Posts mit dem Label Wirtschaftsdetektiv Berlin werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Wirtschaftsdetektiv Berlin werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Samstag, 24. Juni 2017

Alkohol am Arbeitsplatz

Umtrunk, Flachmann, Firmenfeier – Was ist erlaubt, was verboten?


Kleine Mengen alkoholhaltiger Getränke gibt es manchmal sogar legal auf der Arbeit: Ein besonderer Geschäftsdeal wird gefeiert, die Kollegin hat zum Geburtstag Kuchen und Sekt mitgebracht oder es soll ein besonderes Tröpfchen für die Firmenfeier vorgekostet werden. Sofern diese doch recht harmlosen Formen von Alkohol am Arbeitsplatz vom Chef abgesegnet sind, dürften sie kein Problem darstellen. Doch wenn die Vorgesetzten keine Kenntnis erhalten oder wenn entgegen ihrer Anweisungen getrunken wird, befinden wir uns nicht mehr nur in einer Grauzone, sondern bei einem Verstoß gegen die Arbeitnehmerpflichten, der je nach Ausmaß sogar zur fristlosen Kündigung berechtigen kann. Denn Alkohol bei der Arbeit ist in der Regel nicht nur kontraproduktiv für die Arbeitsleistung, es kann auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen, z.B. wenn nach dem Umtrunk auf das Geburtstagskind einer der teilnehmenden Kollegen schwere Geräte, Fahrzeuge oder auch gefährliche Substanzen handhaben muss. An diesem Punkt ist durch den Genuss von Alkohol kein sicheres Arbeiten mehr garantiert.

Arbeitgeber sollten sich einerseits nicht gänzlich auf die Eigenverantwortung ihrer Belegschaft verlassen, um Unfälle zu vermeiden, und zum anderen im eigenen betriebswirtschaftlichen Interesse Sorge dafür tragen, dass die Arbeitnehmer ihren Tätigkeiten ordnungsgemäß – d.h. ohne alkoholische Beeinflussung – nachgehen. Wird Alkohol heimlich von einzelnen Mitarbeitern konsumiert, ohne dass die Kollegen und Vorgesetzten etwas davon mitbekommen (sollen), stehen nicht nur Gesundheit und Wohlbefinden des betreffenden Angestellten auf dem Spiel, sondern auch die Qualität der Arbeit und die Sicherheit der Kollegen. Unsere Detektei in Berlin prüft entsprechend verdächtige Mitarbeiter durch inner- oder/und außerbetriebliche Observationen auf Alkoholkonsum unmittelbar vor oder während der Arbeitszeit – lassen Sie sich von uns beraten: 030 2016 9221-0.

Gegen ein gesittetes Anstoßen zu besonderen Anlässen haben die wenigsten Arbeitgeber Einwände, doch derartige Aktivitäten sollten in einem vertretbaren Rahmen bleiben.


Symptome und Folgen von Alkoholmissbrauch


Sitzt Kollege A beispielsweise mit einem Wodka-Flachmann an seinem Schreibtisch, kann davon ausgegangen werden, dass es sich hierbei nicht um einen vom Firmenleiter genehmigten Umtrunk handelt, sondern vielmehr um einen Arbeitnehmer, der sich selbst und die Situation nicht mehr unter Kontrolle hat. Sei es privater oder beruflicher Stress, Unzufriedenheit oder Sucht: Langfristiger Alkoholkonsum am Arbeitsplatz zeitigt früher oder später schwerwiegende Folgen. Der Alkohol mindert die Konzentration, Zielstrebigkeit, Denkfertigkeiten, motorischen Fähigkeiten und allgemein die Leistung des Angestellten. Die gravierendste Folge ist meist jedoch nicht der Leistungsabfall, sondern die gesteigerte Fehlerquote mit oft weitreichenden Konsequenzen für die Arbeitsabläufe und das Unternehmen als Ganzes. Auch unprofessionelles Verhalten wie mangelnde Kritikfähigkeit oder Ausfälligkeiten gegen Kollegen, Vorgesetzte und sogar Kunden ist keine Seltenheit. Zudem fungiert Alkohol sowohl als Symptom als auch als Ursache für psychologische Probleme, die wiederum zu langen Ausfallzeiten führen und den Betrieb vor organisatorische Schwierigkeiten stellen können.

Besteht in Ihrem Unternehmen der Verdacht auf einen regelmäßig alkoholisierten Mitarbeiter, freuen sich unsere Berliner Detektive jederzeit über Ihre Kontaktaufnahme. Durch Einschleusung eines Ermittlers mit passender Legende in Ihren Betrieb lässt sich das (Trink-)Verhalten am Arbeitsplatz dokumentieren. Bei Außendienstlern, Monteuren und anderen Berufsgruppen, die üblicherweise nicht auf dem Firmengelände tätig sind, bieten sich diskrete Observationen während der Arbeitszeit an. Wenn ferner der konkrete Verdacht besteht, dass die Alkoholisierung außerhalb der Arbeitszeit geschieht, sodass der betreffende Angestellte bereits "mit Pegel" im Betrieb erscheint, sind auch Überwachungen in der Freizeit statthaft. Eine offensichtliche Fahne, zweifelsfreies Lallen, fotografische Beweise von versteckten Flachmännern/Flaschen oder auch dem Konsumvorgang an sich dienen in bildtechnischer (Foto + Video), schriftlicher (Ermittlungsbericht) und mündlicher Form (Zeugenaussagen der eingesetzten Detektive) als Beweismaterial für widerrechtlichen Alkoholkonsum am Arbeitsplatz.


Alarmierende Statistiken: Milliardenverluste durch Alkohol am Arbeitsplatz


Die obigen Ausführungen unserer Berliner Wirtschaftsdetektei werden durch diverse Statistiken untermauert, die zeigen, dass Alkohol am Arbeitsplatz ein erheblicher Grund für Schädigungen zu Lasten von Unternehmen sowie für betriebliche Personenschäden ist:
  • 10 bis 30 % der Arbeitsunfälle sind alkoholinduziert,
  • Alkoholkranke fehlen im Schnitt 16 mal häufiger als ihre Kollegen und fallen 2,5 mal häufiger mit Krankschreibungen aus,
  • ferner sind sie 3,5 mal häufiger in Arbeitsunfälle involviert.

Für Arbeitgeber sind diese Zahlen alarmierend. Schnelles und gezieltes Eingreifen ist unabdingbar, um finanzielle und persönliche Schäden vom Betrieb abhalten zu können. Schließlich entstand der Volkswirtschaft gemäß einer Studie der Universität Hamburg allein im Jahr 2007 durch den Konsum von Alkohol am Arbeitsplatz ein Schaden von beinahe 30 Milliarden Euro, während alkoholinduzierte Unfälle während der Arbeitszeit rund eine Milliarde kosteten (Quelle: Spiegel).

Firmeninhaber und Personalchefs stehen vor der Verantwortung, das Arbeitsschutzgesetz, konkret Abschnitt 2 § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers, einzuhalten: "Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen." Ist die vermutlich alkoholisierte Angestellte auch im persönlichen Gespräch nicht bereit, ein Alkoholproblem bzw. den Konsum am Arbeitsplatz einzugestehen, übernehmen unsere Privatdetektive in Berlin gern die Beweisermittlung. Wie Sie im Anschluss mit dem erhobenen Material umgehen, liegt ganz bei Ihnen: persönliche Konfrontation mit dem Ziel, einen Konsens zu finden, der Versuch, den betroffenen Angestellten zu einer Suchtberatung zu bewegen, oder – bei Uneinsichtigkeit – die (fristlose) Kündigung wegen mangelhafter Arbeitsleistung, Verstößen gegen die Arbeitnehmerpflichten und möglicher Gefährdung der Kollegen und Betriebsmittel. 


Klare Regeln, weitsichtige Konsequenzen


Jeder Betriebsrat bzw. Unternehmer muss für sich festlegen, ob Alkohol sogar von Firmenfeiern und Geburtstagen verbannt wird und die Firma somit komplett promillefrei bleibt oder ob zu bestimmten Anlässen Sekt und Bier erlaubt sind. Auch Dinge, die eigentlich selbstverständlich erscheinen, sollten von der Betriebsleitung klar kommuniziert werden: Hat man Maschinen zu bedienen, Menschen zu operieren oder Fahrzeuge zu fahren, verbietet sich natürlich jeglicher Konsum von Alkohol während der Arbeitszeit oder auch in der Mittagspause. Da der Arbeitgeber in der Bringschuld steht, seine Arbeitnehmer gemäß des Arbeitsschutzgesetzes zu schützen, heißt es für die gesamte Führungsriege, Fehlzeiten, nicht wahrgenommene Termine und schlechte oder fehlende Arbeiten nicht einfach zu ignorieren bzw. offen zu tolerieren, sondern die betreffenden Mitarbeiter zu konfrontieren und, im Falle mangelnder Ehrlichkeit und Einsicht, harte Fakten vorzulegen – ggf. dokumentiert durch Ermittler wie unsere Wirtschaftsdetektive in Berlin.

Beim Mitarbeitergespräch geht es nicht notwendigerweise direkt um eine Kündigung, denn sollte der Angestellte tatsächlich alkoholkrank sein, so ist schließlich allen an einer Besserung der Umstände gelegen; stattdessen sollte mit dem Angestellten nach einer Lösung in Form einer Therapie gesucht werden. Weigert sich der Arbeitnehmer jedoch hartnäckig, eine Therapie zu beginnen, so ist eine fristlose Kündigung rechtens (siehe LAG Hamm, Az: 8 Sa 1412/04).

Nicht nur ein handfestes Alkoholproblem, auch ein stetes Partyleben, das sich negativ auf den Arbeitsalltag auswirkt, ist nicht zu tolerieren.


"Blau" im Büro – Beweise durch Berliner Detektei


Hegen Sie die beunruhigende Vermutung, dass einer Ihrer Mitarbeiter nicht nur ausnahmsweise mit Restalkohol vom Vortag bei der Arbeit erscheint, sondern sogar am Arbeitsplatz seinen Flachmann zückt oder regelmäßig alkoholisiert den Dienst antritt? Dann setzen Sie sich zu Beratungs- oder Beauftragungszwecken mit unserer Privatdetektei in Berlin in Verbindung. Sollte es zu einem Prozess kommen, sind unsere ermittelnden Detektive gerne bereit, als Zeugen auszusagen. Sie erreichen uns zu unseren Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr) unter der folgenden Rufnummer: 030 2016 9221-0.


Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Berlin
Stresemannstraße 23
D-10963 Berlin
Telefon: 030 2016 9221-0
Fax: 030 2016 9221-9
E-Mail: info@aaden-detektive-berlin.de
Web: https://www.aaden-detektive-berlin.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Tanja Gilke
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

Quellen:
https://www.aaden-detektive-berlin.de/2017/06/24/alkohol-am-arbeitsplatz/
https://www.aaden-detektive-berlin.de/mitarbeiterüberwachung-observation-berlin/alkoholkonsum-am-arbeitsplatz/

Samstag, 3. September 2016

Sachbeschädigung bleibt polizeilich meist ungesühnt | Alternative: Berliner Detektei

Gerichtsfeste Beweise für Sachbeschädigungen


Auch wenn Sachbeschädigungen nur einen relativ kleinen Teil der Gesamtkriminalität in Deutschland ausmachen (9,1 % im Jahr 2015), so verursachen sie doch sowohl bei Privatleuten als auch bei Firmen und öffentlichen Einrichtungen immer wieder hohe Schadensummen. Meist entkommen die Täter unerkannt und hinterlassen Beschädigungen, die in den seltensten Fällen von Versicherungen übernommen werden und somit die Opfer dieser Beschädigungen zweifach treffen: Nicht nur haben sie mit dem Schock über beispielsweise ein zerstörtes Auto oder eine mit Graffiti beschmierte Hauswand zu kämpfen, sondern sie müssen auch noch selbst Sorge und die Kosten tragen für die Beschaffung eines neuen Fahrzeugs beziehungsweise für die Reinigung des Gebäudes.

Seit 1987 schwankt die bundesdeutsche polizeiliche Aufklärungsquote bei Sachbeschädigungen zwischen 22,1 % (1992) und 27,5 % (2001). Oder anders ausgedrückt: In etwa drei Viertel der Fälle werden die Täter nicht zur Rechenschaft gezogen. Immer mehr Firmen, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen entscheiden sich daher für einen Einsatz unserer Detektei in Berlin (030 2016 9221-0), um den Tätern auf die Spur zu kommen und mit Hilfe unserer gerichtsfesten Beweise vor Gericht Schadenersatz erstreiten zu können.

Beschmieren von Wahlplakaten | Sachbeschädigung an Parteiwerbung


In den Wochen vor Landtags-, Bundestags- oder sonstigen Wahlen sieht man sie immer wieder über Stadt und Land verteilt: mehr oder weniger vorteilhafte Wahlplakate der einzelnen Parteien und Kandidaten, die von Jugendlichen oder politisch Andersdenkenden heimlich (meist des Nachts) mit Graffitis, Beleidigungen oder sonstigen Schmierereien „verziert“ wurden. Seien es politische Slogans, Beleidigungen gegen die Kandidaten und ihre Parteien oder auch Hitlerbärtchen, Hasenzähne, Monobrauen und Geschlechtsteile, die mit Edding oder Sprays auf die Plakate gemalt werden. Ein Großteil der Bevölkerung mag sich darüber amüsieren, speziell wenn die Geschädigten ungeliebt sind, jedoch handelt es sich bei solchen Schmierereien nicht um Kavaliersdelikte, sondern um eine klassische Sachbeschädigung, wie unsere Privatdetektive in Berlin stets hervorheben. Eine solche Sachbeschädigung liegt laut § 303 StGB dann vor, wenn eine fremde – also nicht dem Täter gehörende und nicht herrenlose – Sache entweder zerstört oder beschädigt oder wenn ihr Erscheinungsbild nicht nur vorübergehend und gleichsam nicht unerheblich verändert worden ist. Als Strafmaß sieht das StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor, wobei auch schon der Versuch einer solchen Beschädigung als strafbar angesehen wird.

Bezüglich der politisch motivierten Straftaten vor Bundestagswahlen und Landtagswahlen hat der Deutsche Bundestag für das Jahr 2013 Zahlen veröffentlicht, die zeigen, dass weit mehr als die Hälfte dieser Straftaten Sachbeschädigungen sind: Von 2824 Straftaten im Zusammenhang mit Bundestagswahlen waren es 1683, bei Landtagswahlen von 581 anteilig noch höhere 311. Die Kosten für alle Wahlplakate, Aufsteller etc., die beschädigt oder zerstört werden, belaufen sich dabei für die einzelnen Parteien stets auf mehrere Tausend Euro, die nur in den allerseltensten Fällen vor Gericht als Schadensersatz zurückerhalten werden können, weil nur die wenigsten Täter ermittelt werden. Auch der Image-Schaden, den die betroffene Partei durch beschmierte Plakate und Poster erleidet, ist oft nicht wiedergutzumachen.

Somit rückt die Arbeit der Aaden Wirtschaftsdetektei Berlin besonders jetzt wieder in den Fokus, denn am 18. September werden in Berlin das Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlungen gewählt. Womöglich kommt es für unsere Wirtschafts- und Privatermittler auch bei den Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern am 4. September dieses Jahres zum Einsatz, um sowohl präventiv die mutwillige Zerstörung von Wahlwerbung zu verhindern, als auch um die Urheber nach bereits stattgefundenen Sachbeschädigungen zu ermitteln.

Zwar kursieren im Internet zahlreiche Wahlplakate verschiedenster Parteien, die keine Verschandelung durch Dritte mehr nötig haben, doch leider wird auch besser durchdachte Werbung als die oben abgebildete regelmäßig beschädigt.

Auch Schmierereien auf rechten Werbeplakaten sind Straftaten


Selbst wenn sich viele Leute von der Wahlwerbung vor großen Wahlen bewusst wenig beeinflussen lassen, so gibt es doch immer wieder Plakate und Poster, die durch Provokationen oder durch schlecht gewählte und dadurch lächerliche Slogans auf sich aufmerksam machen und ein größeres Medienecho generieren als andere. So hat das Verwaltungsgericht Kassel den bewusst provokanten NPD-Slogan „Geld für die Oma statt für Sinti und Roma“ als nicht verfassungsfeindlich angesehen, weil er nicht zu Willkürmaßnahmen gegen Sinti oder Roma aufrufe (Az.: 4 L 1117/13.KS). Anders allerdings entschieden das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern und das Bundesverwaltungsgericht bei einem NPD-Plakat mit dem Slogan „Polen-Invasion stoppen!“ und drei abgebildeten Krähen, die nach Geldscheinen picken. Diese Wahl-"Werbung" werteten die Gerichte als Angriff auf die Menschenwürde der polnischen Mitbürger (Az.: 2 BvR 2179/09), weswegen die Plakate abgenommen werden mussten. Auch die gelb-schwarz designten Wahlplakate der Partei „Die Rechte“ mit dem Slogan „Von der Südtribüne in den Stadtrat“ mussten sämtlich abgenommen werden, weil die Persönlichkeitsrechte von Personen und Unternehmen nicht verletzt werden dürfen, so wie es in diesem Fall den Fußballverein Borussia Dortmund betraf, der weder mit dieser Werbung noch mit dieser Partei in Zusammenhang gebracht werden wollte (Az.: 6 W 56/13).

Besonders häufig werden durch solche Provokationen Plakate rechter Parteien von Anhängern der Antifa und sonstiger linker Gruppierungen beschmiert; doch auch ein ausländerfeindlicher oder rassistischer Wahlwerbeslogan rechtfertigt per Gesetz solche Schmierereien nicht, da Parteien und deren Werbung in einer Demokratie wie Deutschland nur gerichtlich verboten und nicht per Selbstjustiz abgehängt oder beschädigt werden dürfen. Besonders hohe Strafen fallen allerdings bei Sachbeschädigungen aus rechtsradikalen Kreisen an, wenn verfassungsfeindliche Symbole wie das Hakenkreuz auf Plakate oder andere Wahlwerbung mit asyl- oder ausländerfreundlichen Slogans gemalt werden. Anzeigen gegen unbekannt bringen aber erfahrungsgemäß und sogar laut der Polizei selten etwas, weswegen derartige Fälle mit unbekanntem Täter nur selten angezeigt werden. Stattdessen wenden sich Parteien an unsere Detektive in Berlin, die sich um die Ermittlung der Täter kümmert: info@aaden-detektive-berlin.de.

Sachbeschädigung jedweder Art – die Aaden Detektei Berlin ermittelt


Sollten Sie oder Ihr Unternehmen Opfer von Sachbeschädigungen geworden sein, so wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Wirtschaftsdetektive in Berlin. Wir klären Sie über unser Vorgehen gegen die Täter oder auch über unsere Möglichkeiten der präventiven Observierung der zu schützenden Gegenstände und Gebäude auf. Durch modernste Technik und hervorragend ausgebildete Ermittler bieten wir Ihnen den besten Service, um Ihnen beim Schutz Ihres Hab und Gut zu helfen sowie auch um die Täter von Sachbeschädigungen zu ermitteln und Ihnen dabei gerichtsfeste Beweise gegen selbige zu beschaffen: 030 2016 9221-0.

Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Berlin

Stresemannstraße 23
D-10963 Berlin
Telefon: 030 2016 9221-0
Fax: 030 2016 9221-9
E-Mail: info@aaden-detektive-berlin.de
Web: http://www.aaden-detektive-berlin.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Gabriele Ulott
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

Quellen:
http://www.aaden-detektive-berlin.de/2016/09/03/sachbeschädigung-bleibt-polizeilich-meist-ungesühnt-alternative-berliner-detektei/
http://www.aaden-detektive-berlin.de/wirtschaftskriminalität-berlin/sachbeschädigung/

Samstag, 16. April 2016

Ermittlungen der Aaden Detektei Berlin bei Anzahlungsbetrug

Täglich über 2.500 Betrugsfälle in Deutschland


Anhand der stetig erhobenen Kriminalstatistiken erkennt man leicht, dass der Fantasie bei neuen Betrugsformen keine Grenzen gesetzt sind: Neben all den bekannten Formen des Betrugs, die immer einen Großteil der alljährlichen Statistiken ausmachen – zuletzt 2014 knapp unter eine Million Fälle (968.886) in Deutschland –, entstehen, oft durch das Internet, stetig neue Betrugsmaschen, um nicht nur leichtgläubigen oder schlecht informierten Menschen Geld oder Waren unrechtmäßig abzunehmen bzw. ihnen selbige vorzuenthalten. Eine dieser Maschen, die der Aaden Wirtschaftsdetektei Berlin in den letzten Monaten mit einer alarmierenden Regelmäßigkeit untergekommen ist, stellt der Anzahlungsbetrug, vornehmlich bei Gebrauchtwagenkäufen, dar. Käufer werden dabei mit einem oft aus vorgeblich privaten Gründen (Todesfall in der Familie, Trennung etc.) online eingestellten und scheinbar unschlagbar guten Angebot für ein wenig gefahrenes, gut erhaltenes und erstaunlich günstiges Kraftfahrzeug angelockt, das sich schnell als betrügerische Falle entpuppt. 

Der Käufer wird manchmal, aber auch nicht immer, dazu eingeladen, sich den Wagen anzusehen und Probe zu fahren, soll danach eine Geldsumme, selten unter 500 € und mitunter sogar fünfstellige Beträge, bar oder mit Scheck anzahlen, um den Wagen zu reservieren und dem Verkäufer eine Sicherheit zu geben. So weit, so normal und legal – wenngleich eine Überweisung mehr Sicherheiten für den Käufer bieten würde –; jedoch endet der Verkauf in Fällen von Anzahlungsbetrug, noch bevor er tatsächlich abgeschlossen wird: Nach der Anzahlung bricht urplötzlich der Kontakt mit dem Verkäufer ab, sämtliche Nachfragen bleiben unbeantwortet und die Anzahlung ist unwiederbringlich verschwunden. Die Privat- und Wirtschaftsdetektive der Aaden Detektei Berlin erleben zudem auch Anzahlungsbetrugsfälle im kleineren Stil mit weniger wertvollen Waren wie Elektronik-Artikeln – das Ergebnis, nämlich der Verlust der Anzahlung ohne Gegenleistung, kann natürlich auch bei diesen Transaktionen für den Einzelnen gleichermaßen schmerzhaft sein.

Verkäufer verschwunden, Geld weg – Wirtschaftsdetektive wissen, was zu tun ist


Wenn das Geld schon eingezahlt wurde, sind die Handlungsmöglichkeiten von Privatpersonen leider recht eingeschränkt. Strafanzeigen verlaufen häufig im Sande, wenn falsche Namen und Adressen der Verkäufer im Spiel sind und die Polizei außer einer meistens wenig Erfolg versprechenden Anzeige gegen Unbekannt wenig ausrichten kann. Detekteien wie die Aaden Wirtschaftsdetektei Berlin dagegen können dort ansetzen, wo der Polizei anhand der Vielzahl von Fällen die Hände gebunden sind. Begonnen bei Observationen der angeblichen Wohn- oder Verkaufsadressen, über Fahrzeugkennzeichenüberprüfungen und Halterermittlungen, bis hin zu Recherchen zu eventuellen Bankverbindungen (im Fall einer überwiesenen Anzahlung), stehen unseren Wirtschafts- und Privatdetektiven aus Berlin viele Möglichkeiten offen, um den Betrüger zu ermitteln und ihn der Gerichtsbarkeit zukommen zu lassen: info@aaden-detektive-berlin.de.

Auch vor einem Kauf werden die Detektive der Aaden Wirtschaftsdetektei Berlin gerne hinzugezogen, um skeptische Käufer gegenüber verdächtigen, unseriös wirkenden oder wenig vertrauenserweckenden Anzeigen bzw. Verkäufern abzusichern: Die betreffenden Personen können observiert und überprüft werden, sei es auf ihre tatsächliche Identität, sei es auf eventuelle Vorstrafen, verdächtig viele gleichzeitig geschaltete Anzeigen mit erstaunlich guten Angeboten oder auf Handels- und Gewerberegistereinträge.

Anzahlungsbetrug bei falschem Kreditinstitut durch Wirtschaftsdetektei aufgedeckt


Ein (noch) wenig verbreitetes, jedoch mit enormen Schadenssummen verbundenes Verfahren von Anzahlungsbetrügern erstreckt sich auf die durch die Weltwirtschaftskrise immer noch stark gebeutelte Kredit-Branche. Hoch verschuldete Personen, denen vertrauenswürdige Banken aufgrund dieser Verschuldung keine Kredite mehr gewähren, fallen auf die Masche dieser betrügerischen Schein-Kreditinstitute am ehesten herein: Die Institute locken mit geringen Zinsen und einer Anzahlung von „lediglich“ 30 % der Kreditsumme als Sicherheits- und Amortisationszahlung, wie es auch das österreichische Magazin „Mein Bezirk“ beschreibt. Ist das mühsam verdiente und in Fällen von Verschuldung hart zusammen gestotterte Geld angezahlt, hofft der „Kunde“ dieser Kreditinstitute vergeblich auf den beantragten Kredit. Das bereits bezahlte Sicherheitsgeld ist dann ebenfalls unwiederbringlich in den Händen der Betrüger verschwunden.

Eine ähnliche Vorgehensweise findet sich auch bei den in den letzten Jahren in den Medien oft thematisierten Gewinnspielbenachrichtungen, bei denen beliebige Personen einen Brief erhalten, laut dem sie wahlweise eine Kreuzfahrt, ein Luxusfahrzeug, große Geldsummen oder etwas ähnlich Wertvolles gewonnen hätten, ohne jedoch an einem Gewinnspiel teilgenommen zu haben. Um den Gewinn in Empfang nehmen zu können, muss oft eine Teilsumme als „Sicherheit“ angezahlt werden oder eine Gewinnspiel-Steuer ist im Herkunftsland des Gewinns (oft die Türkei, Balkanstaaten oder Vorderasien) zu verrichten. Hoffnungsvolle Personen werden durch diese Masche mit der Aussicht auf einen atemberaubenden Gewinn gelockt und dazu gebracht, oft sogar wiederholt Geldsummen ins Ausland zu transferieren, ohne dass eine Chance darauf bestünde, diese Anzahlung zurückzuerhalten, geschweige denn den „Gewinn“ zu empfangen. Die Aaden Detektive Berlin greifen dort ein, wo Privatleuten unrechtmäßig Schaden zugefügt wurde. Wir recherchieren die verantwortlichen Gewinnspielorganisatoren und setzen unser Möglichstes daran, sie ausfindig zu machen und die Rückzahlung des angezahlten Geldes zu erwirken. 

Die Aussicht auf einen warmen Geldregen lässt nicht wenige unvorsichtig werden. Sie fallen auf Trickbetrüger herein und zahlen ihnen hohe Summen als vermeintliche Anzahlungen auf nie gelieferte Gegenleistungen.

Ich bin Opfer von Betrügern geworden – was kann ich nun tun?


Unsere Wirtschaftsdetektive aus Berlin raten ihren Klienten immer wieder, scheinbaren Schnäppchen und unverdienten „Gewinnen“ ein gesundes Misstrauen entgegenzubringen, schließlich muss man sich bewusst machen, dass kaum jemand etwas zu verschenken hat, ohne selbst davon zu profitieren – erst recht nicht in der Geschäftswelt. Ist jedoch der Betrugsfall bereits eingetreten und das Geld an einen Auto-Verkäufer, ein Kreditinstitut, eine Gewinnspielorganisation oder andere Betrüger bezahlt, greift die Aaden Detektei Berlin ein, um den Betroffenen zu helfen, ihr Geld zurückzuerhalten, die Betrüger zur Verantwortung zu ziehen und sie der Gerichtsbarkeit zuzuführen. Setzen Sie sich in Ihrem persönlichen Fall mit den Mitarbeitern der Aaden Wirtschaftsdetektei Berlin in Verbindung, um eine Beratung über die weitere Vorgehensweise und über mögliche Ermittlungsschritte zu erhalten: 030 2016 9221-0.

Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Berlin
Stresemannstraße 23
D-10963 Berlin
Telefon: 030 2016 9221-0
Fax: 030 2016 9221-9
E-Mail: info@aaden-detektive-berlin.de
Web: http://www.aaden-detektive-berlin.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Gabriele Ulott
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

http://www.aaden-detektive-berlin.de/2016/04/16/ermittlungen-der-aaden-detektei-berlin-bei-anzahlungsbetrug/
http://www.aaden-detektive-berlin.de/wirtschaftskriminalität-berlin/anzahlungsbetrug/