervor, dass sie von Frau Winsen im Jahr 2007 vierfach unterschrieben worden seien. Als Unterzeichnungsort war Stade vermerkt, jedoch hielt sich unsere Auftraggeberin an diesem Tag nachweislich nicht einmal in Deutschland auf. Zudem konnte in Erfahrung gebracht werden, dass das Leasingfahrzeug noch immer auf die zu löschende GmbH gelistet, jedoch bereits seit 2009 nicht mehr in Betrieb war.

Da durch die Verträge auch bekannt wurde, über welches Autohaus die Abwicklung erfolgte, begab sich einer unserer Privatdetektive in Lüneburg dorthin, um weitere Nachforschungen anzustellen. Der Ermittler konnte den Inhaber persönlich antreffen und den Ablauf des damaligen Geschäfts mit ihm erörtern. Herr Neumann sei sehr eloquent gewesen, an weitere Details könne sich der Geschäftsführer allerdings nicht erinnern. Die Akte lagere im Archiv und eine Überprüfung würde mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Immerhin wusste der Inhaber noch, welcher Verkäufer das Geschäft abgewickelt hatte; dieser arbeite seit Jahren nicht mehr in dem Autohaus. Unser Detektiv erhielt die Kontaktdaten des Verkäufers, wobei eine entsprechende telefonische Nachfrage keine weiteren Erkenntnisse einbrachte, da sich auch dieser Mann nicht mehr erinnern konnte.


Weitere Geschädigte der Zielperson


Im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit gegen die Zielperson wurde ein involvierter Rechtsanwalt bekannt, den einer unserer Detektive nach vorheriger telefonischer Rücksprache aufsuchte. Der Anwalt gab an, sich mehrfach mit der Zielperson getroffen zu haben, diese sei ein aalglatter Typ. Laut den Aussagen Herrn Neumanns befinde sich das Leasingfahrzeug in einer nicht näher bekannten Werkstatt in der Nähe seines Sohnes und werde von dort nicht herausgegeben, da es diverse unbezahlte Werkstattrechnungen gebe. Im nächsten Ermittlungsschritt musste also der Sohn ermittelt werden. Durch Recherche wurden sein Name und seine Wohnadresse in Lüneburg bekannt, jedoch brachte dieser Weg keine neuen Erkenntnisse.

In der Zwischenzeit jedoch meldete sich das Autohaus, das den Leasing-Deal abgewickelt hatte, erneut bei unserer Wirtschaftsdetektei in Lüneburg und teilte mit, dass die Akte nunmehr vorliege. Daraus ging ein weiterer erheblicher Unfallschaden hervor, der durch das besagte Autohaus repariert worden, jedoch von Herrn Neumann ebenfalls nicht bezahlt worden sei. Erst zwei Jahre nach der Einreichung der Klage habe er die ausstehende Selbstbeteiligung überwiesen.

Auffindung des verschwundenen Fahrzeugs


Weitere Ermittlungen in Kooperation mit dem finanzierenden Kreditinstitut lieferten schließlich eine heiße Spur zu einem möglichen Standort des verschwundenen Fahrzeugs. Bis 2009 hatte sich der Pkw demnach auf dem Gelände einer Tuning-Werkstatt in der Nähe von Lüneburg befunden. Sollte er von dort veräußert worden sein, bestünde die Möglichkeit einer Rückführung und somit finanziellen Entschädigung des Kreditinstituts, an das Frau Winsen erhebliche Raten zahlen musste. Entsprechend begab sich einer unserer Detektive für Lüneburg persönlich zu dieser Werkstatt, da bei einem Anruf die Gefahr bestanden hätte, dass vorhandenes Beweismittel beiseite geschafft wird.

Vor Ort kam der Ermittler direkt ins Gespräch mit dem Werkstattinhaber, der sofort bestätigte, dass sich das gesuchte Fahrzeug seit über sieben Jahren auf seinem Gelände befinde und dort verwahrt werde, weil auch er offene Forderungen gegen Herrn Neumann zu beklagen habe. Da es sich um ein Leasingfahrzeug handelte, sei dem Inhaber der Verkauf rechtlich nicht möglich gewesen, allerdings habe er gleichfalls nicht eingesehen, den Pkw ohne Begleichung der offenen Posten herauszugeben. Dass das Fahrzeug geleast war, erfuhr der Meister erst, als Behördenmitarbeiter auf seinem Werkstattgelände auftauchten und den Pkw auf Weisung der Stadt Lüneburg stilllegten – höchstwahrscheinlich wegen nicht bezahlter Kfz-Steuern. Im Nachhinein hatte der Inhaber ferner erfahren, dass das Fahrzeug zuvor von einer anderen Werkstatt aus der Nähe hätte repariert werden sollen, dort lehnte man den Auftrag nach einigen Wochen aber wegen schlechter Erfahrungen mit der Zielperson ab. Herrn Neumann interessiere das ganze Theater wohl nicht und so stehe das Auto mit brandneuem Motor eben vor Ort und vergammele.


Ermittlungserfolg gegen notorischen Betrüger


Unser Detektiv und der sehr offene, sympathische Meister kamen noch überein, dass der Kfz-Mechaniker Frau Winsen sicherheitshalber ein Angebot für die Fahrzeugaufbereitung übermitteln werde. Anschließend könnte man den Pkw zu einem deutlich höheren Preis veräußern und so eventuell einen bedeutenden Teil der Restzahlungsschuld für das Kreditinstitut einnehmen. Die Notwendigkeit hätte allerdings auch nur dann bestanden, wenn sich der Titel nicht hätte vollstrecken lassen – doch im Zuge der Recherchen unserer Privatdetektei in Lüneburg wurden schließlich beide Auftragsziele erreicht: die Ermittlung einer zustellfähigen Aufenthaltsadresse der Zielperson sowie des Standorts des durch Betrug erhaltenen Leasingfahrzeugs. Ferner lagen Informationen über Rentenzahlungen, Firmenbeteiligungen und Wohneigentum Herrn Neumanns vor, sodass von einem Vollstreckungserfolg ausgegangen werden konnte.

Bei jeder Befragung von Personen, die in Geschäftsbeziehungen mit Herrn Neumann involviert waren, erhärtete sich der Eindruck eines notorischen Zechprellers und Berufsbetrügers – ein Menschenschlag, der nach der Erfahrung unserer Detektive leider alles andere als selten ist und sich wahrnehmbar sogar noch immer weiter verbreitet.

*Hinweise*


Aus Gründen der Diskretion und des Datenschutzes wurden die Einsatzorte und einzelne personenbezogene Angaben abgeändert, ohne eine Sinnverschiebung der tatsächlichen Vorgänge zu verursachen.

*Sämtliche Einsätze der Aaden Wirtschaftsdetektei Hamburg werden in unserer Zentrale durch unsere Einsatzleitung in Hamburg bearbeitet. Wir verfügen über ein Netzwerk qualifizierter geprüfter Ermittler, die innerhalb kurzer Zeit vor Ort für Sie tätig werden können.


Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Hamburg
Contor Center Hamburg
Katharinenstraße 30a
D-20457 Hamburg
Telefon: 040 4223 6960
E-Mail: info@aaden-detektive-hamburg.de
Web: https://www.aaden-detektive-hamburg.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Tanja Gilke
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

Quellen:
https://www.aaden-detektive-hamburg.de/2017/04/23/schuldnersuche-nach-betrug-mit-fahrzeug-leasingvertrag/
https://www.aaden-detektive-hamburg.de/detektei-lüneburg-wirtschaftsdetektiv-lüneburg/
https://www.aaden-detektive-hamburg.de/wirtschaftskriminalität/leasingbetrug/

Montag, 17. April 2017

Versicherungsbetrug: vorgetäuschter Fahrzeugschaden nach Unfall

Fragwürdiger Reparaturkostenvoranschlag


Im Sommer 2016 hatte der hiesige Auftraggeber der Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH in Fulda* mit seinem Pkw einen Unfallschaden verursacht. Versehentlich war er mit sehr niedriger Geschwindigkeit rückwärts gegen ein parkendes Fahrzeug gerollt. Es kam zu einer Berührung der mit einer Schutzkappe abgedeckten Anhängerkupplung des verursachenden Pkw mit dem Nummernschild des parkenden Autos. Der anschließend gefertigte Kostenvoranschlag für die Reparatur des Schadens wurde auf eine vierstellige Summe angesetzt und bildete die Grundlage für die Schadenersatzzahlung der Versicherung des Auftraggebers unserer Detektive in Fulda. Der Klient hatte nicht nur eine Selbstbeteiligung zu zahlen, sondern musste auch eine Prämienerhöhung hinnehmen.

Da der durch den Unfall verursachte sichtbare Schaden allerdings nur eine kleine Eindellung am Kennzeichen betraf und die zum Kostenvoranschlag mitgelieferten Fotoaufnahmen nicht mit dem ursprünglich festgestellten Schaden korrelierten, bezweifelte unser Auftraggeber die Korrektheit des Werkstattangebots und witterte Verwicklungen zwischen dem KFZ-Meister und der Unfallgeschädigten, die sich nach seiner Ansicht womöglich auf einen gemeinschaftlichen Versicherungsbetrug geeinigt hatten. Das Auftragsziel unserer Detektei für Fulda bestand darin, diesen Verdacht zu prüfen und bei einer etwaigen Bestätigung gerichtsfeste Beweise vorzulegen.

Ein Werkstattbesuch, der nichts kostet, sondern sogar noch Geld einbringt? Diesen Verdacht unseres Auftraggebers aus Fulda galt es zu prüfen.


Fotoabgleich mit einem baugleichen Fahrzeug


Im ersten Ermittlungsschritt unternahm unser leitender Privatdetektiv in Fulda eine Sichtprüfung eines Fahrzeugs, das dem beschädigten Unfallfahrzeug baugleich war. Um die Fotoaufnahmen aus dem Kostenvoranschlag mit dem baugleichen Fahrzeug vergleichen zu können, fertigte unser Ermittler Fotos aus identischen Perspektiven; teilweise war hierfür die Demontage einzelner Teile notwendig. Zu den fotografierten Ansichten zählten nicht nur Detailaufnahmen des Nummernschildhalters, dessen Beschädigung am Unfallfahrzeug unstrittig war, sondern auch Frontal- und Draufsichten, teils mit geöffneter Motorhaube.

Bereits bei der Erstauswertung der Fotografien ergaben sich Ungereimtheiten. So waren auf den Aufnahmen des angeblichen Unfallfahrzeugs verschiedene Merkmale zu erkennen, die am baugleichen Pkw nicht existierten. Hierzu zählten unter anderem eine Haltenase, eine längliche Karosserieeinpressung ab Werk, mehrere Bohrungen für die Nummernschildhalterung sowie eine Delle im Kunststoff, die nicht mit dem Unfallhergang korrelierte. Um diese Punkte und weitere offene Fragen zu besprechen, begab sich unser Wirtschaftsermittler am Folgetag zu der Kfz-Werkstatt, die den Kostenvoranschlag gefertigt hatte.

Befragung des Werkstattmeisters


Beim Besuch unseres Wirtschaftsdetektivs in Fulda zu den regulären Geschäftszeiten der KFZ-Werkstatt stellte sich selbige als zwar vorhanden, jedoch zu diesem Zeitpunkt geschlossen heraus. Mittels Befragung von Anwohnern konnte der Rechercheur die Wohnadresse des Werkstattinhabers, der auch den Kostenvoranschlag gefertigt hatte, in Erfahrung bringen. Tatsächlich traf er den KFZ-Meister auf dessen Grundstück an, schilderte ihm den Sachverhalt wahrheitsgemäß, d.h. ohne Nutzung einer Legende, und befragte ihn zu diversen offenen Punkten.

Zunächst bejahte der KFZ-Mechaniker, den Kostenvoranschlag und die Fotos selbst gefertigt zu haben. Da die Bilder des Mechanikers nicht mit dem Vergleichsfahrzeug korrelierten und für das Abfotografieren der gleichen Perspektiven durch unseren Ermittler Demontagen notwendig gewesen waren, fragte der Detektiv den KFZ-Meister, ob dieser vor der Erstellung der Aufnahmen Teile verändert oder demontiert hatte. Der Automechaniker verneinte, abgesehen vom Kennzeichen Veränderungen/Demontagen vorgenommen zu haben. Auf weitere Nachfrage, was genau repariert worden sei, gab der Werkstattinhaber an, dass er den Stoßfänger hinter dem Nummernschild sowie das Kennzeichen selbst habe ausbeulen müssen. Als sich der Ermittler erkundigte, wie die Reparatur eines solchen Stoßfängers durchgeführt werde, zeigte sich der KFZ-Meister ungehalten; er habe fast 30 Jahre Berufserfahrung und wisse sehr genau, was er tue. Unser Privatdetektiv in Fulda bedankte und verabschiedete sich im Anschluss. Ominös erschien ferner, dass die im Kostenvoranschlag aufgeführte Adresszeile der Geschädigten mit Tipp-Ex überzogen und handschriftlich verändert worden war. Der Meister gab an, diese Änderung nicht vorgenommen zu haben.

Einholung zweier unabhängiger Expertenmeinungen


Unter der Annahme, dass die dokumentierten Schäden, auf denen das ursprüngliche Reparaturangebot basierte, behoben werden sollten, holte sich der Ermittler unserer Wirtschaftsdetektei in Fulda ein alternatives Angebot einer offiziellen Vertragswerkstatt aus der Region mit demselben Abrechnungssystem ein. Dieses Angebot belief sich auf lediglich zwei Drittel des ersten Kostenvoranschlags – unter anderem, weil der Stundenlohn des Ursprungsangebots der freien Werkstatt Ausmaße eines Porsche-Zentrums oder einer Mercedes-Vertragswerkstatt annahm und rund 100-300 % über den Sätzen diverser angefragter Vergleichswerkstätten aus derselben Region lag. Auch die angegebene Stundenzahl für die Reparaturen wurde als völlig überzogen bezeichnet – die Vertragswerkstatt hätte nicht einmal die Hälfte der Stunden veranschlagt.

Im weiteren Ermittlungsverlauf suchte unser Detektiv einen befreundeten KFZ-Mechaniker auf, um ihn zum Sachverhalt und speziell zu der Problematik zu befragen, ob es sich beim ursprünglich fotografierten Pkw überhaupt um das Unfallfahrzeug handeln konnte. Der Mechaniker sagte zweifelsfrei aus, dass die Fotos aus dem Kostenvoranschlag auf keinen Fall ein KFZ dieses Typs zeigten – egal welchen Baujahrs. Ferner bestätigte er die Vermutung unseres Ermittlers, dass bei einem Aufprall von einer Stärke, der die angegebenen Schäden am Stoßfänger hinter dem Kennzeichen verursacht hätte, gleichfalls eine größere Beschädigung am Kennzeichen selbst entstanden wäre, die sich in Materialrissen am Stoßdämpfer und in einer teilweise gebrochenen Nummernschildhalterung manifestiert hätten. Beides war jedoch laut Kostenvoranschlag nebst der gefertigten Fotos und auch nach Aussage des verdächtigen KFZ-Meisters selbst nicht der Fall.

Abrechnung von Vorschäden über die Versicherung unseres Auftraggebers


Das Foto des Schadens am Nummernschild korrelierte nicht mit dem Foto desselben Bereichs, das der Klient unserer Detektei in Fulda noch am Unfallort gefertigt hatte. Speziell gab der KFZ-Meister eine zweite Delle an einer anderen Stelle des Nummernschilds an, jedoch ist der Logik folgend auszuschließen, dass ein einziger Kontakt mit einer abgedeckten Anhängerkupplung zwei Dellen an horizontal circa 15 Zentimeter voneinander entfernten Stellen verursacht. Da die zweite Delle mit diversen Materialrissen einherging, in denen sich im Unterschied zur fraglos von unserem Klienten verursachten Delle bereits deutlich sichtbarer Schmutz abgelagert hatte, muss auf einen Vorschaden geschlossen werden, der im Zuge dieses Unfalls abgerechnet wurde. Einen ähnlich gelagerten Vorschaden hatte die Geschädigte bereits am Unfalltag mit den Worten "Das wird teuer, das hatte ich vor kurzem schon einmal" zugegeben.

Denkbar wäre zudem, dass die Delle vorsätzlich inszeniert wurde. Zumindest beim Vergleichsfahrzeug ließ sich der Kunststoff in diesem Bereich per Hand eindrücken und begab sich nach kurzer Wartezeit automatisch zurück in den Ursprungszustand. Falls dies beim angeblichen Unfallfahrzeug ebenfalls möglich war, hätte man auf diese Weise leicht einen Schaden vortäuschen können. 


Zweifelloses Ergebnis: Versicherungsbetrug


In diesem Ermittlungsverfahren unserer Privatdetektei in Fulda ging es nicht um die Feststellung einer Unfallschuld, sondern um die Frage sowie bei Bejahung um die Art und Weise, ob/wie sich durch Vorspiegelung falscher bzw. durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen ein rechtswidriger Vermögensvorteil zu Lasten der Versicherung und des unfallverursachenden Versicherungsnehmers verschafft wurde. Im Ergebnis muss festgestellt werden, dass es sich bei dem Pkw, der für den Kostenvoranschlag fotografiert wurde, auf keinen Fall um das Unfallfahrzeug handeln konnte.

Offensichtlich wurde der ältere Schaden über die Versicherung unseres Klienten abgerechnet. Beim eigentlichen Schaden handelte es sich lediglich um einen Bagatellschaden, der lediglich die Kosten für ein neues Nummernschild hervorgerufen hätte. Im Übrigen waren bis Ermittlungsende weder das Nummernschild noch die Frontschürze am Unfallfahrzeug tatsächlich erneuert worden.


*Hinweise*


Hinweis: Aus Gründen der Diskretion und des Datenschutzes wurden die Einsatzorte und einzelne personenbezogene Angaben abgeändert, ohne eine Sinnverschiebung der tatsächlichen Vorgänge zu verursachen.

*Hinweis: Sämtliche Einsätze der Aaden Wirtschaftsdetektei Frankfurt werden in unserer Zentrale durch unsere Einsatzleitung in Frankfurt bearbeitet. Wir verfügen über ein Netzwerk qualifizierter geprüfter Ermittler, die innerhalb kurzer Zeit vor Ort für Sie tätig werden können.


Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Frankfurt am Main

Barckhausstraße 1
D-60325 Frankfurt am Main
Telefon: 069 1201 8454-0
Fax: 069 1201 8454-9
E-Mail: info@aaden-detektive-frankfurt.de
Web: https://www.aaden-detektive-frankfurt.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Tanja Gilke
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824


Quellen:
https://www.aaden-detektive-frankfurt.de/2017/04/16/versicherungsbetrug-vorgetäuschter-fahrzeugschaden-nach-unfall/
https://www.aaden-detektive-frankfurt.de/detektei-fulda-wirtschaftsdetektiv-fulda/
https://www.aaden-detektive-frankfurt.de/wirtschaftskriminalität/versicherungsbetrug/

Sonntag, 9. April 2017

Illegale Gewerbeausübung | Gewerbebetrug

Illegaler Wettbewerb mit drastischen Folgen für Wirtschaft und Sozialwesen


Illegale Beschäftigungen und illegale Gewerbeausübungen sind gesetzwidrige Formen der Erwerbstätigkeit. Sie schaden nicht nur dem Staat und dem Sozialsystem, indem Steuern, Sozialabgaben und weitere Nebenkosten nicht zur Auszahlung kommen, sondern auch legal arbeitenden Firmen, denen durch rechtswidrig agierende Mitbewerber Einbußen entstehen und im schlimmsten Fall sogar die Grundlage ihrer Existenz genommen wird. Besonders in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit sehen viele Arbeitssuchende keine andere Möglichkeit, als ihre Arbeitskraft illegal auf dem Schwarzmarkt anzubieten; dabei übersehen sie aber leider bzw. nehmen billigend in Kauf, dass sie mit ihrer illegalen Beschäftigung Betrieben Aufträge abgreifen, die nötig wären, um neue Einstellungen zu ermöglichen und Jobpositionen zu festigen. Entsprechend reduziert sich auch für den Täter selbst die Chance, für eine reguläre Arbeitsstelle berücksichtigt zu werden, die eine korrekte soziale Absicherung gewährleistet.

Da illegale Beschäftigungen und Gewerbeausübungen Arbeitsplätze vernichten und einen fairen Konkurrenzkampf vereiteln, wird die Aaden Wirtschaftsdetektei Leipzig vordergründig für betroffene legal agierende Wettbewerber tätig, um den gerichtsfesten Nachweis dieser Rechtsverstöße zu erbringen: 0341 3549 012-0.

Arbeit- und Auftraggeber von Schwarzarbeitern machen sich strafbar.


Geschäfts-, aber auch Privatleute sollten sich ihrer Verantwortung und der möglichen Konsequenzen bewusst sein, wenn sie für sich schwarzarbeiten lassen, denn nicht nur die Erbringung, sondern ebenso das Ausführenlassen von Schwarzarbeit ist strafbar und ordnungswidrig. Auch wenn man sicherlich leicht der Versuchung erliegt, die eigenen vier Wände schnell und günstig von Handwerkern ohne Gewerbeschein renovieren oder die Logistik im Lager des eigenen Betriebes von Schwarzarbeitern erledigen zu lassen, sollte man bedenken, welche wirtschaftlichen Auswirkungen und strafrechtlichen Konsequenzen eine solche illegale Beschäftigung nach sich ziehen kann.

Unsere Privatdetektive aus Leipzig sind regelmäßig im Einsatz, wenn beispielsweise Handwerksbetriebe feststellen, dass ihnen unverhältnismäßig viele Aufträge entgehen und diese höchstwahrscheinlich von oftmals aus dem Ausland stammenden Schwarzarbeitern abgegriffen werden. Um die Wirtschaft und den Konkurrenzkampf zu legalisieren, können unsere Detektive jederzeit von betroffenen Unternehmen engagiert werden. Gern nehmen wir eine entsprechende Auftragsanfrage telefonisch oder per Email (info@aaden-detektive-leipzig.de) entgegen.

Betreibt man ein illegales Gewerbe oder beschäftigt man Schwarzarbeiter, muss man sich natürlich auch nicht um gesetzliche Vorgaben wie den Mindestlohn kümmern – in vielen Branchen ein gewaltiger Wettbewerbsvorteil.

Fehlende rechtliche Absicherung und hohe Strafen


Die Problematik von Schwarzarbeit liegt nicht nur in der Verantwortung gegenüber Wirtschaft, Markt und Staat, sondern auch in der Qualität der verrichteten Tätigkeiten. Um beim Beispiel Handwerker zu bleiben: Engagiert man Arbeiter, die keinen Gewerbeschein vorweisen können, also auch nicht bei den entsprechenden Handwerkskammern eingetragen sind, handelt es sich nicht selten um Laien, die keine richtige Ausbildung, geschweige denn einen Gesellen- oder Meisterbrief vorweisen können. Möchte man wirklich, nur um Steuern und Sozialabgaben zu sparen, hinterher auf einem verpfuschten Rohbau oder falsch verlegten Rohren/Kabeln/Fliesen sitzenbleiben? Der Schaden wird nicht ersetzt, am Ende ist niemand verantwortlich, keine Person oder Firma kann haftbar gemacht werden. Ist man dennoch versucht, Schadenersatz für entstandene Mängel auf dem Rechtsweg einzufordern, schießt man sich am ehesten sogar ein Eigentor, denn man macht die Behörden darauf aufmerksam, dass man illegale Arbeiter eingesetzt hat. Entsprechend warnt unsere Wirtschaftsdetektei in Leipzig vor vorschnellen, meist finanziell motivierten Entscheidungen für Schwarzarbeiter, da die Folgen einer solchen Beauftragung nicht abgesehen werden können und diese häufig mit einem größeren Schaden als Nutzen endet.

Wenn ein schwarzes Arbeitsverhältnis oder die Ausübung eines nicht gemeldeten Gewerbes aufgedeckt wird, sind die Strafen nicht mehr mit kleinen Bußgeldern zu begleichen: Bei Vergehen im Bereich der Gewerbe- und Handwerksordnung kann es zu Summen bis zu 50.000 € kommen, Ordnungswidrigkeiten gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz werden sogar mit bis zu 300.000 € Strafe geahndet und zusätzlich wird noch der illegale Gewinn abgeschöpft. Besonders durch öffentliche Gelder geförderte Bauvorhaben haben einen Vorbildcharakter, dem entsprochen werden sollte. Dennoch kommt es gelegentlich vor, dass auch bei Großvorhaben von öffentlichem Interesse leichtfertig günstige Schwarzarbeiter angeheuert werden, wodurch, wenn dies beispielsweise durch unsere Leipziger Detektive aufgedeckt wird, dem öffentlichen Ansehen der ausführenden Firma wie auch des Bauträgers ein deutlicher Schaden entsteht.

Beliebte Gewerbe für Betrüger


Besonders häufig sind das Baugewerbe und das Gebäudereinigungsgewerbe von illegalen Gewerbeausübungen betroffen, da dort stets zeitnah Arbeitskräfte gesucht werden und somit gelegentlich mal ein Auge zugedrückt wird. Während sich arbeitslose Frauen oft durch Putzen ein illegales Zubrot zu ihren Sozialeinkünften dazuverdienen wollen, treibt es Männer häufig auf den Bau: Dort kann man sich schnell als Glaser, Schlosser, Tischler, Maurer etc. verdingen und dies oftmals, ohne einen Gewerbeschein vorzuzeigen oder einen Vertrag zu erhalten. Das Geld gibt es am Wochen- oder Monatsende bar auf die Hand und es bleiben keine Spuren für das Finanzamt zurück, die die Betrüger entlarven könnten. Doch falsch gedacht: Oft ist bereits einAnfangsverdacht vonseiten eines Konkurrenzunternehmens oder sogar eines Baukollegen ausreichend, um unsere Wirtschaftsdetektive aus Leipzig ins Spiel zu bringen: Wir ermitteln gegen die Verdächtigen und erbringen durch Observationen oder Einschleusungen in die illegal handelnden Betriebe gerichtsfeste Beweise.

Natürlich sind auch andere Branchen für Gewerbebetrüger interessant: Transportlogistik, KFZ-Reparaturen, Montage und selbst Dienstleistungsbetriebe arbeiten häufig ohne Gewerbeanmeldung (vereinzelt sogar im Detekteigewerbe). Eine Ausbildung zum Logistiker, Monteur oder Spediteur wird oftmals nicht vorausgesetzt, wenn Arbeitskräfte kurzzeitig „eingestellt“ werden. Das gleiche gilt für das Gastgewerbe, insbesondere für Kantinen bei Großereignissen wie Messen, Firmenfeiern etc. Ferner bietet die Land- und Forstwirtschaft viele Schlupflöcher für unausgebildete und nicht gewerblich gemeldete Arbeiter und Betriebe. Unsere Privatdetektei in Leipzig setzt ihre professionellen Ermittler zur Überprüfung entsprechender Verdachtsmomente ein.

Leipziger Detektei überführt Gewerbebetrüger


Sind Sie von einem Betrieb ohne Gewerbeschein hinterlistig getäuscht worden und sitzen nun auf einem verpfuschten Bau? Haben Sie einige Aufträge aufgrund von Schwarzarbeitern oder Konkurrenten ohne Gewerbeschein verloren und wollen die Täter überführen? Dann wenden Sie sich zu Beratungs- bzw. Beauftragungszwecken während unserer Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 08:00 bis 19:00 Uhr) an die Aaden Detektei Leipzig. Sie erreichen uns unter der folgenden Rufnummer: 0341 3549 012-0.


Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Leipzig

Brünner Straße 10
D-04209 Leipzig
Telefon: 0341 3549 012-0
Fax: 0341 3549 012-9
E-Mail: info@aaden-detektive-leipzig.de
Web: https://www.aaden-detektive-leipzig.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Tanja Gilke
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

Quellen:
https://www.aaden-detektive-leipzig.de/2017/04/09/illegale-gewerbeausübung-gewerbebetrug/
https://www.aaden-detektive-leipzig.de/wirtschaftskriminalität/gewerbebetrug-schwarzarbeit/