Mittwoch, 29. Juni 2016

Stripperin beim Tanzen geschwängert? Abstruse Baby-Suche unserer Detektive

Personensuche wegen Vaterschaftssorgen


Reale Detektive sind keine Film- und Fernsehhelden, sondern Menschen aus Fleisch und Blut. Somit können wir irren. Im nachfolgenden Fall zweifelten unsere Detektive aus Frankfurt am Main an der geistigen Gesundheit unseres jungen Auftraggebers, Herr Hanau, glaubte dieser doch tatsächlich, eine Stripperin bei einem privaten "Lapdance" geschwängert zu haben! Natürlich wiesen die Ermittler den Klienten beim Auftragsgespräch darauf hin, dass eine Befruchtung ohne Geschlechtsverkehr und durch mehrlagige Kleidungsstücke hindurch biologisch kaum möglich sein dürfte, doch der Endzwanziger sah sich von großen Zweifeln verfolgt. Ein Kind zu zeugen und sich nicht darum zu kümmern, verstieß löblicherweise gegen seine moralischen Wertvorstellungen. Trotz unserer Einwände, dass die Suche nach der Stripperin und ihrem vermeintlichen Baby wenig sinnhaft sein dürfte und wir dem Klienten aus Gründen des Datenschutzes ohne Zustimmung der etwaigen Mutter sowieso nur geringfügige Informationen übermitteln würden können, bestand er vehement auf der Personensuche durch unsere Detektei in Frankfurt/Main: "Wenn Sie es nicht machen, dann macht es eben ein anderer Detektiv." Da er mit dieser Ansicht zweifelsfrei Recht hatte, machten sich unsere Rechercheure an die Arbeit.


Spätfolgen eines Junggesellenabschieds


Die dem Auftraggeber bekannte Vorgeschichte ist schnell erzählt: ein Junggesellenabschied, Alkohol in Strömen, ein Stripclub in Frankfurt, eine Kreditkartenabrechnung über private Tänze und verschwommene Erinnerungen an eine Ejakulation beim Lapdance – letztere ist für die meisten Männer eine Peinlichkeit, für andere womöglich ganz normal oder gar gewollt. Der Auftraggeber unserer Privatdetektive in Frankfurt a.M. hingegen ging mit dieser Situation gänzlich anders um als der Durchschnitts-Clubbesucher: Er befürchtete (oder erhoffte er?) eine Schwangerschaft. Wie er auf diese Idee kam, blieb uns über den Verlauf der gesamten Ermittlungen hinweg ein Rätsel – und diese dauerten immerhin vier Monate; vier Monate, in denen wir uns mindestens wöchentlich mit dem vermeintlichen Vater in spe austauschten und dennoch nicht so recht schlau aus ihm wurden.

Bevor er sich an unsere Frankfurter Privatdetektei wandte, unternahm Herr Hanau eigenständige Recherchen, indem er den Stripclub aufsuchte und dort den Künstlernamen "seiner" Tänzerin in Erfahrung brachte. Dieser Name ist so austauschbar wie nur denkbar und somit ein äußerst schlechter Ermittlungsansatz. Außerdem erhielt unser Auftraggeber die Information, die Tänzerin sei seit kurzem nicht mehr für den Club tätig. Wo sie wohne und ob sie schwanger sei, gehe ihn nichts an. Freilich schlussfolgerte Herr Hanau aus der Information, die Tänzerin habe den Club verlassen, direkt, der Grund sei eine Schwangerschaft. Abschließend gelang es ihm noch, die vermeintlich Schwangere auf einem älteren Promo-Foto des Clubs zu identifizieren.

Den echten Namen zu einem Social Media-Profil ermitteln | Detektiv-Arbeit im 21. Jahrhundert


Legendierte Nachfragen bei Angestellten im Club und auch beim Inhaber persönlich lieferten unseren Wirtschaftsdetektiven aus Frankfurt am Main keine neuen Informationen. Jedoch gelang es über Ermittlungen beim Steuerbüro des Etablissements die Identitäten der im betreffenden Zeitraum ausgeschiedenen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen zu ermitteln. Einer der beiden den recherchierten Künstlernamen zuzuordnen, war nicht möglich, da die letzten bekannten gleichnamigen Tänzerinnen des Clubs schon vor einigen Jahren aus dem Business verschwunden waren. Zudem bestand das Problem, dass der weitaus überwiegende Teil der dort tätigen Stripperinnen freiberuflich tätig war.

Über das oben erwähnte Promo-Foto gelang es unserem recherchierenden Frankfurter Detektiv, eine Verbindung zu einer Person aus den sozialen Netzwerken zu entdecken. Diese Dame hatte das Foto nach der Veröffentlichung auf den diversen Social Media-Profilen des Clubs als einzige geteilt, machte auch ansonsten hin und wieder Werbung für das Etablissement und ähnelte der abgebildeten Frau deutlich, allerdings ohne dass die Qualität (insbesondere die Belichtung) des Promo-Fotos eine einwandfreie Identifikation erlaubt hätte. Im nächsten Schritt war es also notwendig, zu einem Social Media-Profil mit verfremdetem Namen die reale Person mit einer prüfbaren Adresse zu ermitteln – ein meist schwieriges und manchmal unmögliches Unterfangen, zu dem es aber eine ganze Reihe von Ansatzpunkten gibt. Über einen Trick erfuhr unsere Detektei aus Frankfurt am Main den echten Namen zum Profil und ermittelte nachfolgend drei Adressen im Raum Frankfurt, an denen gleichnamige Personen leben sollten.

Identifizierungsversuche an ermittelten Adressen


Um nun zu prüfen, ob eine der ermittelten Namensvetterinnen die gesuchte Stripperin war, mussten Observationen an den jeweiligen Adressen durchgeführt werden. Zwei der Damen waren Mitte der 80er Jahre geboren worden, die dritte bereits Mitte der 70er, somit dürfte sie zu alt gewesen sein, um dem bekannten Promo-Foto zu entsprechen. Ergo setzte unser eingesetzter hessischer Privatdetektiv mit seinen Observationen bei den beiden jüngeren Damen an. Bei der ersten dauerte es geschlagene drei Tage, ehe er sie überhaupt zu Gesicht bekam und dabei feststellen musste, dass es sich keinesfalls um die Gesuchte handeln konnte. Während der ganzen Zeit durften wir Herrn Hanau weder den Namen der ermittelten Personen noch die Wohnanschriften mitteilen, da er kein berechtigtes Interesse an diesen Informationen besaß. Er vertraute uns blind, indem er bereitwillig die Fortführung der Ermittlungen beauftragte und pünktlich bezahlte, und das obwohl wir ihm keine großen Hoffnungen auf eine erfolgreiche Ermittlung machten – sein Vertrauen sollte belohnt werden.

An der Adresse der zweiten Dame, die Mitte der 80er geboren worden war, wies ein Kinderwagen auf das Vorhandensein von mindestens einem Säugling im Mehrfamilienhaus hin. Da unsere Beauftragung inzwischen gut vier Monate zurücklag und der Junggesellenabschied vor nunmehr zehn Monaten stattgefunden hatte, konnte dies zumindest als Indiz gedeutet werden. Es dauerte erneut zwei Tage, ehe unser Privatermittler aus Frankfurt/Main seine Zielperson zu Gesicht bekam – und zwar als sie mit einem Kinderwagen aus dem Mehrfamilienhaus herauskam. Mithilfe einer zuvor erarbeiteten Legende sprach er die Dame an und befragte sie dazu, ob sie die gesuchten Tänzerin sei. Eine deutliche Ähnlichkeit war definitiv vorhanden – sowohl zum Promo-Foto als auch zu den Profilbildern des ermittelten Social Media-Profils. Zunächst ließ sich die Mutter lange nicht in die Karten schauen, doch schließlich verifizierte sie entgegen unserer eigenen Prognosen unseren Ermittlungserfolg!

Der Kinderwagen im Hausflur diente unserem Detektiv als vager Hinweis, dass er hier womöglich richtig sein könnte.

Unbefleckte Empfängnis? Das sagt die Zielperson:


Die Aaden Wirtschaftsdetektei Frankfurt am Main hatte nun also die gesuchte Person gefunden. Doch eine entscheidende Frage stand noch aus: War das Baby das Kind von Herrn Hanau? An die Nacht des Junggesellenabschieds könne sich die Mutter erinnern und auch an den Tanz mit unserem Klienten, nachfolgend das Gespräch zwischen ihr und unserem Ermittler: 

Eine Stoffhose als Übeltäter?


"Wir waren beide in keiner guten Verfassung, er total besoffen und ich auf Persil [Szenename für Kokain, Aaden]. Durch das Zeug bin ich überhaupt erst in das Business gekommen – durch das Baby bin ich wieder clean geworden und sofort ausgestiegen. War vorher eine ganz normale Studentin und bin dann abgerutscht. Hab es irgendwann ohne das Zeug nicht mehr ausgehalten, erst recht nicht beim Tanzen, wenn man sich ständig von den schwitzenden alten Fettsäcken beglubschen und begrapschen lassen muss. Mit Persil ist einem das irgendwann nicht mehr so wichtig. Er war aber sehr nett, richtig drollig, einer von denen, die nicht aggressiv werden und keine Grenzen mehr kennen, wenn sie saufen, sondern der so zärtlich und fürsorglich wird. Ich bin deshalb beim Tanzen zu weit gegangen und da ist er in seine Hose gekommen – nicht dass wir das nicht öfter hatten. Das Blöde nur: Er war mit seinem Ding direkt an meiner ... na Sie wissen schon."

"Dabei kann es aber wegen der Kleidung nicht zu einer Befruchtung gekommen sein?", fragte unser Detektiv aus Frankfurt/Main.

"Na ja, wie denn?! In Bio hab ich schon aufgepasst. Also er hatte eine Stoffhose an und ich nur einen String und es war auch ganz schön viel, ist direkt durchgeweicht, ein riesen Fleck. Aber das kann doch echt nicht sein, oder?"

"Hatten Sie denn zur Zeit der Empfängnis ungeschützten Verkehr mit anderen Personen?"

"Nein, echt nicht, ich war froh, wenn ich mal außerhalb der Arbeitszeit keine Männer sehen musste! Es kann ja aber trotzdem nicht sein!"

"Sie wissen also nicht, wer der Vater ist?" 

"Nein, keine Ahnung. Ist mir selbst ein Rätsel, an die Heilige Jungfrau Maria glaube ich aber nun auch nicht. Vielleicht war ich irgendwann einfach so sehr drauf, dass ich hinterher vergessen habe, dass da was mit irgendwem gelaufen ist ..."

Ein Vaterschaftstest ist die einzige Lösung.


"Ich sage Ihnen was", versuchte unser Frankfurter Wirtschaftsermittler das Gespräch zum Auftragsziel hinzulenken, "ich kann das ja nun aus der Ferne nicht wirklich beurteilen, bin kein Biologe und kenne Sie außerdem gar nicht. Wie, wann und mit wem da ein Kind gezeugt wurde, weiß ich nicht. Aber fest stehen zwei Dinge: Sie waren schwanger und mein Klient hegt aus irgendeinem Grund die sehr hartnäckige Überzeugung, er sei an diesem Abend Vater geworden. Warum er so fest daran glaubt, habe ich leider selbst nie verstanden. Ihre Daten sind bei mir und der Detektei, für die ich arbeite, sicher; wir dürfen sie nicht ohne Ihr Einverständnis an unseren Auftraggeber weiterleiten. Ich möchte Sie aber bitten, mir Ihre Telefonnummer zu geben, damit wir noch einmal Rücksprache miteinander halten können. Ihre Adresse habe ich ja eh schon, aber auf die Art sparen wir uns die Fahrerei. Im Gegenzug erhalten Sie meine Kontaktdaten und auch die unseres Klienten. Er würde sich sehr über Ihren Anruf freuen und so, wie ich ihn kennengelernt habe, bin ich mir sicher, dass er nicht der Typ Vater ist, der sich vor seiner Verantwortung drückt. Sie können dann selbst entscheiden, ob Sie ihn anrufen wollen." 

Die sichtlich verunsicherte Mutter stimmte dem Austausch der Daten zu und bedankte sich bei unserem Rechercheur. Sie werde sich Gedanken machen, ob sie Herrn Hanau anrufen wolle. Seitdem sind gut zwei Wochen vergangen, bislang hat sie sich nicht beim Auftraggeber der Aaden Detektei Frankfurt a.M. gemeldet. Ob wir noch einmal endgültige Aufklärung über diesen Fall und die Identität des Vaters erhalten werden, wird die Zukunft zeigen. Gewissheit lässt sich nur über einen Vaterschaftstest erlangen und in den muss die Mutter nach deutschem Recht einwilligen; erzwingen kann Herr Hanau also nichts. Dass an der Geschichte unseres Auftraggebers tatsächlich etwas dran sein könnte, hätten unsere Detektive zu Beginn der Ermittlungen kaum für möglich gehalten, doch wenn selbst die Mutter Zweifel hegt, müssen wir festhalten, was wir schon zu Beginn gesagt haben: Detektive können irren.

Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Frankfurt am Main
Barckhausstraße 1
D-60325 Frankfurt am Main
Telefon: 069 1201 8454-0
Fax: 069 1201 8454-9
E-Mail: info@aaden-detektive-frankfurt.de
Web: http://www.aaden-detektive-frankfurt.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Gabriele Ulott
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

Hinweis


Hinweis: Aus Gründen der Diskretion und des Datenschutzes wurden die Einsatzorte und einzelne personenbezogene Angaben abgeändert, ohne eine Sinnverschiebung der tatsächlichen Vorgänge zu verursachen.

Quellen:
http://www.aaden-detektive-frankfurt.de/2016/06/29/stripperin-beim-tanzen-geschwängert-abstruse-baby-suche-unserer-detektive/

Montag, 20. Juni 2016

Schrottdiebstahl in Heilbronn | Detektive klären Altmetalldiebstahl vom Firmengelände auf

Gewerbsmäßiger Schrottdiebstahl durch Arbeitnehmer


Der Geschäftsführer einer GmbH aus Heilbronn, wir nennen ihn Herrn Mainhardt, hegte aufgrund eines anonymen Tipps aus der Belegschaft den begründeten Verdacht, dass ein ganz bestimmter Mitarbeiter zusammen mit mindestens einem firmenexternen Komplizen gewerbsmäßig Metallschrott aus dem Betriebsbestand entwendete und weiterverkaufte, weswegen Herr Mainhardt unsere Wirtschaftsdetektive für Heilbronn* mit der Prüfung seiner Befürchtung beauftragte.

Schrottdiebstahl mag dem einen oder anderen als Lappalie erscheinen, da der Begriff "Schrott" im Volksmund mit Wertlosigkeit und Müll gleichgesetzt wird, doch der Handel mit Altmetall ist durchaus lukrativ. Auf dem Betriebsgelände der Firma aus Heilbronn lagerte Schrott in Form von Edelstahl, Kupfer und verschiedenen Hartmetallen. Die Durchschnittspreise pro Kilogramm liegen hier bei bis zu 6,50 €; ein Kilogramm Metall nimmt in der Regel nicht viel Platz weg, d.h. dass auf einen dem Volumen nach nicht groß erscheinenden Haufen Altmetall eine umso höhere Masse und somit auch ein nicht zu unterschätzender Wert kommen. Entsprechend hegen Unternehmen, die im Schrotthandel oder in der Schrottverarbeitung tätig sind, großes Interesse daran, ihre Warenbestände bzw. Produktionsmaterialien beisammen zu halten und sich nicht zum Opfer von Diebstählen machen zu lassen. Mit der Einschaltung unserer Detektei in Heilbronn* handelte Herr Mainhardt folgerichtig und konsequent in der Absicht, weiteren Schaden von seinem Betrieb abzuwenden.

Fehlendes Sicherheitskonzept: Einladung für Metalldiebe


Da der Geschäftsführer die Zeitpunkte der vermuteten Diebstähle (ob während oder außerhalb der Arbeitszeit) nicht eingrenzen konnte, einigte er sich mit unserem Detektiv-Team in Heilbronn* auf eine 24-Stunden-Dauerüberwachung, bis der oder die Täter überführt sein würden. Solche Maßnahmen erfordern Geduld und Budget, denn die Wahrscheinlichkeit, dass man ohne konkrete Vermutung hinsichtlich der Tatzeit sofort mit der ersten Observation einen Glückstreffer landet, ist in den meisten Fallkonstellationen gering. Diesen Faktor sollte man bei der Kalkulation der zu erwartenden Ermittlungserfolge und Detektiv-Honorare nie vernachlässigen. 

Schon bei der Voraufklärung (Ortsbesichtigung) am Betriebsgelände wurde unseren Detektiven in Heilbronn* klar, dass es sich bei dem Areal um eine einzige Einladung für Metalldiebe handelte. Direkt an den nicht überwachten Mitarbeiterparkplatz grenzte ein unverschlossenes und kaum frequentiertes Gelände ohne Zugangskontrollen, auf dem Metalle gelagert wurden. Jeder unredliche Angestellte der Firma könnte hier Lagerbestände in sein Fahrzeug verladen, ohne im Geringsten aufzufallen. Um diese Beobachtung zu prüfen und zu verifizieren, simulierte und dokumentierte unser Spezialist für die Observationsraumaufklärung einen Diebstahl: Erst bewegte er sich fußläufig ohne Eile über das Gelände, um zu prüfen, ob er Aufmerksamkeit erregte, dann fuhr er sein Fahrzeug direkt an den offenen Lagerbereich und lud in Seelenruhe einige Stücke Metall in den Kofferraum. Sogar ein Gabelstapler hätte fahrbereit zur Verfügung gestanden, um die Verladung größerer Mengen in einen LKW zu vereinfachen. Der Ermittler brachte das Metall im Anschluss zurück an seinen rechtmäßigen Lagerplatz und erstellte eine Analyse der (kaum) vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen. In Absprache mit der Einsatzleitung der Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH wurde Herrn Mainhardt nachdrücklich geraten, nach Beendigung der Observationen ein Sicherheitskonzept durch unsere Sicherheitsspezialisten erstellen und umsetzen zu lassen.

Das Betriebsgelände war kaum gesichert – mit einfachen Mitteln hätte sich hier quasi jeder an den Lagerbeständen bedienen können.

Arbeitszeitbetrug, Drogenhandel und Diebstahl durch Dritte? Jede Menge Ungereimtheiten treten zutage.


Auch während der ersten Observationen durch die Detektive unserer Wirtschaftsdetektei in Heilbronn* ergaben sich einige Auffälligkeiten:
  • Ohne Beteiligung eines Firmenmitarbeiters passierte ein leerer LKW trotz Verbotsschilds eine Zufahrt und kehrte später mit Metallschrott auf der Absetzmulde zurück, um nicht einmal einen Kilometer weiter auf ein Firmengelände einzubiegen und den Schrott dort abzuladen.
  • Zwei unbekannte männliche Personen betraten das Betriebsgelände fußläufig und verließen es wieder mit zwei Metallstühlen, die sie in ein in der Nähe geparktes Fahrzeug verluden; anschließend fuhren sie ab – der Vorgang wurde natürlich dokumentiert und das Kennzeichen notiert. Offenbar hatte sich der Selbstbedienungscharakter des Geländes herumgesprochen.
  • Die Zielperson unserer Heilbronner Detektive* war am ersten Observationstag nicht zu sehen, obwohl sie theoretisch Schicht gehabt hätte. Hier kam also zusätzlich zum vermuteten gewerbsmäßigen Diebstahl der Verdacht auf Arbeitszeitbetrug hinzu.
  • Einige der Arbeiter verrichteten ihre Notdurft nicht in den dafür vorgesehenen Toiletten, sondern am Zaun oder auch an Gebäudewänden, was sicherlich nicht gerade positiv zum Pflegezustand des Gesamtobjekts beitrug.
  • Ein reger Austausch dubioser intransparenter Plastiktütchen war beobachtbar, weshalb nun auch noch der Missbrauch des Firmengeländes für Drogenkriminalität zu befürchten stand.
  • Mehrfach war ein Raum des Verwaltungsgebäudes mitten in der Nacht erleuchtet und mindestens zwei Personen hielten sich darin auf. Dies sei laut Herrn Mainhardt so nicht vorgesehen, nach Feierabend war das Gelände von allen Mitarbeitern zu verlassen.

Da nunmehr auch ein sehr konkreter Verdacht auf Arbeitszeitbetrug vorlag, wurde ein weiterer Observant abgestellt, um die Zielperson bereits an der Wohnadresse abzufangen und auf diese Art zu kontrollieren, ob sie ihren arbeitszeitlichen Verpflichtungen korrekt nachging.

Detektive beobachten nächtlichen Lagerdiebstahl


In der vierten Nacht nach Beginn der Observationen ergaben sich die entscheidenden kriminellen Handlungen für die Ermittlungen unserer Privatdetektive in Heilbronn*: Ein Kleinlastwagen mit offener Ladefläche fuhr gegen zwei Uhr morgens an das Zugangstor zum Firmengelände heran. Der Beifahrer, im Scheinwerferlicht klar als Zielperson unserer Ermittler erkennbar, stieg aus und sperrte das Tor mit einem Schlüssel auf, woraufhin der Fahrer rückwärts an eine Lagerhalle heranfuhr, die ebenfalls von der Zielperson geöffnet wurde. Im Anschluss verluden beide mit einem kleinen Kranaufsatz Schrott auf die Ladefläche, während unsere Wirtschaftsdetektive in Heilbronn* den Vorgang und somit auch das Gesicht des Komplizen dokumentierten. Als die Ladefläche gut gefüllt war, verließen die Diebe den Tatort und sperrten alles wieder fein säuberlich ab.

Ihre Beute brachten sie direkt zu einem Schrotthändler in der Nähe von Aschaffenburg. Augenscheinlich erwartete der Händler sie bereits, denn er nahm ihnen das Diebesgut bereitwillig ab und zahlte sie in bar aus. Unsere Detektive aus Baden-Württemberg informierten Herrn Mainhardt über die Beobachtungen, man kam überein, die Ermittlungen vorerst einzustellen.

Identifizierung des Komplizen | Erstellung eines Sicherheitskonzepts durch Sicherheitsspezialisten


Über eine Halterermittlung und anhand der Fotos vom Tathergang konnte der Komplize im Nachgang identifiziert werden, denn bei dem Kleinlastwagen handelte es sich um ein auf ihn zugelassenes Fahrzeug. Außerdem stellte sich heraus, dass die Zielperson an einem Observationstag gesichert nicht zur Arbeit erschienen war, jemand aber trotzdem für sie abgestempelt hatte; an einem weiteren Tag wurde die Zielperson ebenfalls nicht auf dem Firmengelände beobachtet, obwohl sie regulär Schicht gehabt hätte. Da es unseren Privatdetektiven in Heilbronn* jedoch zu keinem Zeitpunkt möglich gewesen war, das gesamte Gelände zu überblicken, und da die Zielperson an diesem Tag noch nicht an der Wohnadresse observiert worden war, konnte hierüber keine definitive Aussage getroffen werden. Der Tatbestand des Arbeitszeitbetruges stellte sich letztlich ohnehin als kaum relevant heraus, da der habgierige Mitarbeiter zweifelsfrei des Diebstahls von Firmeneigentum überführt werden konnte.

Nach Abschluss und Auswertung der Observationen setzte sich Herr Mainhardt noch mit unseren Sicherheitsspezialisten aus Stuttgart zusammen, um die Möglichkeiten der Prävention künftiger Diebstähle zu diskutieren. Gemeinsam erarbeiteten die Aaden Detektei Stuttgart und der Geschäftsführer ein Sicherheitskonzept, dessen Umsetzung keine Unsummen kostete, aber die Diebstahlsicherheit erheblich erhöhte.

*Hinweis*


Hinweis: Aus Gründen der Diskretion und des Datenschutzes wurden die Einsatzorte und einzelne personenbezogene Angaben abgeändert, ohne eine Sinnverschiebung der tatsächlichen Vorgänge zu verursachen.

*Hinweis: Sämtliche Einsätze der Aaden Wirtschaftsdetektei Stuttgart werden in unserer Zentrale durch unsere Einsatzleitung in Stuttgart bearbeitet. Wir verfügen über ein Netzwerk qualifizierter geprüfter Ermittler, die innerhalb kurzer Zeit vor Ort für Sie tätig werden können.

Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Stuttgart
Lautenschlagerstraße 23
D-70173 Stuttgart
Tel.: 0711 7153 011-0
Fax: 0711 7153 011-9
E-Mail: info@aaden-detektive-stuttgart.de
Web: http://www.aaden-detektive-stuttgart.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Gabriele Ulott
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

Quellen:
http://www.aaden-detektive-stuttgart.de/2016/06/20/schrottdiebstahl-in-heilbronn-detektive-klären-altmetalldiebstahl-vom-firmengelände-auf/
http://www.aaden-detektive-stuttgart.de/wirtschaftsdetektei-heilbronn-detektiv-heilbronn/
http://www.aaden-detektive-stuttgart.de/wirtschaftskriminalität/schrottdiebstahl-lagerdiebstahl/

Freitag, 17. Juni 2016

Konkursbetrug | Insolvenzbetrug aus Raffgier oder als letzte Hoffnung?

Was genau ist Konkurs- bzw. Insolvenzbetrug? Welche Tatbestände fallen unter den Begriff?


Immer wieder liest man in den Zeitungen von konkursgegangenen Unternehmen und bekannten Persönlichkeiten, die Insolvenz anmelden müssen, sei es eine geschäftliche oder eine private. Doch was genau sagt der mit diesen Berichterstattungen bisweilen einhergehende Begriff des Konkurs- bzw. Insolvenz-Betrugs aus? Ist jedes Verschweigen von Besitz oder das Verheimlichen von weiteren Gelddepots im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren direkt ein illegaler und zu ahndender Betrugsfall? Was genau dieser Terminus umfasst und welche Tatbestände unter seine Definition fallen, soll nachfolgend von den Wirtschaftsdetektiven der Aaden Detektei Frankfurt/Main genauer erläutert werden. Da der Begriff Konkurs rechtlich als veraltet angesehen und durch den Terminus Insolvenz ersetzt wurde, soll auch im Folgenden von Insolvenzbetrug die Rede sein. 


Widerrechtliche Einbehaltung der Insolvenzmasse


Insolvenzbetrug betrifft, wie das Wort schon sagt, Wirtschaftsstraftaten, die im Zusammenhang mit einer Insolvenz begangen werden; im Großteil der Fälle entfernt die insolvente Person bzw. der Geschäftsführer eines insolventen Unternehmens Geld oder sonstige wertvolle Besitztümer aus der Insolvenzmasse, um diese für sich einbehalten zu können. Auch eine gänzlich aus betrügerischen Motiven angemeldete Insolvenz, zum Beispiel zum Abwimmeln von lästigen Gläubigern, fällt unter diesen Begriff. Außerdem wird die Insolvenzverschleppung, also eine um mehr als 21 Tage verspätete Anmeldung der Insolvenz, dazu gezählt.

Insolvenzbetrug beschreibt allerdings lediglich widerrechtliche Einbehaltungen von Besitztümern, nicht aber legale, die in bestimmten Fällen gleichfalls moralisch bedenklich sind. Rechtlich wird laut §§ 283 und 283a StGB von Bankrott-Straftaten gesprochen, auch wenn die Begriffe Konkurs- und Insolvenzbetrug in der Umgangssprache üblicher sind. Wenn Sie einen Insolvenzbetrug zu Ihrem Schaden vermuten, können Sie sich gern an unsere Wirtschaftsdetektei in Frankfurt am Main wenden, um durch uns das betrügerische Verhalten gerichtsfest dokumentieren und nachweisen zu lassen: 069 1201 8454-0.

Weitere Varianten von Insolvenzbetrug


Abgesehen von den oben genannten Fällen zählt auch eine bewusste Überschuldung zum Tatbestand des Insolvenzbetrugs, wenn die drohende Zahlungsunfähigkeit oder ein von außen eingeleitetes Insolvenzverfahren bekannt sind. Unsere Privatdetektive aus Frankfurt/Main können von einer bundesweiten Praxis der Betrüger berichten, die in ihrer Verzweiflung oder ihrer Habgier trotz des Wissens um ihre zur Neige gehenden Geldmittel teure Gegenstände oder Aktien erwerben – oft auf Kredit und mit gefälschten Liquiditätsbeweisen –, obwohl sie dabei genau wissen, dass sie diese Kredite und getätigten Käufe niemals zurückleisten werden/müssen. Auch die Fälschung von Bilanzen zugunsten oder zum Nachteil des eigenen Verfahrens steht unter Strafe. Beim Nachweis einer dieser Tatbestände drohen eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Außerdem ist jedes plötzliche Verschenken und vorzeitige Vererben von Teilen des Vermögens zu dessen augenscheinlicher Verringerung unter derselben oben genannten Strafe verboten, da es nur darauf abzielt, die Insolvenzverwalter und damit auch sämtliche Gläubiger über den tatsächlichen Vermögenswert zu täuschen. Auf diese Art – so die Hoffnung – gelingt es durch Rückaneignung dieser "Schenkungen", schneller wieder aus den Schulden herauszukommen bzw. – häufiger noch – trotz hoher Verschuldung ein Leben in Saus und Braus zu führen. Ferner warnen unsere Detektive aus Frankfurt a.M., dass nicht nur die "erfolgreich" ausgeführte Tat strafbar ist, sondern auch der bloße Versuch mit demselben Strafmaß aufwartet.

Betrogene Privatpersonen sehen sich besonderen Problemen gegenüber, doch es gibt Alternativen.


Nicht nur Geschäftspartner, Firmen und Gläubiger sind von Insolvenzbetrug betroffen, auch Privatpersonen werden nach der Erfahrung unserer Detektei in Frankfurt am Main regelmäßig betrogen. Kauft man beispielsweise ein teures Auto, zahlt dieses an oder sogar bereits komplett ab und erhält dann nach einigen Wochen oder sogar Monaten Funkstille plötzlich die Nachricht, dass der Verkäufer Insolvenz angemeldet habe, kann in der Regel von Insolvenzbetrug ausgegangen werden. Es handelt sich hierbei um eine typische Betrugsmasche beim Autoverkauf. Der Verkäufer macht sich die Unwissenheit des Käufers über seine Geldprobleme und die drohende Zahlungsunfähigkeit zunutze, indem er eine Anzahlung oder Gesamtzahlung über einen möglichst teuren Wertgegenstand erhält, dabei jedoch nie vorhat, diesen an den Käufer auszuhändigen. Im Gegenteil: Der Verkäufer ist in seinem Insolvenzverfahren sogar gezwungen, Teile seines Eigentums pfänden zu lassen – darunter natürlich gerne den eigentlich bereits verkauften Wagen, der ihm ja ohnehin nicht mehr gehört. Der Verkauf wird dem Insolvenzverwalter verschwiegen und das bereits gezahlte Geld einbehalten – entweder für die ersten Rückzahlungen an den Insolvenzverwalter oder für eigene verheimlichte Investitionen, die nicht in das Insolvenzvermögen einbezogen werden sollen. 

Als weiterer Gläubiger in ein laufendes Insolvenzverfahren einzusteigen, ist gerade für Privatpersonen nicht nur schwierig, sondern häufig auch wenig erfolgversprechend, da man sich in der Regel am Ende einer langen Reihe vorrangiger Gläubiger anstellen muss. Auch sind für Privatleute von den Gerichten kaum Informationen über weitere Vorgehensweisen zu erhalten, abgesehen von den regelmäßig angefertigten Berichten, die der Insolvenzverwalter dem Gericht vorlegen muss. Gerade dann besteht aber für den betroffenen Bürger ein besonderes Interesse an einer detaillierteren Lagebeschreibung des Betrügers. Für die Akteneinsicht allerdings benötigt die Privatperson einen mit weiteren Kosten verbundenen Anwalt und kann erst nach dieser erneuten Investition entscheiden, ob sich der Klageweg überhaupt lohnt. Was der Anwalt natürlich nicht einsehen kann, sind verborgene Vermögensgüter.

Durch die Beauftragung der Aaden Wirtschaftsdetektei Frankfurt/Main lässt sich dieses insolvenzrelevante Eigentum ermitteln (Immobilienermittlung, Fahrzeugeigentum, erhaltene Erbmassen etc.). Zudem sind wir vornehmlich durch Observationen in der Lage zu prüfen, ob der Betrüger Einkünfte aus verheimlichten Tätigkeiten (ggf. Schwarzarbeit), Mieten, Renten, Unternehmensbeteiligungen, Dividenden usw. bezieht. Ist dies gegeben, liefern unsere hessischen Detektive gerichtsfeste Beweise und geben dem Geschädigten somit neue Möglichkeiten, das ins Leere bezahlte Geld zurückzuerhalten. Unsere Wirtschaftsermittler sind außerdem über Halterfeststellungen in der Lage, den neuen Eigentümer des im Beispiel erwähnten bezahlten Fahrzeugs zu ermitteln. Dank des § 47 der Insolvenzordnung (InsO), Aussonderung, kann der betrogene Autokäufer anschließend darauf pochen, dass das Fahrzeug nicht zur Insolvenzmasse gehört und somit an ihn übergeben werden muss. Gesetzt den Fall, dass das Fahrzeug nicht in die Insolvenzmasse gefallen ist, sondern an einen weiteren Käufer veräußert wurde, der Schuldner also doppelt abkassiert hat, greift § 48 InsO, Ersatzaussonderung, wodurch sich wiederum weitere Möglichkeiten zur Entschädigung ergeben.

In einem Insolvenzverfahren reiht sich häufig eine große Zahl von Gläubigern aneinander, die alle danach streben, das ihnen rechtmäßig zustehende Geld zurückzuerhalten.

Wie kann bei Verdacht auf Insolvenzbetrüger vorgegangen werden?


Sollten Sie oder Ihre Firma unter den Sperenzchen eines (vermutlichen) Insolvenzbetrügers leiden, diesem jedoch bisher nicht nachweisen können, dass er sich des Insolvenzbetrugs schuldig gemacht hat, bietet sich das Engagement der auf Wirtschaftskriminalität spezialisierten Aaden Wirtschaftsdetektei Frankfurt/Main an. Durch detailgenaue Recherchen und diskrete Observationen des Schuldners kann schnell zutage gefördert werden, ob ein Betrugsfall vorliegt und ob das Insolvenzverfahren in Gänze aus betrügerischen Gründen angemeldet wurde bzw. ob zumindest Teile des Privat- oder Geschäftsvermögens rechtzeitig abgesetzt wurden – ins Ausland, ins familiäre Umfeld, auf andere Firmenbeteiligungen etc. Die Vorgehensweise unserer Detektive aus Frankfurt bedient sich aus einem großen Spektrum an Ermittlungsmöglichkeiten und variiert flexibel je nach Fall, wodurch die bestmögliche Aufklärung gewährleistet ist: info@aaden-detektive-frankfurt.de.

Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Frankfurt am Main

Barckhausstraße 1
D-60325 Frankfurt am Main
Telefon: 069 1201 8454-0
Fax: 069 1201 8454-9
E-Mail: info@aaden-detektive-frankfurt.de
Web: http://www.aaden-detektive-frankfurt.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Gabriele Ulott
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

Quellen:
http://www.aaden-detektive-frankfurt.de/2016/06/16/konkursbetrug-insolvenzbetrug-aus-raffgier-oder-als-letzte-hoffnung/
http://www.aaden-detektive-frankfurt.de/wirtschaftskriminalität/insolvenzbetrug/

Donnerstag, 9. Juni 2016

Umsatzkatalysator Detektiv: Mitarbeiterüberprüfung in Gera

Positive Nachwirkungen von Detektiv-Observationen


Eine Arbeitnehmerüberwachung durch die Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH muss nicht zwangsläufig dazu führen, einen arbeitsscheuen, illoyalen oder betrügerischen Angestellten zu entlassen, sondern kann einen für den Unternehmer sehr angenehmen Nebeneffekt entfalten. Welcher das ist, werden Sie am Ende dieses Fallbeispiels unserer Detektive in Gera* sehen. 

Schwache Zahlen = schwache Arbeit?


Der Auftraggeber unserer Detektei für Gera* beschäftigte zahlreiche Außendienstler, die sich überwiegend um die Kundenakquise und -betreuung kümmerten. Einer dieser Mitarbeiter, nennen wir ihn Herrn Zeitz, fiel seinem Chef durch arg schwache Abschlussquoten und Umsätze auf, die sich im Laufe der letzten Jahren zwar nicht rapide, aber doch sukzessiv und in der Endsumme dramatisch verringert hatten. Dass der Arbeitnehmer in fachlicher oder menschlicher Hinsicht so drastisch abgebaut haben könnte, stand für den Arbeitgeber nicht zur Debatte. Vielmehr vermutete er stark, dass der Außendienstler seine Arbeitszeiten und Termine nur äußerst unzureichend einhalten würde bzw. "nur mit halbem Arsch" arbeite, wie es der Klient unserer Wirtschaftsdetektive in Gera* ausdrückte. Folglich wurde die Überprüfung Herrn Zeitz' durch unsere fachkundigen Ermittler vereinbart.

Auf vermeintliche Arbeitsstrapazen folgt Entspannung im Bordell


Da beim Beauftragungsgespräch am Vormittag herauskam, dass Herr Zeitz am Nachmittag zwei bekannte Kundentermine haben würde, einigte sich unsere Detektei für Gera* mit dem Firmenchef auf eine kurzfristige Observation im Anschluss an die Vertragsunterschrift, um eine direkte stichprobenartige Prüfung des Außendienstlers vornehmen zu können. Freilich waren an den beiden Zielanschriften weder die Zielperson noch das Firmenfahrzeug vorzufinden. Eine anschließende Kontrolle der Wohnadresse des Herrn Zeitz zeigte, dass das Kfz unverhohlen vor der Haustür stand, um erst nach einigen Stunden vom aus dem Haus eilenden Außendienstmitarbeiter benutzt zu werden – und zwar für private Einkäufe. An diesem Nachmittag also hielt sich der Arbeitnehmer entgegen seiner Arbeitszeitverpflichtung die ganze Zeit zuhause auf (abgesehen von dem Einkauf) und ließ dabei mindestens zwei Kundentermine sausen.

Am nächsten Tag sollte unser Detektiv-Team in Gera* erneut erst nachmittags mit der Observation ansetzen, da Herr Zeitz am Vormittag an einer Besprechung im Firmengebäude unserer Auftraggeber teilnehmen musste und erst im Anschluss die Möglichkeit haben würde, sich vermeintlich unbeobachtet eine nette Zeit zu machen. Was machte die Zielperson wohl nach der Abfahrt vom Firmengebäude? Auf die Strapazen der Besprechung erfolgte erst einmal Entspannung in einem Bordell in der Feuerbachstraße nahe dem Geraer Hauptbahnhof. Keine halbe Stunde später kehrte Herr Zeitz zurück zum Firmenfahrzeug und steuerte, verfolgt von unseren Wirtschaftsermittlern, eine Privatadresse in Gera-Lusan an. Die Möglichkeit, dass es sich endlich um einen ersten Kundenbesuch handeln könne, schlossen unsere Privatdetektive in Gera* zumindest für den Moment nicht aus, wurden aber eines Besseren belehrt, als sie die Beschriftung "Familie Zeitz" am Klingelschild des Objekts lasen. Offenbar stattete die Zielperson der Verwandtschaft einen Besuch ab; wie sich später im Gespräch mit dem Auftraggeber herausstellen sollte, handelte es sich um die Eltern des Außendienstlers. Kurz vor fünf Uhr hieß es dann endgültig "Feierabend", denn Herr Zeitz fuhr zurück nach Hause und verließ sein Eigenheim bis zum regulären Arbeitsende um 18:00 nicht mehr.

Alternative Arbeitszeitgestaltung, die auch die Ehefrau stark interessieren dürfte


Am Folgetag unternahm Herr Zeitz Fahrten, die wohl seiner Definition von Arbeit bis hierhin am nächsten kamen: Bis zum Mittagessen hakte er fünf Kundenadressen ab, verblieb allerdings an keiner länger als zehn Minuten, womit man stark bezweifeln kann, dass die Kunden glücklich mit ihrer Betreuung waren. Zwischen die Kundentermine streute die Zielperson unserer Detektive in Gera* diverse private Besorgungen, so wurden unter anderem ein Baumarkt, eine Passbehörde, ein Fahrradladen und ein Supermarkt aufgesucht. Angesichts dessen fragten sich unsere Wirtschaftsermittler allmählich, wie der Außendienstmitarbeiter überhaupt noch Umsätze generieren konnte. Außerdem war zum Mittagessen um kurz nach eins sowieso wieder Feierabend angesagt, denn der verheiratete Herr Zeitz holte eine attraktive junge Dame ab, die nicht seine Ehefrau war, und ging mit ihr im griechischen Restaurant Knossos in der Dornaer Straße essen. Nach dem Restaurantbesuch beobachteten unsere Wirtschaftsdetektive in Gera*, wie die Zielperson mit der jungen Dame in einem Mehrfamilienhaus verschwand. Nach einer guten Stunde kehrte der verdächtige Arbeitnehmer zum Firmenfahrzeug zurück. Offenbar war Herr Zeitz nicht nur seinem Arbeitgeber untreu – doch das sollte bei diesem Auftrag nicht die Baustelle der Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH sein. Zum Tagesabschluss suchte der Außendienstler noch vor Ende seiner Arbeitszeit einen Sportverein auf und nahm dort an einer Trainingseinheit teil.

Auch am nächsten Observationstag, der bedingt durch das dazwischenliegende Wochenende nach zwei Tagen Unterbrechung folgte, traf sich Herr Zeitz mit der attraktiven jungen Dame und verbrachte zwei Arbeitsstunden mit ihr – spazieren, Restaurant, spazieren. Den Tag hatte er indes erst um halb zwei begonnen, zuvor waren außer der Abfahrt seiner Ehefrau (mutmaßlich zur Arbeit) keinerlei Aktivitäten im und am Eigenheim festzustellen gewesen. Offenbar gehörte die Zielperson unserer Privatdetektive in Gera* zum Menschenschlag der Montagshasser. Den Restnachmittag brachte der Außendienstler bei seinen Eltern und später mit seiner Ehefrau zu, mit der er noch während der regulären Arbeitszeit private Besorgungen tätigte und anschließend in einer Parzelle einer Kleingartenanlage entspannte. In Absprache mit dem auftraggebenden Geschäftsführer stellten unsere Wirtschaftsdetektive in Gera* die Ermittlungen an dieser Stelle ein – der Firmenchef hatte genug gehört und wollte nun handeln. Seine Entscheidung über die Zukunft des werten Herrn Zeitz war durchaus atypisch, wie Sie im nächsten Absatz lesen werden.

Nickerchen am Steuer, Stelldichein mit heimlicher Flamme, Besuch im Bordell, Kino, Werkeln am Eigenheim – erfahrungsgemäß ist eine erstaunlich hohe Zahl von Außendienstlern sehr kreativ bei der Gestaltung der Arbeitszeit.


Massiver Umsatzzuwachs statt fristloser Kündigung


Zum Abschluss nun die Aufklärung hinsichtlich der eingangs erwähnten positiven Auswirkungen der Detektiv-Ermittlungen: Für gewöhnlich folgt auf eine derartige Anhäufung von Verstößen gegen den Arbeitsvertrag und eine solche zur Schau gestellte Dreistigkeit und Faulheit im Arbeitsalltag die fristlose Kündigung durch den betrogenen Arbeitgeber. In diesem Fall allerdings sah der Firmenchef eine Teilschuld bei sich selbst. Er habe die Zügel zu locker gelassen und seinen Mitarbeitern zu viel Freiheit eingeräumt. Da er somit auch Herrn Zeitz nicht für alleinschuldig hielt, beschloss er, ihn nicht zu entlassen, sondern ihm stattdessen mitzuteilen, was er alles von seinem Arbeitsalltag wusste. Somit wusste die Zielperson unserer Geraer Detektive*, was die Stunde geschlagen hatte.

Allein in der darauffolgenden Woche holte der Außendienstler den doppelten Umsatz seines bisherigen Monatsdurchschnitts im laufenden Jahr herein. Es scheint also, als nutze Herr Zeitz seine unverhoffte zweite Chance. Die Maßnahme des Firmenchefs sprach sich in der Belegschaft natürlich herum und schnell wurde allen klar, dass Detektive am Werk gewesen sein müssen. In der Folge legte der gesamte Mitarbeiterstab kräftig zu, sodass das Unternehmen im Folgemonat eine Umsatzsteigerung von über 60 % zum Vormonat und knapp 50 % im Vergleich zum selben Monat des Vorjahres verzeichnete. Unsere Wirtschaftsdetektei in Gera* wirkte hier also als dramatischer Umsatzkatalysator für den Auftraggeber, der allein dadurch die Detektiv-Kosten locker wieder wettmachen konnte. Das Ausmaß dieses Umsatzzuwachses überraschte indes auch die erfahrensten unserer Ermittler äußerst positiv.

Hinweise


Aus Gründen der Diskretion und des Datenschutzes wurden die Einsatzorte und einzelne personenbezogene Angaben abgeändert, ohne eine Sinnverschiebung der tatsächlichen Vorgänge zu verursachen.

*Hinweis: Sämtliche Einsätze der Aaden Wirtschaftsdetektei Leipzig werden in unserer Zentrale durch unsere Einsatzleitung in Leipzig bearbeitet. Wir verfügen über ein Netzwerk qualifizierter geprüfter Ermittler, die innerhalb kurzer Zeit vor Ort für Sie tätig werden können.

Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Leipzig

Brünner Straße 10
D-04209 Leipzig
Telefon: 0341 3549 012-0
Fax: 0341 3549 012-9
E-Mail: info@aaden-detektive-leipzig.de
Web: http://www.aaden-detektive-leipzig.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Gabriele Ulott
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

Quelle


http://www.aaden-detektive-leipzig.de/2016/06/09/umsatzkatalysator-detektiv-mitarbeiterüberprüfung-in-gera/
http://www.aaden-detektive-leipzig.de/wirtschaftsdetektei-gera-detektiv-gera/
http://www.aaden-detektive-leipzig.de/mitarbeiterüberwachung-observation/überprüfung-von-außendienstlern/

Montag, 6. Juni 2016

Kick-Back-Geschäfte | Cash-Back-Betrug

Immer mehr Berufssparten von Kick-back-/Cash-back-Geschäften betroffen und geschädigt


Auch wenn der Begriff Kick-back (oder wahlweise Cash-back) durch seine Formulierung im Englischen modern und neuzeitlich anmutet, gehört diese Art des Betrugs schon seit jeher zum Ermittlungswesen in Deutschland. Es handelt sich um eine Form der Korruption, die die Beteiligung von drei Parteien einschließt, bei der einer oder zwei der Beteiligten auf Kosten des dritten profitieren. Unsere Detektive in Köln versuchen sich nachfolgend an einer Begriffserklärung und schildern drei unterschiedliche Vorgehensweisen anhand von Fallbeispielen.

Kick-back-Geschäfte lassen sich inzwischen in vielen Alltags- und Lebensbereichen finden, daher sollte die Bevölkerung diesbezüglich aufgeklärt werden, um zu verhindern, dass nichtsahnende Bürger jahrelang von Vertrauenspersonen wie Anlageberatern oder dem Hausarzt getäuscht und hintergangen werden. Die Aaden Detektei Köln befasst sich mit der Aufklärung besonders gravierender Fälle im Privat- und Wirtschaftssektor und stößt dabei auf immer haarsträubendere Versionen des Kick-Back-Betrugs.

Kick-back-Betrug beim Arztbesuch


Die Berufssparte der Ärzte ist diejenige, die sich mit der psychischen und physischen Gesundheit ihrer Patienten befasst und daher auf großem Vertrauen fußt. Menschen, die von ihrem Arzt seit Jahren betreut werden, vertrauen ihm schon aufgrund der körperlichen Nähe und der Kenntnis mitunter unangenehmer Geheimnisse oft mehr an als einigen Verwandten oder Freunden. Dieses Vertrauen wird aber allzu häufig ausgenutzt, um einen finanziellen Vorteil zu erlangen, wie unsere Kölner Detektive aufgrund ihrer Beauftragungen berichten müssen. Wie genau geht dies vonstatten? Der betreffende Arzt überweist seinen Patienten nach einer gründlichen allgemeinärztlichen Untersuchung an einen Spezialisten, beispielsweise einen Kieferorthopäden, weil der betreffende Patient vermutlich aufgrund von nächtlichem Zähneknirschen an starken Kopfschmerzen leidet. Daran wäre nichts Betrügerisches erkennbar, wenn die Überweisung offen gehalten und nicht regelmäßig an denselben Spezialisten gerichtet wäre.

So erhält der betrügerisch agierende Allgemeinmediziner von seinem Kollegen eine Provision für jeden Patienten, den er an den Kieferorthopäden X überweist und lässt den Patienten glauben, Arzt X wäre der am ehesten für ihn geeignete Kieferorthopäde. Was dabei verletzt wird, ist die gesetzlich vorgeschriebene freie Arztwahl, die jedem Patienten zusteht. Außerdem ist der offensichtliche Interessenkonflikt prägnant: Der überweisende Arzt denkt mehr an seine Provision als an seine medizinische Verpflichtung, die eine womöglich sinnvollere Überweisung an einen vielleicht auf Kopfschmerzproblematik spezialisierten Kieferorthopäden beinhalten würde. Zu Schaden kommt dabei letzen Endes der Patient: Durch geschmierte Arztüberweisungen landet er bei einem schlechteren/unfreundlicheren/weniger spezialisierten Arzt und wird dementsprechend medizinisch schlechter beraten. Ist dies bei Ihnen der Fall, so können unsere Privatdetektive in Köln und Umgebung eingesetzt werden, um Sie bei der Überführung des betrügerischen Mediziners zu unterstützen: 0221 2601 6242.

Kick-back/Cash-back in der Immobilienbranche


Weit größerer finanzieller Schaden als bei einer korrupten Arztüberweisung findet sich im Immobiliensektor, wo der Betroffene oft Verluste von mehreren zehntausend Euro und einen kaum zu tilgenden Schuldenberg einfahren muss, weil er den falschen Leuten vertraut und zwielichtigen Vermittlern oder Maklern viel zu hohe Kaufsummen gezahlt hat. Beispielsweise berichten unsere Wirtschaftsdetektive in Köln von einem nur wenige Monate alten Fall, bei dem ein Klient trotz großer Liquiditätsprobleme eine „einmalige Chance“ ergreifen und ein Haus für seine Familie kaufen wollte. Aufgefallen war ihm dabei ein besonderes Kaufobjekt, bei dessen Erwerb er sofort einen Teil des Kaufpreises bar erhalten sollte – was ihm seine Liquidität für einen längeren Zeitraum sichern könnte. Die Crux: Das Objekt wurde deutlich überteuert angeboten. Das Angebot lockte damit, dass der Käufer die Immobilienübertragung zu 100 % über eine Bank fremdfinanzieren könne, somit kein Eigenkapital anbringen müsse und darüber hinaus einen Teil dieses Kredits direkt beim Kauf zurückgezahlt bekomme, um wieder liquide zu werden. Kurzum: Es verschafft zumeist ohnehin finanziell strauchelnden Personen kurzfristig Kapital, aber langfristig noch horrendere Schulden als sowieso schon vorhanden.

Der betrügerische Makler übertrug nach der Bankabwicklung den – scheinbar – recht großzügigen Teil der Kaufsumme (Kick-back/Cash-back) zurück an den Käufer der Immobilie und konnte seine Courtage sowie den Großteil des Überschusses von wirklichem und vertraglichem Kaufpreis für sich einbehalten. Der Käufer schien erfreut über die plötzlich erhaltenen 25.000 €, ohne sich bewusst zu machen, dass er eine um circa 50 % überteuerte Immobilie erworben hatte, mit deren Kauf er sich und seine Familie schwer verschuldete, und dass er letzten Endes dieses erhaltene Geld mit dem neuen Bankkredit selbst finanziert hatte. Auch wenn am Ende die Banken finanziell gesehen die hauptsächlich Geschädigten sind, da sie durch vom Makler eingereichte falsche Wertbescheinigungen der Grundstücke oder Häuser getäuscht werden und von vielen der nicht solventen Käufer keine großartigen Ratentilgungen erwarten können, reißt diese Betrugsmasche auch immer wieder Privatpersonen wie den genannten Klienten der Aaden Wirtschaftsdetektei Köln in einen Schuldenstrudel. Durch die Ermittlungen unserer Detektive konnten jedoch sowohl der betrügerische Makler als auch fünf weitere betroffene Familien ausfindig gemacht und zumindest Teile der Schulden vonseiten des „Maklers“ getilgt werden.

Gerade im Immobilien- und Anlagebereich werden bei Kick-back-Geschäften häufig ohnehin verzweifelte Kunden mit unseriösen Angeboten gelockt, um sie im Anschluss eiskalt über die Klinge des Bankrotts springen zu lassen.

Kick-back-Betrug bei Bankanlagen


Das Vorgehen von Kick-back-Betrügern mag dem Durchschnittsbürger vielleicht am ehesten von Bankgeschäften bekannt sein, denn dort spielt sich ein Großteil dieser Betrugsart ab, wenngleich oft heimlich: Bankangestellte und Anlageberater raten ihren Klienten ungeachtet von finanziellen oder persönlichen Risiken dazu, bei heimlich kooperierenden Partnern Geld anzulegen, weil sie, ähnlich wie auch die bereits besprochenen Ärzte, Provisionen für neue Anleger erhalten und sich damit mehr um ihren finanziellen Vorteil sorgen als um eine sinnvolle und sichere Geldanlage ihrer Klienten. Für die Bankkunden geht es häufig nicht nur um Kleckerbeträge, sondern meist um größere Anlagen von mehreren Tausend Euro, die durch falsche Beratung schnell verloren sein können. Durch die deutsche Rechtsprechung ist inzwischen vorgegeben (BGH-Beschluss vom 29.06.2010 – XI ZR 308/09), dass jede Art finanzieller Kooperation und Förderung (beispielsweise Ausgabeaufschlag, einmalige Rückvergütungen, Bestandsprovisionen etc.) offengelegt werden muss, damit der Bankkunde eventuelle Geschäftsbeziehungen erkennen und anhand derer entscheiden kann, ob er tatsächlich eine Anlage bei diesem Geschäftspartner des Anlageberaters tätigen möchte.

Unsere Kölner Privatdetektive wissen aber: In einem Großteil der Fälle verlaufen die Kooperationen weiterhin unter der Hand, weil durch die Offenlegung der Geschäftsbeziehungen entsprechend weniger Bankkunden geneigt sind, dort zu investieren, denn in jeder Art von Kooperation schwingen auch immer ein wenig Parteilichkeit und ein Gefühl von weniger professioneller Beratung seitens des Anlageexperten mit.

Privatdetektive aus Köln helfen bei der Aufklärung


Egal, von welchem der oben beschriebenen oder sonstigen Fälle von Kick-back-Geschäften man betroffen ist (ob nun Sie persönlich oder Ihre Firma), die Privat- und Wirtschaftsdetektive der Aaden Detektei in Köln sind jederzeit dazu in der Lage und bereit, sich Ihres Falls anzunehmen und Ihnen bei der lückenlosen Aufklärung sowie der Einklagung möglicher Schadensersatzzahlungen zu helfen. Sind Sie Opfer von betrügerischen Anlageberatern oder Immobilienmaklern geworden, so steht Ihnen rechtlich ein Schadenersatz in Höhe der verlorenen Summe zu, dessen Erhalt oft nur mit der Ermittlung von Detektiven erreicht werden kann. Gerade wenn die Täter gewerbsmäßig vorgehen und ihre Opfer immer wieder bewusst schädigen, ist es für unsere erfahrenen Ermittler oft einfacher als gedacht, ihrer habhaft zu werden: Beispielsweise ermitteln unsere Wirtschaftsdetektive aus Köln weitere Opfer, die in Ihrem Gerichtsprozess als Zeugen aussagen und Ihnen somit eine höhere Erfolgswahrscheinlichkeit für den Prozess verschaffen. Ebenso können zum Beispiel durch das Stellen von Täterfallen gerichtsfeste Beweise beschafft werden, die die Schuld der Immobilienmakler, Vermittler oder Anlageberater klar nachweisen.

Besonders bei Geldanlagen ist es jedoch wichtig zu wissen, dass für Schadensersatzansprüche gesetzlich nur innerhalb von drei Jahren nach Zeitpunkt der Schadenskenntnis agiert werden kann, spätestens jedoch 10 Jahre nach Tätigung der Anlage, auch wenn der BGH in einigen Einzelfällen diese Frist auf bis zu 30 Jahre nach dem Anlagegeschäft oder nach einem Immobilienkauf festsetzt, wenn eine arglistige Täuschung nachzuweisen ist. Zögern Sie daher nicht, unsere Detektei in Köln zu kontaktieren, um von uns eine kostenlose Beratung über das weitere Vorgehen zu erhalten: info@aaden-detektive.de.

Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Köln

Hohenstaufenring 62
D-50674 Köln
Telefon: 0221 2601 6242
E-Mail: info@aaden-detektive.de
Web: http://www.aaden-detektive.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Gabriele Ulott
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

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