Dienstag, 26. Juli 2016

Eigentumsermittlung in Duisburg | Abgabe einer falschen Vermögensauskunft

Falschangaben an den Gerichtsvollzieher


Einen Gerichtsstreit gegen einen säumigen Schuldner gewonnen, einen rechtsgültigen Schuldtitel (= Vollstreckungstitel) erlangt und trotzdem sieht man als Gläubiger kein Geld, weil der Schuldner dem Gerichtsvollzieher im Rahmen einer Vermögensauskunft angegeben hat, kein pfändbares Eigentum und auch kein Bargeld zu besitzen? Ein gewaltiges Ärgernis für jede betroffene Privatperson und genauso für Unternehmen, die mit wachsender Größe meist immer häufiger mit diesen Vorgängen in Berührung kommen. Nicht nur, dass man als Gläubiger kein Geld für erbrachte Leistungen, gelieferte Waren oder gewährte Darlehen erhält, man bleibt zusätzlich auch noch auf den Anwalts-, Gerichts- und Vollstreckungskosten sitzen – siehe Zivilprozessordnung (ZPO), Buch 8: Zwangsvollstreckung. Dies kann IT-Dienstleister ebenso treffen wie private Autoverkäufer, Handwerker, Baufirmen, Möbellieferanten und viele, viele mehr.

Doch nicht immer entspricht eine Vermögensauskunft der Wahrheit: Schuldner verschweigen vorsätzlich, regelmäßig und systematisch Einkommen und Eigentum – Nebentätigkeiten, Renten, Unterhaltszahlungen, Firmenbeteiligungen, Immobilien, Kraftfahrzeuge oder, wie im nachfolgenden Fallbeispiel unserer Detektei in Duisburg*, sogar werthaltige Wasserfahrzeuge. Unsere hervorragend vernetzten und einfallsreichen Rechercheure übernehmen für Sie die Vermögensermittlung in Schuldnerangelegenheiten jeder Art (u.a. auch Unterhaltsschulden und bei Insolvenzverfahren): 0211 9874 011-0.

Ein verschwiegenes Boot


Der Auftraggeber unserer Wirtschaftsdetektei in Duisburg*, Herr Bocholt, war Opfer der oben beschriebenen Umstände geworden: Einen hochwertigen Artikel gegen eine fünfzigprozentige Anzahlung an den Schuldner verkauft, den Artikel ausgeliefert, niemals die Restzahlung erhalten, alle Mahnungen blieben unbeachtet, den Prozess gewonnen und nach der Zwangsvollstreckung doch mit leeren Händen dastehend. Durch eigene Recherchen im Umfeld des Schuldners erlangte Herr Bocholt allerdings nach der Abgabe der Vermögensauskunft den Tipp, dass ein Boot, das der Schuldner nachweislich besessen hatte, nicht – wie in der Vermögensauskunft angegeben – zur Verrechnung einer weiteren Darlehensforderung an einen anderen Gläubiger übergeben worden war, sondern bei einem Unternehmen in Duisburg eingelagert wurde und sich nach wie vor im Besitz des Schuldners befand. Unsere qualifizierten Detektive in Duisburg* sollten nun den Lagerort dieses pfändbaren Sachguts ermitteln und einen Nachweis über die tatsächlichen Besitzverhältnisse sichern.


Intensive Recherchearbeit


Die Ermittlungen unserer Detektei in Duisburg* unterteilten sich grob in zwei Maßnahmen: erstens die Vorrecherche bei diversen Bootshändlern und -herstellern sowie Pfandhäusern, Lagerhallen und allgemeinen Verkaufsvermittlern aus der Region, um das betreffende Boot ausfindig zu machen, und anschließend die Klärung der Eigentumsverhältnisse, sobald das Boot gefunden sein würde. Wie man sich vorstellen kann, bedarf eine solche Suche großen Aufwands, viel Geduld und geistiger Frische; das Telefonohr läuft heiß, Legenden müssen individuell an die jeweiligen Ansprechpartner angepasst werden, situatives Reagieren ist notwendig, genauso wie die Schnellanalyse des Gesprächspartners und die entsprechende Anpassung der Vorgehensweise in Sekundenschnelle. Zudem konnten viele Prüfungen nicht telefonisch abgeklärt werden, sondern mussten vor Ort geschehen, dazu zählte auch eine ganze Reihe falscher Fährten. Schließlich jedoch wurden unsere Privatdetektive aus Duisburg* fündig.

Legendiertes Verkaufsgespräch liefert die gewünschten Informationen und Nachweise


Am Lagerplatz des gesuchten Bootes vereinbarten zwei unserer Ermittler einen Besichtigungstermin; sie traten dabei als vorgebliche Kaufinteressenten an dem Wasserfahrzeug auf, das der Händler gegen Provision vermittelte. Zum Termin wurden die Detektive von einem Mitarbeiter in Empfang genommen und zum Objekt geführt. Leider lieferte der Herr bei seiner Führung nur spärliche Informationen, offenbar hatte er sich nicht gut auf das Verkaufsgespräch vorbereitet. Das Boot werde auf Kommission verkauft und lagere hier bereits seit fast zwei Jahren.

Nach nicht einmal einer Viertelstunde ließ er unsere Wirtschaftsdetektive in Duisburg* allein auf dem Objekt, damit diese sich in Ruhe umsehen könnten, und gab ihnen den Hinweis, dass er im Anschluss in seinem Büro anzutreffen sei. Auf diese Art konnten die legendiert auftretenden Privatermittler die Bootsnummer ausfindig machen – sie stimmte mit der Kennung des angeblich an einen weiteren Gläubiger abgetretenen Wasserfahrzeugs überein. Im Innenraum befanden sich diverse Ordner, aus denen Versicherungsunterlagen, Kaufverträge, Eigentumsnachweise sowie die Beauftragung des Verkaufsvermittlers durch Herrn Bocholts Schuldner hervorgingen – unsere Detektei aus Duisburg* hatte also alles, was sie brauchte. Die Ermittler erstellten Fotokopien der Unterlagen und klärten im Nachgang über den Versicherungsträger ab, dass das Boot nach wie vor über den Schuldner lief sowie dass zu keiner Zeit eine Ummeldung auf eine dritte Person erfolgt war. Anhand der demgemäß ermittelten Beweise konnte Herr Bocholt die Pfändung des Bootes veranlassen und erhielt auf diese Weise über 90 % seiner Gesamtorderung zurück (inkl. Anwalts-, Gerichts-, Vollstreckungs- und Detektivkosten).



Leere Taschen? Von wegen! Viele Schuldner machen es sich zur Lebensmasche, vorhandenes Vermögen rechtswidrig zu verheimlichen und Verträge einzugehen, bei denen sie von vornherein nie vorhaben, den daraus resultierenden Verpflichtungen nachzukommen.

Eingehungsbetrug als Straftatdelikt


Übrigens: Als Gläubiger eines (vorgeblich) zahlungsunfähigen Schuldners fühlt man sich zwar häufig machtlos, doch neben der zivilrechtlichen Schiene gibt es auch noch strafrechtliche Möglichkeiten, eine widerfahrene Ungerechtigkeit zu sühnen. Ist ein Schuldner nachweislich bereits bei der Eingehung eines Vertrages oder absehbar zum Zeitpunkt der Fälligkeit daraus resultierender Verpflichtungen nicht in der Lage, selbigen nachzukommen, täuscht er seinen Vertragspartner auf diese Weise vorsätzlich, sprich: Er betrügt ihn. Folglich bleibt Ihnen als Gläubiger in diesen Fällen nicht nur der zivilrechtliche Weg, sondern auch der Gang zur Polizei, stehen doch auf den Straftatbestand des Betruges (§ 263 StGB) immerhin bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. 

Tipp: Unter Polizeikräften wie auch unter Staatsanwälten ist die unsägliche Marotte weit verbreitet, Opfer von Straftaten, die gleichzeitig zivilrechtliche Interessen verfolgen, wegen des vorgeblich fehlenden öffentlichen Interesses abzuweisen. Lassen Sie sich davon nicht hindern, sondern widersprechen Sie einer etwaigen Einstellung des Verfahrens – notfalls bis zur höchsten Instanz. Mehr als Porto und ein wenig Tipparbeit für die Widerspruchsbegründung kostet Sie das nicht. Lassen Sie sich nicht abspeisen! Gerne berät Sie unsere Wirtschaftsdetektei in Duisburg* bei der Durchsetzung Ihres Anliegens (0211 9874 011-0), allerdings weisen wir explizit darauf hin, dass es sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung handelt.

*Hinweis*


Hinweis: Aus Gründen der Diskretion und des Datenschutzes wurden die Einsatzorte und einzelne personenbezogene Angaben abgeändert, ohne eine Sinnverschiebung der tatsächlichen Vorgänge zu verursachen.

*Hinweis: Sämtliche Einsätze der Aaden Wirtschaftsdetektei Düsseldorf werden in unserer Zentrale durch unsere Einsatzleitung in Düsseldorf bearbeitet. Wir verfügen über ein Netzwerk qualifizierter geprüfter Ermittler, die innerhalb kurzer Zeit vor Ort für Sie tätig werden können.

Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Düsseldorf

Elisabethstraße 11
D-40217 Düsseldorf
Telefon: 0211 9874 011-0
Fax: 0211 9874 011-9
E-Mail: info@aaden-detektive-duesseldorf.de
Web: http://www.aaden-detektive-duesseldorf.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Gabriele Ulott
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

Quellen:
http://www.aaden-detektive-duesseldorf.de/2016/07/25/eigentumsermittlung-in-duisburg-abgabe-einer-falschen-vermögensauskunft/
http://www.aaden-detektive-duesseldorf.de/wirtschaftsdetektiv-duisburg-detektei-duisburg/
http://www.aaden-detektive-duesseldorf.de/wirtschaftskriminalität/eigentumsermittlung/

Dienstag, 19. Juli 2016

Aaden Detektei München ist Steuerbetrügern auf der Spur

Münchener Wirtschaftsdetektive ermitteln, wo Finanzamt und Polizei die Hände gebunden sind


Nach dem Bekanntwerden immer dreisterer Steuerhinterziehungsfälle, gerade bei prominenten Bundesbürgern wie Alice Schwarzer oder dem ehemaligen Bayern-Spieler, -Manager und -Präsident Uli Hoeneß, läuft die finanzbehördliche und auch die journalistische Suche nach weiteren Fällen auf Hochtouren. Auch unsere Detektei in München können Sie damit beauftragen (089 7007 4378-0), einem Verdacht auf Steuerhinterziehung nachzugehen, zum Beispiel wenn Sie Firmeneigner, Privatperson, Finanzbeamter oder auch Bänker sind, der womöglich einen Mitarbeiter verdächtigt, Geldgeschäfte der Bankklienten auf nicht legalem Wege zu tätigen.

Die Verlockung, Geld im Ausland auf Nummernkontos anzulegen oder in Scheingeschäfte zu investieren und somit oder auf andere Weise den Abgaben an den Fiskus zu entgehen, ist besonders für große und mittelständische Unternehmen, aber auch für vermögende Privatpersonen hoch. Unsere Wirtschaftsdetektive in München kommen immer wieder mit Steuerdelikten in Berührung, teils direkt gemäß Auftragsziel, teils als Nebenerkenntnis aus der Untersuchung anderer Straftatbestände.


Umsatzsteuerkarussell hinterzieht 850 Millionen Euro


Gerade vor wenigen Wochen wurde das Urteil gegen einen international agierenden Steuerbetrügerring gesprochen, bei dem fünf Beschäftigte einer großen deutschen Bankkette jeweils zu Bewährungsstrafen von zwei Jahren und Geldbußen von 200.000 Euro verurteilt wurden, während der ranghöchste dieser Bankmitarbeiter, Abteilungsleiter und Drahtzieher der illegalen Auslandsgeschäfte, eine dreijährige Haftstrafe erhielt. Im Zeitraum von nur einem Jahr zwischen 2009 und 2010 wurden durch Umsatzsteuerbetrug 850 Millionen Euro hinterzogen. Die Angestellten des Bankinstituts hatten mit Emissionsrechten über den jährlichen Kohlenstoffdioxid-Ausstoß (CO2) aus dem Ausland gehandelt; diese Rechte wurden im Ausland erworben und im deutschen Inland von zwischengeschalteten Firmen mehrfach weiterverkauft, jedoch ohne Umsatzsteuer für die Käufe zu entrichten. Die zuletzt eingeschaltete Zwischenfirma verkaufte schließlich die Papiere wieder ins Ausland, wobei sie sich vom Finanzamt die Umsatzsteuer zurückzahlen ließ, die jedoch vorher nie entrichtet worden war.

In einem Fall, in dem es sich um solch einen hohen Steuerbetrug handelt, sind neben Polizei, Finanzamt und Steuerfahndung auch Detektive wie die der Aaden Wirtschaftsdetektei in München aktiv, um die Ergreifung der Täter zu ermöglichen und gerichtsfeste Beweise vorzulegen, die zu einer Verurteilung führen: info@aaden-detektive-muenchen.de.


Vorgehensweise bei Verdacht auf Steuerhinterziehung oder Umsatzsteuerbetrug


Unsere Privatdetektive in München sind natürlich nicht nur auf Fälle von Steuerhinterziehung in einer solch hohen Wertkategorie von mehreren hundert Millionen Euro spezialisiert, sondern ermitteln auch bei kleineren, oft privaten Geldgeschäften, beispielsweise bei Haus-, Wohnungs- und Autokauf, (mutmaßlich) unseriösen Kleinanzeigenangeboten oder beim Erwerb von Elektronik. Häufig werden falsche Angaben gemacht, um Zinsgeber, Käufer oder Finanzämter zu täuschen und dementsprechend keine oder stark minimierte Abgaben zu leisten. Dass Steuerbetrug über kleine Summen die Wirtschaft kaum schädigt, ist ein weit verbreiteter Irrtum.

Liegt ein Verdacht auf Steuerhinterziehung vor (Täuschung, Betrug, Dokumentenfälschung, Falschangaben etc.), beginnt unser Detektiv-Team in München mit den Ermittlungen: Sofern rechtlich zulässig wird die Kommunikation der betreffenden Personen überwacht, Zahlungswege und ggf. Lieferwege sind zu eruieren und Zusammentreffen mit beteiligten Parteien (Mittäter) werden observiert, sodass gerichtsfest dokumentierte Beweise zusammenkommen. Gegen verdächtige Mitarbeiter setzen unsere Wirtschaftsermittler in München gelegentlich auch Lockvögel ein, die bei Kunden- oder Beratungsgesprächen mit den betreffenden Angestellten überprüfen, ob diese illegale Steuertricks vorschlagen oder durch vorsätzliche Falschberatung eigene Gewinne zu erzielen versuchen. Durch die Aussage der detektivischen Lockvögel kann in solchen Fällen oftmals eine Betrugsabsicht dokumentiert und bewiesen werden. 


Deutschlands Wirtschaft jährlich um bis zu 100 Milliarden Euro Steuern betrogen


Wie bereits ausgeführt, wird die deutsche Wirtschaft jährlich immer wieder in unvorstellbarer Milliardenhöhe geschädigt; der Stern geht von Summen zwischen 30 und 159 Milliarden Euro pro Jahr aus, die dem Staat durch Geldwäsche, Schwarzarbeit und illegale Steuertricks verloren gehen und die eigentlich für das Wohl des Volkes hätten verwendet werden können. Als am wahrscheinlichsten eingestufte Summe gelten momentan jene 100 Milliarden Euro, die Brigitte Unger, Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, als jährlichen Verlust vermutet. Auch wenn durch den Ankauf von Steuer-CDs, vornehmlich aus der Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein, einigen langjährigen Steuersündern auf die Schliche gekommen werden konnte und sich vor allem deshalb seit 2010 etwas mehr als 123.000 Steuerhinterzieher selbst angezeigt haben (siehe statista), ist es der Polizei und der Steuerfahndung unmöglich, die steuerlichen Verluste merklich einzudämmen. 

Mit der Hilfe professionell ausgebildeter Wirtschafts- und Privatermittler wie jener der Aaden Detektei München allerdings lassen sich weitere Möglichkeiten zur Ergreifung von Steuerflüchtlingen und -Sündern ausschöpfen, die den behördlichen Ermittlern aufgrund von Zeit- und Personenmangel sowie rechtlicher Beschränkungen und bürokratischer Grenzen nicht zur Verfügung stehen. Gerade wenn Privatpersonen oder auch Firmenleiter Hilfe benötigen, beispielsweise weil sie unter ihren Angestellten aufgrund konkreter Hinweise wie unstimmiger Zahlen Steuersünder vermuten, aber keine eindeutige Beteiligung der betreffenden Arbeiter nachgewiesen kann, ist der Einsatz eines Privatermittlers oder mehrerer Detektive zur Observation die einzige Lösung. In Fällen von vergleichsweise geringen Hinterziehungssummen wird nämlich weder die Polizei noch das Finanzamt direkt agieren, vor allem nicht wenn ein zivilrechtlicher Charakter wie die finanzielle Schädigung des Arbeitgebers im Vordergrund steht. Eine Beauftragung der Aaden Wirtschaftsdetektei München ist insbesondere dann angeraten, wenn der Verdacht auf Steuerhinterziehung in den eigenen Reihen diskret untersucht werden soll, damit das Unternehmen nicht öffentlich diskreditiert wird oder anderen Schaden erleidet.
Der Ankauf von Steuersünder-CDs durch die Bundesrepublik bzw. durch einzelne Bundesländer führte zu einer Welle von Selbstanzeigen. U.a. da Straffreiheit dennoch nicht gewährt wird, lässt sich die Dunkelziffer beim Steuerbetrug kaum seriös einschätzen.


Beauftragung der Aaden Wirtschaftsdetektei München


Sollten Sie in Ihrem Unternehmen oder bei Käufen, die sie getätigt haben, Ungereimtheiten feststellen, wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Detektei in München, um eine kostenlose Beratung für die Vorgehensweise in Ihrem ganz persönlichen Fall zu erhalten. Wir erklären Ihnen im Detail, welche Voraussetzungen für eine Observation der verdächtigen Personen notwendigerweise erfüllt sein müssen, welche Ermittlungsformen und -Taktiken nötig oder angeraten sind und welche Kosten voraussichtlich anfallen werden: 089 7007 4378-0.

Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH München
Amalienstraße 71
D-80799 München
Telefon: 089 7007 4378-0
Fax: 089 7007 4378-9
E-Mail: info@aaden-detektive-muenchen.de
Web: http://www.aaden-detektive-muenchen.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Gabriele Ulott
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

Quellen:

http://www.aaden-detektive-muenchen.de/2016/07/18/aaden-detektei-münchen-ist-steuerbetrügern-auf-der-spur/

http://www.aaden-detektive-muenchen.de/wirtschaftskriminalität-bayern/steuerbetrug-steuerhinterziehung/

Dienstag, 12. Juli 2016

Mietrecht: Vorgetäuschter Eigenbedarf in Stade

Eigenbedarfskündigung nach Todesfall


Seit 36 Jahren wohnte Herr Scheeßel in einem Mietshaus in Stade. Sein jahrzehntelanger Vermieter war im gleichen Alter, man kannte sich bereits aus Schulzeiten und pflegte einen freundlichen bis freundschaftlichen Umgang miteinander. Doch im Jahr 2013 verstarb der Vermieter; der Erbe des Mietshauses meldete plötzlich Eigenbedarf an und kündigte dem Stammbewohner kurzerhand. Herr Scheeßel, später Auftraggeber unserer Detektei in Stade*, glaubte der Begründung nicht, da er zuvor gerüchtehalber gehört hatte, dass das Haus veräußert werden solle, weil sich der Erbe das Objekt "nicht ans Bein binden" wolle. Einem gewinnmaximierten Verkauf stand Herr Scheeßel mit seinem äußerst günstig konditionierten Mietvertrag im Wege.

Der Klient unserer Detektive in Stade* versuchte die Angelegenheit außergerichtlich zu klären – zunächst persönlich, anschließend über einen Anwalt –, stieß aber auf taube Ohren. Die Sache ging vor Gericht und Herr Scheeßel beauftragte auf Anraten seiner Rechtsvertretung die Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH mit dem gerichtsfesten Nachweis des vorgetäuschten Eigenbedarfs.

Mit den Erben seines vormaligen Vermieters geriet Herr Scheeßel in einen Gerichtsstreit über die Korrektheit der Eigenbedarfskündigung und zog hierfür unsere Detektivagentur in Stade* hinzu.


Augenscheinlich unbewohntes Mietobjekt


In einer obligatorischen Vorermittlung eruierte unser bestens vernetztes Rechercheteam, dass das Mietshaus nicht nur an einen einzelnen Erben übergegangen war, sondern dass es sich um eine Erbengemeinschaft aus vier eng miteinander verwandten Personen handelte. 

Bei einer Ortsbesichtigung des strittigen Mietshauses wollten sich unsere Privatdetektive in Stade* einen ersten Eindruck vom Sachstand verschaffen. Die Erkenntnisse des eingesetzten Ermittlers bei seiner Observation vor Ort in der Zusammenfassung:
  • äußerlich unbewohnter Eindruck des Objekts (keine Gardinen, geschlossene Fenster, kein Fensterschmuck, keine Möbel und Lampen zu sehen)
  • sämtliche in der Einfahrt platzierten Mülltonnen leer, obwohl letzte Müllabfuhr mehrere Tage her
  • ungepflegte Grünflächen vor und hinter dem Haus
  • leerer Briefkasten

Die beiden Klingelschilder (Ober- und Erdgeschoss) waren mit den Namen von jeweils zwei Erben beschriftet. Auf Betätigung der Klingeln durch den eingesetzten Detektiv in Stade* erfolgte keine Reaktion. Während des ganzen Observationszeitraums (von 07:00 morgens bis 14:00 nachmittags) fand kein Personenverkehr an der Haustür statt. Zwei Postzusteller, die während der Beobachtungszeit in der Nachbarschaft des Mietshauses Sendungen auslieferten, gaben auf legendierte Nachfrage des Ermittlers an, dass sie nur äußerst sporadisch Briefe am Objekt einwarfen und dort seit dem Auszug unseres Auftraggebers nie jemanden persönlich angetroffen hätten.

Informationsgewinnung durch detektivische Befragung


Da die Vielzahl der am ersten Ermittlungstag erlangten Indizien bereits deutlichen Aufschluss über die Nutzung bzw. Nichtnutzung des Hauses gab, standen für den zweiten Tag, neben einer Gegenprüfung der vorherigen Erkenntnisse, legendierte Befragungen beim in unmittelbarer Nähe wohnenden Haupterben an. Um den möglichen Fall abzudecken, dass unser Wirtschaftsdetektiv in Stade* am Vortag erst nach dem Verlassen etwaiger Bewohner am Objekt angekommen war, schlug er dieses Mal bereits 04:30 am Einsatzort auf und wartete dort bis 10:30. Zu keinem Zeitpunkt brannte Licht im Gebäude, niemand hatte es betreten oder verlassen. Der Observant unternahm einen zweiten Klingelversuch und erhielt erneut keine Reaktion.

Anschließend begab sich der Rechercheur unserer Wirtschaftsdetektei in Stade* zum Haus des Haupterben und klingelte dort, nachdem er zuvor eine glaubwürdige Legende ausgearbeitet hatte, um mittels Befragung Informationen zu erhalten. Im Gespräch bestätigte der Haupterbe dem Ermittler, dass das Haus zum Verkauf stand und dass niemand darin wohnte. Außerdem übergab er dem Detektiv eine Visitenkarte mit den Kontaktdaten seiner Schwester, da sie für die Verwaltung und den Verkauf des Objekts zuständig sei. Nach der Übermittlung der Daten an die Einsatzleitung unserer Privatdetektei für Stade* kontaktierte eine unserer Detektivinnen die Schwester des Haupterben und vereinbarte mit ihr einen Hausbesichtigungstermin für den übernächsten Tag.

Eindeutige Beweise bei der Hausbesichtigung


Vielleicht fragen Sie sich, weshalb nicht unser eingesetzter Detektiv den Termin mit der Hausverwalterin vereinbart hatte? Der Grund ist ein strategischer: Die besagte Detektivin wollte den ersten Sachbearbeiter bei der Besichtigung begleiten, sodass beide ein Paar auf Eigenheimsuche mimen konnten. Der positive Nebeneffekt neben der glaubhaften Legendierung: Bei einem etwaigen Gerichtstermin könnte unsere Detektei für Stade* zwei Zeugen vorbringen.

Zum vereinbarten Termin also erschien die Hausverwalterin und Miterbin pünktlich, um unsere Detektive ins Haus einzulassen und ihnen damit unbewusst direkt vor Augen zu führen, dass das Objekt unbewohnt war. Wie sich im weiteren Verlauf des Gesprächs herausstellte, hatte seit Herrn Scheeßels Auszug niemand mehr hier gewohnt. Die Kündigung wegen Eigenbedarfs bediente sich ganz eindeutig einer Vortäuschung als Rechtfertigungsgrund. Da die Erbin dem interessierten vorgeblichen Paar auch noch Informationsmaterial in die Hand drückte und einen Entwurf für einen Vorvertrag aushändigte, beendete die Aaden Wirtschaftsdetektei für Stade* diese Ermittlungen sogar mit schriftlichen Beweisen aus erster Hand.

*Hinweis*


Hinweis: Aus Gründen der Diskretion und des Datenschutzes wurden die Einsatzorte und einzelne personenbezogene Angaben abgeändert, ohne eine Sinnverschiebung der tatsächlichen Vorgänge zu verursachen.

*Hinweis: Sämtliche Einsätze der Aaden Wirtschaftsdetektei Hamburg werden in unserer Zentrale durch unsere Einsatzleitung in Hamburg bearbeitet. Wir verfügen über ein Netzwerk qualifizierter geprüfter Ermittler, die innerhalb kurzer Zeit vor Ort für Sie tätig werden können.

Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Hamburg
Contor Center Hamburg
Katharinenstraße 30a
D-20457 Hamburg
Telefon: 040 4223 6960
E-Mail: info@aaden-detektive-hamburg.de
Web: http://www.aaden-detektive-hamburg.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Gabriele Ulott
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

Quellen:
http://www.aaden-detektive-hamburg.de/2016/07/12/mietrecht-vorgetäuschter-eigenbedarf-in-stade/
http://www.aaden-detektive-hamburg.de/detektei-stade-detektiv-stade/
http://www.aaden-detektive-hamburg.de/wirtschaftskriminalität/unberechtigte-eigenbedarfskündigung/

Sonntag, 10. Juli 2016

Einbruch bei Escort-Girl – 115.000 € Schaden. Ermittlungen im Reutlinger Rotlichtmilieu

Einbruch zum (un)passendsten Zeitpunkt – Insiderwissen?


Die Achalmstädterin Sonja Scholz arbeitete international als Luxus-Escort-Dame. Durch ihre Tätigkeit kam sie überall in Europa und auf der Welt herum: Basel, Paris, Barcelona, Dubai, Miami– die Liste der Orte, an die sie ihre Freier begleitete, ließe sich schier endlos verlängern. Ihre Reisen und damit verbundenen Dienstleistungen ließ sich die Mittzwanzigerin sehr gut vergüten, entsprechend führte sie ein luxuriöses Leben in der Reutlinger City (Georgenberg): schickes Apartment, hochwertige Einrichtung, teure Autos. An unsere Detektei in Reutlingen* wandte sich Frau Scholz, weil während einer ihrer Reisen bei ihr eingebrochen worden war. Sie lebte im Hochparterre, eine Freundin und Berufskollegin, die ab und an bei ihr wohnte, hatte die Wohnung mit gekipptem Fenster verlassen. Die Täter hebelten selbiges auf und erbeuteten über 50.000 € in bar sowie Wertsachen, vornehmlich Schmuck, im Wert von ca. 65.000 €. Wieso sie so viel Bargeld in der Wohnung aufbewahrte, wurde sie von unseren Detektiven in Reutlingen* gefragt. Sie habe wenige Tage vor dem Einbruch eines ihrer Autos verkauft, einen Porsche Cayenne, und ärgere sich nun selbst schwarz darüber, das Geld nicht direkt zur Bank gebracht zu haben. Dass ausgerechnet direkt nach diesem Verkauf, also zu einem Zeitpunkt, an dem außergewöhnlich viel Bargeld in ihrer Wohnung lagern würde, ein Einbruch stattfand, hielt Frau Scholz für einigermaßen verdächtig: „Ich glaube nicht, dass das Zufall ist!“ 

Während die Polizei vergeblich versuchte, am Tatort Spuren zu sichern und Frau Scholz dementsprechend bereits ihre Felle wegschwimmen sah, erstellte sie eine Liste von Personen, die ihrer Einschätzung nach für die Tat in Frage kamen. Jeder Name auf dieser Liste, die sie der Aaden Wirtschaftsdetektei Baden-Württemberg später vorlegen sollte, war dem Rotlicht- und/oder Drogenmilieu zuzuordnen: teils berüchtigte Zuhälter, Türsteher von Nachtclubs, Drogenhändler sowie ein Freier. 

Ein Brief vom Täter?


Da Frau Scholz' Liste über zwanzig Namen beinhaltete, ließ sich der Täterkreis circa zwei Wochen lang kaum eingrenzen; systematische Ermittlungen wären angesichts eines so umfangreichen Verdächtigenkreises nur mit großem Personalaufwand möglich gewesen. Glücklicherweise wurde Frau Scholz ein wichtiger Hinweis frei Haus geliefert: Einer der Verdächtigen – Sie werden durch die nachfolgenden Fakten feststellen, dass es sich nicht um den cleversten Zeitgenossen handelte – schickte einen an besagte Freundin unserer Auftraggeberin adressierten Brief ... und zwar in die Wohnung von Frau Scholz. Die beiden Freundinnen hatten die Vereinbarung getroffen, dass man sich während der Abwesenheit der jeweils anderen Fotografien der eintreffenden Post per WhatsApp zuschicken würde. Entsprechend öffnete Frau Scholz den Brief des Verdächtigen und war erstaunt, darin erpresserische Zahlungsaufforderungen zu lesen. Offenbar hatte ihre Freundin immense Schulden beim Verdächtigen, den Großteil habe sie ja nun abbezahlt, heißt es in dem Brief, aber die Gesamtsumme sei "bei dem Ding" nicht zu holen gewesen. Hatte die Freundin etwa absichtlich das Fenster offengelassen, um dem Einbrecher somit den Einstieg zu erleichtern und auf diese Art ihre Schulden „abzuzahlen“? Ein durchaus naheliegender Gedanke, gehörte die Freundin schließlich zu den wenigen Personen, die vom Autoverkauf gewusst hatten. 

An diesem Punkt wandte sich Frau Scholz an unsere Privatdetektive in Reutlingen* (0711 7153 011-0), um etwaige schuldnerische Beziehungen zwischen den beiden Tatverdächtigen aufzudecken, Beweise für die Identität des oder der Einbrecher zu sammeln und um zu eruieren, wo der erpresserische Herr wohnte.

Ein gekipptes Fenster erleichterte den Einbruch deutlich – Zufall oder Kalkül?

Mittels Vorwand: Treffen zwischen Zielperson und Detektiv


Eine erste Adressermittlung zur Zielperson der Aaden Detektei in Schwaben ergab eine offizielle Meldeanschrift. Bei der Überprüfung selbiger konnte zwar festgestellt werden, dass ein Briefkasten zur Zielperson vorhanden war, jedoch keine Klingel. Glaubwürdige Nachbarn bezeugten, diese Person nicht zu kennen. Es komme nur ab und zu ein bulliger Herr mit Tattoos, Kurzhaarschnitt und Silberschmuck vorbei, um die Post abzuholen. 

Um des Verdächtigen trotz der Fake-Adresse habhaft zu werden, vereinbarten unsere Wirtschaftsdetektive in Reutlingen* telefonisch einen Termin mit ihm. Ermöglicht wurde dies durch ein Lokal, dessen Inhaber die Zielperson laut Internet-Impressum war. Unter Legende gaben die Ermittler vor, die gesamte Bar für ein Jahrgangstreffen ihrer alten Schule buchen zu wollen, und baten um einen Termin zur Besprechung der Details. Die Zielperson schluckte den Köder und traf sich eilfertig mit einem unserer Detektive. Beim Gespräch erfuhr der legendiert agierende Privatermittler durch beiläufige Befragung einige Details über die Zielperson: Der Herr lebe in Reutlingen, fahre seit letzter Woche einen nagelneuen Audi TTS (ein Thema, von dem er gar nicht aufhören konnte zu reden), sei unverheiratet und verdiene sein Geld im Diskothekengewerbe. Er wirkte zugänglich und deutlich weltmännischer, als sein Äußeres und sein schreiend dämlicher an den Tatort adressierter Brief hätten vermuten lassen.

Höchst verdächtiges Fahrverhalten bei der Observation durch unsere Reutlinger Detektive*


Nach der Besprechung mit der Zielperson verabschiedete sich der legendiert eingesetzte Ermittler und ein Detektiv-Team aus Reutlingen*, bestehend aus zwei Observanten, übernahm die Verfolgung des mutmaßlichen Einbrechers. Die Beobachtung sollte sich äußerst schwierig gestalten, denn die Zielperson schüttelte, „wie ich es noch nie erlebt habe“, teilte einer der beiden Observanten der Einsatzzentrale am Telefon mit – ein Observant, der über 20 Jahre für das SEK gearbeitet und in dieser Zeit so einiges gesehen hatte.

„Schütteln“ beschreibt in der Detektiv-Sprache ein auffälliges Verhalten von Observierten, das dazu dient, etwaige Verfolger abzuhängen bzw. zu enttarnen. Für gewöhnlich geschieht dies nicht, weil einer der Observanten auffällig geworden ist, sondern rein vorsorglich, da die theoretische Möglichkeit besteht, verfolgt zu werden. Wer sich so verhält, hat in aller Regel Dreck am Stecken. Bei unserer Zielperson äußerte sich das Schütteln durch häufige Tempowechsel, mehrminütiges Halten an den unmöglichsten Stellen (z.B. Autobahnseitenstreifen und Halteverbotszonen nach Abbiegen an Kreuzungen), das bewusste Fahren von Umwegen durch Nebenstraßen (teils in Kreisbewegungen), das Drehen mehrerer Runden im Kreisverkehr und die genaue optische Untersuchung jedes passierenden Fahrzeugs. Nur mit größter Mühe, Routine und auch etwas Glück gelang es unseren Detektiven aus Reutlingen*, die Verfolgung der Zielperson ohne Sichtkontaktverlust und ohne Enttarnung aufrechtzuerhalten.

Eindeutige Verbindungen zur Prostitutionsszene


Laut Frau Scholz hatte der Schüttler Verbindungen zum schwäbischen Rotlichtmilieu, speziell in Reutlingen, und zur Drogenszene in Stuttgart, vornehmlich verdiene er sein Geld mit Zuhälterei. Die Observation führte unsere Detektei in Reutlingen* zunächst in die Innenstadt, wo sich die Zielperson mit einer jungen Dame afrikanischer Abstammung traf und von ihr einen Briefumschlag entgegennahm. Im Anschluss parkte der mutmaßliche Einbrecher vor einem Baumarkt, dessen Öffnungszeit soeben vorbei war, weswegen sich der Parkplatz allmählich leerte, bis die Zielperson allein verblieb und den Ort für geschlagene sieben Stunden nicht mehr verließ. In dieser Zeit fanden sich – stets einzeln – diverse weitere Fahrzeuge neben dem Zielfahrzeug ein, die jeweiligen Fahrzeugführer stiegen aus und begaben sich in das Kfz des Observierten. Es handelte sich vermehrt um Frauen und vereinzelt um Männer, alle Personen waren dem Kleidungs-, Haar- und Schmuckstil nach vermutlich dem Rotlichtmilieu zuzuordnen. Was im Zielfahrzeug besprochen/getan wurde, konnten unsere Privatdetektive in Reutlingen* leider nur mutmaßen, da die getönten Scheiben des Kfz keine Einsichtnahme ermöglichten.

Nach zwei Uhr morgens schließlich schienen alle Termine abgehakt zu sein und die Zielperson fuhr in Richtung Stuttgart-Mitte, wo sie sich in der Nähe des Hauptbahnhofs mit mehreren männlichen Personen südländischer Herkunft traf und diesen eine Sporttasche übergab. Diese Herren sind bekanntermaßen der Rauschgiftszene zuzuordnen. Gegen fünf Uhr morgens schließlich kam der Verdächtige in einem Wohngebiet in Reutlingen an, wo er sein Fahrzeug parkte und dann noch einen halben Kilometer zu einem Wohnhaus ging, vor dem durchaus Parkplätze frei gewesen wären. Er verschwand in einer Wohnung und verließ sie im Verlauf der nächsten sechs Stunden nicht mehr. Am Klingelschild fand sich ein der Auftraggeberin bekannter Deckname der Zielperson – die Wohnanschrift war gefunden.


Außergerichtliche Einigung durch Beweismaterial unserer Detektei in Reutlingen*


Um aussagekräftige Hinweise auf die Täterschaft des offensichtlichen Zuhälters zu ermitteln, mussten unsere Detektive in Reutlingen* weitere Observationen über einen Zeitraum von mehreren Tagen durchführen. Der dadurch entstehende Aufwand bei den Detektiv-Kosten war angesichts der sehr hohen Schadensumme gerechtfertigt. Neben weiteren Drogengeschäften und Treffen mit zwielichtigen Personen sowie augenscheinlichen Geldübergaben von Prostituierten an den Verdächtigen konnten unsere Ermittler zwei Treffen zwischen Frau Scholz' Freundin und der Zielperson dokumentieren. Zudem versetzte der Herr nach und nach Schmuck aus dem entwendeten Besitz unserer Auftraggeberin, teils bei Juwelieren und Pfandhäusern, teils an Privatleute über ein ebay-Kleinanzeigenkonto, das unsere Detektei in Reutlingen* bei ihrer Internetrecherche entdecken konnte. Auf diese Weise stellten wir eine umfangreiche Beweisdokumentation zusammen, mit der es Frau Scholz unter Zuhilfenahme einer Sicherheitskraft gelang, den Einbrecher zu konfrontieren und mit ihm eine Vereinbarung über die Rückgabe der verbliebenen Vermögensgüter und über die Rückzahlung der Fehlbeträge zu treffen. Im Gegenzug versprach sie ihm, darauf zu verzichten, die gesammelten Beweise bei der Polizei einzureichen.

*Hinweis*

Hinweis: Aus Gründen der Diskretion und des Datenschutzes wurden die Einsatzorte und einzelne personenbezogene Angaben abgeändert, ohne eine Sinnverschiebung der tatsächlichen Vorgänge zu verursachen.

*Hinweis: Sämtliche Einsätze der Aaden Wirtschaftsdetektei Stuttgart werden in unserer Zentrale durch unsere Einsatzleitung in Stuttgart bearbeitet. Wir verfügen über ein Netzwerk qualifizierter geprüfter Ermittler, die innerhalb kurzer Zeit vor Ort für Sie tätig werden können.

Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Stuttgart
Lautenschlagerstraße 23
D-70173 Stuttgart
Tel.: 0711 7153 011-0
Fax: 0711 7153 011-9
E-Mail: info@aaden-detektive-stuttgart.de
Web: http://www.aaden-detektive-stuttgart.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Gabriele Ulott
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

Quellen:

http://www.aaden-detektive-stuttgart.de/2016/07/07/einbruch-bei-escort-girl-115-000-schaden-ermittlungen-im-reutlinger-rotlichtmilieu/
http://www.aaden-detektive-stuttgart.de/privatdetektiv-reutlingen-detektei-reutlingen/
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Mittwoch, 29. Juni 2016

Stripperin beim Tanzen geschwängert? Abstruse Baby-Suche unserer Detektive

Personensuche wegen Vaterschaftssorgen


Reale Detektive sind keine Film- und Fernsehhelden, sondern Menschen aus Fleisch und Blut. Somit können wir irren. Im nachfolgenden Fall zweifelten unsere Detektive aus Frankfurt am Main an der geistigen Gesundheit unseres jungen Auftraggebers, Herr Hanau, glaubte dieser doch tatsächlich, eine Stripperin bei einem privaten "Lapdance" geschwängert zu haben! Natürlich wiesen die Ermittler den Klienten beim Auftragsgespräch darauf hin, dass eine Befruchtung ohne Geschlechtsverkehr und durch mehrlagige Kleidungsstücke hindurch biologisch kaum möglich sein dürfte, doch der Endzwanziger sah sich von großen Zweifeln verfolgt. Ein Kind zu zeugen und sich nicht darum zu kümmern, verstieß löblicherweise gegen seine moralischen Wertvorstellungen. Trotz unserer Einwände, dass die Suche nach der Stripperin und ihrem vermeintlichen Baby wenig sinnhaft sein dürfte und wir dem Klienten aus Gründen des Datenschutzes ohne Zustimmung der etwaigen Mutter sowieso nur geringfügige Informationen übermitteln würden können, bestand er vehement auf der Personensuche durch unsere Detektei in Frankfurt/Main: "Wenn Sie es nicht machen, dann macht es eben ein anderer Detektiv." Da er mit dieser Ansicht zweifelsfrei Recht hatte, machten sich unsere Rechercheure an die Arbeit.


Spätfolgen eines Junggesellenabschieds


Die dem Auftraggeber bekannte Vorgeschichte ist schnell erzählt: ein Junggesellenabschied, Alkohol in Strömen, ein Stripclub in Frankfurt, eine Kreditkartenabrechnung über private Tänze und verschwommene Erinnerungen an eine Ejakulation beim Lapdance – letztere ist für die meisten Männer eine Peinlichkeit, für andere womöglich ganz normal oder gar gewollt. Der Auftraggeber unserer Privatdetektive in Frankfurt a.M. hingegen ging mit dieser Situation gänzlich anders um als der Durchschnitts-Clubbesucher: Er befürchtete (oder erhoffte er?) eine Schwangerschaft. Wie er auf diese Idee kam, blieb uns über den Verlauf der gesamten Ermittlungen hinweg ein Rätsel – und diese dauerten immerhin vier Monate; vier Monate, in denen wir uns mindestens wöchentlich mit dem vermeintlichen Vater in spe austauschten und dennoch nicht so recht schlau aus ihm wurden.

Bevor er sich an unsere Frankfurter Privatdetektei wandte, unternahm Herr Hanau eigenständige Recherchen, indem er den Stripclub aufsuchte und dort den Künstlernamen "seiner" Tänzerin in Erfahrung brachte. Dieser Name ist so austauschbar wie nur denkbar und somit ein äußerst schlechter Ermittlungsansatz. Außerdem erhielt unser Auftraggeber die Information, die Tänzerin sei seit kurzem nicht mehr für den Club tätig. Wo sie wohne und ob sie schwanger sei, gehe ihn nichts an. Freilich schlussfolgerte Herr Hanau aus der Information, die Tänzerin habe den Club verlassen, direkt, der Grund sei eine Schwangerschaft. Abschließend gelang es ihm noch, die vermeintlich Schwangere auf einem älteren Promo-Foto des Clubs zu identifizieren.

Den echten Namen zu einem Social Media-Profil ermitteln | Detektiv-Arbeit im 21. Jahrhundert


Legendierte Nachfragen bei Angestellten im Club und auch beim Inhaber persönlich lieferten unseren Wirtschaftsdetektiven aus Frankfurt am Main keine neuen Informationen. Jedoch gelang es über Ermittlungen beim Steuerbüro des Etablissements die Identitäten der im betreffenden Zeitraum ausgeschiedenen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen zu ermitteln. Einer der beiden den recherchierten Künstlernamen zuzuordnen, war nicht möglich, da die letzten bekannten gleichnamigen Tänzerinnen des Clubs schon vor einigen Jahren aus dem Business verschwunden waren. Zudem bestand das Problem, dass der weitaus überwiegende Teil der dort tätigen Stripperinnen freiberuflich tätig war.

Über das oben erwähnte Promo-Foto gelang es unserem recherchierenden Frankfurter Detektiv, eine Verbindung zu einer Person aus den sozialen Netzwerken zu entdecken. Diese Dame hatte das Foto nach der Veröffentlichung auf den diversen Social Media-Profilen des Clubs als einzige geteilt, machte auch ansonsten hin und wieder Werbung für das Etablissement und ähnelte der abgebildeten Frau deutlich, allerdings ohne dass die Qualität (insbesondere die Belichtung) des Promo-Fotos eine einwandfreie Identifikation erlaubt hätte. Im nächsten Schritt war es also notwendig, zu einem Social Media-Profil mit verfremdetem Namen die reale Person mit einer prüfbaren Adresse zu ermitteln – ein meist schwieriges und manchmal unmögliches Unterfangen, zu dem es aber eine ganze Reihe von Ansatzpunkten gibt. Über einen Trick erfuhr unsere Detektei aus Frankfurt am Main den echten Namen zum Profil und ermittelte nachfolgend drei Adressen im Raum Frankfurt, an denen gleichnamige Personen leben sollten.

Identifizierungsversuche an ermittelten Adressen


Um nun zu prüfen, ob eine der ermittelten Namensvetterinnen die gesuchte Stripperin war, mussten Observationen an den jeweiligen Adressen durchgeführt werden. Zwei der Damen waren Mitte der 80er Jahre geboren worden, die dritte bereits Mitte der 70er, somit dürfte sie zu alt gewesen sein, um dem bekannten Promo-Foto zu entsprechen. Ergo setzte unser eingesetzter hessischer Privatdetektiv mit seinen Observationen bei den beiden jüngeren Damen an. Bei der ersten dauerte es geschlagene drei Tage, ehe er sie überhaupt zu Gesicht bekam und dabei feststellen musste, dass es sich keinesfalls um die Gesuchte handeln konnte. Während der ganzen Zeit durften wir Herrn Hanau weder den Namen der ermittelten Personen noch die Wohnanschriften mitteilen, da er kein berechtigtes Interesse an diesen Informationen besaß. Er vertraute uns blind, indem er bereitwillig die Fortführung der Ermittlungen beauftragte und pünktlich bezahlte, und das obwohl wir ihm keine großen Hoffnungen auf eine erfolgreiche Ermittlung machten – sein Vertrauen sollte belohnt werden.

An der Adresse der zweiten Dame, die Mitte der 80er geboren worden war, wies ein Kinderwagen auf das Vorhandensein von mindestens einem Säugling im Mehrfamilienhaus hin. Da unsere Beauftragung inzwischen gut vier Monate zurücklag und der Junggesellenabschied vor nunmehr zehn Monaten stattgefunden hatte, konnte dies zumindest als Indiz gedeutet werden. Es dauerte erneut zwei Tage, ehe unser Privatermittler aus Frankfurt/Main seine Zielperson zu Gesicht bekam – und zwar als sie mit einem Kinderwagen aus dem Mehrfamilienhaus herauskam. Mithilfe einer zuvor erarbeiteten Legende sprach er die Dame an und befragte sie dazu, ob sie die gesuchten Tänzerin sei. Eine deutliche Ähnlichkeit war definitiv vorhanden – sowohl zum Promo-Foto als auch zu den Profilbildern des ermittelten Social Media-Profils. Zunächst ließ sich die Mutter lange nicht in die Karten schauen, doch schließlich verifizierte sie entgegen unserer eigenen Prognosen unseren Ermittlungserfolg!

Der Kinderwagen im Hausflur diente unserem Detektiv als vager Hinweis, dass er hier womöglich richtig sein könnte.

Unbefleckte Empfängnis? Das sagt die Zielperson:


Die Aaden Wirtschaftsdetektei Frankfurt am Main hatte nun also die gesuchte Person gefunden. Doch eine entscheidende Frage stand noch aus: War das Baby das Kind von Herrn Hanau? An die Nacht des Junggesellenabschieds könne sich die Mutter erinnern und auch an den Tanz mit unserem Klienten, nachfolgend das Gespräch zwischen ihr und unserem Ermittler: 

Eine Stoffhose als Übeltäter?


"Wir waren beide in keiner guten Verfassung, er total besoffen und ich auf Persil [Szenename für Kokain, Aaden]. Durch das Zeug bin ich überhaupt erst in das Business gekommen – durch das Baby bin ich wieder clean geworden und sofort ausgestiegen. War vorher eine ganz normale Studentin und bin dann abgerutscht. Hab es irgendwann ohne das Zeug nicht mehr ausgehalten, erst recht nicht beim Tanzen, wenn man sich ständig von den schwitzenden alten Fettsäcken beglubschen und begrapschen lassen muss. Mit Persil ist einem das irgendwann nicht mehr so wichtig. Er war aber sehr nett, richtig drollig, einer von denen, die nicht aggressiv werden und keine Grenzen mehr kennen, wenn sie saufen, sondern der so zärtlich und fürsorglich wird. Ich bin deshalb beim Tanzen zu weit gegangen und da ist er in seine Hose gekommen – nicht dass wir das nicht öfter hatten. Das Blöde nur: Er war mit seinem Ding direkt an meiner ... na Sie wissen schon."

"Dabei kann es aber wegen der Kleidung nicht zu einer Befruchtung gekommen sein?", fragte unser Detektiv aus Frankfurt/Main.

"Na ja, wie denn?! In Bio hab ich schon aufgepasst. Also er hatte eine Stoffhose an und ich nur einen String und es war auch ganz schön viel, ist direkt durchgeweicht, ein riesen Fleck. Aber das kann doch echt nicht sein, oder?"

"Hatten Sie denn zur Zeit der Empfängnis ungeschützten Verkehr mit anderen Personen?"

"Nein, echt nicht, ich war froh, wenn ich mal außerhalb der Arbeitszeit keine Männer sehen musste! Es kann ja aber trotzdem nicht sein!"

"Sie wissen also nicht, wer der Vater ist?" 

"Nein, keine Ahnung. Ist mir selbst ein Rätsel, an die Heilige Jungfrau Maria glaube ich aber nun auch nicht. Vielleicht war ich irgendwann einfach so sehr drauf, dass ich hinterher vergessen habe, dass da was mit irgendwem gelaufen ist ..."

Ein Vaterschaftstest ist die einzige Lösung.


"Ich sage Ihnen was", versuchte unser Frankfurter Wirtschaftsermittler das Gespräch zum Auftragsziel hinzulenken, "ich kann das ja nun aus der Ferne nicht wirklich beurteilen, bin kein Biologe und kenne Sie außerdem gar nicht. Wie, wann und mit wem da ein Kind gezeugt wurde, weiß ich nicht. Aber fest stehen zwei Dinge: Sie waren schwanger und mein Klient hegt aus irgendeinem Grund die sehr hartnäckige Überzeugung, er sei an diesem Abend Vater geworden. Warum er so fest daran glaubt, habe ich leider selbst nie verstanden. Ihre Daten sind bei mir und der Detektei, für die ich arbeite, sicher; wir dürfen sie nicht ohne Ihr Einverständnis an unseren Auftraggeber weiterleiten. Ich möchte Sie aber bitten, mir Ihre Telefonnummer zu geben, damit wir noch einmal Rücksprache miteinander halten können. Ihre Adresse habe ich ja eh schon, aber auf die Art sparen wir uns die Fahrerei. Im Gegenzug erhalten Sie meine Kontaktdaten und auch die unseres Klienten. Er würde sich sehr über Ihren Anruf freuen und so, wie ich ihn kennengelernt habe, bin ich mir sicher, dass er nicht der Typ Vater ist, der sich vor seiner Verantwortung drückt. Sie können dann selbst entscheiden, ob Sie ihn anrufen wollen." 

Die sichtlich verunsicherte Mutter stimmte dem Austausch der Daten zu und bedankte sich bei unserem Rechercheur. Sie werde sich Gedanken machen, ob sie Herrn Hanau anrufen wolle. Seitdem sind gut zwei Wochen vergangen, bislang hat sie sich nicht beim Auftraggeber der Aaden Detektei Frankfurt a.M. gemeldet. Ob wir noch einmal endgültige Aufklärung über diesen Fall und die Identität des Vaters erhalten werden, wird die Zukunft zeigen. Gewissheit lässt sich nur über einen Vaterschaftstest erlangen und in den muss die Mutter nach deutschem Recht einwilligen; erzwingen kann Herr Hanau also nichts. Dass an der Geschichte unseres Auftraggebers tatsächlich etwas dran sein könnte, hätten unsere Detektive zu Beginn der Ermittlungen kaum für möglich gehalten, doch wenn selbst die Mutter Zweifel hegt, müssen wir festhalten, was wir schon zu Beginn gesagt haben: Detektive können irren.

Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Frankfurt am Main
Barckhausstraße 1
D-60325 Frankfurt am Main
Telefon: 069 1201 8454-0
Fax: 069 1201 8454-9
E-Mail: info@aaden-detektive-frankfurt.de
Web: http://www.aaden-detektive-frankfurt.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Gabriele Ulott
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

Hinweis


Hinweis: Aus Gründen der Diskretion und des Datenschutzes wurden die Einsatzorte und einzelne personenbezogene Angaben abgeändert, ohne eine Sinnverschiebung der tatsächlichen Vorgänge zu verursachen.

Quellen:
http://www.aaden-detektive-frankfurt.de/2016/06/29/stripperin-beim-tanzen-geschwängert-abstruse-baby-suche-unserer-detektive/

Montag, 20. Juni 2016

Schrottdiebstahl in Heilbronn | Detektive klären Altmetalldiebstahl vom Firmengelände auf

Gewerbsmäßiger Schrottdiebstahl durch Arbeitnehmer


Der Geschäftsführer einer GmbH aus Heilbronn, wir nennen ihn Herrn Mainhardt, hegte aufgrund eines anonymen Tipps aus der Belegschaft den begründeten Verdacht, dass ein ganz bestimmter Mitarbeiter zusammen mit mindestens einem firmenexternen Komplizen gewerbsmäßig Metallschrott aus dem Betriebsbestand entwendete und weiterverkaufte, weswegen Herr Mainhardt unsere Wirtschaftsdetektive für Heilbronn* mit der Prüfung seiner Befürchtung beauftragte.

Schrottdiebstahl mag dem einen oder anderen als Lappalie erscheinen, da der Begriff "Schrott" im Volksmund mit Wertlosigkeit und Müll gleichgesetzt wird, doch der Handel mit Altmetall ist durchaus lukrativ. Auf dem Betriebsgelände der Firma aus Heilbronn lagerte Schrott in Form von Edelstahl, Kupfer und verschiedenen Hartmetallen. Die Durchschnittspreise pro Kilogramm liegen hier bei bis zu 6,50 €; ein Kilogramm Metall nimmt in der Regel nicht viel Platz weg, d.h. dass auf einen dem Volumen nach nicht groß erscheinenden Haufen Altmetall eine umso höhere Masse und somit auch ein nicht zu unterschätzender Wert kommen. Entsprechend hegen Unternehmen, die im Schrotthandel oder in der Schrottverarbeitung tätig sind, großes Interesse daran, ihre Warenbestände bzw. Produktionsmaterialien beisammen zu halten und sich nicht zum Opfer von Diebstählen machen zu lassen. Mit der Einschaltung unserer Detektei in Heilbronn* handelte Herr Mainhardt folgerichtig und konsequent in der Absicht, weiteren Schaden von seinem Betrieb abzuwenden.

Fehlendes Sicherheitskonzept: Einladung für Metalldiebe


Da der Geschäftsführer die Zeitpunkte der vermuteten Diebstähle (ob während oder außerhalb der Arbeitszeit) nicht eingrenzen konnte, einigte er sich mit unserem Detektiv-Team in Heilbronn* auf eine 24-Stunden-Dauerüberwachung, bis der oder die Täter überführt sein würden. Solche Maßnahmen erfordern Geduld und Budget, denn die Wahrscheinlichkeit, dass man ohne konkrete Vermutung hinsichtlich der Tatzeit sofort mit der ersten Observation einen Glückstreffer landet, ist in den meisten Fallkonstellationen gering. Diesen Faktor sollte man bei der Kalkulation der zu erwartenden Ermittlungserfolge und Detektiv-Honorare nie vernachlässigen. 

Schon bei der Voraufklärung (Ortsbesichtigung) am Betriebsgelände wurde unseren Detektiven in Heilbronn* klar, dass es sich bei dem Areal um eine einzige Einladung für Metalldiebe handelte. Direkt an den nicht überwachten Mitarbeiterparkplatz grenzte ein unverschlossenes und kaum frequentiertes Gelände ohne Zugangskontrollen, auf dem Metalle gelagert wurden. Jeder unredliche Angestellte der Firma könnte hier Lagerbestände in sein Fahrzeug verladen, ohne im Geringsten aufzufallen. Um diese Beobachtung zu prüfen und zu verifizieren, simulierte und dokumentierte unser Spezialist für die Observationsraumaufklärung einen Diebstahl: Erst bewegte er sich fußläufig ohne Eile über das Gelände, um zu prüfen, ob er Aufmerksamkeit erregte, dann fuhr er sein Fahrzeug direkt an den offenen Lagerbereich und lud in Seelenruhe einige Stücke Metall in den Kofferraum. Sogar ein Gabelstapler hätte fahrbereit zur Verfügung gestanden, um die Verladung größerer Mengen in einen LKW zu vereinfachen. Der Ermittler brachte das Metall im Anschluss zurück an seinen rechtmäßigen Lagerplatz und erstellte eine Analyse der (kaum) vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen. In Absprache mit der Einsatzleitung der Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH wurde Herrn Mainhardt nachdrücklich geraten, nach Beendigung der Observationen ein Sicherheitskonzept durch unsere Sicherheitsspezialisten erstellen und umsetzen zu lassen.

Das Betriebsgelände war kaum gesichert – mit einfachen Mitteln hätte sich hier quasi jeder an den Lagerbeständen bedienen können.

Arbeitszeitbetrug, Drogenhandel und Diebstahl durch Dritte? Jede Menge Ungereimtheiten treten zutage.


Auch während der ersten Observationen durch die Detektive unserer Wirtschaftsdetektei in Heilbronn* ergaben sich einige Auffälligkeiten:
  • Ohne Beteiligung eines Firmenmitarbeiters passierte ein leerer LKW trotz Verbotsschilds eine Zufahrt und kehrte später mit Metallschrott auf der Absetzmulde zurück, um nicht einmal einen Kilometer weiter auf ein Firmengelände einzubiegen und den Schrott dort abzuladen.
  • Zwei unbekannte männliche Personen betraten das Betriebsgelände fußläufig und verließen es wieder mit zwei Metallstühlen, die sie in ein in der Nähe geparktes Fahrzeug verluden; anschließend fuhren sie ab – der Vorgang wurde natürlich dokumentiert und das Kennzeichen notiert. Offenbar hatte sich der Selbstbedienungscharakter des Geländes herumgesprochen.
  • Die Zielperson unserer Heilbronner Detektive* war am ersten Observationstag nicht zu sehen, obwohl sie theoretisch Schicht gehabt hätte. Hier kam also zusätzlich zum vermuteten gewerbsmäßigen Diebstahl der Verdacht auf Arbeitszeitbetrug hinzu.
  • Einige der Arbeiter verrichteten ihre Notdurft nicht in den dafür vorgesehenen Toiletten, sondern am Zaun oder auch an Gebäudewänden, was sicherlich nicht gerade positiv zum Pflegezustand des Gesamtobjekts beitrug.
  • Ein reger Austausch dubioser intransparenter Plastiktütchen war beobachtbar, weshalb nun auch noch der Missbrauch des Firmengeländes für Drogenkriminalität zu befürchten stand.
  • Mehrfach war ein Raum des Verwaltungsgebäudes mitten in der Nacht erleuchtet und mindestens zwei Personen hielten sich darin auf. Dies sei laut Herrn Mainhardt so nicht vorgesehen, nach Feierabend war das Gelände von allen Mitarbeitern zu verlassen.

Da nunmehr auch ein sehr konkreter Verdacht auf Arbeitszeitbetrug vorlag, wurde ein weiterer Observant abgestellt, um die Zielperson bereits an der Wohnadresse abzufangen und auf diese Art zu kontrollieren, ob sie ihren arbeitszeitlichen Verpflichtungen korrekt nachging.

Detektive beobachten nächtlichen Lagerdiebstahl


In der vierten Nacht nach Beginn der Observationen ergaben sich die entscheidenden kriminellen Handlungen für die Ermittlungen unserer Privatdetektive in Heilbronn*: Ein Kleinlastwagen mit offener Ladefläche fuhr gegen zwei Uhr morgens an das Zugangstor zum Firmengelände heran. Der Beifahrer, im Scheinwerferlicht klar als Zielperson unserer Ermittler erkennbar, stieg aus und sperrte das Tor mit einem Schlüssel auf, woraufhin der Fahrer rückwärts an eine Lagerhalle heranfuhr, die ebenfalls von der Zielperson geöffnet wurde. Im Anschluss verluden beide mit einem kleinen Kranaufsatz Schrott auf die Ladefläche, während unsere Wirtschaftsdetektive in Heilbronn* den Vorgang und somit auch das Gesicht des Komplizen dokumentierten. Als die Ladefläche gut gefüllt war, verließen die Diebe den Tatort und sperrten alles wieder fein säuberlich ab.

Ihre Beute brachten sie direkt zu einem Schrotthändler in der Nähe von Aschaffenburg. Augenscheinlich erwartete der Händler sie bereits, denn er nahm ihnen das Diebesgut bereitwillig ab und zahlte sie in bar aus. Unsere Detektive aus Baden-Württemberg informierten Herrn Mainhardt über die Beobachtungen, man kam überein, die Ermittlungen vorerst einzustellen.

Identifizierung des Komplizen | Erstellung eines Sicherheitskonzepts durch Sicherheitsspezialisten


Über eine Halterermittlung und anhand der Fotos vom Tathergang konnte der Komplize im Nachgang identifiziert werden, denn bei dem Kleinlastwagen handelte es sich um ein auf ihn zugelassenes Fahrzeug. Außerdem stellte sich heraus, dass die Zielperson an einem Observationstag gesichert nicht zur Arbeit erschienen war, jemand aber trotzdem für sie abgestempelt hatte; an einem weiteren Tag wurde die Zielperson ebenfalls nicht auf dem Firmengelände beobachtet, obwohl sie regulär Schicht gehabt hätte. Da es unseren Privatdetektiven in Heilbronn* jedoch zu keinem Zeitpunkt möglich gewesen war, das gesamte Gelände zu überblicken, und da die Zielperson an diesem Tag noch nicht an der Wohnadresse observiert worden war, konnte hierüber keine definitive Aussage getroffen werden. Der Tatbestand des Arbeitszeitbetruges stellte sich letztlich ohnehin als kaum relevant heraus, da der habgierige Mitarbeiter zweifelsfrei des Diebstahls von Firmeneigentum überführt werden konnte.

Nach Abschluss und Auswertung der Observationen setzte sich Herr Mainhardt noch mit unseren Sicherheitsspezialisten aus Stuttgart zusammen, um die Möglichkeiten der Prävention künftiger Diebstähle zu diskutieren. Gemeinsam erarbeiteten die Aaden Detektei Stuttgart und der Geschäftsführer ein Sicherheitskonzept, dessen Umsetzung keine Unsummen kostete, aber die Diebstahlsicherheit erheblich erhöhte.

*Hinweis*


Hinweis: Aus Gründen der Diskretion und des Datenschutzes wurden die Einsatzorte und einzelne personenbezogene Angaben abgeändert, ohne eine Sinnverschiebung der tatsächlichen Vorgänge zu verursachen.

*Hinweis: Sämtliche Einsätze der Aaden Wirtschaftsdetektei Stuttgart werden in unserer Zentrale durch unsere Einsatzleitung in Stuttgart bearbeitet. Wir verfügen über ein Netzwerk qualifizierter geprüfter Ermittler, die innerhalb kurzer Zeit vor Ort für Sie tätig werden können.

Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Stuttgart
Lautenschlagerstraße 23
D-70173 Stuttgart
Tel.: 0711 7153 011-0
Fax: 0711 7153 011-9
E-Mail: info@aaden-detektive-stuttgart.de
Web: http://www.aaden-detektive-stuttgart.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Gabriele Ulott
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

Quellen:
http://www.aaden-detektive-stuttgart.de/2016/06/20/schrottdiebstahl-in-heilbronn-detektive-klären-altmetalldiebstahl-vom-firmengelände-auf/
http://www.aaden-detektive-stuttgart.de/wirtschaftsdetektei-heilbronn-detektiv-heilbronn/
http://www.aaden-detektive-stuttgart.de/wirtschaftskriminalität/schrottdiebstahl-lagerdiebstahl/

Freitag, 17. Juni 2016

Konkursbetrug | Insolvenzbetrug aus Raffgier oder als letzte Hoffnung?

Was genau ist Konkurs- bzw. Insolvenzbetrug? Welche Tatbestände fallen unter den Begriff?


Immer wieder liest man in den Zeitungen von konkursgegangenen Unternehmen und bekannten Persönlichkeiten, die Insolvenz anmelden müssen, sei es eine geschäftliche oder eine private. Doch was genau sagt der mit diesen Berichterstattungen bisweilen einhergehende Begriff des Konkurs- bzw. Insolvenz-Betrugs aus? Ist jedes Verschweigen von Besitz oder das Verheimlichen von weiteren Gelddepots im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren direkt ein illegaler und zu ahndender Betrugsfall? Was genau dieser Terminus umfasst und welche Tatbestände unter seine Definition fallen, soll nachfolgend von den Wirtschaftsdetektiven der Aaden Detektei Frankfurt/Main genauer erläutert werden. Da der Begriff Konkurs rechtlich als veraltet angesehen und durch den Terminus Insolvenz ersetzt wurde, soll auch im Folgenden von Insolvenzbetrug die Rede sein. 


Widerrechtliche Einbehaltung der Insolvenzmasse


Insolvenzbetrug betrifft, wie das Wort schon sagt, Wirtschaftsstraftaten, die im Zusammenhang mit einer Insolvenz begangen werden; im Großteil der Fälle entfernt die insolvente Person bzw. der Geschäftsführer eines insolventen Unternehmens Geld oder sonstige wertvolle Besitztümer aus der Insolvenzmasse, um diese für sich einbehalten zu können. Auch eine gänzlich aus betrügerischen Motiven angemeldete Insolvenz, zum Beispiel zum Abwimmeln von lästigen Gläubigern, fällt unter diesen Begriff. Außerdem wird die Insolvenzverschleppung, also eine um mehr als 21 Tage verspätete Anmeldung der Insolvenz, dazu gezählt.

Insolvenzbetrug beschreibt allerdings lediglich widerrechtliche Einbehaltungen von Besitztümern, nicht aber legale, die in bestimmten Fällen gleichfalls moralisch bedenklich sind. Rechtlich wird laut §§ 283 und 283a StGB von Bankrott-Straftaten gesprochen, auch wenn die Begriffe Konkurs- und Insolvenzbetrug in der Umgangssprache üblicher sind. Wenn Sie einen Insolvenzbetrug zu Ihrem Schaden vermuten, können Sie sich gern an unsere Wirtschaftsdetektei in Frankfurt am Main wenden, um durch uns das betrügerische Verhalten gerichtsfest dokumentieren und nachweisen zu lassen: 069 1201 8454-0.

Weitere Varianten von Insolvenzbetrug


Abgesehen von den oben genannten Fällen zählt auch eine bewusste Überschuldung zum Tatbestand des Insolvenzbetrugs, wenn die drohende Zahlungsunfähigkeit oder ein von außen eingeleitetes Insolvenzverfahren bekannt sind. Unsere Privatdetektive aus Frankfurt/Main können von einer bundesweiten Praxis der Betrüger berichten, die in ihrer Verzweiflung oder ihrer Habgier trotz des Wissens um ihre zur Neige gehenden Geldmittel teure Gegenstände oder Aktien erwerben – oft auf Kredit und mit gefälschten Liquiditätsbeweisen –, obwohl sie dabei genau wissen, dass sie diese Kredite und getätigten Käufe niemals zurückleisten werden/müssen. Auch die Fälschung von Bilanzen zugunsten oder zum Nachteil des eigenen Verfahrens steht unter Strafe. Beim Nachweis einer dieser Tatbestände drohen eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Außerdem ist jedes plötzliche Verschenken und vorzeitige Vererben von Teilen des Vermögens zu dessen augenscheinlicher Verringerung unter derselben oben genannten Strafe verboten, da es nur darauf abzielt, die Insolvenzverwalter und damit auch sämtliche Gläubiger über den tatsächlichen Vermögenswert zu täuschen. Auf diese Art – so die Hoffnung – gelingt es durch Rückaneignung dieser "Schenkungen", schneller wieder aus den Schulden herauszukommen bzw. – häufiger noch – trotz hoher Verschuldung ein Leben in Saus und Braus zu führen. Ferner warnen unsere Detektive aus Frankfurt a.M., dass nicht nur die "erfolgreich" ausgeführte Tat strafbar ist, sondern auch der bloße Versuch mit demselben Strafmaß aufwartet.

Betrogene Privatpersonen sehen sich besonderen Problemen gegenüber, doch es gibt Alternativen.


Nicht nur Geschäftspartner, Firmen und Gläubiger sind von Insolvenzbetrug betroffen, auch Privatpersonen werden nach der Erfahrung unserer Detektei in Frankfurt am Main regelmäßig betrogen. Kauft man beispielsweise ein teures Auto, zahlt dieses an oder sogar bereits komplett ab und erhält dann nach einigen Wochen oder sogar Monaten Funkstille plötzlich die Nachricht, dass der Verkäufer Insolvenz angemeldet habe, kann in der Regel von Insolvenzbetrug ausgegangen werden. Es handelt sich hierbei um eine typische Betrugsmasche beim Autoverkauf. Der Verkäufer macht sich die Unwissenheit des Käufers über seine Geldprobleme und die drohende Zahlungsunfähigkeit zunutze, indem er eine Anzahlung oder Gesamtzahlung über einen möglichst teuren Wertgegenstand erhält, dabei jedoch nie vorhat, diesen an den Käufer auszuhändigen. Im Gegenteil: Der Verkäufer ist in seinem Insolvenzverfahren sogar gezwungen, Teile seines Eigentums pfänden zu lassen – darunter natürlich gerne den eigentlich bereits verkauften Wagen, der ihm ja ohnehin nicht mehr gehört. Der Verkauf wird dem Insolvenzverwalter verschwiegen und das bereits gezahlte Geld einbehalten – entweder für die ersten Rückzahlungen an den Insolvenzverwalter oder für eigene verheimlichte Investitionen, die nicht in das Insolvenzvermögen einbezogen werden sollen. 

Als weiterer Gläubiger in ein laufendes Insolvenzverfahren einzusteigen, ist gerade für Privatpersonen nicht nur schwierig, sondern häufig auch wenig erfolgversprechend, da man sich in der Regel am Ende einer langen Reihe vorrangiger Gläubiger anstellen muss. Auch sind für Privatleute von den Gerichten kaum Informationen über weitere Vorgehensweisen zu erhalten, abgesehen von den regelmäßig angefertigten Berichten, die der Insolvenzverwalter dem Gericht vorlegen muss. Gerade dann besteht aber für den betroffenen Bürger ein besonderes Interesse an einer detaillierteren Lagebeschreibung des Betrügers. Für die Akteneinsicht allerdings benötigt die Privatperson einen mit weiteren Kosten verbundenen Anwalt und kann erst nach dieser erneuten Investition entscheiden, ob sich der Klageweg überhaupt lohnt. Was der Anwalt natürlich nicht einsehen kann, sind verborgene Vermögensgüter.

Durch die Beauftragung der Aaden Wirtschaftsdetektei Frankfurt/Main lässt sich dieses insolvenzrelevante Eigentum ermitteln (Immobilienermittlung, Fahrzeugeigentum, erhaltene Erbmassen etc.). Zudem sind wir vornehmlich durch Observationen in der Lage zu prüfen, ob der Betrüger Einkünfte aus verheimlichten Tätigkeiten (ggf. Schwarzarbeit), Mieten, Renten, Unternehmensbeteiligungen, Dividenden usw. bezieht. Ist dies gegeben, liefern unsere hessischen Detektive gerichtsfeste Beweise und geben dem Geschädigten somit neue Möglichkeiten, das ins Leere bezahlte Geld zurückzuerhalten. Unsere Wirtschaftsermittler sind außerdem über Halterfeststellungen in der Lage, den neuen Eigentümer des im Beispiel erwähnten bezahlten Fahrzeugs zu ermitteln. Dank des § 47 der Insolvenzordnung (InsO), Aussonderung, kann der betrogene Autokäufer anschließend darauf pochen, dass das Fahrzeug nicht zur Insolvenzmasse gehört und somit an ihn übergeben werden muss. Gesetzt den Fall, dass das Fahrzeug nicht in die Insolvenzmasse gefallen ist, sondern an einen weiteren Käufer veräußert wurde, der Schuldner also doppelt abkassiert hat, greift § 48 InsO, Ersatzaussonderung, wodurch sich wiederum weitere Möglichkeiten zur Entschädigung ergeben.

In einem Insolvenzverfahren reiht sich häufig eine große Zahl von Gläubigern aneinander, die alle danach streben, das ihnen rechtmäßig zustehende Geld zurückzuerhalten.

Wie kann bei Verdacht auf Insolvenzbetrüger vorgegangen werden?


Sollten Sie oder Ihre Firma unter den Sperenzchen eines (vermutlichen) Insolvenzbetrügers leiden, diesem jedoch bisher nicht nachweisen können, dass er sich des Insolvenzbetrugs schuldig gemacht hat, bietet sich das Engagement der auf Wirtschaftskriminalität spezialisierten Aaden Wirtschaftsdetektei Frankfurt/Main an. Durch detailgenaue Recherchen und diskrete Observationen des Schuldners kann schnell zutage gefördert werden, ob ein Betrugsfall vorliegt und ob das Insolvenzverfahren in Gänze aus betrügerischen Gründen angemeldet wurde bzw. ob zumindest Teile des Privat- oder Geschäftsvermögens rechtzeitig abgesetzt wurden – ins Ausland, ins familiäre Umfeld, auf andere Firmenbeteiligungen etc. Die Vorgehensweise unserer Detektive aus Frankfurt bedient sich aus einem großen Spektrum an Ermittlungsmöglichkeiten und variiert flexibel je nach Fall, wodurch die bestmögliche Aufklärung gewährleistet ist: info@aaden-detektive-frankfurt.de.

Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Frankfurt am Main

Barckhausstraße 1
D-60325 Frankfurt am Main
Telefon: 069 1201 8454-0
Fax: 069 1201 8454-9
E-Mail: info@aaden-detektive-frankfurt.de
Web: http://www.aaden-detektive-frankfurt.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Gabriele Ulott
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

Quellen:
http://www.aaden-detektive-frankfurt.de/2016/06/16/konkursbetrug-insolvenzbetrug-aus-raffgier-oder-als-letzte-hoffnung/
http://www.aaden-detektive-frankfurt.de/wirtschaftskriminalität/insolvenzbetrug/