Mittwoch, 15. November 2017

Diebstahl durch Mitarbeiter


Jeder Vierte hat in Deutschland schon einmal etwas vom eigenen Arbeitsplatz mitgehen lassen. Dies fand das Marktforschungsunternehmen GfK im Jahr 2015 heraus. Dabei sind Schreibgeräte, Papier sowie Büro- und Heftklammern die begehrtesten Objekte. Doch welche Konsequenzen ziehen solche Diebstähle durch Mitarbeiter nach sich? Der folgende Artikel von Laura Gosemann für die Aaden Detektei Köln klärt auf.

Diebstahl als Kündigungsgrund


Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist jede private Nutzung betrieblicher Ressourcen verboten. Dabei spielt der Wert des gestohlenen Gegenstands keine Rolle. Das heißt, dass bereits das Drucken oder Kopieren von privaten Unterlagen im Büro als Diebstahl kategorisiert werden und somit Konsequenzen nach sich ziehen kann. Denn Tinte wie Papier werden vom Arbeitgeber gezahlt. Sofern der entsprechende Nachweis erbracht ist, sehen Gerichte in solchen Fällen eine nachhaltige Störung des Vertrauensverhältnisses, sodass eine sofortige Kündigung durchaus gerechtfertigt ist. Schon bei einem einmaligen Fehlgriff kann eine Abmahnung oder sogar der Verlust des Arbeitsplatzes drohen, da das Eigentum des Arbeitgebers oder auch eines Kollegen absichtlich entwendet wird.

Bereits der Verdacht auf einen Diebstahl durch einen bestimmten Mitarbeiter ist ein Grund für eine Kündigung, wenn objektive Fakten vorliegen, die den vermuteten Verstoß wahrscheinlich erscheinen lassen (Verdachtskündigung). In diesem Fall muss der Verdächtige jedoch zuvor angehört werden, um sich zu den Vorwürfen zu äußern. Außerdem werden Verdachtskündigungen vor Gericht häufig gekippt, wenn keine ausreichenden Beweise vorliegen. Für diese sorgt das speziell in der Mitarbeiterüberwachung extrem erfahrene Team der Aaden Wirtschaftsdetektei Köln.

Maßnahmen sind Ermessens- und Beweislagefrage


In der Praxis wird bezüglich der arbeitsrechtlichen Konsequenzen von Eigentumsdelikten am Arbeitsplatz meist fallspezifisch abgewogen. Handelt es sich zum Beispiel um einen neu eingestellten Kollegen, kann bereits bei einem Diebstahl im Wert von fünf Euro eine Kündigung das Mittel der Wahl sein, denn nachhaltiges Vertrauen lässt sich zu einer solchen Person kaum noch aufbauen und mithin ist die Weiterbeschäftigung nur bedingt zumutbar. Bei einem Mitarbeiter hingegen, der 25 Jahre lang im Betrieb unauffällig war und schon Mitte 50 ist, kann eine Unterschlagung von mehreren Hundert Euro auch lediglich eine Abmahnung zur Folge haben.

Eine Pflicht zur Anzeige gibt es bei Betriebsdiebstählen nicht. In der Regel ist es aber sinnvoll, Diebstähle maßvoll zu ahnden, statt zu ignorieren, da ansonsten ein falsches Signal an die Belegschaft gesendet wird. Aufgrund dessen wird meist auch in kleinlichen Fällen strikt durchgegriffen und speziell die Beauftragung unserer Kölner Detektive drückt für gewöhnlich an sich schon einen Kündigungswunsch aus. Dass man auch einen ganz anderen Ansatz für die Klärung solcher Angelegenheiten heranziehen und damit sehr gut fahren kann, zeigt das nachfolgend verlinkte Fallbeispiel.

Diebstahl gegen Unternehmen wird deutlich seltener durch Externe (z.B. Einbrecher) begangen als durch die eigene Belegschaft.


Wie können Firmen Mitarbeiterdiebstähle verhindern?


Zunächst kann festgehalten werden, dass Taschenkontrollen erfahrungsgemäß in vielen Unternehmen kontraproduktiv wirken, da sie die Mitarbeiter oftmals demotivieren und ein negatives Klima schaffen. So sorgten solche Praktiken zum Beispiel in den USA für Unmut, als Leiharbeiter des Online-Händlers Amazon vor Gericht zogen, weil sie die im Zuge der Kontrollen entstandene Wartezeit als Überstunden vergütet haben wollten.

Beim Verdacht auf einen Diebstahl sollten zudem keine heimlichen Durchsuchungen beispielsweise des Schreibtisches des jeweiligen Mitarbeiters stattfinden, da dies eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte darstellen würde. Entsprechend käme hierdurch erlangten Beweisen vor Gericht keine rechtliche Bedeutung für den Einzelfall zu – sie wären nicht verwertbar und würden allenfalls auf das Unternehmen selbst zurückfallen. Durchaus kann der Arbeitnehmer jedoch aufgefordert werden, im Beisein des Chefs die Schreibtischschubladen zu öffnen und den Inhalt vorzuzeigen. Unsere Wirtschaftsdetektive aus Köln setzen je nach Sachlage auf das Stellen von Diebesfallen sowie auf inner- und außerbetriebliche Observationen des verdächtigen Mitarbeiters oder auch des gefährdeten Firmeneigentums (Letzteres, wenn die Diebstähle bekannt sind, die Identität des Täters jedoch nicht). 

Videoinstallation zur Arbeitnehmerüberwachung


Die Videoüberwachung von Mitarbeitern ist ein besonders prekäres Thema. Hierbei existieren drei verschiedene Szenarien:
  • die offene Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume, z.B. eines Ladengeschäftes
  • die offene Videoüberwachung nicht öffentlich zugänglicher Räume, z.B. ein Materiallager
  • die heimliche Videoüberwachung 

Eine verdeckte Videoüberwachung von Arbeitnehmern ist ausschließlich unter strengsten Voraussetzungen zulässig. Werden Beweise für einen Diebstahl aufgrund unzulässiger Videoüberwachung gewonnen, sind auch diese vor Gericht nicht verwertbar. Daher sollten Arbeitgeber diesbezüglich vorab anwaltlichen Rat aufsuchen oder unsere Kölner Privatdetektive zum Thema Angestelltenüberprüfung konsultieren (info@aaden-detektive.de).

Vorbeugend können Firmen beispielsweise eine genaue Protokollierung ihres Bestandes vornehmen und somit Diebstähle frühzeitig erkennen, um ihnen auf den Grund zu gehen, ehe erhebliche Schäden entstehen. Das Einschalten einer Detektei ist immer einzelfallabhängig und die Seriosität des hierfür gewählten Ermittlungsdienstes sollte unbedingt vorab geprüft werden, denn viele Winkeldetektive sind nicht ausreichend rechtlich geschult, weshalb sie im Zuge ihrer Ermittlungen zuweilen die Persönlichkeitsrechte des überprüften Arbeitnehmers verletzen. 


Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Köln
Hohenstaufenring 62
D-50674 Köln
Telefon: 0221 2601 6242
E-Mail: info@aaden-detektive.de
Web: https://www.aaden-detektive.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Tanja Gilke
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

Quelle:
https://www.aaden-detektive.de/2017/11/15/diebstahl-durch-mitarbeiter/

Sonntag, 12. November 2017

Erbenermittlung | Erbenermittler in Frankfurt am Main

Aaden Wirtschaftsdetektei Frankfurt für Erben und Nachlassverwalter im Einsatz


Große Erbschaften gingen bislang vollständig an Ihnen vorbei? Omas altes Sofa ist nach 50 Nutzungsjahren durchgesessen und von Tante Ernas Tortenheberset kann man sich auch nichts kaufen. Die einzigen Erbmassen, für die Sie in Frage zu kommen scheinen, sind die "todsicheren" 20 Millionen all dieser kinderlosen Geschäftsmänner aus Ghana, die ausgerechnet "Sie!!!!!" als Alleinerbe auswählen? Doch es kann auch ganz anders kommen: Denn wenn Sie von unseren Erbermittlern aus Frankfurt/Main kontaktiert werden, steht Ihnen tatsächlich eine unverhoffte Erbschaft ins Haus. Und da sich die Bearbeitung von Fällen mit geringfügigen Erbsummen für uns nicht rechnen würde, können Sie von einem warmen Geldregen ausgehen.

Im Gegensatz zu den Verfassern von Spammails mit Aufforderungen zu einer Vorauszahlung vor dem angeblichen Erbantritt arbeitet unsere Wirtschafts- und Privatdetektei mit echten Fällen von Erbermittlung. Wir werden einerseits von Nachlasspflegern eingesetzt, die mögliche Erben ermitteln lassen wollen, bevor eine Erbmasse dem Staat oder einem plötzlich aufgetauchten vorgeblichen Erben ohne Nachweise überschrieben wird. Zum anderen setzen uns Familien und mögliche Erben ein, um einen gesetzlich abgesicherten, d.h. zweifelsfrei beweisbaren Erbanspruch anmelden zu können. Nicht selten kommt es bei den diesbezüglichen Einsätzen unserer Erbendetektive zu Familienzusammenführungen, wenn zum Beispiel ein bis dato unbekannter Cousin oder eine verschollen geglaubte Nichte plötzlich (wieder) mit der Familie vereint werden kann. Gern kümmern sich unsere Detektive aus Frankfurt am Main auch um Ihre erbrechtlichen Belange: 069 1201 8454-0.

Weltweiter Erbenservice


Die Erbenermittler der Aaden Wirtschaftsdetektei Frankfurt zeichnet insbesondere aus, dass sie hervorragend vernetzt sind: Auf Bundesebene betreiben wir acht strategisch günstig gelegene Betriebsstätten in sieben Bundesländern und national wie international profitieren wir von unseren gepflegten Kontakten zu Kollegen, Behörden und Informanten auf allen dauerhaft bewohnten Kontinenten. Dadurch sind wir schneller als andere Genealogen in der Lage, Spuren von Erben oder auch Erbbetrügern innerhalb kürzester Zeit international nachzuverfolgen und sie ohne lange und kostspielige Anreisen direkt vor Ort zu informieren bzw. zu observieren. Unsere Arbeit teilt sich dabei in zwei Tätigkeitsfelder auf: 

Identifizierung von und Suche nach unbekannten Erben


Erstens ermitteln wir bei unbekannten Erben wie entfernten Verwandten, unbekannten (unehelichen) Nachkommen etc. Durch digitale wie analoge Recherchen, insbesondere intensive Archivarbeit, geben unsere Frankfurter Genealogen ihr Bestes, rechtmäßige Erben zu finden, um zu verhindern, dass eine zu vergebende Erbmasse nach geltendem Fiskuserbrecht dem Staat oder sogar Erbbetrügern in die Hände fällt. Von besonderer Wichtigkeit sind dabei natürlich Dokumente wie Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden sowie Stammbäume, anhand derer wir eindeutig nachweisen können, wer erbberechtigt ist und wer nicht. 

Legitimierung von Erbansprüchen


Zweitens werden wir engagiert, um angebliche Erben zu legitimieren. Hierdurch werden Fälle von fälschlich zugewiesenen Erbmassen verhindert und auch von gezieltem Erbbetrug, bei dem sich der Täter mithilfe falscher Dokumente und Angaben als jemand (Erbberechtigter) ausgibt, der er oder sie nicht ist.




Schnelles Handeln rettet Vermögen – Erbenermittlung ist in Deutschland ein Spiel gegen die Zeit


Tritt der Fall ein, dass jemand ohne Nachweise über die Erbfolge einen Erbanspruch anmeldet und keine weiteren Erben bekannt sind, greift § 352d FamFG "Öffentliche Aufforderung". Laut diesem Paragraphen werden dann per Ausschreibung weitere Erben gesucht, damit sie ihren Anspruch auf das Erbe anmelden können. In diesem Fall müssen wir als Erbenermittler etwaige weitere Erben innerhalb der vom Nachlassgericht festgelegten Frist (mindestens sechs Wochen) aufspüren, damit ihre Ansprüche nicht verfallen. Können nämlich keine weiteren Erben gefunden werden, so erbt automatisch derjenige, der den Erbanspruch anmeldet – selbst dann, wenn dieser Anspruch nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.

Entsprechend sollten Nachlassverwalter oder auch Freunde und Verwandte des Verstorbenen schnell handeln und die Dienste unserer Detektei aus Frankfurt am Main in Anspruch nehmen, sofern kein Erbe bekannt ist. Schließlich kann es schlimmstenfalls sogar passieren, dass ein Erbbetrüger vorsätzlich von den Schlupfwinkeln des deutschen Erbrechts Gebrauch macht. Unser professionelles Vorgehen ist stets darauf ausgerichtet, Unrecht zu verhindern und den wahren Erben Gerechtigkeit angedeihen zu lassen. Dahinter steckt für uns natürlich auch eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit:

Honorare unserer hessischen Familienforscher


Die Entlohnung unserer Frankfurter Erbendetektive erfolgt bei der Suche nach unbekannten Erben anders als bei üblichen Ermittlungen nicht auf Stunden-, sondern auf Erfolgsbasis. Zahlungsschuldner sind die gefundenen Erben, die uns nach Auszahlung der Erbmasse prozentual an selbiger beteiligen. Somit besteht kein Kostenrisiko für unsere Klienten. 

Da wir hierdurch allerdings einem besonderen Ausfallrisiko ausgesetzt sind – können wir keinen Erben ermitteln oder den unbekannt verzogenen Erben nicht auffinden, werden wir nicht bezahlt und haben unsere Arbeitsstunden tatsächlich unentgeltlich abgeleistet –, ist die gerichtlich festgelegte erbanteilige Entlohnung von Genealogen nicht unerheblich.


Beauftragung unserer Erbenermittler aus Frankfurt


Wir werden mit unseren Erbenermittlern und Detektiven für Privatpersonen, für vom Staat bestellte oder privat beauftragte Nachlassverwalter, für Rechtsanwälte und für Notare tätig. Nach der Beauftragung führen wir digitale Recherchen unter anderem in Stammbaumarchiven, sozialen Netzwerken oder Foren durch und werden persönlich vor Ort vorstellig, um Befragungen, die Informationsbeschaffung auf Ämtern und die Echtheitsprüfung vorgelegter Dokumente zum angeblichen Nachweis einer Erbberechtigung zu verwirklichen.

Gern beraten wir Sie persönlich, telefonisch oder per Email über die Kosten, unsere möglichen Vorgehensweisen und die Erfolgsaussichten: info@aaden-detektive-frankfurt.de oder 069 1201 8454-0.


Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Frankfurt am Main

Barckhausstraße 1
D-60325 Frankfurt am Main
Telefon: 069 1201 8454-0
Fax: 069 1201 8454-9
E-Mail: info@aaden-detektive-frankfurt.de
Web: https://www.aaden-detektive-frankfurt.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Tanja Gilke
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

Quellen:
https://www.aaden-detektive-frankfurt.de/2017/08/20/erbenermittlung-erbenermittler-in-frankfurt-am-main/
https://www.aaden-detektive-frankfurt.de/erbenermittler-frankfurt/

Sonntag, 15. Oktober 2017

Die Aaden Detektei Hamburg im B2B-Nord-Magazin

Im aktuellen B2B-Nord-Magazin des Regenta Verlags widmete sich der Wirtschaftsjournalist Jan Winter dem Thema Detektive und porträtierte dafür die Aaden Detektei Hamburg:

Weitreichender Leistungsumfang


"Die Wirtschaftsdetektive ermitteln bei einer großen Anzahl verschiedenster Fälle. Angefangen bei einem Plagiatsverdacht über Wettbewerbsverstöße, Krankfeiern von Mitarbeitern bis zu Reisespesenbetrug und vielem mehr. Die qualifizierten, ortskundigen und erfahrenen Detektive sind für Unternehmen und Privatpersonen in Hamburg, Norddeutschland und bei Bedarf weltweit tätig.

Nationale wie internationale Unternehmen sind in Hamburg ansässig und sorgen für ein stetiges Wirtschaftswachstum. In dessen Kielwasser schwimmen allerdings auch immer mehr Straftäter, wodurch natürlich ein Anstieg im Bereich Wirtschaftskriminalität zu verzeichnen ist. 


"Grundvoraussetzung für die Beauftragung einer Detektei in Deutschland ist das Vorliegen eines sogenannten berechtigten Interesses."


"Wir werden vor allem dann aktiv, wenn ein Delikt im Raum steht, das noch nicht mit ausreichend Beweismaterial belegt wurde bzw. zu dem bislang noch kein Täter ermittelt werden konnte. Somit übernimmt eine Wirtschaftsdetektei ein Stück weit auch Polizeiarbeit", erklärt Tanja Gilke, Geschäftsführerin der Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Hamburg.

Über 50 Prozent aller Aufträge, die die Detektei übernimmt, sind Ermittlungen gegen die eigenen Mitarbeiter von Unternehmen. Hier geht es größten Teils um Spesen- und Abrechnungsbetrug, Krankschreibungsbetrug oder Diebstahl. Aber auch Hacker und profane Diebe werden verfolgt. 


Weibliche Detektivinnen aus Hamburg


Die Detektei ist nicht auf bestimmte Branchen spezialisiert, sondern nimmt grundsätzlich alle Aufträge entgegen, die einen berechtigten Anfangsverdacht haben. "Ein Alleinstellungsmerkmal unserer Detektei ist, dass wir einen großen Frauenanteil in unserem Unternehmen haben. Gerade bei Ermittlungen, die wir gegen Männer fuhren, haben wir dadurch in vielen Fällen schnelleren Erfolg. Hier greift das alte Klischee Männer mit den Waffen einer Frau um den Finger wickeln wunderbar", so Tanja Gilke weiter.

Die Detektive arbeiten auch mit Anwaltskanzleien zusammen. Speziell in der Schuldnersuche verfügen sie über mehr Mittel, um an Informationen heranzukommen. Sie haben hier Zugriff auf verschiedene Recherche-Tools wie Auskunftssysteme oder auch Strafregister und viele weitere."




Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Hamburg
Contor Center Hamburg
Katharinenstraße 30a
D-20457 Hamburg 
Telefon: 040 4223 6960
E-Mail: info@aaden-detektive-hamburg.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Tanja Gilke
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

Quelle:

Sonntag, 13. August 2017

Überprüfung einer Unternehmensanschrift – Inkassofirma selbst untergetaucht?

Inkasso einmal von der anderen Seite


An und für sich ist der nachfolgende Fall zu banal für einen Blogbericht. Jedoch möchte unsere Detektei für Grevenbroich mit der Beschreibung dieser Angelegenheit erstens den Service Anschriftenermittlung anhand dieses simplen Beispiels veranschaulichen, und zweitens handelte es sich bei der "Zielperson" ironischerweise um ein Inkassounternehmen. Der Hintergrund: Unsere Auftraggeber konnten in den letzten Monaten diverse Schreiben an die Inkassofirma wegen übernommener Forderungen nicht an der im Handelsregister und auf Online-Portalen verzeichneten Adresse zustellen, Anrufversuche blieben unbeantwortet. Leider hatte unser Klient zu diesem Zeitpunkt bereits eine Rechnung des Dienstleisters beglichen, war also in Vorleistung getreten. Dabei gibt es zahlreiche Anbieter am Markt, die erst bei Erfolg Gebühren erheben.

Dass nun also ausgerechnet ein Inkassounternehmen, das sich dem Geschäftszweck nach selbst um die Beitreibung gegen säumige und flüchtige Schuldner kümmert, spurlos verschwunden zu sein schien, war eine durchaus ungewöhnliche Konstellation. Die Aaden Detektive für Grevenbroich (0211 9874 011-0) wurden zunächst mit der Vor-Ort-Überprüfung der bekannten Unternehmensanschrift beauftragt und sollten bei entsprechender Erfordernis im Anschluss weiterführende Recherchen zu möglichen anderen Zustelladressen der Firma oder ihrer Vertretungsberechtigten anstellen.

Wenn man Post von einem Inkassounternehmen erhält, bedeutet das in der Regel nichts Gutes. Doch im vorliegenden Fall war es andersherum: Ein Unternehmer stellte Forderungen gegen einen Inkassodienst.


Schreibfehler in der Postanschrift


Nach Übermittlung der Adresse fiel der Einsatzleitung zunächst auf, dass diese Anschrift so nicht existent ist. Der Auftraggeber war von einer Musterstraße ausgegangen, tatsächlich handelte es sich aber um einen Mustergraben. Auch die Postleitzahlen stimmten nicht überein. Auf der Website des Inkassodienstes war die Anschrift hingegen korrekt angegeben. Möglich somit, dass die Post die Adresse einfach nicht korrekt hatte zuordnen können. Entsprechend suchte unser eingesetzter Privatdetektiv in Grevenbroich den Mustergraben zwecks Überprüfung auf. Tatsächlich ließen sich dort ein korrekt beschrifteter, kürzlich geleerter Briefkasten und ein verschlossenes Büro der Firma finden. Sendungen, die an diese Anschrift adressiert wurden, sollten somit ankommen. Ein Mitarbeiter einer anderen im Objekt ansässigen Firma bestätigte dem eingesetzten Detektiv, dass der Firmeninhaber drei bis vier Mal pro Woche auch tatsächlich im Büro anwesend sei.

Als der Auftraggeber telefonisch vom Ermittlungsergebnis erfuhr, war er einerseits froh, "mit denen nicht das nächste Problem an der Backe" zu haben. Andererseits ärgerte er sich natürlich, dass er wegen eines solchen Flüchtigkeitsfehlers, der offenbar selbst bei mehrfachen internen Gegenprüfungen nicht aufgefallen war, extra den Aufwand betrieben hatte, eine Privatdetektei zu beauftragen. Die Ermittlung war zwar letztlich denkbar banal, doch Zeit hat sie unsere Mitarbeiter dennoch gekostet und Arbeitszeit wird nun einmal in Rechnung gestellt (Näheres zu unseren Detektivhonoraren hier). Der Fall schien für uns sehr schnell abgeschlossen. 

Datenbankrecherche der Aaden Detektive


Wenige Tage später kontaktierte derselbe Klient unsere Wirtschaftsdetektei in Grevenbroich überraschend erneut. Er habe mittlerweile mit dem laut eigener Aussage erst kürzlich aus dem Urlaub zurückgekehrten Inhaber des Inkassodienstes telefoniert, den unser Klient zuvor beauftragt hatte, eine Forderung gegen einen säumigen Schuldner einzutreiben. Die Inkassofirma sei bislang daran gescheitert, den Aufenthaltsort des Schuldners zu ermitteln und habe die Akte deshalb auf "Dauermonitor" gestellt. Eine zeitnahe Forderungsbegleichung war somit nicht zu erwarten. Da der Auftraggeber nun sowieso schon einmal mit unseren Wirtschaftsdetektiven in Grevenbroich gesprochen hatte, sei ihm der Gedanke gekommen, uns mit der Adressrecherche zu betrauen.

Bei der Besprechung der Sachlage wurde schnell klar, dass es diverse Anhaltspunkte gab, dank derer man an verschiedenen Orten Observationen hätte ansetzen und hierüber mit einiger Wahrscheinlichkeit zu Erkenntnissen kommen können – ein Service, den Inkassounternehmen in aller Regel nicht leisten. Um dem Klienten nach der Beauftragung und Bezahlung des Inkassodienstes größere Mehraufwendungen zu ersparen und da es die Informationslage hergab, boten wir ihm eine Datenbankrecherche zum Schuldner an, um so die gewünschte Anschrift innerhalb einer Regelermittlungszeit von zwei bis drei Wochen in Erfahrung zu bringen. Tatsächlich fanden sich an den uns zugänglichen Stellen zahlreiche – auch aktuelle – Einträge zur gesuchten Person. Letztlich konnte eine Adresse in Duisburg ermittelt und verifiziert werden.

*Hinweise*


Aus Gründen der Diskretion und des Datenschutzes wurden die Einsatzorte und einzelne personenbezogene Angaben abgeändert, ohne eine Sinnverschiebung der tatsächlichen Vorgänge zu verursachen.

Hinweise: Sämtliche Einsätze der Aaden Wirtschaftsdetektei Düsseldorf werden in unserer Zentrale durch unsere Einsatzleitung in Düsseldorf bearbeitet. Wir verfügen über ein Netzwerk qualifizierter geprüfter Ermittler, die innerhalb kurzer Zeit vor Ort für Sie tätig werden können.


Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Düsseldorf
Elisabethstraße 11
D-40217 Düsseldorf
Telefon: 0211 9874 011-0
Fax: 0211 9874 011-9
E-Mail: info@aaden-detektive-duesseldorf.de
Web: https://www.aaden-detektive-duesseldorf.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Tanja Gilke
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

Quellen:
https://www.aaden-detektive-duesseldorf.de/2017/08/08/überprüfung-einer-unternehmensanschrift-inkassofirma-selbst-untergetaucht/
https://www.aaden-detektive-duesseldorf.de/detektei-grevenbroich-wirtschaftsdetektiv-grevenbroich/
https://www.aaden-detektive-duesseldorf.de/aaden-wirtschaftsdetektei-gmbh-düsseldorf/adressenermittlung/

Mittwoch, 26. Juli 2017

Manipulation und üble Nachrede zwecks unlauterer Kundenabwerbung

Kompliziertes Beziehungsgeflecht verursacht erhebliche betriebliche Probleme


Viele Unternehmensleiter sind der Auffassung, dass persönliche Beziehungen zu ihren Angestellten einem professionellen Arbeitsablauf im Unternehmen auf Dauer abträglich sind. Herr Huber, Inhaber eines Garten- und Landschaftsbaus und Auftraggeber unserer Detektei in Ulm*, vertrat diesbezüglich eine andere Philosophie, die ihn jedoch im negativen Sinne einholen sollte. Im Kern ging es um ein kompliziert verflochtenes Fünfgespann, das aus dem besagten Geschäftsführer, zwei männlichen und zwei weiblichen Mitarbeitern bestand. Herr Huber unterhielt eine Beziehung zu einer der beiden Mitarbeiterinnen (M1), die zuvor mit einem der beiden Herren (M2) liiert gewesen war. Der zweite männliche Mitarbeiter (M3) wiederum hatte inzwischen mit der anderen Dame (M4) angebandelt, bei der es sich um die Noch-Ehefrau des Geschäftsführers handelte.

So entspann sich ein interner Revierkampf, der vor allem Herrn Huber und seinem Ulmer Unternehmen schadete. Konkret verdächtigte er Herrn Bach (= M3), also den neuen Partner seiner Ehefrau, aus Frust und persönlicher Abneigung gegen seinen Chef bewusste Manipulationen durchzuführen mit dem Ziel, Aufträge zu ruinieren und verdiente Kollegen aus dem Unternehmen zu vergraulen. Da wir hier nicht von harmlosen Schäden sprechen, sondern durchaus erhebliche Summen verloren gingen und sogar ein Mordversuch durch Herrn Bach an Herrn Huber befürchtet wurde (Motiv: Versicherungsprämie), betraute Herr Huber unsere Detektive in Ulm (0711 7153 011-0) mit der gerichtsfesten Überführung seines Mitarbeiters Bach.

Betriebseinschleusung zur Beweismittelermittlung


Bei der Auftragsbesprechung kamen Herr Huber und unsere Wirtschaftsdetektei in Ulm schnell überein, dass im vorliegenden Fall eine Betriebseinschleusung am vielversprechendsten sei. Hierbei wird ein Detektiv im auftraggebenden Unternehmen eingestellt, um als Mitarbeiter soziale Beziehungen zur Belegschaft aufbauen und auf diesem Weg sowohl durch Beobachtung als auch durch Befragung sachdienliche Informationen ermitteln zu können. Man entschied sich für eine weibliche Detektivin, da die Haupt-Zielperson, Herr Bach, mutmaßlich eher einer Frau sensible Sachverhalte anvertrauen würde, während er Männern gegenüber sehr argwöhnisch sei.

An ihrem ersten Arbeitstag im Unternehmen wurde unsere Ermittlerin direkt Herrn Bach zugeteilt, um ihn als Praktikantin zu einer Kundin zu begleiten und ihn dort als vorgebliche gelernte Floristin zu unterstützen. Die Legende Floristin ließ sich im vorliegenden Fall erfolgreich anwenden, da die Detektivin tatsächlich über hinreichende Kenntnisse in diesem Bereich verfügte und der Beruf dem Geschäftsgegenstand des Einschleusungsbetriebes entsprach. Schon auf dem Weg zum Arbeitsort lästerte Herr Bach ohne Unterlass über seinen Arbeitgeber und dessen Lebensgefährtin. Die Aussagen gingen teils weit unter die Gürtellinie und hatten eindeutig verleumderischen Charakter. Als erste Aufgabe übertrug er seiner vermeintlichen Praktikantin das Stutzen der Hecken bei der Kundin. Allerdings stellte er der Detektivin hierzu völlig ungeeignetes Werkzeug zur Verfügung, mit dem die Arbeiten nicht auszuführen waren. Ehe sie sich bei der Zielperson erkundigen konnte, ob es nicht besseres Werkzeug gebe, war Herr Bach auch schon wortlos mit der Kundin davongefahren. 

Provokation von Kundenbeschwerden


Erst nach über eineinhalb Stunden kehrte die Zielperson mit der Kundin zurück. Eine Erklärung für seine Abwesenheit schien Herr Bach nicht für nötig zu halten. Vielmehr teilte er der Ermittlerin unserer Privatdetektei in Ulm mit, dass sie sich doch nicht um die Hecken zu kümmern brauche, sondern ein Beet im Gewächshaus umgraben solle. Hierfür stellte er ihr einen Rechen zur Verfügung, der auf dem steinharten, vertrockneten Boden nutzloser war als ein Teelöffel. In der Folge teilte Herr Bach seiner Praktikantin diverse weitere Aufgaben zu, die allerdings immer an den ungeeigneten Arbeitsmaterialien scheiterten. Die Kundin wurde schließlich so ungehalten, weil das Zweier-Team natürlich kein Stück vorankam, dass der Geschäftsführer, Auftraggeber Huber, persönlich vorbeischaute, um das Problem mit ihr zu besprechen. Solche Termine müsse er in letzter Zeit ständig wahrnehmen, um die Kohlen aus dem Feuer zu holen, teilte er unseren Wirtschaftsdetektiven in Ulm später mit.

Herrn Bach kümmerte die Anwesenheit seines Chefs herzlich wenig. Er forderte die Ermittlerin auf, ihm beim Verladen des angefallenen Grünschnitts zu helfen, und fuhr im Anschluss daran mit ihr zur Deponie, während er die Arbeitsmaterialien kreuz und quer im Garten der Kundin herumliegen ließ, obwohl diese dafür extra einen Geräteschuppen besaß. Als sie nach einer Weile die Abwesenheit der Arbeiter und die hinterlassene Unordnung bemerkt haben musste, rief die Kundin die Zielperson diverse Male an, ohne dass diese abgenommen hätte. Das Büro solle sich um so etwas kümmern, teilte Herr Bach unserer Detektivin mit. Eine Stunde später erbarmte er sich dann doch und erwiderte einen der fortgesetzten Anrufe. Die Kundin klang deutlich ungehalten und beschwerte sich wohl nachdrücklich über die mangelhafte Arbeit der Detektivin. Herr Bach gab sich dabei völlig empört und behauptete, dass seine Praktikantin eigenmächtig gehandelt habe; er werde ein ernstes Wörtchen mit ihr wechseln. Nach Beendigung des Telefonats machte er sich jedoch nur über die Kundin lustig. In der Vergangenheit hatte es immer wieder Kundenbeschwerden über Mitarbeiter gegeben, die der Zielperson unterstanden. Offenbar bezweckte Herr Bach, die eigenen Kollegen auflaufen zu lassen, um so das Vertrauen des Inhabers in seine Belegschaft weiter anzukratzen und das Unternehmen zu destabilisieren.

Die entnervte Kundin klingelte im Stakkato bei der Zielperson unseres Detektiv-Teams in Ulm durch, ohne dass es diese interessiert hätte.

Schwieriges Standing in der Belegschaft


Am nächsten Tag traf unsere Privatdetektivin in Ulm zunächst M1 an, also die Kollegin, mit der unserer Auftraggeber Herr Huber liiert war. Er vertraue seiner Partnerin laut eigener Aussage zwar zu fast einhundert Prozent, wolle sie aber bei Gelegenheit ebenfalls überprüft haben, weswegen die Ermittlerin M1 ein wenig aushorchte. Der Grundeindruck gestaltete sich dabei sehr positiv: engagierte Arbeit und kreative Ideen. Auf die Zielperson Bach jedoch war die Dame alles andere als gut zu sprechen; ständig beleidige er sie und verkaufe sie für dumm, während er noch nicht einmal seine eigene Arbeit richtig mache.

Kurz darauf versammelte Herr Huber die gesamte arbeitsfähige Belegschaft, um eine Ansprache zu halten. Darin teilte er mit, dass die unzufriedene Kundin vom Vortag den Auftrag wegen Schlechtleistung gekündigt habe und dadurch ein fünfstelliger Umsatz verlorengegangen sei. Zudem wurde M1, mit der die Detektivin zuvor noch gesprochen hatte, zur neuen stellvertretenden Geschäftsführerin ernannt und erntete hierfür höhnische Kommentare von Herrn Bach.

Stundenabrechnungsbetrug


Wenige Tage später arbeitete die Ermittlerin gemeinsam mit Herrn Bach im Lager. Zu diesem Zeitpunkt hatte ein Abgleich der Ermittlungsergebnisse mit den Stundenzetteln der Zielperson bereits zutage gefördert, dass diese Arbeitszeitabrechnungsbetrug begangen hatte und vermutlich weiterhin regelmäßig beging. Im Gespräch zwischen vermeintlicher Praktikantin und Herrn Bach äußerte dieser ferner, dass nun sein ehemaliger Arbeitgeber den Auftrag der unzufriedenen Kundin erhalten habe. Hierüber schien der unlautere Mitarbeiter alles andere als unglücklich zu sein.

Im weiteren Verlauf des Arbeitstages ließ Herr Bach seine Praktikantin ohne Schutzbekleidung mit gefährlicher Säure hantieren, äußerte sich aggressiv negativ über die neue stellvertretende Gechäftsführerin (M1) und fuhr stundenlang umher, um simple Arbeitsmaterialien zu besorgen, die angeblich nirgendwo in der gewünschten Ausführung zu finden seien. Einen effektiven Nutzen für den Betrieb hatten die ingesamt sieben Arbeitsstunden an diesem Tag – die mit acht Stunden abgerechnet wurden – nicht. Ein ähnliches Spiel ergab sich auch am Folgetag, als Herr Bach mit der Einsatzkraft unserer Detektei für Ulm eine Baustelle aufsuchte und große Teile der notwendigen Materialien vergessen hatte, sodass er erneut die umliegenden Baumärkte danach absuchte, nur um später mitzuteilen, dass er eh nichts kaufen könne, da er nur noch zehn Euro dabei habe.


Diverse Arbeitsvertragsverstöße nachgewiesen


Im Ergebnis der Ermittlungen unserer Wirtschaftsdetektei in Ulm stehen üble Nachrede gegen Vorgesetzte bzw. gegen den Arbeitnehmer im Allgemeinen, vorsätzliche Schlechtleistung, unverantwortlicher Umgang mit Untergebenen, Stundenabrechnungsbetrug sowie eine hohe Wahrscheinlichkeit gezielter Kundenabwerbung bzw. unlauterer Verbindungen der Zielperson zu ihrem Ex-Arbeitgeber aus derselben Branche.

Aufgrund der zweifellosen, da gerichtsfest dokumentierten Delikte Stundenabrechnungsbetrug und Schlechtleistung wurde ihm im Anschluss an die Ermittlung die Kündigung ausgestellt. Er ist mittlerweile wieder (auch offiziell) bei seinem vormaligen Arbeitgeber beschäftigt.

*Hinweise*


Hinweis: Aus Gründen der Diskretion und des Datenschutzes wurden die Einsatzorte und einzelne personenbezogene Angaben abgeändert, ohne eine Sinnverschiebung der tatsächlichen Vorgänge zu verursachen.

*Hinweis: Sämtliche Einsätze der Aaden Wirtschaftsdetektei Stuttgart werden in unserer Zentrale durch unsere Einsatzleitung in Stuttgart bearbeitet. Wir verfügen über ein Netzwerk qualifizierter geprüfter Ermittler, die innerhalb kurzer Zeit vor Ort für Sie tätig werden können.


Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Stuttgart
Lautenschlagerstraße 23
D-70173 Stuttgart
Tel.: 0711 7153 011-0
Fax: 0711 7153 011-9
E-Mail: info@aaden-detektive-stuttgart.de
Web: https://www.aaden-detektive-stuttgart.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Tanja Gilke
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

Quellen:
https://www.aaden-detektive-stuttgart.de/2017/07/21/manipulation-und-üble-nachrede-zwecks-unlauterer-kundenabwerbung/
https://www.aaden-detektive-stuttgart.de/detektei-ulm-wirtschaftsdetektiv-ulm/

Sonntag, 16. Juli 2017

Erbenermittler | Erbenermittlung durch die Aaden Detektei Hamburg

Erbenermittlungen in Deutschland


Die Spamordner vieler Email-Postfächer sind voll davon: Kontaktaufnahmen Wildfremder zu angeblichen Erben eines "Millionenvermögens", das der Empfänger einem entfernten Onkel aus Uganda zu verdanken habe oder auch einem reichen, kinderlosen Milliardär, der ihn "zufällig" für das Erbe ausgewählt haben soll, etc. Mit dieser Masche wird versucht, den überraschten vermeintlichen Erben eine "Bearbeitungsgebühr" und eine Erbbeteiligung in Höhe von mehreren Tausend Euro für den Aufwand der Erbenermittlung aus der Tasche zu ziehen. Natürlich existiert in Wahrheit weder das Erbe noch der angebliche Absender der Nachricht. Die Aaden Detektei Hamburg hingegen führt reale Erbenermittlungen durch; hierbei gibt es zwei Grundszenarien:
  1. Der Erbberechtigte ist unbekannt, sodass seine Identität durch eine genealogische Recherche ermittelt und seine Erbberechtigung legitimiert werden muss.
  2. Der Erbberechtigte ist bekannt, jedoch unbekannt verzogen, sodass seine Erreichbarkeit ermittelt werden muss. 

Ist dem Nachlassgericht zu einem Erbe keine erbberechtigte Person bekannt, findet das Fiskuserbrecht Anwendung: Die Erbmasse kommt dem Staat zu und die tatsächlichen Erben gehen – freilich unbewusst – leer aus. Entsprechend bedeutsam ist die Tätigkeit professioneller Erbenermittler in Deutschland, denn ohne sie würden Jahr für Jahr tausende von Erbschaften verloren gehen.

Sollten Sie uns als Nachlasspfleger mit der Ermittlung von Erbberechtigten beauftragen wollen, wenden Sie sich vertrauensvoll an die bundes- und weltweit tätige Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH. Ebenso sind wir Ihnen gern behilflich, wenn Sie glauben, erbberechtigt zu sein, und hierüber einen gerichtsfesten Nachweis benötigen: 040 4223 6960.

Wer sind die Auftraggeber von Erbenermittlern?


Bis auf wenige Ausnahmen werden unsere Hamburger Genealogen durch zwei verschiedene Arten von Klienten beauftragt. Zum einen sind das Privatpersonen, die noch zu Lebzeiten Verwandte wiederfinden, einen eigenen Erbanteil mit der nicht bedachten verschollenen Schwester teilen oder ihre Erbberechtigung gerichtsverwertbar nachgewiesen haben möchten.

Zum anderen werden wir für Nachlasspfleger tätig, die nach § 1960 BGB von Nachlassgerichten bestellt werden, das Erbe zu verwalten, bis ein Erbe gefunden bzw. die Akte eingestellt wird. Besonders wichtig sind unsere Einsätze, wenn bereits ein Erbscheinantrag gestellt wurde, in dem die Erbfolge nicht eindeutig nachgewiesen werden kann. Denn dann werden weitere Erben nach § 352d FamFG "Öffentliche Aufforderung" per Ausschreibung gesucht, damit sie ihren Anspruch und ihr Erbrecht geltend machen können. In solchen Fällen besteht unsere wichtigste Aufgabe darin, die Erben innerhalb der vom Nachlassgericht nach den geltenden Vorschriften festgelegten Frist, gesetzlich mindestens sechs Wochen, zu finden, weil nach Ablauf dieser Zeit der angebliche Erbe auch ohne direkten Erbfolgenachweis erben kann. Im schlimmsten Fall kann es also dazu kommen, dass ein Betrüger ein Vermögen erbt, das ihm nicht zusteht.


Kosten einer Erbenermittlung | Vergütung


Als Vergütung für eine erfolgreiche Erbenermittlung stellt unsere Hamburger Privatdetektei in der Regel nicht unsere allgemeinen Honorarsätze in Rechnung, sondern einen branchenüblichen und gerichtlich bestätigten Anteil der Erbsumme. Die genauen Konditionen sind dabei fallabhängig und werden nach individueller Absprache festgelegt. Kostenschuldner sind im Allgemeinen die Erben. Das Gute: Für sie existiert kein Risiko, denn unsere Rechnung muss von ihnen erst dann beglichen werden, wenn sie die Erbschaft tatsächlich erhalten haben. Für uns hingegen besteht die Gefahr, dass kein ermittelbarer Erbe existiert und wir somit "für lau" arbeiten.

Die Erbfolge lässt sich durch genealogische Ermittlungen eruieren, während Adressermittlungen ohnehin zu den Standardleistungen der Aaden Detektive Hamburg zählen. Nicht selten kommt es dabei sogar zu einer Familienzusammenführung, wenn ein lang verschollen geglaubter Neffe ermittelt wird und so seine Familie wiedersehen kann.

Erbenlegitimierung durch Aaden Detektei Hamburg


Erbenermittlungen beinhalten im Kern stets zwei Schritte:
  1. die Suche nach namentlich bekannten oder unbekannten Erbberechtigten,
  2. die Legitimierung einmal gefundener Erbberechtigter.

Allerdings kann Schritt 2 auch unabhängig von Schritt 1 erfolgen, nämlich dann, wenn eine Person Erbansprüche anmeldet, deren Legitimierung von anderen Personen aus der Erbfolge oder auch vom Nachlassverwalter angezweifelt wird. Der Auftraggeber unserer Erbenermittler aus Hamburg kann dann sowohl der Angezweifelte als auch der Zweifelnde sein. Solche Fälle treten häufig auf, wenn der Erbe oder die Erbin seit langer Zeit keinen Kontakt mehr mit der Familie hatte bzw. sogar gänzlich unbekannt ist und einzelne Miterben/Familienmitglieder befürchten, einem Betrüger zum Opfer zu fallen. Vereinzelt versuchen Erbbetrüger, durch Fälschungen und Falschangaben Legitimierungen zu erlangen und sich auf diese Weise Erbmasse zu erschleichen. Unsere Erfahrung hilft uns dabei, die notwendigen Legitimationsbelege bzw. Beweise für einen Betrugsversuch aufzuspüren. Zu den typischsten genealogischen Nachweisen zählen Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden oder auch Archivunterlagen wie Stammbäume.

Als potenziell Geschädigter sollte man dann schnell reagieren, um vor dem endgültigen Antritt des Erbes ausreichend Beweise für die Schuld oder Unschuld des vermeintlichen Erben zusammenzutragen. Denn ist das Erbe einmal ausgezahlt, wird ein professioneller Betrüger nicht lange zögern, Gelder und Wertgegenstände zu transferieren bzw. an unbekannte Orte zu verbringen, sodass etwaige spätere gerichtliche Rückforderungen ins Leere laufen. Unsere Hamburger Erbendetektive werden zeitnah und diskret aktiv.

Ein Todesfall ohne Testament, ein Testament ohne lebende Erbberechtigte, ein Erblasser ohne bekannte Verwandte – es gibt zahlreiche Fallkonstellationen, die professioneller Erbenermittlungen bedürfen.

Deutschland- und weltweite Vernetzung der Aaden


Durch die besonders gute Vernetzung der Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH mit Betriebsstätten in acht verschiedenen deutschen Großstädten in sieben Bundesländern – von München bis Berlin und Leipzig bis Köln – sind wir stets ortsungebunden in der Lage, kurzfristige Überprüfungen an Wohnadressen oder auch in lokalen Archiven und Ämtern durchzuführen. Diese geografische Flexibilität gewährleistet ferner, dass nach Eingang neuer Informationen an anderen Orten weitergesucht und -recherchiert werden kann. Während andere Detekteien und Erbermittler häufig mit langen Fahrtzeiten und hohem Zusatzaufwand (längerer Aufenthalt, Hotelkosten, Ortsunkenntnis etc.) zu kämpfen haben, können unsere Hamburger Detektive einfach die Kollegen an anderen Standorten "briefen" und mit der unmittelbaren Weiterführung der Suche betrauen – ohne Zeitverlust und Extra-Kosten.

Als professionelle Wirtschaftsdetektei profitiert die Aaden ferner von einem intensiv gepflegten Kontaktnetzwerk an Informanten im In- und Ausland, das zu unserer hohen Erfolgsquote beiträgt. Gern sind wir gefundenen Erben im Bedarfsfall auch dabei behilflich, den Erbscheinantrag zu erstellen und zu beurkunden, sodass viel Zeit und Mühe auf allen Seiten gespart werden kann.


Auf der Suche nach Erben und ihrer Legitimation


Sollten Sie, ob nun als Privatperson oder als Nachlassverwalter, auf der Suche nach Erbberechtigten sein, so können Sie sich jederzeit kostenfrei mit der Aaden Detektei Hamburg in Verbindung setzen. Wir beraten Sie am Telefon oder persönlich über mögliche Vorgehensweisen, die Erfolgsaussichten und unsere Honorare. Durch Recherchen in Standesämtern, Bürgerbüros und weiteren Behörden, On- und Offline-Ermittlungen in genealogischen Verzeichnissen oder auch sozialen Netzwerken sowie durch Befragungen von Verwandten, Bekannten, Nachbarn und Kollegen geben wir unser Bestes, ein gerichtsfestes Ermittlungsergebnis zu erzielen.

Kontaktieren Sie uns zu unseren Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr) unter der folgenden Rufnummer: 040 4223 6960.


Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Hamburg
Contor Center Hamburg
Katharinenstraße 30a
D-20457 Hamburg
Telefon: 040 4223 6960
E-Mail: info@aaden-detektive-hamburg.de
Web: https://www.aaden-detektive-hamburg.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Tanja Gilke
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

Quellen:
https://www.aaden-detektive-hamburg.de/2017/07/08/erbenermittler-erbenermittlung-durch-die-aaden-detektei-hamburg/
https://www.aaden-detektive-hamburg.de/erbenermittlung/

Mittwoch, 28. Juni 2017

Ausbildungsvortäuschung | Ausbildungsbetrug

Angebliche Doktortitel, Ausbildungen und Zusatzqualifikationen


Auch wenn es leider keine veröffentlichten, aktuellen und verlässlichen Erhebungen und Fallzahlen zur Vortäuschung von Schulbesuchen und Ausbildungen gibt, ist dieses Thema alles andere als ein seltenes Vorkommnis. Gerade bei Beauftragungen wegen des Verdachts auf Bewerbungsbetrug stößt die Aaden Wirtschaftsdetektei München immer wieder auf falsche Angaben bezüglich der Ausbildung: Der angebliche Universitätsbesuch hat nie stattgefunden, die vorgebliche Ausbildung im Betrieb X wurde nie absolviert und das Abiturzeugnis ist in Teilen oder sogar komplett gefälscht. Es scheint ja auch so einfach: Im Lebenslauf wird eine dreijährige Ausbildung hinzugedichtet, um eine Arbeitslosigkeit zu vertuschen und zugleich zusätzliche Qualifikationen vorzutäuschen; Diplome und Abschlusszeugnisse werden von leichtgläubigen oder sogar bereitwilligen Freunden, Familienmitgliedern, Internetbekanntschaften etc. kopiert und am PC mit Bildbearbeitungsprogrammen auf den eigenen Namen umgemodelt. Das Studium an der renommierten Universität Y in den USA? Das wird doch bestimmt niemand überprüfen. Die Urkunde der mit Bestnote bestandenen Doktorarbeit – auf einem einschlägigen Internetforum, von denen es tatsächlich zahlreiche gibt, in Auftrag gegeben und scheinbar täuschend echt gefälscht. 

Wenn die Dreistigkeit keine Grenzen kennt und die vorgenannten Formen annimmt, sprechen wir nicht mehr von einem Lausbubenstreich, sondern von einer bewussten und strafbaren Täuschung einstellender Unternehmen. Denn einem Betrieb, der ungeeignete Mitarbeiter beschäftigt, werden dadurch früher oder später Vermögens- und ggf. sogar Personenschäden (Letzteres z.B. bei Krankenhäusern, Baufirmen etc.) entstehen. Der Bewerbungsbetrüger macht sich somit per definitionem nicht nur der Urkundenfälschung (§ 267 StGB), sondern gleichsam des Betrugs (§ 263 StGB) schuldig. Viele Personaler werden hier vielleicht schon geschluckt und an den einen oder anderen Kandidaten zurückgedacht haben, der trotz hervorragender Vita im Betrieb erstaunlich schlechte Arbeit ablieferte; womöglich fragen Sie sich: Sind wir damals schon einem Betrüger aufgesessen? Im Falle eines begründeten Verdachts wird sich hier der Einsatz unserer Münchner Privatdetektive rentieren, da wir prüfen und nachweisen, ob die Universität tatsächlich besucht oder die Ausbildung in der Tat abgeschlossen wurde. Somit können Sie Ausbildungsbetrüger aus Ihrer Firma entfernen bzw. sich – bei vorsorglicher Bewerberprüfung durch unsere Ermittler – vor einem unqualifizierten Angestellten bewahren, der mutmaßlich finanzielle Einbußen und Rufschädigungen verursacht hätte. Gern nehmen wir Ihren Auftrag unter der nachfolgenden Rufnummer entgegen: 089 7007 4378-0.

Umfassende Konsequenzen für Bewerbungsbetrüger – mit einer fragwürdigen Einschränkung


Der Gesetzgeber bzw. die Gerichte sehen in der Rechtspraxis nicht in jedem Akt von Bewerbungstäuschung einen dreisten und morallosen Betrug. Sofern die Falschangaben in der Bewerbung erst nach längerer Beschäftigung ans Tageslicht treten und der Mitarbeiter bislang tadellose Arbeit geleistet hat, sehen manche – tendenziell wenige – Richter an Arbeitsgerichten ein Gewohnheitsrecht zugunsten des Täters gegeben. Der Tatbestand der Urkundenfälschung, der mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet wird, bliebe in entsprechenden Fällen zwar strafrechtlich weiterhin bestehen, doch wenn der Arbeitgeber zur Weiterbeschäftigung gezwungen wird, ist ihm an einer Strafverfolgung auch nur noch bedingt gelegen. Das beschäftigende Unternehmen ist dann im Sinne reibungsloser Betriebsabläufe trotz der Lebenslauffälschung genötigt, eine Einigung mit dem Täter zu erzielen. Doch wie gesagt: Solche richterlichen Ansichten sind gemäß der Erfahrung unserer Detektei in München die absolute Ausnahme und wir kennen derlei Fälle auch nur aus Kollegenberichten.

Daher sei jedem Bewerber geraten, sowohl bei der schriftlichen Bewerbung als auch im persönlichen Vorstellungsgespräch ehrlich zu sein. Der Nachweis des Ausbildungsbetrugs hat am Ende nicht nur die Kündigung und etwaige Schadenersatzforderungen zur Folge, sondern auch die strafrechtliche Verfolgung des Delikts. Zudem sind bei Beauftragung einer Detektei durch den Arbeitgeber die hierfür angefallenen Detektivkosten vom Täter als Verursacher derselbigen zu tragen.

Bewerbungen genauer unter die Lupe zu nehmen, wird vielerorts aus Zeit- und Kostengründen leider unterlassen. Dabei handelt es sich hierbei um ein sehr effektives Mittel der Schadensprävention.


"Hups, nur vertippt!" – Ausreden unzulässig


Wer beim Lügen direkt im Vorstellungsgespräch ertappt wird, kann sich ausmalen, dass die Einstellung nicht erfolgen wird. Rigorose Personalleiter werden Urkundenfälschungen und andere Betrugsversuche zudem direkt zur Anzeige bringen. Und auch wenn erst nach der Probezeit auffällt, dass zum Beispiel die vorherige Anstellung tatsächlich nur ein zweimonatiges Praktikum war, kann sich der Neueingestellte nicht einfach herausreden: Denn anzugeben, man habe sich, wie peinlich, in der Eile vertippt und die Information, dass es sich nur um ein Praktikum handelte, rein versehentlich falsch wiedergegeben, "schützt vor Strafe nicht". Schließlich bürgt jeder Bewerber mit seiner Unterschrift, dem Datum und dem Ort unter dem Lebenslauf dafür, dass alle Angaben korrekt sind.

Gerichtsfeste Fachermittlungen


Zunächst gibt es auch für Personalchefs Möglichkeiten, Teilaspekte von Lebensläufen auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen, doch mehr als eine oberflächliche Recherche können Laien nicht leisten und die Gerichtsverwertbarkeit etwaig erhaltener Beweise ist aufgrund der mangelnden Objektivität eingeschränkt – unsere Privatdetektei aus München setzt dann ein, wenn Personalchefs nicht mehr weiterwissen bzw. nicht die zeitlichen Ressourcen haben, Vorrecherchen durchzuführen. Legendierte Anrufe bei und Recherchen zu angeblichen vorherigen Arbeitgebern bringen Klarheit darüber, ob der Bewerber tatsächlich dort gearbeitet hat, ob es sich um die behauptete Position handelte und um den angegebenen Zeitraum, ob das vorgelegte Arbeitszeugnis wirklich in dieser Form ausgestellt wurde oder auch ob es sich womöglich um Gefälligkeitsangaben aufgrund persönlicher oder geschäftlicher Verbandelungen handelt. Gab es die Ausbildung im elterlichen Betrieb wirklich oder wird sie nur behauptet und durch den geschäftsführenden Vater gedeckt? Hat dieser vielleicht sogar seine Beziehungen für eine Empfehlung durch ein kooperierendes Unternehmen spielen lassen, um dem faulen Sohn endlich eine unverdient hohe Stellung in einer anderen Firma zu besorgen. Je nach Fall führen unsere Wirtschaftsermittler Observationen und/oder Recherchen durch, die gerichtsverwertbar nachweisen, ob der Bewerber oder die Bewerberin tatsächlich eine Ausbildung absolviert hat.

Um sich rechtlich abzusichern und im Falle einer bereits erfolgten Vertragsunterzeichnung wirksam eine (fristlose) Kündigung aussprechen zu können, sollten Sie sich nicht auf eine Wald-und-Wiesen-Detektei verlassen. Die Qualität der Aaden Detektive München sucht in Bezug auf Legalität, Preis-Leistung-Verhältnis und Professionalität ihresgleichen. Beweise aus einer unrechtmäßig erfolgten Hintergrundrecherche können vor Gericht nicht verwendet werden und verlieren damit ihren Wert. Daher sind eine gute Beratung und eine genaue Prüfung der Sachlage die Basis einer jeder Beauftragung – unserer Detektei ist Ihre Zufriedenheit weit wichtiger als das Erreichen irgendwelcher interner Umsatzziele.


Verdächtig guter Bewerber? Bei Erstverdacht Detektei kontaktieren.


Vermuten Sie hinter dem scheinbar makellosen Lebenslauf eines Bewerbers einen Betrug? Leistet ein neu eingestellter Mitarbeiter außergewöhnlich schlechte Arbeit im Verhältnis zu seinen angeblichen Qualifikationen? Dann setzen Sie sich mit unseren Wirtschaftsdetektiven in München in Verbindung. Sie erreichen uns per Email an info@aaden-detektive-muenchen.de oder telefonisch unter 089 7007 4378-0.


Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH München

Amalienstraße 71
D-80799 München
Telefon: 089 7007 4378-0
Fax: 089 7007 4378-9
E-Mail: info@aaden-detektive-muenchen.de
Web: https://www.aaden-detektive-muenchen.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Tanja Gilke
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

Quelle:
https://www.aaden-detektive-muenchen.de/2017/06/26/ausbildungsvortäuschung-ausbildungsbetrug/

Samstag, 24. Juni 2017

Alkohol am Arbeitsplatz

Umtrunk, Flachmann, Firmenfeier – Was ist erlaubt, was verboten?


Kleine Mengen alkoholhaltiger Getränke gibt es manchmal sogar legal auf der Arbeit: Ein besonderer Geschäftsdeal wird gefeiert, die Kollegin hat zum Geburtstag Kuchen und Sekt mitgebracht oder es soll ein besonderes Tröpfchen für die Firmenfeier vorgekostet werden. Sofern diese doch recht harmlosen Formen von Alkohol am Arbeitsplatz vom Chef abgesegnet sind, dürften sie kein Problem darstellen. Doch wenn die Vorgesetzten keine Kenntnis erhalten oder wenn entgegen ihrer Anweisungen getrunken wird, befinden wir uns nicht mehr nur in einer Grauzone, sondern bei einem Verstoß gegen die Arbeitnehmerpflichten, der je nach Ausmaß sogar zur fristlosen Kündigung berechtigen kann. Denn Alkohol bei der Arbeit ist in der Regel nicht nur kontraproduktiv für die Arbeitsleistung, es kann auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen, z.B. wenn nach dem Umtrunk auf das Geburtstagskind einer der teilnehmenden Kollegen schwere Geräte, Fahrzeuge oder auch gefährliche Substanzen handhaben muss. An diesem Punkt ist durch den Genuss von Alkohol kein sicheres Arbeiten mehr garantiert.

Arbeitgeber sollten sich einerseits nicht gänzlich auf die Eigenverantwortung ihrer Belegschaft verlassen, um Unfälle zu vermeiden, und zum anderen im eigenen betriebswirtschaftlichen Interesse Sorge dafür tragen, dass die Arbeitnehmer ihren Tätigkeiten ordnungsgemäß – d.h. ohne alkoholische Beeinflussung – nachgehen. Wird Alkohol heimlich von einzelnen Mitarbeitern konsumiert, ohne dass die Kollegen und Vorgesetzten etwas davon mitbekommen (sollen), stehen nicht nur Gesundheit und Wohlbefinden des betreffenden Angestellten auf dem Spiel, sondern auch die Qualität der Arbeit und die Sicherheit der Kollegen. Unsere Detektei in Berlin prüft entsprechend verdächtige Mitarbeiter durch inner- oder/und außerbetriebliche Observationen auf Alkoholkonsum unmittelbar vor oder während der Arbeitszeit – lassen Sie sich von uns beraten: 030 2016 9221-0.

Gegen ein gesittetes Anstoßen zu besonderen Anlässen haben die wenigsten Arbeitgeber Einwände, doch derartige Aktivitäten sollten in einem vertretbaren Rahmen bleiben.


Symptome und Folgen von Alkoholmissbrauch


Sitzt Kollege A beispielsweise mit einem Wodka-Flachmann an seinem Schreibtisch, kann davon ausgegangen werden, dass es sich hierbei nicht um einen vom Firmenleiter genehmigten Umtrunk handelt, sondern vielmehr um einen Arbeitnehmer, der sich selbst und die Situation nicht mehr unter Kontrolle hat. Sei es privater oder beruflicher Stress, Unzufriedenheit oder Sucht: Langfristiger Alkoholkonsum am Arbeitsplatz zeitigt früher oder später schwerwiegende Folgen. Der Alkohol mindert die Konzentration, Zielstrebigkeit, Denkfertigkeiten, motorischen Fähigkeiten und allgemein die Leistung des Angestellten. Die gravierendste Folge ist meist jedoch nicht der Leistungsabfall, sondern die gesteigerte Fehlerquote mit oft weitreichenden Konsequenzen für die Arbeitsabläufe und das Unternehmen als Ganzes. Auch unprofessionelles Verhalten wie mangelnde Kritikfähigkeit oder Ausfälligkeiten gegen Kollegen, Vorgesetzte und sogar Kunden ist keine Seltenheit. Zudem fungiert Alkohol sowohl als Symptom als auch als Ursache für psychologische Probleme, die wiederum zu langen Ausfallzeiten führen und den Betrieb vor organisatorische Schwierigkeiten stellen können.

Besteht in Ihrem Unternehmen der Verdacht auf einen regelmäßig alkoholisierten Mitarbeiter, freuen sich unsere Berliner Detektive jederzeit über Ihre Kontaktaufnahme. Durch Einschleusung eines Ermittlers mit passender Legende in Ihren Betrieb lässt sich das (Trink-)Verhalten am Arbeitsplatz dokumentieren. Bei Außendienstlern, Monteuren und anderen Berufsgruppen, die üblicherweise nicht auf dem Firmengelände tätig sind, bieten sich diskrete Observationen während der Arbeitszeit an. Wenn ferner der konkrete Verdacht besteht, dass die Alkoholisierung außerhalb der Arbeitszeit geschieht, sodass der betreffende Angestellte bereits "mit Pegel" im Betrieb erscheint, sind auch Überwachungen in der Freizeit statthaft. Eine offensichtliche Fahne, zweifelsfreies Lallen, fotografische Beweise von versteckten Flachmännern/Flaschen oder auch dem Konsumvorgang an sich dienen in bildtechnischer (Foto + Video), schriftlicher (Ermittlungsbericht) und mündlicher Form (Zeugenaussagen der eingesetzten Detektive) als Beweismaterial für widerrechtlichen Alkoholkonsum am Arbeitsplatz.


Alarmierende Statistiken: Milliardenverluste durch Alkohol am Arbeitsplatz


Die obigen Ausführungen unserer Berliner Wirtschaftsdetektei werden durch diverse Statistiken untermauert, die zeigen, dass Alkohol am Arbeitsplatz ein erheblicher Grund für Schädigungen zu Lasten von Unternehmen sowie für betriebliche Personenschäden ist:
  • 10 bis 30 % der Arbeitsunfälle sind alkoholinduziert,
  • Alkoholkranke fehlen im Schnitt 16 mal häufiger als ihre Kollegen und fallen 2,5 mal häufiger mit Krankschreibungen aus,
  • ferner sind sie 3,5 mal häufiger in Arbeitsunfälle involviert.

Für Arbeitgeber sind diese Zahlen alarmierend. Schnelles und gezieltes Eingreifen ist unabdingbar, um finanzielle und persönliche Schäden vom Betrieb abhalten zu können. Schließlich entstand der Volkswirtschaft gemäß einer Studie der Universität Hamburg allein im Jahr 2007 durch den Konsum von Alkohol am Arbeitsplatz ein Schaden von beinahe 30 Milliarden Euro, während alkoholinduzierte Unfälle während der Arbeitszeit rund eine Milliarde kosteten (Quelle: Spiegel).

Firmeninhaber und Personalchefs stehen vor der Verantwortung, das Arbeitsschutzgesetz, konkret Abschnitt 2 § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers, einzuhalten: "Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen." Ist die vermutlich alkoholisierte Angestellte auch im persönlichen Gespräch nicht bereit, ein Alkoholproblem bzw. den Konsum am Arbeitsplatz einzugestehen, übernehmen unsere Privatdetektive in Berlin gern die Beweisermittlung. Wie Sie im Anschluss mit dem erhobenen Material umgehen, liegt ganz bei Ihnen: persönliche Konfrontation mit dem Ziel, einen Konsens zu finden, der Versuch, den betroffenen Angestellten zu einer Suchtberatung zu bewegen, oder – bei Uneinsichtigkeit – die (fristlose) Kündigung wegen mangelhafter Arbeitsleistung, Verstößen gegen die Arbeitnehmerpflichten und möglicher Gefährdung der Kollegen und Betriebsmittel. 


Klare Regeln, weitsichtige Konsequenzen


Jeder Betriebsrat bzw. Unternehmer muss für sich festlegen, ob Alkohol sogar von Firmenfeiern und Geburtstagen verbannt wird und die Firma somit komplett promillefrei bleibt oder ob zu bestimmten Anlässen Sekt und Bier erlaubt sind. Auch Dinge, die eigentlich selbstverständlich erscheinen, sollten von der Betriebsleitung klar kommuniziert werden: Hat man Maschinen zu bedienen, Menschen zu operieren oder Fahrzeuge zu fahren, verbietet sich natürlich jeglicher Konsum von Alkohol während der Arbeitszeit oder auch in der Mittagspause. Da der Arbeitgeber in der Bringschuld steht, seine Arbeitnehmer gemäß des Arbeitsschutzgesetzes zu schützen, heißt es für die gesamte Führungsriege, Fehlzeiten, nicht wahrgenommene Termine und schlechte oder fehlende Arbeiten nicht einfach zu ignorieren bzw. offen zu tolerieren, sondern die betreffenden Mitarbeiter zu konfrontieren und, im Falle mangelnder Ehrlichkeit und Einsicht, harte Fakten vorzulegen – ggf. dokumentiert durch Ermittler wie unsere Wirtschaftsdetektive in Berlin.

Beim Mitarbeitergespräch geht es nicht notwendigerweise direkt um eine Kündigung, denn sollte der Angestellte tatsächlich alkoholkrank sein, so ist schließlich allen an einer Besserung der Umstände gelegen; stattdessen sollte mit dem Angestellten nach einer Lösung in Form einer Therapie gesucht werden. Weigert sich der Arbeitnehmer jedoch hartnäckig, eine Therapie zu beginnen, so ist eine fristlose Kündigung rechtens (siehe LAG Hamm, Az: 8 Sa 1412/04).

Nicht nur ein handfestes Alkoholproblem, auch ein stetes Partyleben, das sich negativ auf den Arbeitsalltag auswirkt, ist nicht zu tolerieren.


"Blau" im Büro – Beweise durch Berliner Detektei


Hegen Sie die beunruhigende Vermutung, dass einer Ihrer Mitarbeiter nicht nur ausnahmsweise mit Restalkohol vom Vortag bei der Arbeit erscheint, sondern sogar am Arbeitsplatz seinen Flachmann zückt oder regelmäßig alkoholisiert den Dienst antritt? Dann setzen Sie sich zu Beratungs- oder Beauftragungszwecken mit unserer Privatdetektei in Berlin in Verbindung. Sollte es zu einem Prozess kommen, sind unsere ermittelnden Detektive gerne bereit, als Zeugen auszusagen. Sie erreichen uns zu unseren Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr) unter der folgenden Rufnummer: 030 2016 9221-0.


Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Berlin
Stresemannstraße 23
D-10963 Berlin
Telefon: 030 2016 9221-0
Fax: 030 2016 9221-9
E-Mail: info@aaden-detektive-berlin.de
Web: https://www.aaden-detektive-berlin.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Tanja Gilke
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

Quellen:
https://www.aaden-detektive-berlin.de/2017/06/24/alkohol-am-arbeitsplatz/
https://www.aaden-detektive-berlin.de/mitarbeiterüberwachung-observation-berlin/alkoholkonsum-am-arbeitsplatz/

Sonntag, 11. Juni 2017

Anstellungsbetrug | Bewerbungsbetrug

Bewerbungstäuschung durch Vorspiegelung falscher Tatsachen und Urkundenfälschung


Bei einer Jobausschreibung sind sehr gute Adobe-Dreamweaver-Fähigkeiten gefordert? Man braucht mindestens B2-Englischkenntnisse gemäß des Europäischen Referenzrahmens, um für eine ausgeschriebene Stelle infrage zu kommen? Oder man darf keine Vorstrafen besitzen, um angestellt werden zu können? Für die meisten Jobbewerber sind Ausschlusskriterien tatsächlich Ausschlusskriterien, für andere Interessenten handelt es sich dabei eher um kleine, überwindbare Hürden.

Bei ihren Recherchen im Bereich Bewerbungsbetrug haben unsere Privatdetektive aus Düsseldorf schon sehr, sehr viel gesehen: Nicht vorhandene "langjährige Erfahrungen mit Photoshop und Illustrator" werden dessen ungeachtet im Lebenslauf ergänzt, schnell fälscht man sich eine Bescheinigung über Sprachkenntnisse am PC oder leugnet treubrüchig Vorstrafen. Was viele Täter für eine harmlose Schönheitskorrektur halten, erfüllt in Wahrheit die Straftatbestände der Urkundenfälschung und des Anstellungsbetrugs, der einen Sonderfall des Betrugs im Sinne von § 263 StGB darstellt. Beim Anstellungsbetrug liegt der unmittelbare Vermögensschaden darin, dass die Qualität der versprochenen Arbeitsleistung nicht der vereinbarten Lohn- oder Gehaltszahlung entspricht. Zudem sind Folgeschäden wegen nicht fachgerecht ausgeführter Tätigkeiten keine Seltenheit.

Schadensnachweis obligatorisch für Strafmaßnahmen


Erschleicht man sich eine Anstellung mit der unlauteren Vorspiegelung gar nicht vorhandener Erfahrungen und Ausbildungen, täuscht man den Arbeitgeber zur unrechtmäßigen Erlangung eines Vermögensvorteils und macht sich somit des Betrugs schuldig. Von einem für Anstellungsverhältnisse im Allgemeinen erforderlichen Vertrauensverhältnis kann auf einer solchen Basis natürlich keine Rede mehr sein. Gerade in sensiblen Aufgabenbereichen bzw. Branchen (wie auch dem Detektei-Gewerbe) wäre unter diesen Voraussetzungen eine Weiterbeschäftigung mithin nicht zumutbar. Zu unterscheiden ist, ob trotz eines Mangels an vorgegebenen Erfahrungen eine zufriedenstellende Arbeit abgeliefert werden kann oder nicht. Ist dies der Fall, liegt es am Arbeitgeber zu entscheiden, ob er über die Bewerbungstäuschung hinwegsehen oder den Arbeitsvertrag auflösen und den Angestellten straf- und zivilrechtlich belangen möchte.

Ein strafbarer Anstellungsbetrug setzt zumeist einen entstandenen Schaden voraus: Die Qualität der gelieferten Leistung stimmt nicht mit einer realistischen Erwartungshaltung an die angeblichen Qualifikationen und Erfahrungen überein. Hierzu zählt auch das Erschleichen höherer Lohnsätze durch die Vortäuschung einer höheren Ausbildung. Der Angeklagte kann verurteilt werden, wenn er mit seiner tatsächlichen Ausbildung nicht oder nur mit deutlich weniger Gehalt eingestellt worden wäre. Bspw. würde dem Arbeitgeber durch das Vortäuschen eines Master- anstelle des tatsächlichen Bachelorabschlusses ein direkter Schaden entstehen, wenn der Arbeitgeber aufgrund der höheren Qualifikation einen höheren Lohn zahlt. Der Tatbestand des Betrugs wäre erfüllt und der Arbeitgeber hätte das Recht zur fristlosen Kündigung, zu einer Strafanzeige und zu einer Schadenersatzklage. Das Gericht wird bis auf Ausnahmefälle (siehe unten) allerdings einen Nachweis verlangen, dass der Schaden tatsächlich durch das delinquente Verhalten des Anstellungsbetrügers entstanden ist – sollten Sie für die Nachweisführung Hilfe benötigen, stehen unsere Wirtschaftsdetektive in Düsseldorf für Sie parat: 0211 9874 011-0.

Vereinbarungen bzw. Vertragsverhältnisse zwischen zwei oder mehr Parteien, die auf der einseitigen Angabe falscher Tatsachen fußen, sind im deutschen Recht für gewöhnlich nichtig – so auch beim Anstellungsbetrug.


Angaben gefälscht, doch Leistung im grünen Bereich – nicht immer Verurteilung durch Gerichte


2010 sprach das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eine Angeklagte, die ihrem Arbeitgeber gefälschte Zeugnisse sowie ein altes Führungszeugnis vorgelegt und damit ihre Vorstrafen wegen schwerer Körperverletzung verschwiegen hatte, vom Vorwurf des Betruges frei, weshalb die Täterin weiter als Altenpflegerin arbeiten durfte (Beschluss vom 18.11.2010: Az. III-3 RVs 145/10). Begründung: Die Angeklagte hatte eine dem Arbeitsvertrag entsprechend gute und einwandfreie Arbeitsleistung erbracht und dem Arbeitgeber folglich keinen Schaden verursacht.

Anders sähe die Lage aus, wenn beispielsweise Sprachkenntnisse vorgetäuscht werden, die für eine Einstellung ausschlaggebend sind und in der täglichen Arbeit zur Anwendung kommen müssen. Ist der neueingestellte Arbeitnehmer für den Bereich Kundenbetreuung in Frankreich gar nicht in der Lage, einigermaßen fehlerfreie Emails und Briefe auf Französisch zu verfassen, sondern stümpert sich stattdessen mit Online-Übersetzungsprogrammen peinliche und rufschädigende Texte zusammen, besteht für ihn keine Eignung zur Ausführung seiner Tätigkeit. Dem Arbeitgeber entsteht also mindestens durch Lohnzahlung für nicht erwartungsgemäß erbrachte Arbeit ein Schaden, der gerichtlich einklagbar ist und zu einer Verurteilung führen kann. Ferner ist im vorgenannten Beispiel davon auszugehen, dass französische Kunden und Interessenten keinen Kauf-, Dienstleistungs- oder Werkvertrag mit einem Unternehmen abschließen werden, mit dem sie noch nicht einmal vernünftig kommunizieren können. Sollte in Ihrem Betrieb ein entsprechender Verdacht gegen einen Mitarbeiter aufkommen, übernimmt unsere Detektei aus Düsseldorf gern die Überprüfung seiner Bewerbungsunterlagen und liefert gerichtsfeste Beweise für etwaige Falschangaben: info@aaden-detektive-duesseldorf.de.


Sonderfall: Erschleichung einer Beamtenstellung


Im Gegensatz zu privatwirtschaftlichen Einstellungen steht bei der Erschleichung einer Beamtenstelle durch falsche Bewerbungsangaben/Urkundenfälschung kein Freispruch in Aussicht – egal wie hoch die Arbeitsqualität ist. Der Gesetzgeber geht hier per se von einer Vermögensgefährdung bzw. -schädigung aus: "Verschweigt der Täter Umstände, die ihn persönlich als ungeeignet oder unzuverlässig im öffentlichen Dienst erscheinen lassen, erleidet die Anstellungsbehörde schon deswegen einen nicht kompensierbaren Nachteil" (Quelle: Rechtslexikon).

Doch nicht nur bei Beamten, auch bei besonderen Vertrauensstellungen mit entsprechend hohem Gehalt (zumeist Führungspositionen) muss kein Vermögensschaden nachgewiesen werden, um die Strafbarkeit der Handlung zu belegen. Besonders dramatische Auswirkungen kann die Vortäuschung medizinischer Qualifikationen zeitigen. Ein prominentes Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit stellt ein vermeintlicher Neurochirurg dar, der an Kliniken in Magdeburg, Marburg und Regensburg arbeitete. Gesundheitliche Schäden trugen rund 200 Patienten eines niederländischen Arztes davon, der später dennoch in Heilbronn praktizieren durfte (Bericht hier). Teilweise kommt es leider auch zur öffentlichen Glorifizierung von Anstellungsbetrügern und anderen Formen von Hochstaplern (z.B. Gert Postel) nach dem Vorbild von realen und fiktiven Personen wie Thomas Manns Felix Krull oder Friedrich Wilhelm Voigt, dem "Hauptmann von Köpenick". Letzterer wurde für seinen Raub der Stadtkasse aus dem Köpenicker Rathaus nicht nur mit einer Statue vor dem Tatort geehrt, sein Coup ging als "Köpenickiade" sogar in die deutsche Sprache ein und wurde diverse Male künstlerisch umgesetzt (Theaterstücke, u.a. von Carl Zuckmayer, sowie zahlreiche Verfilmungen, Hörspiele etc.).


Gerichtsfeste Überprüfung verdächtiger Angaben durch Düsseldorfer Privatdetektei


Wenn Sie sich in einer der geschilderten oder in einer ähnlichen Situation befinden und vermuten, dass einer Ihrer Angestellten bei der Bewerbung falsche Angaben über seinen Werdegang, seine Fähigkeiten und/oder seine Ausbildungen gemacht hat, dann setzen Sie sich unverbindlich mit den fachkundigen Ermittlern der Aaden Wirtschaftsdetektei Düsseldorf in Verbindung. Mit unseren Hintergrund-Checks finden wir heraus, ob der verdächtige Mitarbeiter Vorstrafen, Schulden, Punkte in Flensburg (z.B. bei Transportfahrern relevant) etc. aufweist, die beim Bewerbungsgespräch verschwiegen wurden. Zudem überprüfen unsere Düsseldorfer Detektive Angaben zu angeblich besuchten Universitäten oder Fachhochschulen, zu Zertifikaten und vorgeblich belegten Weiterbildungen, vorherigen Anstellungen und vielem mehr, um Ihren Verdacht entweder zu bestätigen oder ihn zu zerstreuen.

Sämtliche von uns ermittelten und erbrachten Beweise sind vor Gericht verwertbar. Sie erreichen uns zu Informations- und Beauftragungszwecken zu unseren Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr) unter der folgenden Rufnummer: 0211 9874 011-0.


Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Düsseldorf
Elisabethstraße 11
D-40217 Düsseldorf
Telefon: 0211 9874 011-0
Fax: 0211 9874 011-9
E-Mail: info@aaden-detektive-duesseldorf.de
Web: https://www.aaden-detektive-duesseldorf.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Tanja Gilke
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824


Quellen:
https://www.aaden-detektive-duesseldorf.de/2017/06/11/anstellungsbetrug-bewerbungsbetrug/
https://www.aaden-detektive-duesseldorf.de/mitarbeiterüberwachung-observation-düsseldorf/anstellungsbetrug/

Sonntag, 28. Mai 2017

Illegale Preisabsprachen | Ausschreibungsbetrug | Submissionsbetrug

Schaden für Verbraucher und Mitbewerber


Während Monopolisierungen für gewöhnlich schon in der Entstehung leicht zu erkennen sind und es dem Bundeskartellamt somit erlauben, regulierend einzugreifen, damit es nicht zu einer Verfälschung des Markts und seiner Preise kommt, lassen sich illegale Preisabsprachen in der Regel nur durch intensive Recherchen und Observationen offenbaren. Im Resultat dieser Betrugsform leiden die Verbraucher unter zu hohen und nicht dem eigentlichen Markt entsprechenden Preisen, während sich nicht involvierte Mitbewerber einem widerrechtlichenWettbewerbsnachteil ausgesetzt sehen.

Unsere Leipziger Detektive helfen zwar auch gern betroffenen Verbrauchern beim Verdacht auf illegale Preisabsprachen, ggf. als Ausschreibungsbetrug (synonym zu Submissionsbetrug), doch in der Praxis sind es vor allem Unternehmen, die uns beauftragen, die Aktivitäten von Konkurrenten einmal genau unter die Lupe zu nehmen. Durch die gerichtsfeste Dokumentation auffälliger Preisentwicklungen, Recherchen zu eventuellen Geschäfts- und Privatverbindungen zwischen den verdächtigen Firmen, bei starkem berechtigten Interesse auch Einschleusungen von Ermittlern in die Betriebe oder Observationen von Geschäftsführern und Angestellten lässt sich prüfen, ob die eigentlichen Konkurrenten in einem regen Austausch miteinander stehen und dementsprechend über Preise und Angebote auf dem Markt verhandeln können: 0341 3549 012-0.

Wer kennt es nicht: Zu bestimmten Zeiten gehen plötzlich alle Tankstellen einvernehmlich mit den Preisen hoch. Zumindest eine stille Absprache darf man angesichts dessen wohl unterstellen.

Submissionsbetrug in Abgrenzung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen


Submissionsbetrug ist eine spezielle wirtschaftskriminelle Form des Betruges, bei der sich nach einer öffentlichen Ausschreibung verschiedene Anbieter einer Leistung bzw. einer Ware untereinander absprechen, um einen besonders hohen (falschen) Marktpreis zu erschaffen. Darüber hinaus werden durch eine solche Absprache häufig einige wenige Anbieter bevorzugt und dafür andere benachteiligt oder sogar ganz von der Auftragsvergabe ausgeschlossen, sodass es zu keiner geregelten Konkurrenzsituation auf dem Markt kommen kann. Nach § 263 StGB wird "normaler" Betrug mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geahndet. Handelt es sich um einen besonders schweren Fall, z.B. durch sehr hohe Schadenssummen, eine große Zahl Geschädigter oder gewerbsmäßiges Vorgehen, kann dies mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren bestraft werden. Um jedoch für Submissionsbetrug verurteilt werden zu können, müssen gerichtsfeste Beweise für einen Vermögensschaden oder eine sogenannte schadensgleiche Vermögensgefährdung vorliegen – die Beweisermittlung übernimmt die Aaden Detektei Leipzig.

Im Gegensatz zum Submissionsbetrug nach § 263 StGB ist bei wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB) bereits das Abgeben eines Angebots, das auf illegalen Absprachen beruht, strafbar. Das heißt, dass nicht zwangsläufig ein Schaden entstanden sein muss, um eine Verurteilung der Täter zu ermöglichen. Das Strafmaß deckt sich mit dem durch unsere Leipziger Privatdetektive erheblich häufiger untersuchten einfachen Betrug: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. Das Gesetz wurde 1997 vonseiten der Legislative aufgrund einer Häufung von Unregelmäßigkeiten bei öffentlichen Ausschreibungen verabschiedet, um die komplizierten Vorgänge beim Nachweis von Submissionsbetrugsfällen durch einen strenger und enger gefassten Paragraphen zu vereinfachen.

Veranschaulichungsbeispiele für Submissionsbetrug


Ein typischer Wirtschaftszweig für die Begehung von Submissionsbetrug ist das Baugewerbe. Wann immer ein Bauherr einen Neu- oder Umbau oder eine Sanierung beauftragen möchte, ist er um Dienstleister bemüht, die zwar nach Möglichkeit qualitativ hochwertig, aber natürlich auch so günstig wie möglich arbeiten sollen. Fragt er also beispielsweise bei mehreren Maurerbetrieben nach Kostenvoranschlägen, so würden sich im Normalfall verschiedene Preisangebote ergeben, aus denen der Bauherr wählen kann. Ist es jedoch vorher zu einer illegalen Absprache gekommen, lassen sich die daraus resultierenden überhöhten Angebote kaum voneinander unterscheiden und der Bauherr muss in den sauren Apfel beißen, die Leistung für eine übertriebene Summe in Anspruch zu nehmen. Und selbst wenn einzelne Maurer bei diesem Betrug nicht mitspielen, so hat der Bauherr viele gleichlautende und eventuell ein oder zwei viel günstigere Angebote vorliegen, wobei ihm letztere wegen der großen Differenz wohl "spanisch" vorkommen. Er vermutet Preisdumping oder sogar, dass ausgerechnet die wenigen ehrlichen Anbieter Dreck am Stecken hätten. Um sich kein faules Ei ins Nest zu legen, beauftragt er lieber einen der überteuerten Submissionsbetrüger. Unsere Wirtschaftsdetektei aus Leipzig empfiehlt, in solchen Fällen zunächst das Web und im nächsten Schritt ortsansässige Gutachter und Architekten nach ihren Erfahrungen mit den involvierten Unternehmen zu befragen. Sollten Sie das verdächtige Unternehmen bereits beauftragt und womöglich auch bezahlt haben, sorgt ein Einsatz unserer Ermittler für Klarheit.

Doch auch viele andere Sektoren sind von Ausschreibungsbetrug betroffen, so zum Beispiel die Computer- und IT-Branche in einem Fall, der vor die Staatsanwaltschaft Berlin gebracht wurde. Dort hatten die Drahtzieher zwei Scheinfirmen gegründet: ein IT-Unternehmen, das eine Ausschreibung über eine Datenbank-Software auslobte, und einen Consulting-Anbieter, der Systemhäuser an das IT-Unternehmen vermittelte und dafür zehn Prozent Provision einstrich. Sobald der Vertrag unterschrieben und die Provision gezahlt war, brach das IT-Unternehmen jeglichen Kontakt zu den Systemhäusern ab. Das Repertoire von Ausschreibungsbetrügern umfasst also diverse verschiedene Vorgehensweisen. Ein offenes Auge und eine gesunde Portion Zweifel gegenüber verdächtigen Angeboten sind folglich geboten; alles Weitere erledigen unsere Leipziger Wirtschaftsdetektive.

Sofern es den politischen Interessen entspricht, weiß das Bundeskartellamt Monopole zu verhindern. Doch auch Oligopole (viele Nachfrager, wenige Anbieter) begünstigen künstlich festgelegte Preise.

Hilfe durch die Aaden Detektei Leipzig bei illegalen Preisabsprachen bzw. Submissionsbetrug


Sind Sie (mutmaßlich) Opfer illegaler Preisabsprachen oder von Ausschreibungsbetrug geworden? Haben Sie die Vermutung, dass verschiedene Anbieter den Marktpreis künstlich nach oben drücken, um mehr Profit einzuheimsen und Ihnen damit Ihr Geld aus der Tasche zu ziehen? Setzen Sie sich in diesen oder anderen Fällen mit unserer Detektei in Leipzig in Verbindung, um eine kostenfreie Beratung zum möglichen Vorgehen unserer Ermittler zu erhalten und um ggf. eine Beauftragung zu veranlassen. Ganz gleich, welche Einsatzmöglichkeiten am erfolgversprechendsten sind – Einschleusungen, Observationen oder Recherchen –, unsere Detektive aus Leipzig sind flexibel und erfahren in der Anwendung einer großen Variantenvielfalt an Ermittlungsmethoden.

Sie erreichen uns zu unseren Geschäftszeiten (Montag bis Freitag 08:00-19:00 Uhr) unter der folgenden Rufnummer: 0341 3549 012-0.


Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Leipzig
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D-04209 Leipzig
Telefon: 0341 3549 012-0
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Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Tanja Gilke
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

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