Mittwoch, 15. November 2017

Diebstahl durch Mitarbeiter


Jeder Vierte hat in Deutschland schon einmal etwas vom eigenen Arbeitsplatz mitgehen lassen. Dies fand das Marktforschungsunternehmen GfK im Jahr 2015 heraus. Dabei sind Schreibgeräte, Papier sowie Büro- und Heftklammern die begehrtesten Objekte. Doch welche Konsequenzen ziehen solche Diebstähle durch Mitarbeiter nach sich? Der folgende Artikel von Laura Gosemann für die Aaden Detektei Köln klärt auf.

Diebstahl als Kündigungsgrund


Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist jede private Nutzung betrieblicher Ressourcen verboten. Dabei spielt der Wert des gestohlenen Gegenstands keine Rolle. Das heißt, dass bereits das Drucken oder Kopieren von privaten Unterlagen im Büro als Diebstahl kategorisiert werden und somit Konsequenzen nach sich ziehen kann. Denn Tinte wie Papier werden vom Arbeitgeber gezahlt. Sofern der entsprechende Nachweis erbracht ist, sehen Gerichte in solchen Fällen eine nachhaltige Störung des Vertrauensverhältnisses, sodass eine sofortige Kündigung durchaus gerechtfertigt ist. Schon bei einem einmaligen Fehlgriff kann eine Abmahnung oder sogar der Verlust des Arbeitsplatzes drohen, da das Eigentum des Arbeitgebers oder auch eines Kollegen absichtlich entwendet wird.

Bereits der Verdacht auf einen Diebstahl durch einen bestimmten Mitarbeiter ist ein Grund für eine Kündigung, wenn objektive Fakten vorliegen, die den vermuteten Verstoß wahrscheinlich erscheinen lassen (Verdachtskündigung). In diesem Fall muss der Verdächtige jedoch zuvor angehört werden, um sich zu den Vorwürfen zu äußern. Außerdem werden Verdachtskündigungen vor Gericht häufig gekippt, wenn keine ausreichenden Beweise vorliegen. Für diese sorgt das speziell in der Mitarbeiterüberwachung extrem erfahrene Team der Aaden Wirtschaftsdetektei Köln.

Maßnahmen sind Ermessens- und Beweislagefrage


In der Praxis wird bezüglich der arbeitsrechtlichen Konsequenzen von Eigentumsdelikten am Arbeitsplatz meist fallspezifisch abgewogen. Handelt es sich zum Beispiel um einen neu eingestellten Kollegen, kann bereits bei einem Diebstahl im Wert von fünf Euro eine Kündigung das Mittel der Wahl sein, denn nachhaltiges Vertrauen lässt sich zu einer solchen Person kaum noch aufbauen und mithin ist die Weiterbeschäftigung nur bedingt zumutbar. Bei einem Mitarbeiter hingegen, der 25 Jahre lang im Betrieb unauffällig war und schon Mitte 50 ist, kann eine Unterschlagung von mehreren Hundert Euro auch lediglich eine Abmahnung zur Folge haben.

Eine Pflicht zur Anzeige gibt es bei Betriebsdiebstählen nicht. In der Regel ist es aber sinnvoll, Diebstähle maßvoll zu ahnden, statt zu ignorieren, da ansonsten ein falsches Signal an die Belegschaft gesendet wird. Aufgrund dessen wird meist auch in kleinlichen Fällen strikt durchgegriffen und speziell die Beauftragung unserer Kölner Detektive drückt für gewöhnlich an sich schon einen Kündigungswunsch aus. Dass man auch einen ganz anderen Ansatz für die Klärung solcher Angelegenheiten heranziehen und damit sehr gut fahren kann, zeigt das nachfolgend verlinkte Fallbeispiel.

Diebstahl gegen Unternehmen wird deutlich seltener durch Externe (z.B. Einbrecher) begangen als durch die eigene Belegschaft.


Wie können Firmen Mitarbeiterdiebstähle verhindern?


Zunächst kann festgehalten werden, dass Taschenkontrollen erfahrungsgemäß in vielen Unternehmen kontraproduktiv wirken, da sie die Mitarbeiter oftmals demotivieren und ein negatives Klima schaffen. So sorgten solche Praktiken zum Beispiel in den USA für Unmut, als Leiharbeiter des Online-Händlers Amazon vor Gericht zogen, weil sie die im Zuge der Kontrollen entstandene Wartezeit als Überstunden vergütet haben wollten.

Beim Verdacht auf einen Diebstahl sollten zudem keine heimlichen Durchsuchungen beispielsweise des Schreibtisches des jeweiligen Mitarbeiters stattfinden, da dies eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte darstellen würde. Entsprechend käme hierdurch erlangten Beweisen vor Gericht keine rechtliche Bedeutung für den Einzelfall zu – sie wären nicht verwertbar und würden allenfalls auf das Unternehmen selbst zurückfallen. Durchaus kann der Arbeitnehmer jedoch aufgefordert werden, im Beisein des Chefs die Schreibtischschubladen zu öffnen und den Inhalt vorzuzeigen. Unsere Wirtschaftsdetektive aus Köln setzen je nach Sachlage auf das Stellen von Diebesfallen sowie auf inner- und außerbetriebliche Observationen des verdächtigen Mitarbeiters oder auch des gefährdeten Firmeneigentums (Letzteres, wenn die Diebstähle bekannt sind, die Identität des Täters jedoch nicht). 

Videoinstallation zur Arbeitnehmerüberwachung


Die Videoüberwachung von Mitarbeitern ist ein besonders prekäres Thema. Hierbei existieren drei verschiedene Szenarien:
  • die offene Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume, z.B. eines Ladengeschäftes
  • die offene Videoüberwachung nicht öffentlich zugänglicher Räume, z.B. ein Materiallager
  • die heimliche Videoüberwachung 

Eine verdeckte Videoüberwachung von Arbeitnehmern ist ausschließlich unter strengsten Voraussetzungen zulässig. Werden Beweise für einen Diebstahl aufgrund unzulässiger Videoüberwachung gewonnen, sind auch diese vor Gericht nicht verwertbar. Daher sollten Arbeitgeber diesbezüglich vorab anwaltlichen Rat aufsuchen oder unsere Kölner Privatdetektive zum Thema Angestelltenüberprüfung konsultieren (info@aaden-detektive.de).

Vorbeugend können Firmen beispielsweise eine genaue Protokollierung ihres Bestandes vornehmen und somit Diebstähle frühzeitig erkennen, um ihnen auf den Grund zu gehen, ehe erhebliche Schäden entstehen. Das Einschalten einer Detektei ist immer einzelfallabhängig und die Seriosität des hierfür gewählten Ermittlungsdienstes sollte unbedingt vorab geprüft werden, denn viele Winkeldetektive sind nicht ausreichend rechtlich geschult, weshalb sie im Zuge ihrer Ermittlungen zuweilen die Persönlichkeitsrechte des überprüften Arbeitnehmers verletzen. 


Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Köln
Hohenstaufenring 62
D-50674 Köln
Telefon: 0221 2601 6242
E-Mail: info@aaden-detektive.de
Web: https://www.aaden-detektive.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Tanja Gilke
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

Quelle:
https://www.aaden-detektive.de/2017/11/15/diebstahl-durch-mitarbeiter/

Sonntag, 12. November 2017

Erbenermittlung | Erbenermittler in Frankfurt am Main

Aaden Wirtschaftsdetektei Frankfurt für Erben und Nachlassverwalter im Einsatz


Große Erbschaften gingen bislang vollständig an Ihnen vorbei? Omas altes Sofa ist nach 50 Nutzungsjahren durchgesessen und von Tante Ernas Tortenheberset kann man sich auch nichts kaufen. Die einzigen Erbmassen, für die Sie in Frage zu kommen scheinen, sind die "todsicheren" 20 Millionen all dieser kinderlosen Geschäftsmänner aus Ghana, die ausgerechnet "Sie!!!!!" als Alleinerbe auswählen? Doch es kann auch ganz anders kommen: Denn wenn Sie von unseren Erbermittlern aus Frankfurt/Main kontaktiert werden, steht Ihnen tatsächlich eine unverhoffte Erbschaft ins Haus. Und da sich die Bearbeitung von Fällen mit geringfügigen Erbsummen für uns nicht rechnen würde, können Sie von einem warmen Geldregen ausgehen.

Im Gegensatz zu den Verfassern von Spammails mit Aufforderungen zu einer Vorauszahlung vor dem angeblichen Erbantritt arbeitet unsere Wirtschafts- und Privatdetektei mit echten Fällen von Erbermittlung. Wir werden einerseits von Nachlasspflegern eingesetzt, die mögliche Erben ermitteln lassen wollen, bevor eine Erbmasse dem Staat oder einem plötzlich aufgetauchten vorgeblichen Erben ohne Nachweise überschrieben wird. Zum anderen setzen uns Familien und mögliche Erben ein, um einen gesetzlich abgesicherten, d.h. zweifelsfrei beweisbaren Erbanspruch anmelden zu können. Nicht selten kommt es bei den diesbezüglichen Einsätzen unserer Erbendetektive zu Familienzusammenführungen, wenn zum Beispiel ein bis dato unbekannter Cousin oder eine verschollen geglaubte Nichte plötzlich (wieder) mit der Familie vereint werden kann. Gern kümmern sich unsere Detektive aus Frankfurt am Main auch um Ihre erbrechtlichen Belange: 069 1201 8454-0.

Weltweiter Erbenservice


Die Erbenermittler der Aaden Wirtschaftsdetektei Frankfurt zeichnet insbesondere aus, dass sie hervorragend vernetzt sind: Auf Bundesebene betreiben wir acht strategisch günstig gelegene Betriebsstätten in sieben Bundesländern und national wie international profitieren wir von unseren gepflegten Kontakten zu Kollegen, Behörden und Informanten auf allen dauerhaft bewohnten Kontinenten. Dadurch sind wir schneller als andere Genealogen in der Lage, Spuren von Erben oder auch Erbbetrügern innerhalb kürzester Zeit international nachzuverfolgen und sie ohne lange und kostspielige Anreisen direkt vor Ort zu informieren bzw. zu observieren. Unsere Arbeit teilt sich dabei in zwei Tätigkeitsfelder auf: 

Identifizierung von und Suche nach unbekannten Erben


Erstens ermitteln wir bei unbekannten Erben wie entfernten Verwandten, unbekannten (unehelichen) Nachkommen etc. Durch digitale wie analoge Recherchen, insbesondere intensive Archivarbeit, geben unsere Frankfurter Genealogen ihr Bestes, rechtmäßige Erben zu finden, um zu verhindern, dass eine zu vergebende Erbmasse nach geltendem Fiskuserbrecht dem Staat oder sogar Erbbetrügern in die Hände fällt. Von besonderer Wichtigkeit sind dabei natürlich Dokumente wie Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden sowie Stammbäume, anhand derer wir eindeutig nachweisen können, wer erbberechtigt ist und wer nicht. 

Legitimierung von Erbansprüchen


Zweitens werden wir engagiert, um angebliche Erben zu legitimieren. Hierdurch werden Fälle von fälschlich zugewiesenen Erbmassen verhindert und auch von gezieltem Erbbetrug, bei dem sich der Täter mithilfe falscher Dokumente und Angaben als jemand (Erbberechtigter) ausgibt, der er oder sie nicht ist.




Schnelles Handeln rettet Vermögen – Erbenermittlung ist in Deutschland ein Spiel gegen die Zeit


Tritt der Fall ein, dass jemand ohne Nachweise über die Erbfolge einen Erbanspruch anmeldet und keine weiteren Erben bekannt sind, greift § 352d FamFG "Öffentliche Aufforderung". Laut diesem Paragraphen werden dann per Ausschreibung weitere Erben gesucht, damit sie ihren Anspruch auf das Erbe anmelden können. In diesem Fall müssen wir als Erbenermittler etwaige weitere Erben innerhalb der vom Nachlassgericht festgelegten Frist (mindestens sechs Wochen) aufspüren, damit ihre Ansprüche nicht verfallen. Können nämlich keine weiteren Erben gefunden werden, so erbt automatisch derjenige, der den Erbanspruch anmeldet – selbst dann, wenn dieser Anspruch nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.

Entsprechend sollten Nachlassverwalter oder auch Freunde und Verwandte des Verstorbenen schnell handeln und die Dienste unserer Detektei aus Frankfurt am Main in Anspruch nehmen, sofern kein Erbe bekannt ist. Schließlich kann es schlimmstenfalls sogar passieren, dass ein Erbbetrüger vorsätzlich von den Schlupfwinkeln des deutschen Erbrechts Gebrauch macht. Unser professionelles Vorgehen ist stets darauf ausgerichtet, Unrecht zu verhindern und den wahren Erben Gerechtigkeit angedeihen zu lassen. Dahinter steckt für uns natürlich auch eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit:

Honorare unserer hessischen Familienforscher


Die Entlohnung unserer Frankfurter Erbendetektive erfolgt bei der Suche nach unbekannten Erben anders als bei üblichen Ermittlungen nicht auf Stunden-, sondern auf Erfolgsbasis. Zahlungsschuldner sind die gefundenen Erben, die uns nach Auszahlung der Erbmasse prozentual an selbiger beteiligen. Somit besteht kein Kostenrisiko für unsere Klienten. 

Da wir hierdurch allerdings einem besonderen Ausfallrisiko ausgesetzt sind – können wir keinen Erben ermitteln oder den unbekannt verzogenen Erben nicht auffinden, werden wir nicht bezahlt und haben unsere Arbeitsstunden tatsächlich unentgeltlich abgeleistet –, ist die gerichtlich festgelegte erbanteilige Entlohnung von Genealogen nicht unerheblich.


Beauftragung unserer Erbenermittler aus Frankfurt


Wir werden mit unseren Erbenermittlern und Detektiven für Privatpersonen, für vom Staat bestellte oder privat beauftragte Nachlassverwalter, für Rechtsanwälte und für Notare tätig. Nach der Beauftragung führen wir digitale Recherchen unter anderem in Stammbaumarchiven, sozialen Netzwerken oder Foren durch und werden persönlich vor Ort vorstellig, um Befragungen, die Informationsbeschaffung auf Ämtern und die Echtheitsprüfung vorgelegter Dokumente zum angeblichen Nachweis einer Erbberechtigung zu verwirklichen.

Gern beraten wir Sie persönlich, telefonisch oder per Email über die Kosten, unsere möglichen Vorgehensweisen und die Erfolgsaussichten: info@aaden-detektive-frankfurt.de oder 069 1201 8454-0.


Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Frankfurt am Main

Barckhausstraße 1
D-60325 Frankfurt am Main
Telefon: 069 1201 8454-0
Fax: 069 1201 8454-9
E-Mail: info@aaden-detektive-frankfurt.de
Web: https://www.aaden-detektive-frankfurt.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Tanja Gilke
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

Quellen:
https://www.aaden-detektive-frankfurt.de/2017/08/20/erbenermittlung-erbenermittler-in-frankfurt-am-main/
https://www.aaden-detektive-frankfurt.de/erbenermittler-frankfurt/