Montag, 13. Februar 2017

Spesenabrechnungsbetrug – Nachweis und Konsequenzen

Auffällige Spesenabrechnungen in Beschaffenheit und/oder Höhe


Wer samstags noch für den Arbeitgeber unterwegs sein muss, dabei lange Zug- oder Autofahrten zu Meetings mit unleidlichen Geschäftskunden antritt und somit nach einer ohnehin anstrengenden Arbeitswoche auch am Wochenende keine Erholung genießen kann, denkt mitunter, ihm stünde neben der Begleichung seiner regulären Spesen ein kleines „Extra“ zu: Die vier Gläser Feierabendbier werden als „Aperitif mit möglichen Kunden“ abgerechnet, die Bekanntschaft aus der Bar wird am nächsten Tag zu einem „Firmenbrunch“ eingeladen und der Privat-Pkw lässt sich bei der Betankung spielend leicht als Dienstwagen ausgeben. Die zugehörigen Belege reicht man später natürlich als Spesen bei der Rechnungsabteilung ein.

Was erst einmal einigermaßen harmlos klingen mag, ist weitaus mehr als nur eine Bagatelle; Spesen- und auch Stundenabrechnungsbetrug sind, wie der Name schon sagt, Arten von Betrug, also kriminelle Handlungen – selbst wenn es sich nur um niedrige Euro-Beträge auf Spritkostenabrechnungen handelt. Wenngleich viele bayrische Arbeitgeber nichts von den Betrügern in ihren eigenen Reihen ahnen oder die Brisanz des Problems noch nicht erkannt haben, setzen immer mehr betroffene Firmenleitungen bei verdächtigen Abrechnungen auf die Arbeit der Aaden Wirtschaftsdetektei München. Durch Observationen, Einschleusungen einzelner Sachbearbeiter und Recherchen im persönlichen Umfeld des Verdächtigen ermitteln unsere erfahrenen Fachdetektive gerichtsfeste Beweise, die in einer großen Zahl von Fällen zu einer fristlosen Kündigung berechtigen und auch entsprechend vor dem Arbeitsgericht standhalten: 089 7007 4378-0.

Variable Methodenwahl unserer Münchner Detektei


Tauchen in einem Unternehmen immer wieder Abrechnungen über erstaunlich hohe Spesensummen oder mit verdächtigen Verwendungszwecken auf, so muss befürchtet werden, dass mindestens ein Angestellter manipulativ vorgeht und sich mit Spesenbetrug ein illegales Zubrot erschleicht. Oftmals decken sich angebliche Geschäftsessen nicht mit tatsächlich anberaumten Terminen, Zeiten verschiedener eingereichter Posten überschneiden sich oder Belege wirken nachbearbeitet (Spesenmanipulation). Wie auch immer der erste Verdacht aufkeimt, es ist wichtig, den Täter möglichst schnell zu stellen, um weitere Betrugshandlungen zu unterbinden und mögliche Nachahmungstäter durch die Umsetzung strenger Konsequenzen abzuschrecken.

Möglichkeiten zur Überführung der Täter gibt es viele: Durch Observationen von Außendienstlern oder Geschäftsreisenden dokumentieren unsere Detektive aus München schriftlich und bildtechnisch, ob das später als Geschäftsessen abgerechnete Dinner doch nicht etwa mit der Geliebten oder mit Freunden abgehalten wird; durch die legendierte Einschleusung eines Ermittlers in das betroffene Unternehmen erfolgt eine innerbetriebliche Observation; durch Recherchen bei Hotels, Werkstätten, Restaurants, ggf. auch Geschäftspartnern und Kunden lassen sich selbst noch nachträglich missbräuchliche oder manipulative Spesenabrechnungen ermitteln.

Harte Hand oder ein Auge zudrücken?


Für Arbeitgeber ist jede Situation prekär, in der die eigenen Mitarbeiter im Fokus von Ermittlungen stehen, weil man verständlicherweise nicht das schlechteste von seinen Angestellten erwarten möchte. Jedoch ist es wichtig, sich nicht von persönlichen Sympathien leiten zu lassen und besser nicht ein oder zwei Mal zu oft ein Auge zuzudrücken; schließlich können gefälschte Spesenabrechnungen auf die Dauer einen großen, unnötigen Kostenpunkt bedeuten.

Der Ermessensspielraum von Firmenleitungen bei der Wahl der Konsequenzen gegen straffällige Arbeitnehmer ist groß: Der eine greift hart durch, indem er dem delinquenten Angestellten sofort kündigt und darüber hinaus noch juristische Maßnahmen ergreift (Schadenersatz, Strafanzeige); der andere möchte vielleicht nicht direkt aus einer Mücke einen Elefanten machen und übt bei einer einmaligen falschen Spesenabrechnung Nachsicht. Jede Firmenleitung muss sich aber bewusst sein, dass ein Einzelfall schnell zum Maßstab werden kann, an dem sich auch andere Mitarbeiter messen wollen. Wird dementsprechend einmal ein Auge zugedrückt, müsste dies beim nächsten erwischten Arbeitnehmer ebenso geschehen, um nicht den Vorwurf der Willkür oder des Messens mit zweierlei Maß aufkommen zu lassen.

Unsere Wirtschaftsdetektive für München empfehlen ihren Erfahrungen gemäß eher eine strenge Handhabe bei Fällen von Spesenabrechnungsbetrug, um nicht nur den aktuellen Delinquenten, sondern auch zukünftige Nachahmungstäter von weiteren Tatversuchen abzuschrecken. Selbst für Mitarbeiter, die niemals Spesenabrechnungen gefälscht haben, ist diese Art der Strenge zuträglich, weil sie sich im Vergleich zu betrügerischen Angestellten nicht ungerecht behandelt fühlen, sondern sehen, dass positives Verhalten im Betrieb belohnt und negatives sanktioniert wird. Gleichwohl sei angemerkt, dass die Aaden Detektive auch schon Fälle hatten, in denen ein Mittelweg zwischen harter Hand und Nachsicht großen Erfolg brachte (Beispiel siehe hier).

Wie mit einem straffälligen Angestellten umzugehen ist, muss jedes Unternehmen für sich entscheiden. Allerdings sollte man bei aller berechtigten Wut immer einen kühlen Kopf behalten.

Betrug und Urkundenfälschung – strafrechtliche Konsequenzen als betriebliches Druckmittel


Oftmals kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass einer oder mehrere der eigenen Angestellten Spesenabrechnungen mindestens nachlässig, wenn nicht sogar bewusst verändert einreichen. Bei beiden Varianten hilft der Einsatz unserer Privatdetektive in München dabei, Beweise für das vorsätzlich kriminelle bzw. fahrlässig unternehmensschädigende Verhalten am Arbeitsplatz zu finden: info@aaden-detektive-muenchen.de.

Besonders Außendienstler und Mitarbeiter auf Dienstreise neigen dazu, die Abrechnung ihrer Spesen nach oben zu beschönigen und sich somit auf unlautere Weise Geld erstatten zu lassen, das ihnen nicht zusteht. Am Ende sind der Betrieb und auch die Kollegen des Täters die Leidtragenden, denn in einer Atmosphäre des Misstrauens wird in aller Regel weder gern noch gut gearbeitet. Die Schuldigen erwartet nicht einfach nur ein Disziplinarverfahren, immerhin handelt es sich auch schon bei geringfügigen Beträgen um Betrug nach § 263 StGB. Bei manipulierten Rechnungen oder gefälschten Unterschriften kommt sogar noch der Tatbestand der Urkundenfälschung nach § 267 StGB hinzu. Oft genug waren unsere Detektive in München Zeugen, wie auf solch einen Vertrauensbruch nicht nur die Kündigung, sondern auch ein Strafverfahren folgte.

Auffällige Spesenabrechnungen im eigenen Betrieb – Münchner Privatdetektive greifen ein


Sollten Sie oder die Mitarbeiter Ihrer Buchhaltung Anzeichen für zweckentfremdete oder manipulierte Spesenabrechnungen entdeckt haben, empfiehlt sich der Einsatz unserer Detektei aus München, um sich vor der Ergreifung arbeitsrechtlicher Maßnahmen abzusichern und sich nicht auf einen monatelangen, offen geführten Rechtsstreit mit dem betreffenden Mitarbeiter einzulassen. Durch unsere Ermittlungen sammeln wir gerichtsverwertbare Beweise wie Video- und Fotomaterial sowie Zeugenaussagen, die Ihnen und Ihrem Betrieb dabei helfen, betrügerische Arbeitnehmer so schnell wie möglich aus der Firma zu entfernen und sie – bei Wunsch der strafrechtlichen Weiterverfolgung – ihrer gerechten Bestrafung zukommen zu lassen. Setzen Sie sich zu unseren Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8:00 bis 19:00 Uhr) kostenfrei mit der Aaden Detektei München in Verbindung: 089 7007 4378-0.


Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH München
Amalienstraße 71
D-80799 München
Telefon: 089 7007 4378-0
Fax: 089 7007 4378-9
E-Mail: info@aaden-detektive-muenchen.de
Web: https://www.aaden-detektive-muenchen.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Gabriele Ulott
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

Quellen:
https://www.aaden-detektive-muenchen.de/2017/02/13/spesenabrechnungsbetrug-nachweis-und-konsequenzen/
https://www.aaden-detektive-muenchen.de/mitarbeiterüberwachung-observation/spesenbetrug/

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