Mittwoch, 27. Januar 2016

Lebensgefährtin reist "zum Arbeiten" nach Frankfurt – Prostitutionsverdacht

Viel Geld für Arbeit in Deutschland


Die Frankfurter Rotlichtszene ist berühmt-berüchtigt – und das weit über die Grenzen Hessens hinaus. Herr Naris ist Thailänder und beauftragte die Aaden Wirtschaftsdetektei Frankfurt mit der Überprüfung diverser Adressen in der Stadt. Seine ebenfalls thailändische Lebensgefährtin fliege seit Ende 2014 im Abstand von wenigen Monaten immer wieder für ein paar Wochen nach Deutschland. Angeblich könne sie hier sehr viel Geld in einem speziellen Fusion-Restaurant verdienen und müsse diese Chance wahrnehmen.

Der Auftraggeber unserer Frankfurter Privatdetektive glaubte ihr die Geschichte nach einer Weile nicht mehr so recht und verlangte Beweise, woraufhin ihm Frau Samak, seine Lebensgefährtin, Bilder ihrer angeblichen Arbeitsstelle und ihres Wohnhauses schickte, dazu nannte sie ihm die jeweiligen Adressen und den Namen des Restaurants. Herr Naris war nun der Auffassung, dass sie ihm viel erzählen könne über Orte, die auf der anderen Seite des Globus sind. Folglich übernahmen die Aaden Detektive Frankfurt die Überprüfung vor Ort. 


Abgleich: Foto und Realität


An der Adresse der vorgeblichen Arbeitsstelle der Zielperson befand sich zwar ein kleines Café, jedoch kein Restaurant. Das von Frau Samak übermittelte Foto bildet definitiv nicht diese Adresse ab, sondern muss an einem anderen Ort geschossen worden sein. Unser Detektiv aus Frankfurt prüfte die Umgebung, konnte allerdings das Gebäude auf dem Foto nirgendwo entdecken. Schließlich begab er sich in das Café an der Zieladresse und begutachtete das Personal: Alle Beschäftigten sahen mitteleuropäisch aus. Er bestellte einen Kaffee und befragte die Bedienung unter Legende nach ausländischen Beschäftigten, da Herr Naris diese Information gern ermittelt haben wollte: Eine Niederländerin habe mal hier gearbeitet, aber das sei schon drei Jahre her, ansonsten gebe es hier nur Deutsche. Außerdem fragte unser Frankfurter Privatdetektiv nach Restaurants in der Nähe, schließlich biete die Karte des Cafés nur Snacks. Die Bedienung nannte ihm daraufhin zwei Adressen im Umkreis. Der Ermittler bedankte sich, trank seinen Kaffee zügig – aber unauffällig – aus und suchte die genannten Restaurants auf. Auch bei diesen Adressen handelte es sich nicht um die abgebildeten Gebäude.

Über eine Recherche im Internet ermittelte die Einsatzleitung der Aaden Detektei Frankfurt derweil, dass es eine weitere Filiale des Cafés in der Stadt gab. Womöglich hatte Frau Samak die Adressen vertauscht, womöglich gab es im zweiten Café eine richtige Speisekarte – beides eher unwahrscheinlich, aber zumindest prüfenswert. Entsprechend begab sich unser Frankfurter Wirtschaftsdetektiv zur Adresse der Filiale. Doch auch dieses Gebäude entsprach nicht dem Foto, auch hier gab es keine warmen Mahlzeiten, auch hier arbeiteten keine Ausländer. 

Neuer Hinweis über Google-Bildersuche


Da die Suche nach der Arbeitsstelle somit zunächst erschöpft war, begab sich unser Privatermittler der Aaden Wirtschaftsdetektei Frankfurt zur angeblichen Unterkunft Frau Samaks. Das Foto dieser Wohnung war nicht von außen, sondern aus einem Fenster heraus aufgenommen worden, entsprechend zeigte es nicht das Gebäude selbst, sondern die gegenüberliegenden Häuser. Diese wiederum hatten an der bekannten Adresse in der Realität keinerlei Ähnlichkeit mit den fotografierten. Frau Samak hatte also auch in diesem Punkt eine falsche Angabe gemacht.

Nach dem Uploads der Fotos auf eine sichere, passwortgeschützte Website führte die Einsatzleitung der Aaden Detektei Frankfurt eine Google-Bildersuche durch. Diese ergab keine sinnvollen Treffer für das Bild der Wohnadresse, wohl hingegen für die Arbeitsstelle: Ein Gebäude im Bahnhofsviertel, das über einen Google-Maps-Eintrag des dort ansässigen Restaurants gefunden werden konnte. Umgehend schickte die Einsatzleitung den Ermittler zur ausgewiesenen Adresse. Rund zwanzig Minuten später kam die Bestätigung: Es handelte sich um das Gebäude auf dem Foto und hier gab es tatsächlich ein Restaurant, allerdings nicht mit Fusionsküche. Unser Frankfurter Detektiv durchsuchte das Umgebungsfeld nach den Häusern, die von der angeblichen Wohnung Frau Samaks aus zu sehen waren. Zwei Querstraßen weiter wurde er fündig – in der Elbestraße, die Frankfurtern als Zentrum für käuflichen Geschlechtsverkehr bekannt ist. 

Die hier abgebildete Elbestraße gehört zu einem Netz mehrerer Straßen, die östlich des Frankfurter Hauptbahnhofes das Rotlichtviertel bilden.

Wohnadresse im Rotlichtviertel = Prostituierte?


Eine Online-Prüfung der Adresse in der Elbestraße ergab diverse Treffer zu Prostituierten, die hier erreichbar seien. Man solle bei einem bestimmten Namen in einem Stockwerk klingeln, das der Fotoperspektive entsprach, und werde dann eingelassen. Unser Privatdetektiv aus Frankfurt tat dies: An der Gegensprechanlage meldete sich eine überfreundliche weibliche Stimme. Der Ermittler fragte, ob Melissa (Name einer Prostituierten, die hier laut Internet im letzten Jahr tätig gewesen war) gerade frei sei, und erhielt die Antwort, dass Melissa diese Woche keinen Dienst habe. Die Situation schien also klar: Frau Samaks Chance, in Deutschland Geld zu verdienen, lag im Anbieten sexueller Dienstleistungen. Das Foto der vorgeblichen Arbeitsstelle hatte sie vermutlich einfach deshalb verwendet, weil das Restaurant um die Ecke ihrer Wohnung lag. Die Adressen dürfte sie falsch angegeben haben, da die Natur und Ausdehnung des Frankfurter Rotlichtviertels leicht im Internet zu recherchieren ist (zumindest auf Deutsch und sicherlich auch in unserer Kommunikationssprache mit dem Auftraggeber der Aaden Detektive Frankfurt, nämlich Englisch).

Observation der Lebensgefährtin bei der nächsten Ankunft in Frankfurt


Herr Naris war natürlich schockiert, als er von den Ermittlungsergebnissen und den naheliegenden Schlussfolgerungen hörte. Allerdings wollte er absolute Sicherheit: In 2 1/2 Wochen werde Frau Samak wieder für einen guten Monat nach Deutschland reisen, man müsse sie dann observieren, um sicherzugehen. Durch zahlreiche vergangene Einsätze am Frankfurter Flughafen verfügen die Aaden Detektive Frankfurt über viel Routine und genaue Ortskenntnis des Geländes. Die Planung des Einsatzes war folglich nicht kompliziert, wurde aber nichtsdestotrotz akribisch durchgeführt und mehrfach gegengeprüft. 

Am Ankunftstag Frau Samaks begaben sich drei unserer Wirtschaftsermittler zum Flughafen. Zwei kontrollierten die Ankunftshalle, in der sich die Reisenden des von Herrn Naris benannten Fluges einfinden sollten, der dritte Sachbearbeiter wartete draußen im Auto bei den Taxen, um im Falle einer raschen Abfahrt der Zielperson umgehend reagieren zu können. Die Zielperson derAaden Detektei Frankfurt betrat den Ankunftsbereich allein, wurde dort aber von einer breit gebauten männlichen Person abgeholt. Die Begrüßung erfolgte ohne Körperkontakt. Beide begaben sich zum Kurzzeitparkplatz, auf dem auch ein Einsatzfahrzeug unserer Detektive abgestellt war. Der Kollege im Taxibereich gliederte sich vorsorglich so in den Verkehr ein, dass er bei der Abfahrt vom Kurzzeitparkplatz unmittelbar folgen bzw. "den Weg abschneiden" und somit die Observation aufnehmen konnte. Folgerichtig observierten die Einsatzkräfte die Zielperson und ihren Abholer mit zwei Fahrzeugen auf dem Weg in die Frankfurter Innenstadt. Wenig überraschend endete die Fahrt im Rotlichtviertel und Frau Samak betrat die zuvor ermittelte Wohnadresse in der Elbestraße.


Persönlicher Besuch des Detektivs im Etablissement


Um auch die allerletzten Zweifel auszuräumen, recherchierte die Einsatzleitung der Aaden Wirtschaftsdetektei Frankfurt an den Folgetagen die Annoncen zur bekannten Adresse. Tatsächlich wurde hier das Angebot einer Thailänderin eingestellt, allerdings unter einem anderen Namen und mit Bildern, die das Gesicht nicht zeigten oder verpixelten. Der zuvor aktive Rechercheur kam folglich nicht um einen Termin bei der beworbenen Dame herum. Er wurde eingelassen und der Dame vorgestellt – es handelte sich zweifelsfrei um Frau Samak. Nach dieser endgültigen Bestätigung gab unser Frankfurter Detektiv vor, es sich anders überlegt zu haben, was ihm einige böse Blicke und Kommentare der Empfangsdame einbrachte, und verließ das Etablissement. Herr Naris wurde umgehend über die Erkenntnisse ins Bild gesetzt. Der Auftrag war somit beendet.


Hinweis


Hinweis: Aus Gründen der Diskretion und des Datenschutzes wurden die Einsatzorte und einzelne personenbezogene Angaben abgeändert, ohne eine Sinnverschiebung der tatsächlichen Vorgänge zu verursachen.


Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Frankfurt

Barckhausstraße 1

D-60325 Frankfurt

Telefon: 069 1201 8454-0

Fax: 069 1201 8454-9

E-Mail: info@aaden-detektive-frankfurt.de



Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Gabriele Ulott 

Registergericht: Amtsgericht Köln

Registernummer: HRB 83824

Quellen:

Freitag, 22. Januar 2016

Geschäftsschädigendes Fehlverhalten am Arbeitsplatz | Nachweis durch Detektive

Nahezu jeder Arbeitgeber kennt es, doch viele wissen nicht, wie sie es nachweisen sollen: geschäftsschädigendes Fehlverhalten der Mitarbeiter, das in geringem Maße nicht auffällt, bei Häufung aber großen Schaden im Unternehmen anrichten kann. Angestellte, die nicht in dem Maße arbeiten, wie es von ihnen erwartet wird, sondern sich nach jeder Stunde Arbeit eine längere Pause gönnen, Sekretärinnen, deren Diebstähle sich zuerst nur auf Firmenkugelschreiber und Klebestreifen beschränken, sich aber auch schnell auf weit wertvolleres Firmeneigentum erstrecken können, Mitarbeiter, die ihre Stunden falsch abstempeln oder, im sicherlich schlimmsten Fall, firmeninterne Daten und Innovationen an Konkurrenzunternehmen weitergeben. Wirtschaftsdetektive wie die der Aaden Detektei Hamburg greifen helfend ein: 040 2320 5053.

Ein Fallbeispiel aus Niedersachsen


Unternehmensprüfung mit überraschend negativem Ergebnis


Peter Wedel (Namen geändert) war der Leiter eines mittelständischen Unternehmens und legte bei seinen Angestellten viel Wert auf Pünktlichkeit, die ordentliche Erledigung der ihnen aufgetragenen Arbeiten und firmenorientiertes Denken. Eigentlich war er mit seinen Angestellten durchaus zufrieden, doch musste er bei einer genauen Prüfung der Arbeitsabläufe seiner Firma feststellen, dass sich die Produktion verlangsamt und der Profit im vergangenen Quartal verringert hatte. Es waren weniger Erfolge zu verzeichnen, obwohl Peter Wedel viel Geld in einen reibungslosen Ablauf investiert und hochqualifizierte Leute angestellt hatte. 


Auf frischer Tat beim "Pause machen" erwischt


Einige Tage nach der Unternehmensprüfung kehrte Herr Wedel früher als gewöhnlich von seiner Mittagspause ins Büro zurück und nahm Musik aus einem der Einzelbüros wahr. Er ging zu der Tür, hinter der er glaubte, Musik zu hören, und fand darin Herrn Buchholz vor, einen der relativ neu eingestellten Schichtarbeiter. Eigentlich hätte Herr Buchholz um diese Zeit an der Arbeit sitzen müssen. Er stellte schnell die Musik aus und gab an, „nur kurz verschnauft“ zu haben, sich aber gleich wieder der Arbeit zuwenden zu wollen. Peter Wedel verließ das Büro nachdenklich und hoffte, mit seiner Vermutung, dass Herr Buchholz vielleicht einer der Störfaktoren in den Arbeitsabläufen des Unternehmens sein könnte, daneben zu liegen, denn bei diesem Mitarbeiter liefen viele betriebsinterne Wege zusammen, die von ihm koordiniert und weitergeleitet werden sollten.

Von befreundeten Leitern bzw. Führungspersonen anderer Unternehmen hatte Herr Wedel bereits gehört, dass faulenzenden Mitarbeitern mit der Einschleusung von Detektiven, die für Ermittlungsdienste wie die Aaden Wirtschaftsdetektei Hamburg arbeiten, auf den Leib gerückt und diesen ihr Fehlverhalten gerichtsfest nachgewiesen werden konnte. Solche Maßnahmen wollte Peter Wedel jedoch erst ergreifen, wenn er sich seiner Vermutung absolut sicher wäre. Er hoffte vorerst das Beste. Sein Verdacht erhärtete sich jedoch nur zu bald: Die Arbeiten gingen weiterhin schleppend voran, Herr Buchholz wurde erneut bei einigen auffällig langen Zigarettenpausen auf dem Balkon und bei längeren Privatgesprächen in der Firmenküche gesehen, und für Peter Wedel war der letzte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte, dermit Bierflaschen gefüllte Mülleimer im Großraumbüro, auf den ihn die Reinigungsfachkräfte vorsichtig ansprachen. 

Allem Anschein nach genehmigte sich Herr Buchholz während der Arbeitszeit ganz gerne die eine oder andere Bierflasche.

Anfangsverdacht – und was nun?


Peter Wedel hielt einige Rücksprachen mit der rechtlichen Vertretung des Unternehmens und stellte fest, dass eine fristlose Kündigung klarer Beweise eines Fehlverhaltens bedurfte und dass dem Einsatz von Überwachungskameras nicht nur die Zustimmung des Betriebsrats, sondern auch besonders schwere Umstände wie regelmäßiger Diebstahl von Firmeneigentumzugrunde liegen müssten. Daher entschied er sich, wie von den befreundeten Unternehmern empfohlen, für den Einsatz der Aaden Wirtschaftsdetektei Hamburg und die Einschleusung eines Detektivs, der in einem kleinen Büro, fünf Türen vom Büro des Herrn Buchholz entfernt, zur Tarnung als neuer IT-Spezialist eingestellt und eingearbeitet wurde.

Herr Buchholz muss sich sehr sicher gefühlt haben, als nur wenige Tage nach der Einschleusung des Detektivs alle Mitarbeiter seines Stockwerks in die Mittagspause gingen, vermeintlich auch der getarnte Wirtschaftsdetektiv, der aber heimlich wieder in das Großraumbüro zurückkehrte. Der Ermittler der Aaden Detektei Hamburg konnte Herrn Buchholz während der folgenden zwei Stunden Mittagspause bis zur Rückkehr der Kollegen durch die offene Bürotür beobachten. Der verdächtige Mitarbeiter stellte laute Musik an, trank zwei Flaschen Bier – die er fahrlässig im Mülleimer des Großraumbüros entsorgte – und sah sich online Videos und Serien an, statt seiner Arbeit nachzukommen (er hatte an diesem Tag Pausendienst und somit keine Berechtigung, privaten Angelegenheiten nachzugehen). Mit dem entsprechenden Foto- und Videomaterial unseres Hamburger Detektivs ausgestattet, war es Peter Wedel nur wenige Tage später möglich, Herrn Buchholz fristlos zu entlassen und ihn darüber hinaus auf Schadenersatz zu verklagen. Das Verfahren läuft noch.

Interne Bedrohung Mitarbeiter


Wie im Falle von Peter Wedel und auch in Fällen vieler weiterer interner Probleme bei kleinen, mittelständischen und großen Unternehmen ist der Einsatz der Aaden Detektive Hamburg nicht nur ratsam, sondern sogar dringend notwendig. Wir agieren wie im geschilderten Fall mit derObservation der entsprechenden Mitarbeiter und der Dokumentation des Fehlverhaltens, untersuchen aber bspw. – bei begründetem Verdacht – mit unseren IT-Spezialisten auch Arbeitscomputer, um eventuelle Weitergaben firmeninterner Daten oder die übermäßigePrivatnutzung des Computers nachzuweisen. Hierbei ist natürlich entscheidend, ob den Angestellten zugebilligt wurde, den PC auch für private Angelegenheiten nutzen zu dürfen oder nicht. Ist die Privatnutzung gestattet, darf der Arbeitgeber die Browserverläufe und individuellen Desktopdaten erst im äußersten Verdachtsfall überprüfen lassen.

So geschehen zum Beispiel bei einem in Hamburg ansässigen mittelständischen Unternehmen, bei dem ein Angestellter das gesamte firmeninterne Internet und Intranet durch einen mehrere Gigabyte umfassenden privaten Fotoupload auf einem sozialen Netzwerk lahmlegte und damit die gesamte Produktion für diesen Tag blockierte. Ein derartiger Schaden setzt voraus, dass auch bei Zubilligung der Privatnutzung keine Narrenfreiheit herrschen kann und dass der Angestellte für einen solchen unzumutbaren Aufwand verantwortlich gemacht wird. Ist die Privatnutzung im Unternehmen grundsätzlich untersagt, so kann eine Überprüfung durch die Sicherheitsexperten der Aaden Wirtschaftsdetektei Hamburg schnell und auf Wunsch auch regelmäßig stattfinden.

Viele weitere Beschäftigungsgebiete von Detektiven


Auch in zahlreichen anderen Fallkonstellationen werden unsere Detektive aus Hamburg tätig, beispielsweise wiesen wir in der Vergangenheit nach, dass Angestellte ihre vorgeblichen Überstunden eigentlich von Kollegen abstempeln lassen oder durch sonstige Manipulationen fälschen. Auch der Nachweis von Krankheitsvortäuschungen, die bei mittelständischen Unternehmen pro Jahr zu Schäden in Millionenhöhe führen und damit auch die gesamtdeutsche Wirtschaft erheblich in ihrem Potenzial bremsen, gehört zu unserem Aufgabengebiet. Die Ermittler der Aaden Wirtschaftsdetektei Hamburg richten sich bei ihren Einsätzen natürlich genau nach den Bedürfnissen und individuellen Mitarbeiterproblemen ihrer Kunden, mit denen sie gemeinsam ein Einsatzkonzept erarbeiten.

Hinweis


Hinweis: Aus Gründen der Diskretion und des Datenschutzes wurden die Einsatzorte und einzelne personenbezogene Angaben abgeändert, ohne eine Sinnverschiebung der tatsächlichen Vorgänge zu verursachen.


Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Hamburg
Contor Center Hamburg
Katharinenstraße 30a
D-20457 Hamburg 
Telefon: 040 4223 6960
E-Mail: info@aaden-detektive-hamburg.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Gabriele Ulott 
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

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Donnerstag, 14. Januar 2016

Getränkediebstahl und -weiterverkauf durch Mitarbeiter: Aaden Detektei Köln

Inventurdifferenzen durch Mitarbeiterdiebstähle


Ein Getränkegroßhändler aus dem Rheinland hatte seit über einem Jahr mit erheblichen Inventurdifferenzen zu kämpfen. Da er keinen Laden- oder Lagerabverkauf betrieb, sondern ausschließlich belieferte, und es auch keinerlei Spuren für Einbrüche in die Betriebshallen gab, lag die Schlussfolgerung nahe, dass einer der Angestellten für das Fehlen der Bestände verantwortlich sein musste. Diverse Anzeichen deuteten auf einen bestimmten Lieferfahrer hin, Herrn Wiehl. Die Detektive der Aaden Wirtschaftsdetektei Köln sollten diese Zielperson bei ihren Belieferungsfahrten observieren und feststellen, ob sie sich pflichtgemäß an den Tourplan hielt, tatsächlich die vorgegebenen und von den Kunden bestellten Mengen ablud und keine Getränkewaren unterschlug.

Observation während Auslieferungsfahrt


Nach Rücksprachen mit den Auftraggebern, Sichtung der Tourpläne und Routen für die kommende Woche sowie Prüfung der Gegebenheiten vor Ort postierten sich unsere Observanten an einem Montagmorgen zur Beobachtung der Zielperson Wiehl. Bis zum frühen Nachmittag verhielt sich der Auslieferer augenscheinlich pflichtgemäß und arbeitete seine Kundenliste ab. Die genaue Anzahl der entladenen Getränke konnte von unseren Kölner Detektiven meist nicht eingesehen werden, da das Lieferfahrzeug mit der Ladeklappe stets sehr nah an die Gebäude der Kunden heranfuhr.

Als die Zielperson den letzten Anlaufpunkt abgearbeitet hatte und sich auf der Straße zum auftraggebenden Unternehmen befand, glaubten unsere Wirtschaftsdetektive aus Köln bereits an das baldige Ende des Einsatzes. Dann jedoch bog das Lieferfahrzeug außerplanmäßig in eine enge Sackgasse mit Privathäusern und Garagen ein. Um in der schmalen Straße nicht aufzufallen, stellten die Observanten ihre Fahrzeuge ein wenig abseits ab und begaben sich fußläufig in Sichtnähe des an einer Garage parkenden Zielfahrzeugs. Das Tor stand offen und die Heckklappe des Transporters war geöffnet. Mit einer Sackkarre bewegten Herr Wiehl und eine unbekannte männliche Person Getränkekisten aus dem Lieferfahrzeug in die Garage. Nach ca. einer halben Stunde waren die beiden Männer mit dieser Tätigkeit fertig und verabschiedeten sich. Die unbekannte Person betrat ein benachbartes Wohnhaus, während Herr Wiehl zurück zum Getränkegroßhandel fuhr und dort sein Dienstfahrzeug abstellte. Nach Rücksprache mit den Klienten beendete einer der Aaden Detektive Köln die Observation für diesen Einsatztag, während sein Kollege die Garage observierte, um festzustellen, ob die darin befindlichen Waren der Auftraggeber eventuell verkauft oder weitertransportiert werden.


Was passiert mit dem Diebesgut?


Am zweiten Observationstag beobachteten unsere Privatdetektive aus Köln bereits während der Tour Abweichungen vom Plan: Drei Adressen wurden angefahren und augenscheinlich beliefert, die nicht auf der Liste standen. Außerdem genehmigte sich Herr Wiehl am Ende seiner Dienstfahrt offenbar eine halbstündige Pause in den eigenen vier Wänden, ehe er zurück zu seinem Arbeitgeber fuhr und dort abstempelte. Somit stand hier zusätzlich noch der Verdacht des Arbeitszeitbetruges im Raum.

Einer unserer Kölner Wirtschaftsdetektive begab sich nach der Ankunft der Zielperson am Getränkehandel zur fraglichen Garage. Hier ergaben sich an diesem Tag allerdings keine Auffälligkeiten mehr, weswegen für den Mittwoch, an dem Herr Wiehl frei hatte, eine Observation der Garage angesetzt wurde: Am Vormittag erschien die unbekannte männliche Person, öffnete das Tor und begann mit Handwerksarbeiten. Unter passender Legende näherte sich unser Detektiv aus Köln und warf einen Blick in die Garage: Alle Getränke waren verschwunden. Folglich musste seit Montag entweder ein Weiterverkauf, ein Abtransport oder – angesichts der Menge an sich auszuschließen – ein Verzehr sämtlicher Kisten stattgefunden haben.

70 Getränkekisten an nur einem Tag


Am nun folgenden Donnerstag observierten zwei Ermittler der Aaden Detektei Köln die Zielperson erneut bei der Lieferfahrt. Zum zweiten Mal wurden Ziele angefahren, die nicht zum Tourplan gehörten. Als sich das Ende der Auslieferungen ankündigte, splittete sich das Detektiv-Team wie zuvor auf: Ein Observant verfolgte weiterhin Herrn Wiehl, während der zweite die Garage unter Sichtkontrolle hielt. Die beiden Ermittler sollten sich alsbald wiedertreffen, denn wenige Minuten, nachdem die unbekannte männliche Person an der Garage erschienen war, fuhr auch das Lieferfahrzeug von Herrn Wiehl in die Sackgasse. Wie am Montag verluden die beiden Täter in der Folge um die 70 Getränkekisten sowie diverse Kartons mit Wein und Spirituosen in die Garage. Anschließend verließen beide den Tatort, wobei die Aaden Detektive Köln vor Ort blieben, um zu eruieren, was mit den gestohlenen Getränken geschehen würde.

Herr Wiehl und sein unbekannter Komplize verbrachten große Mengen Getränkekisten aus dem Eigentum der Klienten unserer Kölner Detektive in eine Garage.

Offenbar gewerbsmäßiger Handel mit Diebesgut


Ab dem frühen Nachmittag fanden sich nach und nach fremde Fahrzeuge an der Garage ein. Jedes Mal erschien die unbekannte männliche Person, schloss auf und verlud gegen Zahlung von Bargeld Getränke in die Kofferräume. Ein Observant folgte den Käufern jeweils – es handelte sich ausnahmslos um Personen, die offenbar in einem Umkreis von wenigen Kilometern wohnten. Die Abnahmemenge der "Kunden" variierte zwischen fünf und zwölf Kisten bzw. Kartons.

Am Freitag wurden die bisherigen Beweise noch einmal durch weitere Beobachtungen untermauert, bei denen Herr Wiehl mit seinem Komplizen erneut Getränke der auftraggebenden Firma in die Garage verlud. Nach Beendung der Tour legten unsere Wirtschaftsdetektive aus Köln dann die Karten auf den Tisch:

Konfrontierung der Zielperson durch die Detektive


Von seinen Chefs wurde Herr Wiehl nach Feierabend in ein Büro am Firmenstandort gebeten. Hier erwarteten ihn bereits drei der Aaden Detektive Köln, baten ihn, sich zu setzen, und legten ihm dann die Ermittlungsberichte und Beweisfotos der letzten Tage vor. Nach einem ersten schockierten Schweigen und dem Hinweis unserer Ermittler, dass seine einzige Chance, einer Strafverfolgung zu entgehen, in der Kooperation mit unsren Privatdetektiven bestand, lenkte Herr Wiehl ein: Seit über zwei Jahren habe er regelmäßig Getränkediebstähle durchgeführt, zunächst in kleineren Mengen, doch als diese nicht bemerkt wurden, schlug er in immer größerem Umfang zu. Mit seinem Komplizen, dessen Personalien er bekanntgab, habe er schon nach wenigen Monaten gemeinsame Sache gemacht und das Diebesgut gewerbsmäßig unter der Hand an eingeweihte Freunde und Bekannte verkauft.

Den Gesamtwert der gestohlenen Waren schätzte er auf 220.000 €!

Aufhebungsvertrag und notarielles Schuldanerkenntnis

 
In Absprache mit dem geschädigten Unternehmen schlug die Aaden Wirtschaftsdetektei Köln Herrn Wiehl vor, von einer Strafanzeige abzusehen, wenn er einen fristlosen Aufhebungsvertrag für sein Arbeitsverhältnis sowie ein notarielles Schuldanerkenntnis mit einer entsprechenden Rückzahlungsvereinbarung unterschreiben würde. Ohne lange Überlegungen stimmte er zu und begab sich umgehend mit den Detektiven zu einem zuvor eingeweihten Notar, um die Dokumente beglaubigen zu lassen.

Im Anschluss an das unter Zeugen unterschriebene Geständnis bestellte Herr Wiehl seinen Komplizen unter Vorwand zur Garage. Nach der Ankunft öffnete diese Person das Tor, um weitere (telefonisch versprochene) Lieferungen der Zielperson zu empfangen. Der Täter staunte dann nicht schlecht, als unsere Kölner Ermittler vorstellig wurden und sich als Detektive zu erkennen gaben. Auch bei ihm dauerte es keine zwei Minuten, ehe er in die Unterzeichnung des Schuldanerkenntnisses einwilligte, drei Hauptabnehmer mit Namen und Adressen benannte und sich mit zwei Zeugen zum Notar begab. Zuvor waren noch die vorhandenen gestohlenen Waren aus der Garage sichergestellt worden, allerdings handelte es sich nur noch um Restbestände der am Mittag verladenen Getränke – ein Hinweis auf das Ausmaß, mit dem hier offenbar wochentäglich Diebesgut verkauft wurde. Weitere Forderungen gegen die Abnehmer der Ware wurden über Anwälte in die Wege geleitet.

Hinweis


Hinweis: Aus Gründen der Diskretion und des Datenschutzes wurden die Einsatzorte und einzelne personenbezogene Angaben abgeändert, ohne eine wesentliche Sinnverschiebung der tatsächlichen Vorgänge zu verursachen.


Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Köln

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D-50674 Köln

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Sonntag, 10. Januar 2016

Verleumdung und Rufschädigung im Netz – Stuttgarter Detektive schreiten ein


Diffamierung – Das Web vergisst nicht.

Fast jeder von uns hat Cybermobbing oder die Verbreitung von Unwahrheiten über Einzelpersonen, Unternehmen oder Regierungen schon einmal miterlebt, mancher sogar am eigenen Leib. Das Internet ist dabei Segen und Fluch zugleich: Einerseits sind Informationen leichter auffindbar und die internationale zwischenmenschliche und zwischen Unternehmen stattfindende Vernetzung wird immer größer, andererseits jedoch vergisst das Internet nie. Informationen, die auf der Ursprungsseite bereits gelöscht wurden, sind häufig bei Google oder über die Cache-Suche auch anderer Dienste noch jahrelang auffindbar. Die Aaden Detektive Stuttgart informieren über das Thema Diffamierung im World Wide Web: 

Umsatzverluste durch Rufschädigung im Internet

Rufschädigende Äußerungen und Unwahrheiten im Netz, die überraschend regelmäßig an die Detektive der Aaden Wirtschaftsdetektei Stuttgart herangetragen werden, bestimmen inzwischen in unserem Zeitalter der Technologisierung und Vernetzung den Alltag vieler Privatpersonen und Unternehmen und sorgen neben vielen anderen Problemen auch für Strafanzeigen und Rechtsstreitigkeiten. Egal, ob eine Schülerin persönlich oder fachlich beleidigende Aussagen über ihren Lehrer bei Facebook oder auf den einschlägig in den Medien besprochenen Lehrer-Bewertungsportalen hinterlässt, oder ob ein ehemaliger Angestellter auf seinem Privatblog als Tatsachen getarnte mit unwahren Fakten gespickte Werturteile über seinen vorherigen Arbeitgeber veröffentlicht – beide Fälle und viele weitere können nicht nur verletzend, sondern sogar persönlichkeits- oder unternehmensschädigend sein, indem sie für Schwierigkeiten bei der Anwerbung kompetenter Mitarbeiter bzw. bei der Jobsuche und fürUmsatzverluste wegen abgeschreckter Kunden sorgen. Der Bundesgerichtshof (BHG) hat daher im Juni 2015 folgendes Urteil gefällt: 

Betreiber einer Homepage sind nicht nur dafür verantwortlich, nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen auf ihrer Seite zu beseitigen, sondern auch wenn die Behauptung von Dritten übernommen wurde und diese auf deren Internetseite noch sichtbar ist.“ (BHG, 28.7.2015, Az: VI ZR 340/14) 

Dieses Urteil stärkt nun den Betroffenen den Rücken, da nicht nur der Urheber einer schädigenden Behauptung, sondern auch sämtliche Personen, die diese Äußerungen geteilt und weiter verbreitet haben, juristisch zur Rechenschaft gezogen werden können.

Rufschädigung gerichtssicher dokumentiert durch die Aaden Detektei Stuttgart 

Damit es aber überhaupt zu einem Gerichtsverfahren kommen kann, bei dem der Beklagte für die Löschung der Behauptungen, eine Schadensersatzzahlung oder eine Wiederherstellung des Rufs des Klägers verurteilt werden kann, müssen gerichtsfeste Beweise über die rufschädigenden Äußerungen vorgelegt werden. Diese recherchieren die Wirtschafts- und Privatdetektive derAaden Detektei Stuttgart nicht nur und dokumentieren sie gerichtssicher, sondern auch deren Verfasser können unter Umständen bei anonymen Postings von unseren IT-Spezialisten ermittelt werden: 0711 7153 011-0. Viele Leute sind sich nicht bewusst, dass sie durchaus nicht anonym im Internet unterwegs sind: Ihre Email- und IP-Adressen hinterlassen eine für Informatiker und IT-Experten mitunter leicht auffindbare Spur und lassen damit Schlüsse auf die Identität zu.

Wer Falschinformationen teilt, ist mitschuldig.

Was für viele vielleicht eine Überraschung darstellt, ist letztendlich nur eine logische Konsequenz: Wer ohne eine eigene Prüfung der Tatsachen oder Beweise Falschinformationenaus einer – egal ob sicheren oder unsicheren – Quelle verbreitet, macht sich gleichsammitschuldig. Ein „Störer“ ist daher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 1004 BGB) jeder, der eine Störung herbeigeführt hat oder dessen Verhalten eine Beeinträchtigung befürchten lässt, und damit jeder, der an der Verbreitung und Veröffentlichung dieser Aussagen beteiligt ist. Alle Personen, die unter diese Definition fallen, sind damit auch auf Unterlassung und/oder Tilgung verklagbar. Folglich lohnt sich die tiefergehende Ermittlung aller Beteiligten durch unserePrivatdetektive aus Stuttgart.

Rufschädigung, Rufmord, Cybermobbing, Verleumdung, Diffamierung – im Internetzeitalter leichter denn je und somit eine große Bedrohung für alle Unternehmen, die Kunden akquirieren müssen.

Löschung von Aussagen leider nicht immer möglich, sondern nur bei Zumutbarkeit

Abgesehen von den durch die Aaden Detektive Stuttgart besorgten gerichtsverwertbaren Beweisen für eine rufschädigende Äußerung oder Behauptung muss jedoch gleichsam dieZumutbarkeit einer Löschung der betreffenden Textpassagen gegeben sein. Gerade weil der Begriff wenig genau bzw. kaum objektiv definierbar klingt, liegt es im Handlungsspielraum des Gerichts, diese Zumutbarkeit festzustellen. So ereigneten sich bereits mehrfach Fälle, in denen zwar unwahre und wirtschaftlich schädigende Aussagen getätigt wurden, deren rufschädigende Natur das Gericht auch anerkannte, jedoch nicht die Zumutbarkeit der vollständigen Löschung durch den Verfasser/Täter sah. Dadurch sind Beklagte nicht dazu gezwungen, komplette Artikel, wohl aber die schädigenden und unwahren Behauptungen darin zu löschen sowie eine Schadensersatzzahlung an den Kläger zu leisten. Dieser Schadenersatz begründet sich unter anderem durch den oben erwähnten Aspekt der langlebigen Bewahrung von Informationen im Internet, die für eine dauerhafte Beeinträchtigung des Rufes der Geschädigten sorgen können.

Welche Rolle spielen Google und andere Suchmaschinen?

Auch Google ist nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom August 2011 (Az.: 7 U 51/10) nicht mehr von der Haftung bei der Suchanzeige rechtswidriger Seiten oder verleumdender Äußerungen ausgeschlossen. Ebenfalls im kürzlich beendeten Fall einer Klage gegen die Auto-Vervollständigungsfunktion eines großen Suchmaschinenbetreibers einigte sich der Großkonzern außergerichtlich mit der Klägerin und entfernte einige der von ihr beanstandeten und rufschädigenden Begriffe, die automatisch bei der Suche nach der Person zum Vervollständigen vorgeschlagen wurden. Ein Sprecher des Konzerns gab nach der Einigung an, einige Funktionen der Autokorrekturfunktion dahingehend verändert zu haben, dass beanstandete Begriffe nicht mehr zur Vervollständigung vorgeschlagen werden. Dies entspricht im weitesten Sinne auch einem weiteren Urteil des Landgerichts Heidelberg (Az.: 2 O 162/13) vom Dezember 2014, nach dem der Suchmaschinenbetreiber Inhalte oder Webseiten nicht mehr in seiner Suche anzeigen darf, wenn diese beanstandet wurden.

Auch hier sind die Detektive der Aaden Detektei Stuttgart einsetzbar, da sie die entsprechenden schädigenden Seiten recherchieren und den Kontakt zu den Betreibern der Suchmaschine herstellen. Sollten diese Betreiber den Löschungsforderungen nicht nachkommen, helfen unsere Privat- und Wirtschaftsdetektive aus Stuttgart auch bei der weiteren Vorgehensweise, zum Beispiel bei der Beschaffung gerichtsfester Beweise bezüglich eines Schadensersatzanspruches gegenüber dem Suchmaschinenbetreiber. Da das Landgericht Köln dieses Urteil im August 2015 (Az.: 28 O 75/15) auch insofern erweitert hat, dass lediglich ein geäußerter Verdacht ausreichend ist, um den Suchmaschinenbetreiber zu einer Prüfung der betreffenden Webseiten zu verpflichten, ist auch hier der Einsatz unserer Stuttgarter Privatdetektive zu empfehlen, da wir bei einem Erstverdacht vor einer Meldung beim Suchmaschinenbetreiber bereits recherchieren, diesen Verdacht an die entsprechenden Stellen weiterleiten und im Ernstfall auf eine möglichst zeitnahe Löschung pochen können: info@aaden-detektive-stuttgart.de.


Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Stuttgart

Lautenschlagerstraße 23

D-70173 Stuttgart

Tel.: 0711 7153 011-0

Fax: 0711 7153 011-9

E-Mail: info@aaden-detektive-stuttgart.de




Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Gabriele Ulott 

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Mittwoch, 9. Dezember 2015

Wirtschaftskriminalität: 55 % der Fälle werden aufgedeckt

Social Media als Hintergrundcheck? Nicht immer hilfreich zur Prüfung von Jobanwärtern.


Durch die immer stärkere Digitalisierung und Vernetzung persönlicher Daten wird es für große Firmen und zukünftige Arbeitgeber zunehmend einfacher, eine klassische Aufgabe der Aaden Wirtschaftsdetektei München in Teilen selbst zu übernehmen, nämlich die Hintergründe ihrer Bewerber abseits von Lebenslauf und Bewerbungsgespräch zu durchleuchten und sich gegen mögliche zukünftige Probleme abzusichern (Bewerberprüfung).

Noch vor wenigen Jahren, also vor Facebook, Instagram und Co., wäre dies einigermaßen undenkbar gewesen. Während man sich noch vor kurzem lediglich auf Lebensläufe, die eigene Menschenkenntnis und eventuelle Auskünfte vorheriger Arbeitgeber verlassen musste, kann heutzutage häufig ein Kandidat allein schon durch seine oft kompromittierenden Online-Auftritte vom weiteren Bewerbungsverfahren ausgeschlossen werden. Doch auch wenn durch Internet-Recherchen in einigen Fällen die Einstellung eines regelmäßig krankfeiernden Betriebswirtes, der während seiner Krankschreibung Party-Fotos bei Instagram teilt, oder einer auf Facebook über ihren Chef lästernden Sekretärin vermieden werden kann, vermag diese Vorsorge im Ernstfall beiIndustriespionage und vielen anderen Formen von Wirtschaftskriminalität doch recht wenig auszurichten, weswegen der Arbeitsumfang für unsere Detektive in München de facto nicht nachlässt.

56 % der Wirtschaftsdelikte von Mitarbeitern verursacht – oft sind es langjährige Angestellte


Wie die mit 5.000 Unternehmen in 95 Ländern durchgeführte PwC-Studie über Wirtschafts- und Cyberkriminalität („Global Economic Crime Survey 2014“) herausfand, wird mehr als die Hälfte aller Wirtschaftsdelikte von Mitarbeitern verübt, darunter oft auch langjährige Angestellte; lediglich in 40 % der Fälle waren externe Täter involviert. Nicht überraschend ist daher, dass ebenfalls mehr als die Hälfte der befragten Unternehmensleiter Korruption und Bestechung in den eigenen Reihen am meisten fürchten – zurecht, denn diese beiden Delikte machen tatsächlich gut ein Viertel der registrierten Wirtschaftsdelikte aus. Der Kriminalitätsglobus zeigt, dass in Afrika genau jedes zweite Unternehmen wissentlich von Wirtschaftskriminalität betroffen ist oder in der Vergangenheit betroffen war; es folgen Nordamerika mit 41 % (hier ist die Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH zuweilen auch im Einsatz), Osteuropa mit 39 % und Westeuropa mit 35 %. Folglich hat mehr als jedes dritte Unternehmen in Westeuropa Kenntnis davon, mindestens einmal Opfer von Wirtschaftskriminalität geworden zu sein. Die Dunkelziffer ist ohne jeden Zweifel noch bedeutend höher. Gut die Hälfte aller Delikte wird im Finanzwesen verübt, dicht gefolgt vom Handel und vom Konsumwesen; beides gerade für Bayern und unsere Detektive in München wichtige Sektoren. 

Der mit 69 % größte Anteil dieser unternehmensschädigenden Delikte entsteht durch Untreueund Unterschlagung von Firmeneigentum. Allzu häufig werden diese Straftaten zu spät bemerkt, um sie noch zu verhindern. Durch einen Einsatz der Aaden Detektei München kann oftmals eine Schadensbegrenzung erreicht werden, indem im Zuge der erfolgreichen gerichtsfesten Täterüberführung Schadenersatzansprüche zur Geltung kommen. 

Für über 50 % aller Unternehmen sind Bestechung und Korruption in den eigenen Reihen jene Wirtschaftsdelikte, die sie am meisten fürchten.

Bis zu 100 Millionen US-Dollar an jährlichem Schaden durch Wirtschaftskriminalität – pro Unternehmen


Wirtschaftsdelikte wie Untreue und Unterschlagung, Betrug in der Beschaffungskette, Bestechung und Korruption, Cyberkriminalität und Bilanzdelikte führen bei jedem fünften Unternehmen zu finanziellen Verlusten von 1 bis 100 Millionen US-Dollar und gehen bei ihrem betrieblichen Ausmaß weit über die häufiger angetroffenen und von Angestellten oft als „Kavaliersdelikte“ empfundenen Krankheitsvortäuschungen hinaus. Abgesehen von den finanziellen Verlusten, die durch Betriebsspionage oder andere Facetten von Wirtschaftskriminalität hervorgerufen werden, ist natürlich auch die Arbeitseinstellung der verbliebenen Mitarbeiter in Gefahr: 31 % der von Wirtschaftskriminalität betroffenen Unternehmer fürchten eine Verschlechterung der Arbeitsmoral ihrer Angestellten, ganz abgesehen von den negativen Auswirkungen auf Geschäftsbeziehungen und der teils irreversiblen Schädigung des professionellen Rufs.

Daher ist ein rechtzeitiger Einsatz der Aaden Wirtschaftsdetektive München stets ratsam, um nicht nur im Nachhinein Schadensbegrenzung zu betreiben, sondern den Täter bereits vor begangener Tat bei seiner Planung aufspüren und sämtlichen Schaden vom Unternehmen abwenden zu können: 089 7007 4378-0.

Die Aaden Wirtschaftsdetektei München kommt Spionen und anderen Delinquenten auf die Schliche.


Im Falle einer entdeckten Wirtschaftsspionage oder Veruntreuung beginnt häufig zeitgleich – wenn nicht im besten Fall bereits vorher so geschehen durch begründetes Misstrauen gegenüber dem Angestellten – die Arbeit der Aaden Wirtschaftsdetektei München, die mit ihren Detektiven das Verhalten auffällig gewordener Mitarbeiter beobachtet und gerichtsfest dokumentiert. Dabei kann es u.a. zu Durchsuchungen des Büro-Computers und des Schreibtisches kommen (bspw. beim Verdacht auf missbräuchliche Nutzung von Arbeitsmaterialien) oder auch zu Observationen der betreffenden Person. Hierbei wird zutage gefördert, ob der Verdächtige betriebsinterne Informationen, sensible Daten oder materielles Firmeneigentum an Konkurrenten, die Presse oder sonstige nicht-autorisierte Dritte weitergibt.

So geschehen bei einer namhaften bayrischen Firma, bei der die Detektive der Aaden Detektei München nach einer einwöchigen Observation einen langjährigen und stets mit Vertrauen bedachten Mitarbeiter in flagranti bei der Übergabe eines USB-Sticks mit firmeninternen Daten und geheimhaltungspflichtigen Firmenstrukturen an einen Mitarbeiter der Konkurrenz beobachten und dieses Treffen dokumentieren konnten. Die Beweislage in diesem Fall war dank der Arbeit unserer Wirtschaftsdetektive derart erdrückend, dass der Mitarbeiter notgedrungen einlenkte und eine gütliche Einigung mit seinem nunmehrigen Ex-Arbeitgeber anstrebte.

Cybercrime – eine neue Bedrohung im 21. Jahrhundert


Nicht nur vor Betrug, Unterschlagung und Spionage, sondern auch vor Cyberkriminalität können sich Unternehmen und Firmen durch die Beauftragung der Aaden Wirtschaftsdetektei München schützen, denn immerhin ein Viertel der Wirtschaftsdelikte wird im World Wide Web verübt. Durch ein breites Spektrum an Möglichkeiten (Nachverfolgung von Emails; Einrichtung von Sicherheitsstrukturen zum Schutz vor Hackern, Viren und Trojanern; IT-forensische Untersuchungen) gibt es für untreue Mitarbeiter und straffällige Konkurrenten immer weniger Gelegenheiten, ihrem Betrieb ungestraft Schaden zuzufügen.

Lassen Sie sich bei Fragen zur Prävention von Computerkriminalität durch die IT-Spezialisten der Aaden Detektei München beraten: info@aaden-detektive-muenchen.de.

Unternehmen sind nicht schutzlos – Vorsorge ist besser als Nachsorge


Existiert bereits ein Anfangsverdacht, so wird dieser durch einen gezielten Einsatz unserer Privatdetektive aus München geprüft, was zu einer betrieblich höchst wichtigen Verhinderung von Schaden führen kann. Und selbst die Widerlegung von Verdachtsmomenten durch die Arbeit unserer Ermittler zeitigt positive Auswirkungen – für das Arbeitsklima und das firmeninterne Vertrauen von Arbeitgeber zu Arbeitnehmer. 

Glücklicherweise fand die Studie der PwC AG neben all den vorgenannten erschreckend hohen Prozentsätzen betroffener Firmen auch heraus, dass 55 % der wirtschaftlich orientierten Straftaten durch interne Kontrollen aufgedeckt und geklärt werden konnten – zum Vergleich: 2005 lag dieser Anteil noch bei 36 %. Ein wichtiger Bestandteil dieser Kontrollen ist die Arbeit von Sicherheitsfirmen, IT-Spezialisten und Detektiven wie der Aaden Wirtschaftsdetektei München. Wenn bei einem Verdacht mangels Beweisen oder kompromittierender Aussagen Dritter keine eindeutigen gerichtsverwertbaren Ergebnisse vorliegen, ist die Aaden Detektei München jederzeit in der Lage, ihre Wirtschaftsdetektive auf die entsprechenden Angestellten oder Konkurrenten anzusetzen und zu der Aufklärung des Falles beizutragen. 


Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH München
Amalienstraße 71
D-80799 München
Telefon: 089 7007 4378-0
Fax: 089 7007 4378-9
E-Mail: info@aaden-detektive-muenchen.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Gabriele Ulott 
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

Donnerstag, 3. Dezember 2015

Selbstständige Tätigkeit während Krankschreibung | Aaden Detektive Stuttgart


Im Jahr 2015 wurde die Aaden Wirtschaftsdetektei Stuttgart vom Rechtsvertreter eines Klinikums aus Norddeutschland kontaktiert. Einer ihrer Ärzte befand sich seit längerer Zeit im Krankenstand, und aufgrund eines externen Hinweises hegte das Klinikum den begründeten Verdacht, dass der betreffende Arzt während seiner bescheinigten Arbeitsunfähigkeit selbständig in einer Stuttgarter Praxis arbeitete, die bekanntermaßen sein ehemaliger Partner führte. Die Klinik beauftragte die Aaden Detektive Stuttgart mit der Prüfung dieses Verdachts.

Legendierter Praxisbesuch durch unseren Detektiv


Gemeinsam mit der Einsatzleitung erarbeitete einer unserer Stuttgarter Privatdetektive eine dem Anlass angemessene simple Legende und begab sich ohne vorherige Terminabsprache zur Praxis des Partners, in der die Zielperson vermutet wurde. Der Fall sollte sich selten einfach gestalten, denn bereits an der Fassade entdeckte unser Ermittler den Namen der Zielperson als leitender Arzt einer Praxisgemeinschaft aus zwei Medizinern. Somit wurde bereits an dieser Stelle offenkundig, dass die Zielperson der Aaden Detektei Stuttgart einer unerlaubten Nebentätigkeit nachging. Nun musste noch geprüft werden, ob der Mediziner dies auch während der laufenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung tat und sich somit neben des Vertragsbruchs durch die Nebentätigkeit auch noch des Krankschreibungsmissbrauchs schuldig machte.

Behandlung des Privatdetektivs durch die Zielperson


Unser Detektiv aus Stuttgart betrat das Gebäude und fand auf der Praxisetage ein weiteres Hinweisschild mit dem Namen der Zielperson. Im Empfangsraum wurde er von einer unbekannten Mitarbeiterin gebeten, eine ganze Reihe von Unterlagen auszufüllen. Anschließend brachte man ihn nach sehr kurzer Wartezeit in einen Behandlungsraum, wo sich kurz darauf die Zielperson im Arztkittel zu ihm gesellte – glücklicherweise war es die Zielperson selbst und nicht der Geschäftspartner aus demselben Medizinzweig. Der eigentliche Klinikmitarbeiter stellte einige Fragen und behandelte unseren Ermittler im Anschluss. Abschließend erstellte der Arzt einen Befund zur Untersuchung unseres Privatdetektivs in Stuttgart.

Der überführte Mediziner fasste einen Befund über den Gesundheitszustand unseres Detektivs aus Stuttgart ab.

Wasserdichtes Ermittlungsergebnis unserer Detektei


Um neben seiner Zeugenaussage und dem offenkundigen Praxisschild auch noch einen schriftlichen Beweis vorlegen zu können, bat unser Ermittler der Aaden Wirtschaftsdetektei Stuttgart um Barzahlung mit Direktrechnung. Diese Rechnung wurde durch die Zielperson handschriftlich unterschrieben – ebenso wie der Befundbericht, der dem Detektiv noch zusätzlich ausgehändigt wurde. Somit verfügten unsere Stuttgarter Detektive bereits nach wenigen Ermittlungsstunden über ein perfektes Ermittlungsergebnis – das ist nun wirklich keine Selbstverständlichkeit im Detektei-Gewerbe, denn Ermittlungen können sehr zeitaufwändig und zuweilen auch frustrierend sein.

Letztlich konnten durch diesen einzigen Einsatz der Aaden Detektei Stuttgart folgende Tatbestände zweifellos und gerichtsfest nachgewiesen werden: Lohnfortzahlungsbetrug, Ausübung einer nicht genehmigten Nebentätigkeit und Krankschreibungsmissbrauch. Die Zielperson kassierte doppelt ab, indem sie die Lohnfortzahlung des beauftragenden Klinikums kassierte und zusätzlich Einnahmen aus ihrer selbständigen Tätigkeit generierte.



Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Stuttgart

Lautenschlagerstraße 23

D-70173 Stuttgart

Tel.: 0711 7153 011-0

Fax: 0711 7153 011-9

E-Mail: info@aaden-detektive-stuttgart.de

Web: http://www.aaden-detektive-stuttgart.de



Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Gabriele Ulott 

Registergericht: Amtsgericht Köln

Registernummer: HRB 83824

Quelle: http://www.aaden-detektive-stuttgart.de/2015/11/19/selbständige-tätigkeit-während-krankschreibung-aaden-detektive-stuttgart/

Montag, 23. November 2015

Kfz-Unterschlagung | Rückführung durch die Aaden Detektive Frankfurt

Herr Conrad (Name geändert) war Eigentümer eines wunderschönen, hochpreisigen Oldtimers aus dem Hause Fiat. Nachdem sich sein bisheriger Kfz-Mechaniker in den Ruhestand verabschiedet hatte, musste sich Herr Conrad, der später die Aaden Detektive Frankfurt konsultieren sollte, auf die Suche nach einer neuen Werkstatt machen. Angeregt durch Internetwerbung wurde er fündig bei einem Mechaniker in Frankfurt und brachte sein Fahrzeug nach telefonischer Terminabsprache mit dem Meister direkt zum Standort des Unternehmens. Der Oldtimer wies keine bekannten Schäden auf, es sollten lediglich eine Routine-Inspektion und ein Ölwechsel vorgenommen werden. Spätestens am nächsten Vormittag könne der spätere Auftraggeber der Aaden Wirtschaftsdetektei Frankfurt seinen Fiat abholen, erklärte der Meister – sofern bei der Inspektion keine gröberen Mängel auszumachen sein sollten. In diesem Fall würde die Werkstatt Herrn Conrad natürlich kontaktieren.

Der Meister will Herrn Conrad nie gesehen haben.


Die Werkstatt meldete sich weder am nächsten Tag noch an einem der nachfolgenden fünf. Herr Conrad fuhr mehrmals persönlich vorbei, konnte den Meister allerdings zu keinem Zeitpunkt antreffen. Meist war die Werkstatt ganz geschlossen, einmal versicherte ihm eine augenscheinliche Bürokraft, "der Chef" werde sich zeitnah bei ihm melden. Nichts geschah. Und auch Herrn Conrads Oldtimer befand sich nirgendwo sichtbar auf dem Gelände. Schließlich hatte der spätere Auftraggeber der Aaden Privatdetektive Frankfurt die Nase voll und erstattete Anzeige bei der Polizei.

Diese wiederum fuhr wenig später bei der Werkstatt vorbei und traf lediglich obige Bürokraft an. Durch die Autorität der Amtsträger dauerte es allerdings nicht lange, ehe der Werkstattmeister, informiert durch die Bürokraft, auftauchte. Jedoch bekundete er, niemals etwas von Herrn Conrad oder des dessen Fiat-Oldtimer gesehen oder gehört zu haben. Herr Conrad wiederum besaß keinerlei schriftliche Beweise für die Übergabe seines Autos an die Werkstatt, weshalb die Polizei ihren Einsatz abbrach. Wenige Stunden später traf sich Herr Conrad für ein Beauftragungsgespräch mit den Wirtschaftsdetektiven der Aaden Detektei Frankfurt.

Der Kfz-Mechaniker behauptete, Herrn Conrads Oldtimer nie zu Gesicht bekommen zu haben. Da der Eigentümer keinen Übergabenachweis besaß, wandte er sich an die Aaden Detektei Frankfurt.

Einsatzplan der Aaden Detektei Frankfurt


Nachdem uns der Auftraggeber seinen Fall geschildert hatte, erarbeiteten unsere Frankfurter Detektive schnell eine Ermittlungstaktik für die Auffindung und Rückführung des Fahrzeuges. Durch eine Express-Vorrecherche wurde festgestellt, dass die Zielperson unter erheblichen Bonitätsengpässen litt und das Fahrzeug womöglich zur Tilgung von Schulden einsetzen würde.

In Schritt 1 sollte telefonisch ein legendierter Termin mit dem Werkstattmeister abgesprochen werden. Einer unserer Detektive stellte hierfür ein privates Fahrzeug zur Verfügung und gab dem Kfz-Mechaniker gegenüber an, es zur Reparatur vorbeibringen zu wollen. Das Treffen des Ermittlers mit der Zielperson wurde freilich von zwei seiner Kollegen der Aaden Wirtschaftsdetektei Frankfurt beobachtet. Als der vermeintliche Interessent an den Leistungen der Werkstatt das Gespräch mit der Zielperson mit der Begründung abbrach, er habe andere Preisvorstellungen gehabt, folgte Schritt 2 des Einsatzplans: die Observation der Zielperson, die unsere Detektive hoffentlich zum Verbringungsort des Fiat Oldtimers führen würde. Zuvor hatte sich noch der legendiert auftretende Ermittler versichert, dass sich das Fahrzeug nirgendwo in der Werkstatt befand.

Observation: zweite Werkstatt entdeckt


Nur wenige Minuten, nachdem unser Detektiv das Werkstattgelände mit seinem Privatfahrzeug verlassen hatte, sperrte die Zielperson ab und fuhr in einem Kfz davon – gefolgt von den Observanten der Aaden Detektei Frankfurt. Zunächst fuhr der Werkstattmeister eine unauffällige Wohnadresse an und blieb dort mehrere Stunden. Eine Umfeldabsuche ergab keine Hinweise auf das gesuchte Fahrzeug. Dann allerdings (es war inzwischen früher Nachmittag) begab sich die Zielperson zu einer anderen Werkstatt und führte dort augenscheinlich Arbeiten durch. Der Fiat war nirgendwo zu sehen, jedoch konnten großräumige Abstellflächen im Inneren der Werkstatt vermutet werden, auf denen sich der gesuchte Oldtimer durchaus befinden konnte.

Einer unserer Detektive aus Frankfurt gab deshalb seine Deckung auf und betrat in Schritt 3 die Werkstatt unter der Nutzung eines geeigneten Vorwands. Er ließ sich intensiv beraten und im Inneren herumführen, wobei ihm schnell ein typ- und farbgleicher Fiat Oldtimer ins Auge stach. Das Kennzeichen war zwar entfernt worden, doch hierbei handelte es sich mit größter Wahrscheinlichkeit um das Zielobjekt. Dem Ermittler gelangen zahlreiche verdeckte Beweisaufnahmen.

Identifizierung und Rückgabe des unterschlagenen Kfz


Ausgestattet mit dem Bildmaterial kontaktierte unser Frankfurter Privatdetektiv Herrn Conrad und schlug ihm vor, mit ihm zur Polizei zu fahren, um den Beamten das Beweismaterial vorzulegen und sie über den wahrscheinlichen Abstellort des unterschlagenen Fahrzeugs zu unterrichten (Schritt 4). Währenddessen hielt unser anderer Observant das Gelände unter Sichtkontrolle, um sicherzugehen, dass der Fiat nicht in der Zwischenzeit bewegt werden würde.

Nach Rücksprache mit der Polizei kehrten Herr Conrad, eine mehrköpfige Einsatztruppe der Beamten und unser Detektiv in Frankfurt zum Zielort zurück, wo Herr Conrad sein verschwundenes Auto identifizierte und anhand der Fahrgestellnummer den Eigentumsnachweis erbrachte. Die Polizisten beschlagnahmten das Fahrzeug und gaben es umgehend an seinen rechtmäßigen Eigentümer heraus. Den Täter erwarteten nun strafrechtliche Maßnahmen.

Hinweis

Hinweis: Aus Gründen der Diskretion und des Datenschutzes wurden die Einsatzorte und einzelne personenbezogene Angaben abgeändert, ohne eine Sinnverschiebung der tatsächlichen Vorgänge zu verursachen.



Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Frankfurt

Barckhausstraße 1

D-60325 Frankfurt

Telefon: 069 1201 8454-0

Fax: 069 1201 8454-9

E-Mail: info@aaden-detektive-frankfurt.de

Web: http://www.aaden-detektive-frankfurt.de


Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Gabriele Ulott 

Registergericht: Amtsgericht Köln

Registernummer: HRB 83824


http://www.aaden-detektive-frankfurt.de/2015/11/17/kfz-unterschlagung-rückführung-durch-die-aaden-detektive-frankfurt/

http://www.aaden-detektive-frankfurt.de/wirtschaftskriminalität/fahrzeug-unterschlagung/