Sonntag, 11. Juni 2017

Anstellungsbetrug | Bewerbungsbetrug

Bewerbungstäuschung durch Vorspiegelung falscher Tatsachen und Urkundenfälschung


Bei einer Jobausschreibung sind sehr gute Adobe-Dreamweaver-Fähigkeiten gefordert? Man braucht mindestens B2-Englischkenntnisse gemäß des Europäischen Referenzrahmens, um für eine ausgeschriebene Stelle infrage zu kommen? Oder man darf keine Vorstrafen besitzen, um angestellt werden zu können? Für die meisten Jobbewerber sind Ausschlusskriterien tatsächlich Ausschlusskriterien, für andere Interessenten handelt es sich dabei eher um kleine, überwindbare Hürden.

Bei ihren Recherchen im Bereich Bewerbungsbetrug haben unsere Privatdetektive aus Düsseldorf schon sehr, sehr viel gesehen: Nicht vorhandene "langjährige Erfahrungen mit Photoshop und Illustrator" werden dessen ungeachtet im Lebenslauf ergänzt, schnell fälscht man sich eine Bescheinigung über Sprachkenntnisse am PC oder leugnet treubrüchig Vorstrafen. Was viele Täter für eine harmlose Schönheitskorrektur halten, erfüllt in Wahrheit die Straftatbestände der Urkundenfälschung und des Anstellungsbetrugs, der einen Sonderfall des Betrugs im Sinne von § 263 StGB darstellt. Beim Anstellungsbetrug liegt der unmittelbare Vermögensschaden darin, dass die Qualität der versprochenen Arbeitsleistung nicht der vereinbarten Lohn- oder Gehaltszahlung entspricht. Zudem sind Folgeschäden wegen nicht fachgerecht ausgeführter Tätigkeiten keine Seltenheit.

Schadensnachweis obligatorisch für Strafmaßnahmen


Erschleicht man sich eine Anstellung mit der unlauteren Vorspiegelung gar nicht vorhandener Erfahrungen und Ausbildungen, täuscht man den Arbeitgeber zur unrechtmäßigen Erlangung eines Vermögensvorteils und macht sich somit des Betrugs schuldig. Von einem für Anstellungsverhältnisse im Allgemeinen erforderlichen Vertrauensverhältnis kann auf einer solchen Basis natürlich keine Rede mehr sein. Gerade in sensiblen Aufgabenbereichen bzw. Branchen (wie auch dem Detektei-Gewerbe) wäre unter diesen Voraussetzungen eine Weiterbeschäftigung mithin nicht zumutbar. Zu unterscheiden ist, ob trotz eines Mangels an vorgegebenen Erfahrungen eine zufriedenstellende Arbeit abgeliefert werden kann oder nicht. Ist dies der Fall, liegt es am Arbeitgeber zu entscheiden, ob er über die Bewerbungstäuschung hinwegsehen oder den Arbeitsvertrag auflösen und den Angestellten straf- und zivilrechtlich belangen möchte.

Ein strafbarer Anstellungsbetrug setzt zumeist einen entstandenen Schaden voraus: Die Qualität der gelieferten Leistung stimmt nicht mit einer realistischen Erwartungshaltung an die angeblichen Qualifikationen und Erfahrungen überein. Hierzu zählt auch das Erschleichen höherer Lohnsätze durch die Vortäuschung einer höheren Ausbildung. Der Angeklagte kann verurteilt werden, wenn er mit seiner tatsächlichen Ausbildung nicht oder nur mit deutlich weniger Gehalt eingestellt worden wäre. Bspw. würde dem Arbeitgeber durch das Vortäuschen eines Master- anstelle des tatsächlichen Bachelorabschlusses ein direkter Schaden entstehen, wenn der Arbeitgeber aufgrund der höheren Qualifikation einen höheren Lohn zahlt. Der Tatbestand des Betrugs wäre erfüllt und der Arbeitgeber hätte das Recht zur fristlosen Kündigung, zu einer Strafanzeige und zu einer Schadenersatzklage. Das Gericht wird bis auf Ausnahmefälle (siehe unten) allerdings einen Nachweis verlangen, dass der Schaden tatsächlich durch das delinquente Verhalten des Anstellungsbetrügers entstanden ist – sollten Sie für die Nachweisführung Hilfe benötigen, stehen unsere Wirtschaftsdetektive in Düsseldorf für Sie parat: 0211 9874 011-0.

Vereinbarungen bzw. Vertragsverhältnisse zwischen zwei oder mehr Parteien, die auf der einseitigen Angabe falscher Tatsachen fußen, sind im deutschen Recht für gewöhnlich nichtig – so auch beim Anstellungsbetrug.


Angaben gefälscht, doch Leistung im grünen Bereich – nicht immer Verurteilung durch Gerichte


2010 sprach das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eine Angeklagte, die ihrem Arbeitgeber gefälschte Zeugnisse sowie ein altes Führungszeugnis vorgelegt und damit ihre Vorstrafen wegen schwerer Körperverletzung verschwiegen hatte, vom Vorwurf des Betruges frei, weshalb die Täterin weiter als Altenpflegerin arbeiten durfte (Beschluss vom 18.11.2010: Az. III-3 RVs 145/10). Begründung: Die Angeklagte hatte eine dem Arbeitsvertrag entsprechend gute und einwandfreie Arbeitsleistung erbracht und dem Arbeitgeber folglich keinen Schaden verursacht.

Anders sähe die Lage aus, wenn beispielsweise Sprachkenntnisse vorgetäuscht werden, die für eine Einstellung ausschlaggebend sind und in der täglichen Arbeit zur Anwendung kommen müssen. Ist der neueingestellte Arbeitnehmer für den Bereich Kundenbetreuung in Frankreich gar nicht in der Lage, einigermaßen fehlerfreie Emails und Briefe auf Französisch zu verfassen, sondern stümpert sich stattdessen mit Online-Übersetzungsprogrammen peinliche und rufschädigende Texte zusammen, besteht für ihn keine Eignung zur Ausführung seiner Tätigkeit. Dem Arbeitgeber entsteht also mindestens durch Lohnzahlung für nicht erwartungsgemäß erbrachte Arbeit ein Schaden, der gerichtlich einklagbar ist und zu einer Verurteilung führen kann. Ferner ist im vorgenannten Beispiel davon auszugehen, dass französische Kunden und Interessenten keinen Kauf-, Dienstleistungs- oder Werkvertrag mit einem Unternehmen abschließen werden, mit dem sie noch nicht einmal vernünftig kommunizieren können. Sollte in Ihrem Betrieb ein entsprechender Verdacht gegen einen Mitarbeiter aufkommen, übernimmt unsere Detektei aus Düsseldorf gern die Überprüfung seiner Bewerbungsunterlagen und liefert gerichtsfeste Beweise für etwaige Falschangaben: info@aaden-detektive-duesseldorf.de.


Sonderfall: Erschleichung einer Beamtenstellung


Im Gegensatz zu privatwirtschaftlichen Einstellungen steht bei der Erschleichung einer Beamtenstelle durch falsche Bewerbungsangaben/Urkundenfälschung kein Freispruch in Aussicht – egal wie hoch die Arbeitsqualität ist. Der Gesetzgeber geht hier per se von einer Vermögensgefährdung bzw. -schädigung aus: "Verschweigt der Täter Umstände, die ihn persönlich als ungeeignet oder unzuverlässig im öffentlichen Dienst erscheinen lassen, erleidet die Anstellungsbehörde schon deswegen einen nicht kompensierbaren Nachteil" (Quelle: Rechtslexikon).

Doch nicht nur bei Beamten, auch bei besonderen Vertrauensstellungen mit entsprechend hohem Gehalt (zumeist Führungspositionen) muss kein Vermögensschaden nachgewiesen werden, um die Strafbarkeit der Handlung zu belegen. Besonders dramatische Auswirkungen kann die Vortäuschung medizinischer Qualifikationen zeitigen. Ein prominentes Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit stellt ein vermeintlicher Neurochirurg dar, der an Kliniken in Magdeburg, Marburg und Regensburg arbeitete. Gesundheitliche Schäden trugen rund 200 Patienten eines niederländischen Arztes davon, der später dennoch in Heilbronn praktizieren durfte (Bericht hier). Teilweise kommt es leider auch zur öffentlichen Glorifizierung von Anstellungsbetrügern und anderen Formen von Hochstaplern (z.B. Gert Postel) nach dem Vorbild von realen und fiktiven Personen wie Thomas Manns Felix Krull oder Friedrich Wilhelm Voigt, dem "Hauptmann von Köpenick". Letzterer wurde für seinen Raub der Stadtkasse aus dem Köpenicker Rathaus nicht nur mit einer Statue vor dem Tatort geehrt, sein Coup ging als "Köpenickiade" sogar in die deutsche Sprache ein und wurde diverse Male künstlerisch umgesetzt (Theaterstücke, u.a. von Carl Zuckmayer, sowie zahlreiche Verfilmungen, Hörspiele etc.).


Gerichtsfeste Überprüfung verdächtiger Angaben durch Düsseldorfer Privatdetektei


Wenn Sie sich in einer der geschilderten oder in einer ähnlichen Situation befinden und vermuten, dass einer Ihrer Angestellten bei der Bewerbung falsche Angaben über seinen Werdegang, seine Fähigkeiten und/oder seine Ausbildungen gemacht hat, dann setzen Sie sich unverbindlich mit den fachkundigen Ermittlern der Aaden Wirtschaftsdetektei Düsseldorf in Verbindung. Mit unseren Hintergrund-Checks finden wir heraus, ob der verdächtige Mitarbeiter Vorstrafen, Schulden, Punkte in Flensburg (z.B. bei Transportfahrern relevant) etc. aufweist, die beim Bewerbungsgespräch verschwiegen wurden. Zudem überprüfen unsere Düsseldorfer Detektive Angaben zu angeblich besuchten Universitäten oder Fachhochschulen, zu Zertifikaten und vorgeblich belegten Weiterbildungen, vorherigen Anstellungen und vielem mehr, um Ihren Verdacht entweder zu bestätigen oder ihn zu zerstreuen.

Sämtliche von uns ermittelten und erbrachten Beweise sind vor Gericht verwertbar. Sie erreichen uns zu Informations- und Beauftragungszwecken zu unseren Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr) unter der folgenden Rufnummer: 0211 9874 011-0.


Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Düsseldorf
Elisabethstraße 11
D-40217 Düsseldorf
Telefon: 0211 9874 011-0
Fax: 0211 9874 011-9
E-Mail: info@aaden-detektive-duesseldorf.de
Web: https://www.aaden-detektive-duesseldorf.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Tanja Gilke
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824


Quellen:
https://www.aaden-detektive-duesseldorf.de/2017/06/11/anstellungsbetrug-bewerbungsbetrug/
https://www.aaden-detektive-duesseldorf.de/mitarbeiterüberwachung-observation-düsseldorf/anstellungsbetrug/

Sonntag, 28. Mai 2017

Illegale Preisabsprachen | Ausschreibungsbetrug | Submissionsbetrug

Schaden für Verbraucher und Mitbewerber


Während Monopolisierungen für gewöhnlich schon in der Entstehung leicht zu erkennen sind und es dem Bundeskartellamt somit erlauben, regulierend einzugreifen, damit es nicht zu einer Verfälschung des Markts und seiner Preise kommt, lassen sich illegale Preisabsprachen in der Regel nur durch intensive Recherchen und Observationen offenbaren. Im Resultat dieser Betrugsform leiden die Verbraucher unter zu hohen und nicht dem eigentlichen Markt entsprechenden Preisen, während sich nicht involvierte Mitbewerber einem widerrechtlichenWettbewerbsnachteil ausgesetzt sehen.

Unsere Leipziger Detektive helfen zwar auch gern betroffenen Verbrauchern beim Verdacht auf illegale Preisabsprachen, ggf. als Ausschreibungsbetrug (synonym zu Submissionsbetrug), doch in der Praxis sind es vor allem Unternehmen, die uns beauftragen, die Aktivitäten von Konkurrenten einmal genau unter die Lupe zu nehmen. Durch die gerichtsfeste Dokumentation auffälliger Preisentwicklungen, Recherchen zu eventuellen Geschäfts- und Privatverbindungen zwischen den verdächtigen Firmen, bei starkem berechtigten Interesse auch Einschleusungen von Ermittlern in die Betriebe oder Observationen von Geschäftsführern und Angestellten lässt sich prüfen, ob die eigentlichen Konkurrenten in einem regen Austausch miteinander stehen und dementsprechend über Preise und Angebote auf dem Markt verhandeln können: 0341 3549 012-0.

Wer kennt es nicht: Zu bestimmten Zeiten gehen plötzlich alle Tankstellen einvernehmlich mit den Preisen hoch. Zumindest eine stille Absprache darf man angesichts dessen wohl unterstellen.

Submissionsbetrug in Abgrenzung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen


Submissionsbetrug ist eine spezielle wirtschaftskriminelle Form des Betruges, bei der sich nach einer öffentlichen Ausschreibung verschiedene Anbieter einer Leistung bzw. einer Ware untereinander absprechen, um einen besonders hohen (falschen) Marktpreis zu erschaffen. Darüber hinaus werden durch eine solche Absprache häufig einige wenige Anbieter bevorzugt und dafür andere benachteiligt oder sogar ganz von der Auftragsvergabe ausgeschlossen, sodass es zu keiner geregelten Konkurrenzsituation auf dem Markt kommen kann. Nach § 263 StGB wird "normaler" Betrug mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geahndet. Handelt es sich um einen besonders schweren Fall, z.B. durch sehr hohe Schadenssummen, eine große Zahl Geschädigter oder gewerbsmäßiges Vorgehen, kann dies mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren bestraft werden. Um jedoch für Submissionsbetrug verurteilt werden zu können, müssen gerichtsfeste Beweise für einen Vermögensschaden oder eine sogenannte schadensgleiche Vermögensgefährdung vorliegen – die Beweisermittlung übernimmt die Aaden Detektei Leipzig.

Im Gegensatz zum Submissionsbetrug nach § 263 StGB ist bei wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB) bereits das Abgeben eines Angebots, das auf illegalen Absprachen beruht, strafbar. Das heißt, dass nicht zwangsläufig ein Schaden entstanden sein muss, um eine Verurteilung der Täter zu ermöglichen. Das Strafmaß deckt sich mit dem durch unsere Leipziger Privatdetektive erheblich häufiger untersuchten einfachen Betrug: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. Das Gesetz wurde 1997 vonseiten der Legislative aufgrund einer Häufung von Unregelmäßigkeiten bei öffentlichen Ausschreibungen verabschiedet, um die komplizierten Vorgänge beim Nachweis von Submissionsbetrugsfällen durch einen strenger und enger gefassten Paragraphen zu vereinfachen.

Veranschaulichungsbeispiele für Submissionsbetrug


Ein typischer Wirtschaftszweig für die Begehung von Submissionsbetrug ist das Baugewerbe. Wann immer ein Bauherr einen Neu- oder Umbau oder eine Sanierung beauftragen möchte, ist er um Dienstleister bemüht, die zwar nach Möglichkeit qualitativ hochwertig, aber natürlich auch so günstig wie möglich arbeiten sollen. Fragt er also beispielsweise bei mehreren Maurerbetrieben nach Kostenvoranschlägen, so würden sich im Normalfall verschiedene Preisangebote ergeben, aus denen der Bauherr wählen kann. Ist es jedoch vorher zu einer illegalen Absprache gekommen, lassen sich die daraus resultierenden überhöhten Angebote kaum voneinander unterscheiden und der Bauherr muss in den sauren Apfel beißen, die Leistung für eine übertriebene Summe in Anspruch zu nehmen. Und selbst wenn einzelne Maurer bei diesem Betrug nicht mitspielen, so hat der Bauherr viele gleichlautende und eventuell ein oder zwei viel günstigere Angebote vorliegen, wobei ihm letztere wegen der großen Differenz wohl "spanisch" vorkommen. Er vermutet Preisdumping oder sogar, dass ausgerechnet die wenigen ehrlichen Anbieter Dreck am Stecken hätten. Um sich kein faules Ei ins Nest zu legen, beauftragt er lieber einen der überteuerten Submissionsbetrüger. Unsere Wirtschaftsdetektei aus Leipzig empfiehlt, in solchen Fällen zunächst das Web und im nächsten Schritt ortsansässige Gutachter und Architekten nach ihren Erfahrungen mit den involvierten Unternehmen zu befragen. Sollten Sie das verdächtige Unternehmen bereits beauftragt und womöglich auch bezahlt haben, sorgt ein Einsatz unserer Ermittler für Klarheit.

Doch auch viele andere Sektoren sind von Ausschreibungsbetrug betroffen, so zum Beispiel die Computer- und IT-Branche in einem Fall, der vor die Staatsanwaltschaft Berlin gebracht wurde. Dort hatten die Drahtzieher zwei Scheinfirmen gegründet: ein IT-Unternehmen, das eine Ausschreibung über eine Datenbank-Software auslobte, und einen Consulting-Anbieter, der Systemhäuser an das IT-Unternehmen vermittelte und dafür zehn Prozent Provision einstrich. Sobald der Vertrag unterschrieben und die Provision gezahlt war, brach das IT-Unternehmen jeglichen Kontakt zu den Systemhäusern ab. Das Repertoire von Ausschreibungsbetrügern umfasst also diverse verschiedene Vorgehensweisen. Ein offenes Auge und eine gesunde Portion Zweifel gegenüber verdächtigen Angeboten sind folglich geboten; alles Weitere erledigen unsere Leipziger Wirtschaftsdetektive.

Sofern es den politischen Interessen entspricht, weiß das Bundeskartellamt Monopole zu verhindern. Doch auch Oligopole (viele Nachfrager, wenige Anbieter) begünstigen künstlich festgelegte Preise.

Hilfe durch die Aaden Detektei Leipzig bei illegalen Preisabsprachen bzw. Submissionsbetrug


Sind Sie (mutmaßlich) Opfer illegaler Preisabsprachen oder von Ausschreibungsbetrug geworden? Haben Sie die Vermutung, dass verschiedene Anbieter den Marktpreis künstlich nach oben drücken, um mehr Profit einzuheimsen und Ihnen damit Ihr Geld aus der Tasche zu ziehen? Setzen Sie sich in diesen oder anderen Fällen mit unserer Detektei in Leipzig in Verbindung, um eine kostenfreie Beratung zum möglichen Vorgehen unserer Ermittler zu erhalten und um ggf. eine Beauftragung zu veranlassen. Ganz gleich, welche Einsatzmöglichkeiten am erfolgversprechendsten sind – Einschleusungen, Observationen oder Recherchen –, unsere Detektive aus Leipzig sind flexibel und erfahren in der Anwendung einer großen Variantenvielfalt an Ermittlungsmethoden.

Sie erreichen uns zu unseren Geschäftszeiten (Montag bis Freitag 08:00-19:00 Uhr) unter der folgenden Rufnummer: 0341 3549 012-0.


Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Leipzig
Brünner Straße 10
D-04209 Leipzig
Telefon: 0341 3549 012-0
Fax: 0341 3549 012-9
E-Mail: info@aaden-detektive-leipzig.de
Web: https://www.aaden-detektive-leipzig.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Tanja Gilke
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

Quellen:

Freitag, 12. Mai 2017

Versandbetrug | Bestellbetrug

Betrug im Online- und Versandhandel – Berliner Wirtschaftsdetektive verfolgen die Spuren der Täter


Dass das Internet und die Vernetzung vieler, beinahe aller Lebensbereiche nicht nur Segen, sondern auch Fluch sein kann, ist hinlänglich bekannt und doch kaum zu ändern. Denn Kriminelle erfinden stetig neue Betrugsmaschen, um sich zu bereichern und andere zu schädigen. Die deutschlandweite Polizeistatistik zeigt, dass allein im Jahr 2015 730.000 Waren- und Warenkreditbetrugsfälle erfasst und immerhin beachtliche 76 % davon aufgeklärt werden konnten – unter anderem auch von der Aaden Detektei Berlin (030 2016 9221-0)

Definition von Warenbetrug


Unter Warenbetrug versteht man den betrügerischen Verkauf von nicht existenter oder stark beschädigter Ware, die nach Eingang der Zahlung nie oder nur in unzureichender Form an den Käufer verschickt wird, wobei es nicht zu einer Erstattung der gezahlten Summe kommt. Täter ist also der Verkäufer und Geschädigter der Käufer.

Definition von Warenkreditbetrug


Genau anders herum verhält es sich beim Warenkreditbetrug, bei dem die Betrüger Gegenstände kaufen, ohne jemals zu zahlen. Diese Betrugsart wird auch Versand- oder Bestellbetrug genannt und schädigt nicht nur direkt den Verkäufer, sondern mittelbar auch ehrliche Kunden, da solche Verluste in letzter Instanz häufig durch Preiserhöhungen ausgeglichen werden. Täter ist also der Käufer und Direkt-Geschädigter der Verkäufer.

Logistische Schlupflöcher als Ansatzpunkte für Betrug


Versandbetrüger gehen oftmals so vor, dass sie auf eine schnelle Zustellung pochen, allerdings auf Rechnung oder Nachnahme bezahlen möchten. Die Auslieferung der Ware erfolgt an eine fiktive Person, auf den Lieferschein wird eine gefälschte Unterschrift gesetzt und die Betrüger sind daraufhin an der angegebenen Adresse nie mehr anzutreffen. Durch den falschen Namen ist es den Versandhändlern nicht möglich herauszufinden, wer wirklich dahintersteckt.

Unsere Detektive in Berlin bearbeiten Woche für Woche Betrugsfälle unterschiedlicher Natur. Wir folgen den analogen und digitalen Fußspuren der Täter, um die realen Namen und Aufenthaltsorte zu ermitteln. Wenngleich die oben angegebene Aufklärungsquote von 76 % einen im Vergleich zu anderen Delikten weit überdurchschnittlichen Wert ergibt, heißt dies dennoch, dass noch immer jeder vierte Fall nicht gelöst werden kann. Eine zeitnahe Beauftragung unserer Privatdetektei in Berlin verspricht Abhilfe: Durch Observationen des angegebenen Lieferortes, digitale wie analoge Recherchen und Befragungen vor Ort ermitteln wir die Betrüger und ihre wahren Aufenthaltsorte.

DHL spricht von Berliner „No-Go-Areas“ – Privatdetektive setzen sich für Aufklärung ein


Im Wedding und im Soldiner Kiez werden laut Angaben des größten deutschen Paketlieferanten DHL bestimmte Gegenden und Wohnungen nicht mehr angefahren. Der Grund: viele leerstehende Wohnungen, die von Kriminellen für Versandbetrug missbraucht werden. Durch die Wahl eines festen Zeitfensters und die Garantie einer Lieferung am Folgetag werden immer wieder Pakete von Betrügern abgefangen, die sich vor Haustüren postieren und als Empfänger ausgeben. In Wirklichkeit handelt es sich beim Empfängername allerdings um eine Vortäuschung/Fälschung und niemand ist unter diesem Namen an der angegebenen Adresse wohnhaft oder gemeldet. Besonders trickreiche Betrüger haben nicht nur gefälschte Ausweise und Vollmachten, sondern mieten extra leerstehende Wohnungen an, montieren falsche Namensschilder und sind somit für den Paketboten sogar in der Wohnung anzutreffen. Möchte jemand einen Betrug begehen, so kann er dies unter Zuhilfenahme zahlreicher mal mehr, mal weniger aufwendiger Tricks leider recht problemlos erreichen.

Ein Faktor, der Versandbetrug begünstigt, ist das Vorgehen einiger Lieferanten: Paketboten bekommen für schnell zugestellte Lieferungen sowie für Pakete, die nicht wieder zurück ins Lager gebracht werden müssen, Boni und Provisionen. Dadurch entsteht für den Zusteller ein Zeitdruck, der einer verantwortungsvollen Identitätskontrolle natürlich nicht zuträglich ist. Die Auslieferer freuen sich, wenn sie den scheinbaren Empfänger schon unten im Hauseingang antreffen. Ganz extrem verhielt es sich im Oktober 2016, als parteiübergreifend werthaltige Waren auf die Namen von 50 Berliner Politikern an ihnen völlig unbekannte Adressen bestellt und entgegengenommen, jedoch nie bezahlt wurden. Bei diesem „Versandbetrug im großen Stil“ wurden nicht nur Waren ergaunert, auch das Ansehen der betroffenen Politiker litt zumindest in Teilen. Allerdings sind Geschädigte gegen solche Betrüger durchaus nicht handlungsunfähig: Unsere Wirtschaftsdetektive in Berlin identifizieren die Täter nicht nur, sondern überführen sie gerichtsfest, sodass die Opfer ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen können.

Auch Versandbetrug mit Packstationen, teils durch organisierte Banden, ist alles andere als eine Seltenheit.


Kann ich Betrüger erkennen und mich schützen?


Da immer noch jeder fünfte Versandkauf auf Rechnung erfolgt und somit der Händler in Vorleistung tritt, ist die Gefahr, Betrügern aufzusitzen, relativ hoch. Für Privatverkäufer und Versandportale gleichermaßen empfiehlt unser Detektivteam in Berlin daher, Ware erst zu verschicken, wenn das Geld tatsächlich auf dem eigenen Konto eingetroffen ist, da sogar Überweisungsbelege gerne gefälscht werden, um den Verkäufer zu täuschen. Und selbst wenn man nur für einen angeblichen Nachbarn ein Paket entgegennimmt und es diesem später aushändigt, ist Vorsicht geboten, denn die Betrüger hoffen oftmals auf freundliche Anwohner, die nicht mit einer Betrugshandlung rechnen. Konkret: Kennen Sie den Nachbarn nicht, für den Sie eine Sendung entgegennehmen sollen, dann lassen Sie es besser. Natürlich ist es in einem großen Mehrparteienhaus schwieriger, alle Mieter zu kennen, als in einer ländlichen Jeder-kennt-jeden-Nachbarschaft, dennoch sollte man die Augen nach Auffälligkeiten offen halten. Denn sollte es zu einem Versandbetrug mit einem durch Sie entgegengenommenen Paket kommen, sind Sie der letzte bekannte – und real existierende – Empfänger und können unter Umständen sogar rechtlich belangt werden.

Wenn Sie jedoch selbst einem Betrüger aufgesessen sind und das geschuldete Geld einklagen möchten, können Sie sich jederzeit an unsere Berliner Privatdetektive wenden. Bei einer zeitnahen Beauftragung sind unsere Ermittler in der Lage, durch Recherchen (ggf. in legendierter Form), Observationen oder auch Einschleusungen in verdächtige Lieferbetriebe in Erfahrung zu bringen, wer hinter den unbezahlten Bestellungen steckt und wo sich der oder die Täter aufhalten. Um eine optimale Bearbeitung durch die Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH zu gewährleisten ist es hilfreich, wenn sämtliche Korrespondenz, per Email, auf den Kaufportalen, per SMS/WhatsApp etc., gespeichert und aufbewahrt sowie jeder noch so kleine Hinweis auf die Identität und den Wohnort der Betrüger ernst genommen und kommuniziert wird. 


Beauftragung der Aaden Detektive in Berlin


Zur Klärung von Fragen zu Ihrem Fall, für eine unverbindliche Beratung hinsichtlich der möglichen Vorgehensweisen sowie zum Zwecke der Beauftragung unserer Wirtschaftsdetektei in Berlin können Sie sich gern von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 19:00 Uhr unter der Rufnummer 030 2016 9221-0 mit uns in Verbindung setzen oder uns eine Email schreiben an info@aaden-detektive-berlin.de.


Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Berlin
Stresemannstraße 23
D-10963 Berlin
Telefon: 030 2016 9221-0
Fax: 030 2016 9221-9
E-Mail: info@aaden-detektive-berlin.de
Web: https://www.aaden-detektive-berlin.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Tanja Gilke
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

Quellen:
https://www.aaden-detektive-berlin.de/2017/05/07/versandbetrug-bestellbetrug/
https://www.aaden-detektive-berlin.de/wirtschaftskriminalität-berlin/warenbetrug/

Sonntag, 30. April 2017

Stundenabrechnungsbetrug: Autosex im Außendienst

Spesen- und Lohnabrechnungsbetrug in Bonn?


Ein Unternehmen aus Bonn, das im medizinischen Bereich tätig ist, hegte aufgrund diverser Kunden- und Kollegenbeschwerden den konkreten Verdacht, dass ein Außendienstler – nennen wir ihn Herrn Linnich – seinen Arbeitszeitverpflichtungen nicht nachkam und zusätzlich Spesenbetrug betrieb. Seine Aufgabe bestand überwiegend darin, Kunden zu besuchen, um die Produkte des Unternehmens zu bewerben und Bestellungen zu besprechen. Unsere Detektive in Bonn* (0221 2601 6242) sollten ihn bei seiner Tätigkeitsausübung observieren, um festzustellen, ob er dieser Aufgabe hinreichend gerecht wurde.

Untätigkeit und der Versuch der Kaschierung


Die Erkenntnisse unseres aus zwei Observanten bestehenden Detektiv-Teams in Bonn am ersten Ermittlungstag sind schnell erzählt: Gegen 10 Uhr vormittags zeigte sich die Zielperson einmal kurz an der Haustür, um die Post zu holen, unterhielt sich dabei kurz mit einem Nachbarn und verschwand wieder. Bis zum regulären Arbeitsende um 17 Uhr bewegte sich der Außendienstler nicht mehr aus dem Haus.

Am zweiten Observationstag nahm Herr Linnich seine Tätigkeit mit fünfminütiger Verspätung auf und fuhr dann in die Bonner Innenstadt, wo er nacheinander das Amtsgericht in der Wilhelmstraße, eine Klinik und eine Arztpraxis aufsuchte. Anschließend fuhr die Zielperson nach Aachen, um einen weiteren solchen Besuch durchzuführen. So weit, so gut, könnte man denken, doch weder waren die jeweils maximal zehnminütigen Aufenthalte dazu geeignet, Kunden sinnvoll zu beraten, noch ließ das Fahrverhalten der Zielperson auf eine gewissenhafte Tätigkeitsausführung schließen, denn Herr Linnich nahm unentwegt größere Umwege und fuhr immer wieder scheinbar ziellos umher – ein deutliches Indiz, dass hier eine Nichtverrichtung der Tätigkeit durch künstliches in die Höhe Treiben des Kilometerstandes kaschiert werden sollte. So verwunderte es unsere Privatdetektive in Bonn auch nicht, als die Zielperson bereits gegen 14 Uhr wieder am eigenen Wohnobjekt eintraf. In der Folge unternahm Herr Linnich zwar noch diverse Aktivitäten, jedoch hatte nichts davon mit seinem Job zu tun: Gassi gehen, private Einkäufe erledigen und weiteres zielloses Umherfahren – ein offensichtlich komplett verschwendeter Arbeitstag.

Bewusste Täuschung durch Verstecken des Autos


Tag 3 brachte unseren Wirtschaftsdetektiven in Bonn eine Bestätigung der bisherigen Erkenntnisse: Herr Linnich trat die Arbeit mit zehnminütiger Verspätung an, fuhr dann erneut offenbar ziellos umher – teils in weitläufigen Kreisen –, kaufte zwischendurch für den Eigenbedarf ein, hielt immer wieder auf Parkplätzen und verweilte dort minutenlang untätig im Fahrzeug, nur um gegen halb zwölf zur Wohnung zurückzukehren. Wenige Minuten später fuhr die Zielperson erneut ab und parkte das Firmenfahrzeug in einem kaum einsehbaren Teil einer Sackgasse, circa 500 Meter von zuhause entfernt. Da eine unauffällige Verfolgung in die Sackgasse hinein nicht möglich gewesen wäre und die Detektive ihre Tarnung riskiert hätten, wenn sie ebenfalls hineingefahren wären, war danach für einige Zeit nicht klar, was Herr Linnich dort genau tat bzw. wohin es ihn verschlagen hatte (das Fahrzeug stellte sich bei einer fußläufigen Kontrolle als verlassen heraus). Durch weitere Kontrollen entdeckten die Ermittler schließlich einen Fußweg, der aus der Sackgasse hinaus in Richtung Wohnung der Zielperson führte.

Die Vermutung drängte sich auf, dass Herr Linnich sein Fahrzeug hier versteckte, falls doch einmal jemand aus dem Betrieb auf die Idee kommen sollte, während seiner Dienstzeit bei ihm vorbeizuschauen, um zu prüfen, ob er zuhause herumlungerte. Der Verdacht erhärtete sich, als die Zielperson zum Zeitpunkt des regulären Arbeitsendes aus dem Wohnobjekt kam und über den besagten Fußweg zum Dienstwagen ging. In der Folge drehte Herr Linnich noch ein paar Runden um den Block und parkte das Fahrzeug schließlich vor seiner Wohnung.

Halböffentliches Stelldichein während der Dienstzeit


Am vierten und letzten Observationstag in dieser Angelegenheit fuhr die Zielperson unserer Detektei für Bonn in den Vormittagsstunden mit den gewohnten Umwegen drei Kliniken bzw. Arztpraxen an, wo sie sich jeweils nie länger als acht Minuten aufhielt. Doch statt wie gewohnt danach nach Hause zu fahren, unternahm Herr Linnich in der Folge durchaus Erzählenswertes. Immer wieder hielt er auf Autobahnparkplätzen und erschwerte unseren Wirtschaftsermittlern auf diese Weise eine diskrete Observation. In einem kleinen Dorf an der A61 verbrachte die Zielperson über eine halbe Stunde untätig im Auto und legte dabei zwischenzeitlich sogar die unbeschuhten Füße auf den Türrahmen. Schließlich fuhr Herr Linnich wenige Straßen weiter und hielt vor einem Einfamilienhaus, wo er sich mit Lichtzeichen bemerkbar machte. Daraufhin begab sich ein junger Mann aus dem Objekt und setzte sich auf die Beifahrerseite des Dienstwagens.

Zehn Minuten später befuhren die Herren einen kleinen Stichweg, der in einen Wald führte, und stellten das Fahrzeug am Ende des Weges ab. Beide stiegen aus und umgehend auf den Rückfahrersitzen wieder ein. Anschließend waren für die Ermittler unserer Wirtschaftsdetektei in Bonn durch die Fahrzeugscheiben eindeutig sexuelle Handlungen der beiden Männer zu beobachten. Erst nach fast zwei Stunden kamen beide wieder heraus, verrichteten ihre Notdurft an einem Busch und stiegen danach wieder durch die Vordertüren ein. Herr Linnich brachte den jungen Mann anschließend nach Hause und fuhr zurück zu seiner Wohnung.

Auf einem solchen Waldweg hielt der Außendienstler vor einer Schranke und vergnügte sich während der Arbeitszeit mit seinem Begleiter.

Fristlose Kündigung wegen erdrückender Beweislast


Blaumachen, Fahrten zur künstlichen Erhöhung des Kilometerstandes, kurzzeitige Alibi-Kundenbesuche, persönliche Besorgungen während der Arbeitszeit, verstecktes Parken zur Täuschung etwaiger Kontrolleure des Arbeitgebers, Autosex im Dienst – diese Zielperson unserer Privatdetektei in Bonn hatte innerhalb weniger Tage eine breite Palette an Verstößen gegen den Arbeitsvertrag abgespielt. Die auf den gerichtsfesten Ermittlungsbericht folgende fristlose Kündigung war somit wohlverdient.

*Hinweise*


Aus Gründen der Diskretion und des Datenschutzes wurden die Einsatzorte und einzelne personenbezogene Angaben abgeändert, ohne eine wesentliche Sinnverschiebung der tatsächlichen Vorgänge zu verursachen.

*Hinweis: Sämtliche Einsätze der Aaden Wirtschaftsdetektei Köln werden in unserer Zentrale durch unsere Einsatzleitung in Köln bearbeitet. Wir verfügen über ein Netzwerk qualifizierter geprüfter Ermittler, die innerhalb kurzer Zeit vor Ort für Sie tätig werden können.


Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Köln
Hohenstaufenring 62
D-50674 Köln
Telefon: 0221 2601 6242
E-Mail: info@aaden-detektive.de
Web: https://www.aaden-detektive.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Tanja Gilke
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

Quellen:
https://www.aaden-detektive.de/2017/04/30/stundenabrechnungsbetrug-autosex-im-außendienst/
https://www.aaden-detektive.de/detektei-bonn-wirtschaftsdetektiv-bonn/
https://www.aaden-detektive.de/mitarbeiterüberwachung-observation/stundenbetrug/

Dienstag, 25. April 2017

Schuldnersuche nach Betrug mit Fahrzeug-Leasingvertrag

Urkundenfälschung zulasten der Lebensgefährtin


Vom eigenen Lebensgefährten schamlos ausgenutzt und über den Tisch gezogen – das war der Klientin der Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH, Frau Winsen aus Lüneburg, widerfahren. Sie wurde auf Drängen des Lebensgefährten, Herrn Neumann, als Geschäftsführerin von dessen Firma eingesetzt, die mittlerweile von Amtswegen gelöscht werden sollte. Herr Neumann – die Zielperson unserer Detektive in Lüneburg* – missbrauchte das Vertrauen Frau Winsens, indem er unter anderem einen Leasingvertrag für ein hochwertiges Fahrzeug auf ihren Namen abschloss und dafür ihre Unterschrift fälschte. Von dieser Urkundenfälschung erfuhr Frau Winsen erst nach der Trennung, als Herr Neumann bei einem Unfall einen Totalschaden an dem Fahrzeug verursachte und Frau Winsen seitdem für die Selbstbeteiligung der Versicherung sowie für die Leasingraten aufkommen musste.

Immerhin gelang es ihr, einen gerichtlichen Titel gegen den Betrüger zu erwirken. Da allerdings weder die Wohnadresse Herrn Neumanns noch der Standort des Fahrzeugs bekannt waren, ließ sich der Titel nicht vollstrecken. Um beide herausfinden zu lassen, beauftragte Frau Winsen unsere Detektei in Lüneburg (040 4223 6960).

Schneller Rechercheerfolg bei der Schuldnerermittlung


Vorweg: Den vorliegenden Fall lösten unsere Ermittler mehrgleisig, nämlich durch Recherche, Objektprüfungen und Befragung. Im Zuge der Erstrecherche wurde bekannt, dass die Zielperson nicht (mehr) an ihrer Meldeadresse wohnte, bereits Rente bezog und Geschäftsführer einer weiteren GmbH in Lüneburg war. Ob diese GmbH tatsächlich Geschäftstätigkeiten ausführte und ob die Zielperson unserer Wirtschaftsdetektive in Lüneburg dort eventuell sogar anzutreffen war, sollte durch eine Ortsüberprüfung in Erfahrung gebracht werden:

Zwar hielt sich der Geschäftsführer Herr Neumann nicht persönlich in den tatsächlich existierenden Räumlichkeiten der GmbH auf, jedoch konnte durch legendierte Befragung die Wohnadresse in Erfahrung gebracht und kurz darauf auch bestätigt werden, da sie sich unweit des Geschäftssitzes befand. Das Einfamilienhaus der Zielperson machte einen gehobenen Eindruck.

Klientin am Tag der Vertragsunterschrift nicht einmal im selben Land


Um weitere Informationen zum Fahrzeugzustand sowie Kopien der Leasingverträge zu erhalten, setzte sich unser Rechercheur mit dem finanzierenden Kreditinstitut in Verbindung. Aus den Verträgen ging hervor, dass sie von Frau Winsen im Jahr 2007 vierfach unterschrieben worden seien. Als Unterzeichnungsort war Stade vermerkt, jedoch hielt sich unsere Auftraggeberin an diesem Tag nachweislich nicht einmal in Deutschland auf. Zudem konnte in Erfahrung gebracht werden, dass das Leasingfahrzeug noch immer auf die zu löschende GmbH gelistet, jedoch bereits seit 2009 nicht mehr in Betrieb war.

Da durch die Verträge auch bekannt wurde, über welches Autohaus die Abwicklung erfolgte, begab sich einer unserer Privatdetektive in Lüneburg dorthin, um weitere Nachforschungen anzustellen. Der Ermittler konnte den Inhaber persönlich antreffen und den Ablauf des damaligen Geschäfts mit ihm erörtern. Herr Neumann sei sehr eloquent gewesen, an weitere Details könne sich der Geschäftsführer allerdings nicht erinnern. Die Akte lagere im Archiv und eine Überprüfung würde mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Immerhin wusste der Inhaber noch, welcher Verkäufer das Geschäft abgewickelt hatte; dieser arbeite seit Jahren nicht mehr in dem Autohaus. Unser Detektiv erhielt die Kontaktdaten des Verkäufers, wobei eine entsprechende telefonische Nachfrage keine weiteren Erkenntnisse einbrachte, da sich auch dieser Mann nicht mehr erinnern konnte.


Weitere Geschädigte der Zielperson


Im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit gegen die Zielperson wurde ein involvierter Rechtsanwalt bekannt, den einer unserer Detektive nach vorheriger telefonischer Rücksprache aufsuchte. Der Anwalt gab an, sich mehrfach mit der Zielperson getroffen zu haben, diese sei ein aalglatter Typ. Laut den Aussagen Herrn Neumanns befinde sich das Leasingfahrzeug in einer nicht näher bekannten Werkstatt in der Nähe seines Sohnes und werde von dort nicht herausgegeben, da es diverse unbezahlte Werkstattrechnungen gebe. Im nächsten Ermittlungsschritt musste also der Sohn ermittelt werden. Durch Recherche wurden sein Name und seine Wohnadresse in Lüneburg bekannt, jedoch brachte dieser Weg keine neuen Erkenntnisse.

In der Zwischenzeit jedoch meldete sich das Autohaus, das den Leasing-Deal abgewickelt hatte, erneut bei unserer Wirtschaftsdetektei in Lüneburg und teilte mit, dass die Akte nunmehr vorliege. Daraus ging ein weiterer erheblicher Unfallschaden hervor, der durch das besagte Autohaus repariert worden, jedoch von Herrn Neumann ebenfalls nicht bezahlt worden sei. Erst zwei Jahre nach der Einreichung der Klage habe er die ausstehende Selbstbeteiligung überwiesen.

Auffindung des verschwundenen Fahrzeugs


Weitere Ermittlungen in Kooperation mit dem finanzierenden Kreditinstitut lieferten schließlich eine heiße Spur zu einem möglichen Standort des verschwundenen Fahrzeugs. Bis 2009 hatte sich der Pkw demnach auf dem Gelände einer Tuning-Werkstatt in der Nähe von Lüneburg befunden. Sollte er von dort veräußert worden sein, bestünde die Möglichkeit einer Rückführung und somit finanziellen Entschädigung des Kreditinstituts, an das Frau Winsen erhebliche Raten zahlen musste. Entsprechend begab sich einer unserer Detektive für Lüneburg persönlich zu dieser Werkstatt, da bei einem Anruf die Gefahr bestanden hätte, dass vorhandenes Beweismittel beiseite geschafft wird.

Vor Ort kam der Ermittler direkt ins Gespräch mit dem Werkstattinhaber, der sofort bestätigte, dass sich das gesuchte Fahrzeug seit über sieben Jahren auf seinem Gelände befinde und dort verwahrt werde, weil auch er offene Forderungen gegen Herrn Neumann zu beklagen habe. Da es sich um ein Leasingfahrzeug handelte, sei dem Inhaber der Verkauf rechtlich nicht möglich gewesen, allerdings habe er gleichfalls nicht eingesehen, den Pkw ohne Begleichung der offenen Posten herauszugeben. Dass das Fahrzeug geleast war, erfuhr der Meister erst, als Behördenmitarbeiter auf seinem Werkstattgelände auftauchten und den Pkw auf Weisung der Stadt Lüneburg stilllegten – höchstwahrscheinlich wegen nicht bezahlter Kfz-Steuern. Im Nachhinein hatte der Inhaber ferner erfahren, dass das Fahrzeug zuvor von einer anderen Werkstatt aus der Nähe hätte repariert werden sollen, dort lehnte man den Auftrag nach einigen Wochen aber wegen schlechter Erfahrungen mit der Zielperson ab. Herrn Neumann interessiere das ganze Theater wohl nicht und so stehe das Auto mit brandneuem Motor eben vor Ort und vergammele.


Ermittlungserfolg gegen notorischen Betrüger


Unser Detektiv und der sehr offene, sympathische Meister kamen noch überein, dass der Kfz-Mechaniker Frau Winsen sicherheitshalber ein Angebot für die Fahrzeugaufbereitung übermitteln werde. Anschließend könnte man den Pkw zu einem deutlich höheren Preis veräußern und so eventuell einen bedeutenden Teil der Restzahlungsschuld für das Kreditinstitut einnehmen. Die Notwendigkeit hätte allerdings auch nur dann bestanden, wenn sich der Titel nicht hätte vollstrecken lassen – doch im Zuge der Recherchen unserer Privatdetektei in Lüneburg wurden schließlich beide Auftragsziele erreicht: die Ermittlung einer zustellfähigen Aufenthaltsadresse der Zielperson sowie des Standorts des durch Betrug erhaltenen Leasingfahrzeugs. Ferner lagen Informationen über Rentenzahlungen, Firmenbeteiligungen und Wohneigentum Herrn Neumanns vor, sodass von einem Vollstreckungserfolg ausgegangen werden konnte.

Bei jeder Befragung von Personen, die in Geschäftsbeziehungen mit Herrn Neumann involviert waren, erhärtete sich der Eindruck eines notorischen Zechprellers und Berufsbetrügers – ein Menschenschlag, der nach der Erfahrung unserer Detektive leider alles andere als selten ist und sich wahrnehmbar sogar noch immer weiter verbreitet.

*Hinweise*


Aus Gründen der Diskretion und des Datenschutzes wurden die Einsatzorte und einzelne personenbezogene Angaben abgeändert, ohne eine Sinnverschiebung der tatsächlichen Vorgänge zu verursachen.

*Sämtliche Einsätze der Aaden Wirtschaftsdetektei Hamburg werden in unserer Zentrale durch unsere Einsatzleitung in Hamburg bearbeitet. Wir verfügen über ein Netzwerk qualifizierter geprüfter Ermittler, die innerhalb kurzer Zeit vor Ort für Sie tätig werden können.


Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Hamburg
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Telefon: 040 4223 6960
E-Mail: info@aaden-detektive-hamburg.de
Web: https://www.aaden-detektive-hamburg.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Tanja Gilke
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

Quellen:
https://www.aaden-detektive-hamburg.de/2017/04/23/schuldnersuche-nach-betrug-mit-fahrzeug-leasingvertrag/
https://www.aaden-detektive-hamburg.de/detektei-lüneburg-wirtschaftsdetektiv-lüneburg/
https://www.aaden-detektive-hamburg.de/wirtschaftskriminalität/leasingbetrug/

Montag, 17. April 2017

Versicherungsbetrug: vorgetäuschter Fahrzeugschaden nach Unfall

Fragwürdiger Reparaturkostenvoranschlag


Im Sommer 2016 hatte der hiesige Auftraggeber der Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH in Fulda* mit seinem Pkw einen Unfallschaden verursacht. Versehentlich war er mit sehr niedriger Geschwindigkeit rückwärts gegen ein parkendes Fahrzeug gerollt. Es kam zu einer Berührung der mit einer Schutzkappe abgedeckten Anhängerkupplung des verursachenden Pkw mit dem Nummernschild des parkenden Autos. Der anschließend gefertigte Kostenvoranschlag für die Reparatur des Schadens wurde auf eine vierstellige Summe angesetzt und bildete die Grundlage für die Schadenersatzzahlung der Versicherung des Auftraggebers unserer Detektive in Fulda. Der Klient hatte nicht nur eine Selbstbeteiligung zu zahlen, sondern musste auch eine Prämienerhöhung hinnehmen.

Da der durch den Unfall verursachte sichtbare Schaden allerdings nur eine kleine Eindellung am Kennzeichen betraf und die zum Kostenvoranschlag mitgelieferten Fotoaufnahmen nicht mit dem ursprünglich festgestellten Schaden korrelierten, bezweifelte unser Auftraggeber die Korrektheit des Werkstattangebots und witterte Verwicklungen zwischen dem KFZ-Meister und der Unfallgeschädigten, die sich nach seiner Ansicht womöglich auf einen gemeinschaftlichen Versicherungsbetrug geeinigt hatten. Das Auftragsziel unserer Detektei für Fulda bestand darin, diesen Verdacht zu prüfen und bei einer etwaigen Bestätigung gerichtsfeste Beweise vorzulegen.

Ein Werkstattbesuch, der nichts kostet, sondern sogar noch Geld einbringt? Diesen Verdacht unseres Auftraggebers aus Fulda galt es zu prüfen.


Fotoabgleich mit einem baugleichen Fahrzeug


Im ersten Ermittlungsschritt unternahm unser leitender Privatdetektiv in Fulda eine Sichtprüfung eines Fahrzeugs, das dem beschädigten Unfallfahrzeug baugleich war. Um die Fotoaufnahmen aus dem Kostenvoranschlag mit dem baugleichen Fahrzeug vergleichen zu können, fertigte unser Ermittler Fotos aus identischen Perspektiven; teilweise war hierfür die Demontage einzelner Teile notwendig. Zu den fotografierten Ansichten zählten nicht nur Detailaufnahmen des Nummernschildhalters, dessen Beschädigung am Unfallfahrzeug unstrittig war, sondern auch Frontal- und Draufsichten, teils mit geöffneter Motorhaube.

Bereits bei der Erstauswertung der Fotografien ergaben sich Ungereimtheiten. So waren auf den Aufnahmen des angeblichen Unfallfahrzeugs verschiedene Merkmale zu erkennen, die am baugleichen Pkw nicht existierten. Hierzu zählten unter anderem eine Haltenase, eine längliche Karosserieeinpressung ab Werk, mehrere Bohrungen für die Nummernschildhalterung sowie eine Delle im Kunststoff, die nicht mit dem Unfallhergang korrelierte. Um diese Punkte und weitere offene Fragen zu besprechen, begab sich unser Wirtschaftsermittler am Folgetag zu der Kfz-Werkstatt, die den Kostenvoranschlag gefertigt hatte.

Befragung des Werkstattmeisters


Beim Besuch unseres Wirtschaftsdetektivs in Fulda zu den regulären Geschäftszeiten der KFZ-Werkstatt stellte sich selbige als zwar vorhanden, jedoch zu diesem Zeitpunkt geschlossen heraus. Mittels Befragung von Anwohnern konnte der Rechercheur die Wohnadresse des Werkstattinhabers, der auch den Kostenvoranschlag gefertigt hatte, in Erfahrung bringen. Tatsächlich traf er den KFZ-Meister auf dessen Grundstück an, schilderte ihm den Sachverhalt wahrheitsgemäß, d.h. ohne Nutzung einer Legende, und befragte ihn zu diversen offenen Punkten.

Zunächst bejahte der KFZ-Mechaniker, den Kostenvoranschlag und die Fotos selbst gefertigt zu haben. Da die Bilder des Mechanikers nicht mit dem Vergleichsfahrzeug korrelierten und für das Abfotografieren der gleichen Perspektiven durch unseren Ermittler Demontagen notwendig gewesen waren, fragte der Detektiv den KFZ-Meister, ob dieser vor der Erstellung der Aufnahmen Teile verändert oder demontiert hatte. Der Automechaniker verneinte, abgesehen vom Kennzeichen Veränderungen/Demontagen vorgenommen zu haben. Auf weitere Nachfrage, was genau repariert worden sei, gab der Werkstattinhaber an, dass er den Stoßfänger hinter dem Nummernschild sowie das Kennzeichen selbst habe ausbeulen müssen. Als sich der Ermittler erkundigte, wie die Reparatur eines solchen Stoßfängers durchgeführt werde, zeigte sich der KFZ-Meister ungehalten; er habe fast 30 Jahre Berufserfahrung und wisse sehr genau, was er tue. Unser Privatdetektiv in Fulda bedankte und verabschiedete sich im Anschluss. Ominös erschien ferner, dass die im Kostenvoranschlag aufgeführte Adresszeile der Geschädigten mit Tipp-Ex überzogen und handschriftlich verändert worden war. Der Meister gab an, diese Änderung nicht vorgenommen zu haben.

Einholung zweier unabhängiger Expertenmeinungen


Unter der Annahme, dass die dokumentierten Schäden, auf denen das ursprüngliche Reparaturangebot basierte, behoben werden sollten, holte sich der Ermittler unserer Wirtschaftsdetektei in Fulda ein alternatives Angebot einer offiziellen Vertragswerkstatt aus der Region mit demselben Abrechnungssystem ein. Dieses Angebot belief sich auf lediglich zwei Drittel des ersten Kostenvoranschlags – unter anderem, weil der Stundenlohn des Ursprungsangebots der freien Werkstatt Ausmaße eines Porsche-Zentrums oder einer Mercedes-Vertragswerkstatt annahm und rund 100-300 % über den Sätzen diverser angefragter Vergleichswerkstätten aus derselben Region lag. Auch die angegebene Stundenzahl für die Reparaturen wurde als völlig überzogen bezeichnet – die Vertragswerkstatt hätte nicht einmal die Hälfte der Stunden veranschlagt.

Im weiteren Ermittlungsverlauf suchte unser Detektiv einen befreundeten KFZ-Mechaniker auf, um ihn zum Sachverhalt und speziell zu der Problematik zu befragen, ob es sich beim ursprünglich fotografierten Pkw überhaupt um das Unfallfahrzeug handeln konnte. Der Mechaniker sagte zweifelsfrei aus, dass die Fotos aus dem Kostenvoranschlag auf keinen Fall ein KFZ dieses Typs zeigten – egal welchen Baujahrs. Ferner bestätigte er die Vermutung unseres Ermittlers, dass bei einem Aufprall von einer Stärke, der die angegebenen Schäden am Stoßfänger hinter dem Kennzeichen verursacht hätte, gleichfalls eine größere Beschädigung am Kennzeichen selbst entstanden wäre, die sich in Materialrissen am Stoßdämpfer und in einer teilweise gebrochenen Nummernschildhalterung manifestiert hätten. Beides war jedoch laut Kostenvoranschlag nebst der gefertigten Fotos und auch nach Aussage des verdächtigen KFZ-Meisters selbst nicht der Fall.

Abrechnung von Vorschäden über die Versicherung unseres Auftraggebers


Das Foto des Schadens am Nummernschild korrelierte nicht mit dem Foto desselben Bereichs, das der Klient unserer Detektei in Fulda noch am Unfallort gefertigt hatte. Speziell gab der KFZ-Meister eine zweite Delle an einer anderen Stelle des Nummernschilds an, jedoch ist der Logik folgend auszuschließen, dass ein einziger Kontakt mit einer abgedeckten Anhängerkupplung zwei Dellen an horizontal circa 15 Zentimeter voneinander entfernten Stellen verursacht. Da die zweite Delle mit diversen Materialrissen einherging, in denen sich im Unterschied zur fraglos von unserem Klienten verursachten Delle bereits deutlich sichtbarer Schmutz abgelagert hatte, muss auf einen Vorschaden geschlossen werden, der im Zuge dieses Unfalls abgerechnet wurde. Einen ähnlich gelagerten Vorschaden hatte die Geschädigte bereits am Unfalltag mit den Worten "Das wird teuer, das hatte ich vor kurzem schon einmal" zugegeben.

Denkbar wäre zudem, dass die Delle vorsätzlich inszeniert wurde. Zumindest beim Vergleichsfahrzeug ließ sich der Kunststoff in diesem Bereich per Hand eindrücken und begab sich nach kurzer Wartezeit automatisch zurück in den Ursprungszustand. Falls dies beim angeblichen Unfallfahrzeug ebenfalls möglich war, hätte man auf diese Weise leicht einen Schaden vortäuschen können. 


Zweifelloses Ergebnis: Versicherungsbetrug


In diesem Ermittlungsverfahren unserer Privatdetektei in Fulda ging es nicht um die Feststellung einer Unfallschuld, sondern um die Frage sowie bei Bejahung um die Art und Weise, ob/wie sich durch Vorspiegelung falscher bzw. durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen ein rechtswidriger Vermögensvorteil zu Lasten der Versicherung und des unfallverursachenden Versicherungsnehmers verschafft wurde. Im Ergebnis muss festgestellt werden, dass es sich bei dem Pkw, der für den Kostenvoranschlag fotografiert wurde, auf keinen Fall um das Unfallfahrzeug handeln konnte.

Offensichtlich wurde der ältere Schaden über die Versicherung unseres Klienten abgerechnet. Beim eigentlichen Schaden handelte es sich lediglich um einen Bagatellschaden, der lediglich die Kosten für ein neues Nummernschild hervorgerufen hätte. Im Übrigen waren bis Ermittlungsende weder das Nummernschild noch die Frontschürze am Unfallfahrzeug tatsächlich erneuert worden.


*Hinweise*


Hinweis: Aus Gründen der Diskretion und des Datenschutzes wurden die Einsatzorte und einzelne personenbezogene Angaben abgeändert, ohne eine Sinnverschiebung der tatsächlichen Vorgänge zu verursachen.

*Hinweis: Sämtliche Einsätze der Aaden Wirtschaftsdetektei Frankfurt werden in unserer Zentrale durch unsere Einsatzleitung in Frankfurt bearbeitet. Wir verfügen über ein Netzwerk qualifizierter geprüfter Ermittler, die innerhalb kurzer Zeit vor Ort für Sie tätig werden können.


Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Frankfurt am Main

Barckhausstraße 1
D-60325 Frankfurt am Main
Telefon: 069 1201 8454-0
Fax: 069 1201 8454-9
E-Mail: info@aaden-detektive-frankfurt.de
Web: https://www.aaden-detektive-frankfurt.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Tanja Gilke
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824


Quellen:
https://www.aaden-detektive-frankfurt.de/2017/04/16/versicherungsbetrug-vorgetäuschter-fahrzeugschaden-nach-unfall/
https://www.aaden-detektive-frankfurt.de/detektei-fulda-wirtschaftsdetektiv-fulda/
https://www.aaden-detektive-frankfurt.de/wirtschaftskriminalität/versicherungsbetrug/

Sonntag, 9. April 2017

Illegale Gewerbeausübung | Gewerbebetrug

Illegaler Wettbewerb mit drastischen Folgen für Wirtschaft und Sozialwesen


Illegale Beschäftigungen und illegale Gewerbeausübungen sind gesetzwidrige Formen der Erwerbstätigkeit. Sie schaden nicht nur dem Staat und dem Sozialsystem, indem Steuern, Sozialabgaben und weitere Nebenkosten nicht zur Auszahlung kommen, sondern auch legal arbeitenden Firmen, denen durch rechtswidrig agierende Mitbewerber Einbußen entstehen und im schlimmsten Fall sogar die Grundlage ihrer Existenz genommen wird. Besonders in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit sehen viele Arbeitssuchende keine andere Möglichkeit, als ihre Arbeitskraft illegal auf dem Schwarzmarkt anzubieten; dabei übersehen sie aber leider bzw. nehmen billigend in Kauf, dass sie mit ihrer illegalen Beschäftigung Betrieben Aufträge abgreifen, die nötig wären, um neue Einstellungen zu ermöglichen und Jobpositionen zu festigen. Entsprechend reduziert sich auch für den Täter selbst die Chance, für eine reguläre Arbeitsstelle berücksichtigt zu werden, die eine korrekte soziale Absicherung gewährleistet.

Da illegale Beschäftigungen und Gewerbeausübungen Arbeitsplätze vernichten und einen fairen Konkurrenzkampf vereiteln, wird die Aaden Wirtschaftsdetektei Leipzig vordergründig für betroffene legal agierende Wettbewerber tätig, um den gerichtsfesten Nachweis dieser Rechtsverstöße zu erbringen: 0341 3549 012-0.

Arbeit- und Auftraggeber von Schwarzarbeitern machen sich strafbar.


Geschäfts-, aber auch Privatleute sollten sich ihrer Verantwortung und der möglichen Konsequenzen bewusst sein, wenn sie für sich schwarzarbeiten lassen, denn nicht nur die Erbringung, sondern ebenso das Ausführenlassen von Schwarzarbeit ist strafbar und ordnungswidrig. Auch wenn man sicherlich leicht der Versuchung erliegt, die eigenen vier Wände schnell und günstig von Handwerkern ohne Gewerbeschein renovieren oder die Logistik im Lager des eigenen Betriebes von Schwarzarbeitern erledigen zu lassen, sollte man bedenken, welche wirtschaftlichen Auswirkungen und strafrechtlichen Konsequenzen eine solche illegale Beschäftigung nach sich ziehen kann.

Unsere Privatdetektive aus Leipzig sind regelmäßig im Einsatz, wenn beispielsweise Handwerksbetriebe feststellen, dass ihnen unverhältnismäßig viele Aufträge entgehen und diese höchstwahrscheinlich von oftmals aus dem Ausland stammenden Schwarzarbeitern abgegriffen werden. Um die Wirtschaft und den Konkurrenzkampf zu legalisieren, können unsere Detektive jederzeit von betroffenen Unternehmen engagiert werden. Gern nehmen wir eine entsprechende Auftragsanfrage telefonisch oder per Email (info@aaden-detektive-leipzig.de) entgegen.

Betreibt man ein illegales Gewerbe oder beschäftigt man Schwarzarbeiter, muss man sich natürlich auch nicht um gesetzliche Vorgaben wie den Mindestlohn kümmern – in vielen Branchen ein gewaltiger Wettbewerbsvorteil.

Fehlende rechtliche Absicherung und hohe Strafen


Die Problematik von Schwarzarbeit liegt nicht nur in der Verantwortung gegenüber Wirtschaft, Markt und Staat, sondern auch in der Qualität der verrichteten Tätigkeiten. Um beim Beispiel Handwerker zu bleiben: Engagiert man Arbeiter, die keinen Gewerbeschein vorweisen können, also auch nicht bei den entsprechenden Handwerkskammern eingetragen sind, handelt es sich nicht selten um Laien, die keine richtige Ausbildung, geschweige denn einen Gesellen- oder Meisterbrief vorweisen können. Möchte man wirklich, nur um Steuern und Sozialabgaben zu sparen, hinterher auf einem verpfuschten Rohbau oder falsch verlegten Rohren/Kabeln/Fliesen sitzenbleiben? Der Schaden wird nicht ersetzt, am Ende ist niemand verantwortlich, keine Person oder Firma kann haftbar gemacht werden. Ist man dennoch versucht, Schadenersatz für entstandene Mängel auf dem Rechtsweg einzufordern, schießt man sich am ehesten sogar ein Eigentor, denn man macht die Behörden darauf aufmerksam, dass man illegale Arbeiter eingesetzt hat. Entsprechend warnt unsere Wirtschaftsdetektei in Leipzig vor vorschnellen, meist finanziell motivierten Entscheidungen für Schwarzarbeiter, da die Folgen einer solchen Beauftragung nicht abgesehen werden können und diese häufig mit einem größeren Schaden als Nutzen endet.

Wenn ein schwarzes Arbeitsverhältnis oder die Ausübung eines nicht gemeldeten Gewerbes aufgedeckt wird, sind die Strafen nicht mehr mit kleinen Bußgeldern zu begleichen: Bei Vergehen im Bereich der Gewerbe- und Handwerksordnung kann es zu Summen bis zu 50.000 € kommen, Ordnungswidrigkeiten gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz werden sogar mit bis zu 300.000 € Strafe geahndet und zusätzlich wird noch der illegale Gewinn abgeschöpft. Besonders durch öffentliche Gelder geförderte Bauvorhaben haben einen Vorbildcharakter, dem entsprochen werden sollte. Dennoch kommt es gelegentlich vor, dass auch bei Großvorhaben von öffentlichem Interesse leichtfertig günstige Schwarzarbeiter angeheuert werden, wodurch, wenn dies beispielsweise durch unsere Leipziger Detektive aufgedeckt wird, dem öffentlichen Ansehen der ausführenden Firma wie auch des Bauträgers ein deutlicher Schaden entsteht.

Beliebte Gewerbe für Betrüger


Besonders häufig sind das Baugewerbe und das Gebäudereinigungsgewerbe von illegalen Gewerbeausübungen betroffen, da dort stets zeitnah Arbeitskräfte gesucht werden und somit gelegentlich mal ein Auge zugedrückt wird. Während sich arbeitslose Frauen oft durch Putzen ein illegales Zubrot zu ihren Sozialeinkünften dazuverdienen wollen, treibt es Männer häufig auf den Bau: Dort kann man sich schnell als Glaser, Schlosser, Tischler, Maurer etc. verdingen und dies oftmals, ohne einen Gewerbeschein vorzuzeigen oder einen Vertrag zu erhalten. Das Geld gibt es am Wochen- oder Monatsende bar auf die Hand und es bleiben keine Spuren für das Finanzamt zurück, die die Betrüger entlarven könnten. Doch falsch gedacht: Oft ist bereits einAnfangsverdacht vonseiten eines Konkurrenzunternehmens oder sogar eines Baukollegen ausreichend, um unsere Wirtschaftsdetektive aus Leipzig ins Spiel zu bringen: Wir ermitteln gegen die Verdächtigen und erbringen durch Observationen oder Einschleusungen in die illegal handelnden Betriebe gerichtsfeste Beweise.

Natürlich sind auch andere Branchen für Gewerbebetrüger interessant: Transportlogistik, KFZ-Reparaturen, Montage und selbst Dienstleistungsbetriebe arbeiten häufig ohne Gewerbeanmeldung (vereinzelt sogar im Detekteigewerbe). Eine Ausbildung zum Logistiker, Monteur oder Spediteur wird oftmals nicht vorausgesetzt, wenn Arbeitskräfte kurzzeitig „eingestellt“ werden. Das gleiche gilt für das Gastgewerbe, insbesondere für Kantinen bei Großereignissen wie Messen, Firmenfeiern etc. Ferner bietet die Land- und Forstwirtschaft viele Schlupflöcher für unausgebildete und nicht gewerblich gemeldete Arbeiter und Betriebe. Unsere Privatdetektei in Leipzig setzt ihre professionellen Ermittler zur Überprüfung entsprechender Verdachtsmomente ein.

Leipziger Detektei überführt Gewerbebetrüger


Sind Sie von einem Betrieb ohne Gewerbeschein hinterlistig getäuscht worden und sitzen nun auf einem verpfuschten Bau? Haben Sie einige Aufträge aufgrund von Schwarzarbeitern oder Konkurrenten ohne Gewerbeschein verloren und wollen die Täter überführen? Dann wenden Sie sich zu Beratungs- bzw. Beauftragungszwecken während unserer Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 08:00 bis 19:00 Uhr) an die Aaden Detektei Leipzig. Sie erreichen uns unter der folgenden Rufnummer: 0341 3549 012-0.


Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Leipzig

Brünner Straße 10
D-04209 Leipzig
Telefon: 0341 3549 012-0
Fax: 0341 3549 012-9
E-Mail: info@aaden-detektive-leipzig.de
Web: https://www.aaden-detektive-leipzig.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Tanja Gilke
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

Quellen:
https://www.aaden-detektive-leipzig.de/2017/04/09/illegale-gewerbeausübung-gewerbebetrug/
https://www.aaden-detektive-leipzig.de/wirtschaftskriminalität/gewerbebetrug-schwarzarbeit/