Gerichtsfeste Beweise für Sachbeschädigungen
Auch wenn Sachbeschädigungen nur einen relativ kleinen Teil der Gesamtkriminalität in Deutschland ausmachen (9,1 % im Jahr 2015), so verursachen sie doch sowohl bei Privatleuten als auch bei Firmen und öffentlichen Einrichtungen immer wieder hohe Schadensummen. Meist entkommen die Täter unerkannt und hinterlassen Beschädigungen, die in den seltensten Fällen von Versicherungen übernommen werden und somit die Opfer dieser Beschädigungen zweifach treffen: Nicht nur haben sie mit dem Schock über beispielsweise ein zerstörtes Auto oder eine mit Graffiti beschmierte Hauswand zu kämpfen, sondern sie müssen auch noch selbst Sorge und die Kosten tragen für die Beschaffung eines neuen Fahrzeugs beziehungsweise für die Reinigung des Gebäudes.
Seit 1987 schwankt die bundesdeutsche polizeiliche Aufklärungsquote bei Sachbeschädigungen zwischen 22,1 % (1992) und 27,5 % (2001). Oder anders ausgedrückt: In etwa drei Viertel der Fälle werden die Täter nicht zur Rechenschaft gezogen. Immer mehr Firmen, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen entscheiden sich daher für einen Einsatz unserer Detektei in Berlin (030 2016 9221-0), um den Tätern auf die Spur zu kommen und mit Hilfe unserer gerichtsfesten Beweise vor Gericht Schadenersatz erstreiten zu können.
Beschmieren von Wahlplakaten | Sachbeschädigung an Parteiwerbung
In den Wochen vor Landtags-, Bundestags- oder sonstigen Wahlen sieht man sie immer wieder über Stadt und Land verteilt: mehr oder weniger vorteilhafte Wahlplakate der einzelnen Parteien und Kandidaten, die von Jugendlichen oder politisch Andersdenkenden heimlich (meist des Nachts) mit Graffitis, Beleidigungen oder sonstigen Schmierereien „verziert“ wurden. Seien es politische Slogans, Beleidigungen gegen die Kandidaten und ihre Parteien oder auch Hitlerbärtchen, Hasenzähne, Monobrauen und Geschlechtsteile, die mit Edding oder Sprays auf die Plakate gemalt werden. Ein Großteil der Bevölkerung mag sich darüber amüsieren, speziell wenn die Geschädigten ungeliebt sind, jedoch handelt es sich bei solchen Schmierereien nicht um Kavaliersdelikte, sondern um eine klassische Sachbeschädigung, wie unsere Privatdetektive in Berlin stets hervorheben. Eine solche Sachbeschädigung liegt laut § 303 StGB dann vor, wenn eine fremde – also nicht dem Täter gehörende und nicht herrenlose – Sache entweder zerstört oder beschädigt oder wenn ihr Erscheinungsbild nicht nur vorübergehend und gleichsam nicht unerheblich verändert worden ist. Als Strafmaß sieht das StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor, wobei auch schon der Versuch einer solchen Beschädigung als strafbar angesehen wird.
Bezüglich der politisch motivierten Straftaten vor Bundestagswahlen und Landtagswahlen hat der Deutsche Bundestag für das Jahr 2013 Zahlen veröffentlicht, die zeigen, dass weit mehr als die Hälfte dieser Straftaten Sachbeschädigungen sind: Von 2824 Straftaten im Zusammenhang mit Bundestagswahlen waren es 1683, bei Landtagswahlen von 581 anteilig noch höhere 311. Die Kosten für alle Wahlplakate, Aufsteller etc., die beschädigt oder zerstört werden, belaufen sich dabei für die einzelnen Parteien stets auf mehrere Tausend Euro, die nur in den allerseltensten Fällen vor Gericht als Schadensersatz zurückerhalten werden können, weil nur die wenigsten Täter ermittelt werden. Auch der Image-Schaden, den die betroffene Partei durch beschmierte Plakate und Poster erleidet, ist oft nicht wiedergutzumachen.
Somit rückt die Arbeit der Aaden Wirtschaftsdetektei Berlin besonders jetzt wieder in den Fokus, denn am 18. September werden in Berlin das Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlungen gewählt. Womöglich kommt es für unsere Wirtschafts- und Privatermittler auch bei den Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern am 4. September dieses Jahres zum Einsatz, um sowohl präventiv die mutwillige Zerstörung von Wahlwerbung zu verhindern, als auch um die Urheber nach bereits stattgefundenen Sachbeschädigungen zu ermitteln.
Auch Schmierereien auf rechten Werbeplakaten sind Straftaten
Selbst wenn sich viele Leute von der Wahlwerbung vor großen Wahlen bewusst wenig beeinflussen lassen, so gibt es doch immer wieder Plakate und Poster, die durch Provokationen oder durch schlecht gewählte und dadurch lächerliche Slogans auf sich aufmerksam machen und ein größeres Medienecho generieren als andere. So hat das Verwaltungsgericht Kassel den bewusst provokanten NPD-Slogan „Geld für die Oma statt für Sinti und Roma“ als nicht verfassungsfeindlich angesehen, weil er nicht zu Willkürmaßnahmen gegen Sinti oder Roma aufrufe (Az.: 4 L 1117/13.KS). Anders allerdings entschieden das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern und das Bundesverwaltungsgericht bei einem NPD-Plakat mit dem Slogan „Polen-Invasion stoppen!“ und drei abgebildeten Krähen, die nach Geldscheinen picken. Diese Wahl-"Werbung" werteten die Gerichte als Angriff auf die Menschenwürde der polnischen Mitbürger (Az.: 2 BvR 2179/09), weswegen die Plakate abgenommen werden mussten. Auch die gelb-schwarz designten Wahlplakate der Partei „Die Rechte“ mit dem Slogan „Von der Südtribüne in den Stadtrat“ mussten sämtlich abgenommen werden, weil die Persönlichkeitsrechte von Personen und Unternehmen nicht verletzt werden dürfen, so wie es in diesem Fall den Fußballverein Borussia Dortmund betraf, der weder mit dieser Werbung noch mit dieser Partei in Zusammenhang gebracht werden wollte (Az.: 6 W 56/13).
Besonders häufig werden durch solche Provokationen Plakate rechter Parteien von Anhängern der Antifa und sonstiger linker Gruppierungen beschmiert; doch auch ein ausländerfeindlicher oder rassistischer Wahlwerbeslogan rechtfertigt per Gesetz solche Schmierereien nicht, da Parteien und deren Werbung in einer Demokratie wie Deutschland nur gerichtlich verboten und nicht per Selbstjustiz abgehängt oder beschädigt werden dürfen. Besonders hohe Strafen fallen allerdings bei Sachbeschädigungen aus rechtsradikalen Kreisen an, wenn verfassungsfeindliche Symbole wie das Hakenkreuz auf Plakate oder andere Wahlwerbung mit asyl- oder ausländerfreundlichen Slogans gemalt werden. Anzeigen gegen unbekannt bringen aber erfahrungsgemäß und sogar laut der Polizei selten etwas, weswegen derartige Fälle mit unbekanntem Täter nur selten angezeigt werden. Stattdessen wenden sich Parteien an unsere Detektive in Berlin, die sich um die Ermittlung der Täter kümmert: info@aaden-detektive-berlin.de.
Sachbeschädigung jedweder Art – die Aaden Detektei Berlin ermittelt
Sollten Sie oder Ihr Unternehmen Opfer von Sachbeschädigungen geworden sein, so wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Wirtschaftsdetektive in Berlin. Wir klären Sie über unser Vorgehen gegen die Täter oder auch über unsere Möglichkeiten der präventiven Observierung der zu schützenden Gegenstände und Gebäude auf. Durch modernste Technik und hervorragend ausgebildete Ermittler bieten wir Ihnen den besten Service, um Ihnen beim Schutz Ihres Hab und Gut zu helfen sowie auch um die Täter von Sachbeschädigungen zu ermitteln und Ihnen dabei gerichtsfeste Beweise gegen selbige zu beschaffen: 030 2016 9221-0.
Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Berlin
Stresemannstraße 23
D-10963 Berlin
Telefon: 030 2016 9221-0
Fax: 030 2016 9221-9
E-Mail: info@aaden-detektive-berlin.de
Web: http://www.aaden-detektive-berlin.de
Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Gabriele Ulott
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824
Quellen:
http://www.aaden-detektive-berlin.de/2016/09/03/sachbeschädigung-bleibt-polizeilich-meist-ungesühnt-alternative-berliner-detektei/
http://www.aaden-detektive-berlin.de/wirtschaftskriminalität-berlin/sachbeschädigung/
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