Freitag, 14. Oktober 2016

Schwangerschaftsvortäuschung für den Kündigungsschutz

Schwangerschaft, Scheinschwangerschaft oder vorgetäuschte Schwangerschaft?


Die Schwangerschaft einer Angestellten bringt für Geschäftsführer und Firmenleiter nicht nur Freude mit sich, sondern oftmals auch das Problem, eine Mutterschutzvertretung zu finden, gesundheitliche Arbeitsausfälle der Schwangeren zu akzeptieren und weitere bürokratische Hürden zu nehmen. All dies lohnt sich natürlich in Hinblick auf das Ungeborene sehr und rechtfertigt somit die zusätzliche Arbeit vonseiten der Geschäftsführung. Zwar kann es ärgerlich sein, wenn gerade eine neu eingestellte Mitarbeiterin schwanger wird, doch ist dies arbeitsrechtlich völlig rechtens und darf aus Sicht des Arbeitnehmerschutzes für die Angestellte keinerlei Negativfolgen nach sich ziehen. Ganz anders sieht der Fall jedoch aus, wenn eine Schwangerschaft vorgetäuscht wird, um einer Kündigung zu entgehen – ein aktuelles Szenario aus der Ermittlungserfahrung unserer Detektei in Hamburg.

Falsche Schwangere im eigenen Betrieb


Da bei einigen Frauen ganz unterschiedlicher Staturen eine Schwangerschaft teilweise bis zum Ende des zweiten Trimesters nicht deutlich am Körper sichtbar wird und durch geschickte Kleidung vertuscht werden kann, ist es für Kollegen, Vorgesetzte und Geschäftspartner oft nicht ersichtlich, ob tatsächlich eine Schwangerschaft besteht oder nicht. Gibt eine Kollegin ihren Zustand bekannt, ist die Freude im Betrieb und im Kollegium oft groß und niemand hinterfragt die frohe Nachricht, selbst wenn kein Bauchansatz sichtbar ist.

Selbst in den harmonischsten Arbeitsbetrieben kann es vorkommen, dass eine Angestellte im Kündigungsgespräch oder als Erwiderung auf eine schriftliche Kündigung fälschlicherweise angibt, schwanger zu sein, um somit – zumindest vorerst – der Entlassung zu entkommen. Denn arbeitsrechtlich darf einer schwangeren Frau erst nach Ablauf des Mutterschutzes gekündigt werden. Eine derartig vorgetäuschte Schwangerschaft wird dann, so vorgekommen in einem Großunternehmen, für das unsere Hamburger Wirtschaftsdetektive ermittelten, kurz vor dem errechneten Geburtstermin und nach einigen Monaten ohne äußere Schwangerschaftsanzeichen offiziell „beendet“. Die betreffenden Mitarbeiterinnen geben dabei meist an, eine Fehlgeburt erlitten zu haben; die Arbeitgeber und Vorgesetzten scheuen sich dann natürlich, den Frauen so kurz nach einer so schrecklichen Nachricht zu kündigen. Allerdings handelt es sich bei einer vorgetäuschten Schwangerschaft nicht um eine Lappalie, die man „sich mal erlauben“ kann, sondern vielmehr um eine Vortäuschung falscher Tatsachen und damit um Betrug nach § 263 StGB. Wenn auch noch falsche Nachweise wie gefälschte Atteste, Mutterpässe und Ultraschallbilder zum Einsatz kommen, verschlimmern diese noch die Beweislage gegen die betreffende Angestellte.

Methodik des Schwangerschaftsbetrugs


Der Fantasie sind bei dieser Art von Betrug keine Grenzen gesetzt: Neben gebrauchten positiven Schwangerschaftstests auf Ebay oder Craigslist gibt es allen Ernstes eine Webseite für die professionelle Vortäuschung von Schwangerschaften – fakeababy.com –, bei der man falsche Silikon-Schwangerschaftsbäuche für einzelne Babys, Zwillinge und Drillinge in verschiedenen Stadien, Ultraschall-Bilder und Mutterpässe nach eigenen Wünschen gestalten und erwerben kann. Auch der Hinweis, dass die dort angebotenen Produkte lediglich als Scherzartikel dienen sollen, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Käuferinnen der Produkte oftmals andere Intentionen als die eines „Scherzes“ verfolgen.

Solch ein Schwangerschaftsbetrug hält nicht nur für einen etwaigen genarrten Partner (dazu mehr siehe unten) emotionale Komplikationen und gravierende finanzielle Folgen parat, sondern auch für den Arbeitgeber, der Fehlzeiten hinnehmen, eine Mutterschaftsvertretung organisieren und weiteres Organisatorisches in die Hand nehmen muss. Wegen dieser Zeit- und Umsatzeinbußen und besonders im Falle der geplanten Kündigung einer zum Beispiel unzuverlässigen Angestellten bietet es sich beim Verdacht auf eine vorgetäuschte Schwangerschaft an, die Aaden Wirtschaftsdetektei Hamburg zu engagieren und gegen die betreffende Mitarbeiterin ermitteln zu lassen: 040 4223 6960.

Schwangerschaftsgefährdendes Verhalten als Indiz für eine Vortäuschung


Werden unsere Detektive in Hamburg für die Überprüfung einer vorgeblich schwangeren Angestellten engagiert, so zeigt sich durch regelmäßige Observationen der „werdenden Mutter“ und durch Dokumentationen ihrer Aktivitäten, ob es sich tatsächlich um eine echte oder doch um eine vorgetäuschte Schwangerschaft handelt. Geht die Angestellte zu den angegebenen Zeiten wirklich zu ihrem Gynäkologen oder fälscht sie die Arztbescheide? Trifft sie sich abends mit Freundinnen zu alkoholfreien Cocktails oder doch zu ein paar Gläsern Wein? Nimmt sie an Sportkursen teil, die in der Schwangerschaft angeraten sind, beispielsweise Wassergymnastik, Schwimmen oder Yoga, oder stemmt und hebt sie weiterhin schwere Gewichte im Fitnessstudio, wovon Frauenärzte tunlichst abraten? Alle relevanten Aktivitäten im Observationszeitraum werden von unseren Privatermittlern fotografisch und schriftlich dokumentiert und nach Abschluss der Ermittlungen in gerichtsfester Berichtsform vorgelegt.


Der besondere Kündigungsschutz für Mütter ist im Mutterschutzgesetz geregelt. Wie bei fast allen Vergünstigungen, die vom Staat gewährt werden, kommt es auch bei dieser zu Missbrauchshandlungen.

Wir sind auch für zweifelnde Partner im Einsatz.


Es gibt eine psychotherapeutisch zu behandelnde Scheinschwangerschaft, bei der Frauen aus emotionalen Gründen, oftmals auch wegen einer Neurose, unbewusst die körperlichen Symptome einer Schwangerschaft durchleben, ohne tatsächlich schwanger zu sein – ein Sonderfall also, aber ein Krankheitsfall und keine Vortäuschung. Mögliche Gründe für Letztere gibt es zahlreiche: Die gesellschaftliche Stellung ändert sich für eine Frau, sobald ihre Umgebung von der Schwangerschaft erfährt, was oftmals viele positive Nebeneffekte wie gesteigertes Interesse an der Mutter, größere Rücksichtnahme ihr gegenüber und das Nachsehen von Fehlzeiten und Schusselfehlern mit sich bringt. Bewusst vorgetäuschte Schwangerschaften, die für eine größere Anerkennung und Ansehen vonseiten der Bekannten, der Familie und Fremder führen sollen, fallen natürlich nicht unter die Definition einer Krankheit. Häufig sind diese Betrugsdelikte gar nicht auf das Arbeitsverhältnis ausgelegte, sondern stellen vielmehr verzweifelte letzte Versuche dar, den Partner an sich zu binden und Beziehungen zu retten, was gelegentlich auch schon zu Einsätzen unserer Privatdetektive in Hamburg führte. 

Sie haben den Verdacht, wir übernehmen die Prüfung:


Hegen Sie in Ihrem Unternehmen den Verdacht, dass eine Ihrer Angestellten nicht tatsächlich schwanger ist, sondern ihren Zustand vortäuscht, um entweder Vergünstigungen im Arbeitsablauf zu erwirken oder sogar einer Kündigung zu entkommen? Möchten Sie Ihren anfänglichen Verdacht gegen eine Mitarbeiterin professionell bestätigt oder widerlegt wissen, bevor Sie die Angestellte persönlich konfrontieren oder rechtliche Schritte einleiten? Dann setzen Sie sich mit unserer Wirtschafts- und Privatdetektei in Hamburg und Umgebung in Verbindung, um ein unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch zu erhalten, in dem Sie über Ihre Möglichkeiten und die unserer Detektive informiert werden. Unsere Büroarbeitszeiten sind Montag bis Freitag von 08:00 bis 19:00 Uhr, Sie erreichen uns unter der folgenden Telefonnummer: 040 4223 6960.

Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Hamburg
Contor Center Hamburg
Katharinenstraße 30a
D-20457 Hamburg
Telefon: 040 4223 6960
E-Mail: info@aaden-detektive-hamburg.de
Web: http://www.aaden-detektive-hamburg.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Gabriele Ulott
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

Quellen:
http://www.aaden-detektive-hamburg.de/2016/10/13/schwangerschaftsvortäuschung-für-den-kündigungsschutz/
http://www.aaden-detektive-hamburg.de/mitarbeiterüberwachung-hamburg-observation/mutterschutzmissbrauch/

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