Sonntag, 28. Mai 2017

Illegale Preisabsprachen | Ausschreibungsbetrug | Submissionsbetrug

Schaden für Verbraucher und Mitbewerber


Während Monopolisierungen für gewöhnlich schon in der Entstehung leicht zu erkennen sind und es dem Bundeskartellamt somit erlauben, regulierend einzugreifen, damit es nicht zu einer Verfälschung des Markts und seiner Preise kommt, lassen sich illegale Preisabsprachen in der Regel nur durch intensive Recherchen und Observationen offenbaren. Im Resultat dieser Betrugsform leiden die Verbraucher unter zu hohen und nicht dem eigentlichen Markt entsprechenden Preisen, während sich nicht involvierte Mitbewerber einem widerrechtlichenWettbewerbsnachteil ausgesetzt sehen.

Unsere Leipziger Detektive helfen zwar auch gern betroffenen Verbrauchern beim Verdacht auf illegale Preisabsprachen, ggf. als Ausschreibungsbetrug (synonym zu Submissionsbetrug), doch in der Praxis sind es vor allem Unternehmen, die uns beauftragen, die Aktivitäten von Konkurrenten einmal genau unter die Lupe zu nehmen. Durch die gerichtsfeste Dokumentation auffälliger Preisentwicklungen, Recherchen zu eventuellen Geschäfts- und Privatverbindungen zwischen den verdächtigen Firmen, bei starkem berechtigten Interesse auch Einschleusungen von Ermittlern in die Betriebe oder Observationen von Geschäftsführern und Angestellten lässt sich prüfen, ob die eigentlichen Konkurrenten in einem regen Austausch miteinander stehen und dementsprechend über Preise und Angebote auf dem Markt verhandeln können: 0341 3549 012-0.

Wer kennt es nicht: Zu bestimmten Zeiten gehen plötzlich alle Tankstellen einvernehmlich mit den Preisen hoch. Zumindest eine stille Absprache darf man angesichts dessen wohl unterstellen.

Submissionsbetrug in Abgrenzung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen


Submissionsbetrug ist eine spezielle wirtschaftskriminelle Form des Betruges, bei der sich nach einer öffentlichen Ausschreibung verschiedene Anbieter einer Leistung bzw. einer Ware untereinander absprechen, um einen besonders hohen (falschen) Marktpreis zu erschaffen. Darüber hinaus werden durch eine solche Absprache häufig einige wenige Anbieter bevorzugt und dafür andere benachteiligt oder sogar ganz von der Auftragsvergabe ausgeschlossen, sodass es zu keiner geregelten Konkurrenzsituation auf dem Markt kommen kann. Nach § 263 StGB wird "normaler" Betrug mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geahndet. Handelt es sich um einen besonders schweren Fall, z.B. durch sehr hohe Schadenssummen, eine große Zahl Geschädigter oder gewerbsmäßiges Vorgehen, kann dies mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren bestraft werden. Um jedoch für Submissionsbetrug verurteilt werden zu können, müssen gerichtsfeste Beweise für einen Vermögensschaden oder eine sogenannte schadensgleiche Vermögensgefährdung vorliegen – die Beweisermittlung übernimmt die Aaden Detektei Leipzig.

Im Gegensatz zum Submissionsbetrug nach § 263 StGB ist bei wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB) bereits das Abgeben eines Angebots, das auf illegalen Absprachen beruht, strafbar. Das heißt, dass nicht zwangsläufig ein Schaden entstanden sein muss, um eine Verurteilung der Täter zu ermöglichen. Das Strafmaß deckt sich mit dem durch unsere Leipziger Privatdetektive erheblich häufiger untersuchten einfachen Betrug: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. Das Gesetz wurde 1997 vonseiten der Legislative aufgrund einer Häufung von Unregelmäßigkeiten bei öffentlichen Ausschreibungen verabschiedet, um die komplizierten Vorgänge beim Nachweis von Submissionsbetrugsfällen durch einen strenger und enger gefassten Paragraphen zu vereinfachen.

Veranschaulichungsbeispiele für Submissionsbetrug


Ein typischer Wirtschaftszweig für die Begehung von Submissionsbetrug ist das Baugewerbe. Wann immer ein Bauherr einen Neu- oder Umbau oder eine Sanierung beauftragen möchte, ist er um Dienstleister bemüht, die zwar nach Möglichkeit qualitativ hochwertig, aber natürlich auch so günstig wie möglich arbeiten sollen. Fragt er also beispielsweise bei mehreren Maurerbetrieben nach Kostenvoranschlägen, so würden sich im Normalfall verschiedene Preisangebote ergeben, aus denen der Bauherr wählen kann. Ist es jedoch vorher zu einer illegalen Absprache gekommen, lassen sich die daraus resultierenden überhöhten Angebote kaum voneinander unterscheiden und der Bauherr muss in den sauren Apfel beißen, die Leistung für eine übertriebene Summe in Anspruch zu nehmen. Und selbst wenn einzelne Maurer bei diesem Betrug nicht mitspielen, so hat der Bauherr viele gleichlautende und eventuell ein oder zwei viel günstigere Angebote vorliegen, wobei ihm letztere wegen der großen Differenz wohl "spanisch" vorkommen. Er vermutet Preisdumping oder sogar, dass ausgerechnet die wenigen ehrlichen Anbieter Dreck am Stecken hätten. Um sich kein faules Ei ins Nest zu legen, beauftragt er lieber einen der überteuerten Submissionsbetrüger. Unsere Wirtschaftsdetektei aus Leipzig empfiehlt, in solchen Fällen zunächst das Web und im nächsten Schritt ortsansässige Gutachter und Architekten nach ihren Erfahrungen mit den involvierten Unternehmen zu befragen. Sollten Sie das verdächtige Unternehmen bereits beauftragt und womöglich auch bezahlt haben, sorgt ein Einsatz unserer Ermittler für Klarheit.

Doch auch viele andere Sektoren sind von Ausschreibungsbetrug betroffen, so zum Beispiel die Computer- und IT-Branche in einem Fall, der vor die Staatsanwaltschaft Berlin gebracht wurde. Dort hatten die Drahtzieher zwei Scheinfirmen gegründet: ein IT-Unternehmen, das eine Ausschreibung über eine Datenbank-Software auslobte, und einen Consulting-Anbieter, der Systemhäuser an das IT-Unternehmen vermittelte und dafür zehn Prozent Provision einstrich. Sobald der Vertrag unterschrieben und die Provision gezahlt war, brach das IT-Unternehmen jeglichen Kontakt zu den Systemhäusern ab. Das Repertoire von Ausschreibungsbetrügern umfasst also diverse verschiedene Vorgehensweisen. Ein offenes Auge und eine gesunde Portion Zweifel gegenüber verdächtigen Angeboten sind folglich geboten; alles Weitere erledigen unsere Leipziger Wirtschaftsdetektive.

Sofern es den politischen Interessen entspricht, weiß das Bundeskartellamt Monopole zu verhindern. Doch auch Oligopole (viele Nachfrager, wenige Anbieter) begünstigen künstlich festgelegte Preise.

Hilfe durch die Aaden Detektei Leipzig bei illegalen Preisabsprachen bzw. Submissionsbetrug


Sind Sie (mutmaßlich) Opfer illegaler Preisabsprachen oder von Ausschreibungsbetrug geworden? Haben Sie die Vermutung, dass verschiedene Anbieter den Marktpreis künstlich nach oben drücken, um mehr Profit einzuheimsen und Ihnen damit Ihr Geld aus der Tasche zu ziehen? Setzen Sie sich in diesen oder anderen Fällen mit unserer Detektei in Leipzig in Verbindung, um eine kostenfreie Beratung zum möglichen Vorgehen unserer Ermittler zu erhalten und um ggf. eine Beauftragung zu veranlassen. Ganz gleich, welche Einsatzmöglichkeiten am erfolgversprechendsten sind – Einschleusungen, Observationen oder Recherchen –, unsere Detektive aus Leipzig sind flexibel und erfahren in der Anwendung einer großen Variantenvielfalt an Ermittlungsmethoden.

Sie erreichen uns zu unseren Geschäftszeiten (Montag bis Freitag 08:00-19:00 Uhr) unter der folgenden Rufnummer: 0341 3549 012-0.


Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Leipzig
Brünner Straße 10
D-04209 Leipzig
Telefon: 0341 3549 012-0
Fax: 0341 3549 012-9
E-Mail: info@aaden-detektive-leipzig.de
Web: https://www.aaden-detektive-leipzig.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Tanja Gilke
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

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