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Freitag, 26. August 2016

Compliance-Verstöße kosten deutsche Firmen hohe Einbußen

Begriffserklärung der Aaden Detektei Frankfurt


Während der Begriff Compliance in der betriebswirtschaftlichen Fachsprache und in großen Unternehmen bei der Organisation ihrer Firmenstruktur bereits seit Jahren gang und gäbe ist, kennt der Großteil der Bürger kaum die genaue Bedeutung dieser wichtigen Grundlage für reibungslose Arbeitsabläufe. Vom Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) wird Compliance als die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher, ethischer, regulatorischer und firmeninterner Vorschriften bezeichnet, die vom Firmenvorstand überwacht wird. Diese Sicherstellung der Einhaltung von Gesetzen und internen Regelungen ist in den Paragraphen 9, 30 und 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) festgesetzt und soll garantieren, dass aus dem Unternehmen heraus keine Straftaten begangen werden. Unsere Wirtschaftsdetektive aus Frankfurt a.M. weisen in der Zusammenarbeit mit mittelständischen Unternehmen regelmäßig auf die Wichtigkeit solcher Compliance-Regelungen hin, damit einerseits das Unternehmen besser vor internen wie auch externen Attacken geschützt ist und andererseits eine optimierte Schulung der Mitarbeiter stattfindet, die aufgrund diverser unterschiedlicher Delikte täglich im Fokus unserer Ermittler stehen.

Das große Problem bei Compliance ist die Verantwortung, die beim Vorstand des Unternehmens liegt: Hält sich ein Mitarbeiter nicht an die Regelungen seiner Firma und verstößt damit gegen die Compliance, fügt er dem Unternehmen bewusst oder unbewusst finanziellen oder reputativen Schaden zu und kann in einem Gerichtsverfahren nicht nur selbst zur Verantwortung gezogen werden, sondern ggf. auch den Vorstand in Schwierigkeiten bringen, da dieser seiner Aufsichtspflicht nicht oder nur in eingeschränktem Maße nachgekommen ist. Eine genaue Überwachung der firmeninternen Abläufe ist daher unerlässlich, und bei nur geringsten Verdachtsmomenten gegen einzeln oder gemeinsam agierende Mitarbeiter wird zu einem Einsatz unserer Detektei aus Frankfurt am Main geraten: 069 1201 8454-0.

Wie wird in Unternehmen der reibungslose Ablauf sichergestellt?


Die meisten Großunternehmen haben inzwischen Prozesse zur Sicherstellung der Compliance eingeführt, die im Allgemeinen Compliance-Management-Systeme (CMS) genannt werden. Darunter können die verschiedensten Arbeitsabläufe und Kontrollmechanismen fallen, die teilweise reibungslos, aber gelegentlich auch nur eingeschränkt funktionieren. Probleme können oft bei Befragungen der Mitarbeiter zum eigenen Arbeitsablauf auftreten, weil jede Auslassung oder Nichterwähnung von wichtigen Details bereits Konsequenzen nach sich ziehen kann; auch Überprüfungen der Compliance-Schulungsteilnahmen der Mitarbeiter und ähnliches führen häufig nicht zu den gewünschten Ergebnissen, bspw. wenn zwar eine Teilnahmebestätigung vorliegt, aber nicht einwandfrei nachgewiesen werden kann, ob der Arbeitnehmer tatsächlich beim gesamten Schulungsangebot anwesend war.

Während diese Vorgehensweisen und Einsichten in die Personalakten sowie Befragungen von Vorgesetzten, Geschäftspartnern und Kollegen noch zu den gestatteten Abläufen zählen, gilt eine genauere Überprüfung des speziellen Mitarbeiters spätestens bei Zahlungs- und Kontobewegungsüberwachungen und Observationen im Privatleben als illegal; das Gleiche gilt für den Arbeitsplatz, wenn nicht ein begründeter Verdacht gegen den Mitarbeiter vorliegt. Der Einsatz unserer Frankfurter Privatdetektive ist entsprechend nur in konkreten Verdachtsfällen möglich, da sie sich andernfalls, ebenso wie auch der beauftragende Vorstand, einer Straftat im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes schuldig machen würden.

Ein Angestellter ist beim Compliance-Verstoß erwischt worden – was nun?


Kann ein Mitarbeiter eines Compliance-Verstoßes überführt werden, so bestehen mehrere Möglichkeiten, mit diesem zu verfahren: Während viele Unternehmen bei einmaliger Zuwiderhandlung (abhängig von dem genauen Verstoß) Nachsicht walten lassen und den Mitarbeiter lediglich verwarnen, versuchen andere, dem Täter fristlos und gegen Schadenersatz zu kündigen. Dieser Schritt wird von unserer Wirtschaftsdetektei aus Frankfurt/Main bei schwerwiegenden Verstößen dringend angeraten, um bei Zuwiderhandlungen ein Exempel zu statuieren und möglichen Nachahmungstätern direkt zu zeigen, was ihnen bei ähnlichem Verhalten blüht. Außerdem: Wird in einem Betrieb öfter mal ein Auge zugedrückt, ließe sich später jeder neue Compliance-Verstoß damit verteidigen, dass bei vorherigen Taten nicht härter durchgegriffen wurde und man deshalb die gleiche Behandlung verdiene. Den Mitarbeiterstab von Detektiveinsätzen zu unterrichten, kann in mehrfacher Hinsicht positive Auswirkungen zeigen, ein Beispiel finden Sie hier.

Voraussetzung für arbeitsrechtliche Maßnahmen sind natürlich gerichtsfeste Beweise, für die unsere Frankfurter Detektive gerne sorgen, sofern sich der Anfangsverdacht tatsächlich bestätigt. Fristlose Kündigungen aus mittelständischen und großen Unternehmen werden von Richtern mitunter nur dann abgesegnet, wenn im Unternehmen ein funktionierendes Compliance-System besteht. Ist ein solches nicht vorhanden, einigt man sich oft lieber auf einvernehmliche und stillschweigende Abfindungen, anstatt eine fristlose Kündigung auszusprechen, die einen durchaus wichtigen Lerneffekt für Nachahmungstäter vorweisen könnte. Um diese internen Compliance-Prozesse einführen beziehungsweise verbessern zu können, ist es essentiell, sich mit möglichen Problembereichen im Arbeitsablauf auszukennen. Unsere Wirtschaftsermittler aus Frankfurt am Main beraten* Sie dahingehend gerne jederzeit und stehen stets zu Ihrer Verfügung: info@aaden-detektive-frankfurt.de.



Welche Vorteile bietet die Arbeit unserer Detektei aus Frankfurt?


Unsere Detektive aus Frankfurt a.M. sind in der Lage, sogenannte Background-Checks zu Mitarbeitern durchzuführen, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt. Es dürfen zwar begrenzt auch stichprobenartige Datenabgleiche zu Konto- und Kommunikationsinformationen erhoben werden, aber eben nicht gezielt zu einzelnen Mitarbeitern, sonst werden Bußgelder und Schadenersatzzahlungen von bis zu 300.000 € riskiert. Als eines der aktuelleren Beispiele dient hierfür der Datenschutzskandal bei der Deutschen Bahn unter Hartmut Mehdorn, bei dem die Daten von 173.000 Mitarbeitern mit denen von Lieferanten abgeglichen wurden, bei einigen davon sogar die Konten; die Folge: Mehdorn, der halbe Bahn-Vorstand und der Antikorruptionsbeauftragte verloren ihre Posten.

Der Einsatz von Wirtschafts- und Privatdetektiven ist dementsprechend nicht jederzeit möglich, da das Bundesdatenschutzgesetz die Privatsphäre von Angestellten als höchst schützenswert einstuft. Der Unternehmensvorstand kann demnach nicht einfach beliebig Angestellte überprüfen bzw. observieren lassen. Unsere Detektei aus Hessen wird entsprechend erst dann aktiv, wenn Verdachtsmomente dargelegt werden können, die eine genauere Überprüfung der entsprechenden Mitarbeiter rechtfertigen. Bei möglichen diesbezüglichen Zweifeln werden unsere Ermittler gerne beratend für Sie tätig und informieren Sie sowohl über die Handlungsmöglichkeiten, die in Ihrem speziellen Fall bestehen, als auch über jene, die aufgrund der Gesetzes- und Beweislage nicht wahrgenommen werden dürfen: 069 1201 8454-0. Bei zu verfassenden Compliance-Regelungen stehen unsere erfahrenen Privatdetektive aus Frankfurt am Main den Unternehmensleitungen natürlich auch gern zur Verfügung, da man grundsätzlich sagen kann: Je genauer und detailreicher ein Regelwerk verfasst ist, desto weniger Angestellte übertreten diese Regelungen unwissentlich. Ein großer Prozentsatz der Mitarbeiter, die unabsichtlich gegen die Compliance verstoßen, kann durch ein gutes Standardregulatorium auf die richtige Bahn gebracht werden. 

*Hinweis


Wir bieten keine Rechtsberatung an. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Anwaltskanzlei Ihres Vertrauens, gerne sprechen wir auf Nachfrage diesbezügliche Empfehlungen aus.

Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Frankfurt am Main

Barckhausstraße 1
D-60325 Frankfurt am Main
Telefon: 069 1201 8454-0
Fax: 069 1201 8454-9
E-Mail: info@aaden-detektive-frankfurt.de
Web: http://www.aaden-detektive-frankfurt.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Gabriele Ulott
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

Quellen:
http://www.aaden-detektive-frankfurt.de/2016/08/14/compliance-verstöße-kosten-deutsche-firmen-hohe-einbußen/
http://www.aaden-detektive-frankfurt.de/wirtschaftskriminalität/compliance-verstöße/

Mittwoch, 11. Mai 2016

6 Mrd. Euro Schaden durch Diebstähle und Unterschlagung am Arbeitsplatz

Auch kleine und mittelständische Unternehmen sind nicht vor Mitarbeiterkriminalität gefeit.


Kleinere und unauffällige Diebstähle ereignen sich nahezu überall und auch schwerwiegende Eigentumsdelikte tauchen immer wieder selbst in noch so perfekt durchstrukturierten und funktionierenden Betrieben auf. Auch wenn in Deutschland naturgemäß besonders die großen Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern deutlich häufiger und schwerwiegender von Diebstahl und Unterschlagung durch Arbeitnehmer betroffen sind, sehen sich die Detektive der Aaden Wirtschaftsdetektei Berlin erstaunlich oft ebenso mit Fällen in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) konfrontiert: eine unstimmige Kasse, plötzlich verschwundenes Büromaterial, entwendete Werkzeuge oder Produktionserzeugnisse, die vermeintlich auf dem Transportweg verloren gegangen sind. Auch Kleinunternehmen, die sich mit dem ewigen Mantra „bei uns gibt es so was nicht“ in Sicherheit wiegen, sehen sich immer öfter kriminellen Mitarbeitern gegenüber, die ihre Position in der Firma schamlos ausnutzen. Und diese umsatz- und geschäftsschädigenden kriminellen Handlungen gehen in die Milliarden: Laut einer Studie von PricewaterhouseCoopers sind es 6 Milliarden Euro Schaden, die den deutschen Unternehmen jährlich durch Diebstähle und Unterschlagungen der Angestellten entstehen.

Auch wenn in kleineren Betrieben deutlich weniger Straftaten aufgedeckt werden als in großen, bedeutet das nicht, dass dort auch anteilig weniger kriminelle Handlungen stattfinden, wie unsere Wirtschaftsdetektive in Berlin aufklären: Die scheinbar proportional geringere Anzahl von Straftaten resultiert aus einem oft auf großem Vertrauen basierenden System, das viele kleine Schlupflöcher für kriminelle Energien freilässt. Während sich börsennotierte Unternehmen der Gefährdung durch Diebstahl und Unterschlagung deutlich bewusst sind und aufgrund dessen aufwändige Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, lautet die landläufige Ansicht in Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern in etwa, dass es so etwas bei ihnen nicht gebe, weil man ja sofort wisse, wer es gewesen sein müsste. Doch unsere Detektive in Berlin können aus Erfahrung sagen, dass diese Wahrnehmung ein Trugschluss ist: Gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen sorgt ein oft von Vertrauen und Familiarität geprägtes Umfeld mit flachen Hierarchien dafür, dass unter dem Deckmantel des allseitigen Vertrauens und der Zusammenarbeit Chancen für Diebstähle erkannt und direkt genutzt werden können. 

Nicht jeder Diebstahl wird auch als solcher erkannt.


Natürlich soll nicht sämtlichen Arbeitnehmern unterstellt werden, sie würden nach Belieben so viel an sich nehmen, wie das Büro hergibt, ganz im Gegenteil: Es ist wichtig, die Angestellten genau zu schulen und klar zu kommunizieren, dass die oft als erlaubt aufgefasste wöchentliche Mitnahme von Druckpapier oder Kugelschreibern für zuhause auch bei kleinen Schadenssummen eindeutig unter den Begriff des wirtschaftskriminellen Diebstahls (StGB § 242) fällt, der durch seine Frequenz und Regelmäßigkeit ein großes Loch in den Firmengeldbeutel reißen kann. Auch die Aaden Detektei Berlin kann aus der Erfahrung vieler erfolgreich gelöster Fälle bestätigen, dass eine erstaunlich große Anzahl an Mitarbeitern Firmeneigentum entwendet. Tatsächlich gibt jeder vierte Angestellte laut einer repräsentativen Studie der GfK zu, bereits etwas aus dem Büro eingesteckt zu haben, was aber aus Unwissenheit oder auch zur Selbstrechtfertigung nicht als Diebstahl bezeichnet und von den betreffenden „Langfingern“ höchstens als Lappalie eingestuft wird; zudem dürfte die Dunkelziffer nochmals um einiges höher liegen, weil sich andere Mitarbeiter des Unrechts ihrer Taten bewusst sind und diese deswegen nicht zugeben. 

Traurigerweise bestätigt sich auch mit großer Regelmäßigkeit, dass es immer wieder Angestellte gibt, die ihre Position im großen Stil ausnutzen und sowohl Produktionsprozesse manipulieren, als auch Material oder Geld an sich nehmen, das ihnen nicht zusteht. Wenn bereits ein erster Verdacht aufkeimt und es nachweislich, zum Beispiel, wiederholt zu Unstimmigkeiten in der Büro-/Firmenkasse gekommen ist, werden unsere Wirtschaftsdetektive in Berlin engagiert (info@aaden-detektive-berlin.de), um den oder die Schuldigen zu ermitteln und gerichtsfest zu überführen. Der Einsatz von Detektiven ist besonders dann empfohlen, wenn gewiefte Kriminelle am Werk sind und sich beispielsweise nicht nur dreiste Diebstähle zuschulden haben kommen lassen, sondern sogar bewusst Bilanzen fälschen, um ihre illegalen Aneignungen zu kaschieren.

Berliner Detektive dämmen die Schäden ein.


Wenn in Unternehmen egal welcher Größe und Mitarbeiteranzahl auffällt, dass Gelder oder Produktionsgüter verschwinden, bei der Inventur Ware in großem Umfang fehlt, Lieferungen verlustig gehen oder unverhältnismäßig hohe Kosten durch Mitarbeiterbestellungen von angeblichen Büromaterialien entstehen, ist Vorsicht geboten. Wie das Sprichwort schon so passend sagt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – besonders wenn nicht nur Produktionsketten und hohe Gewinnbeträge betroffen sind, sondern auch Arbeitsplätze durch die Schäden krimineller Handlungen gefährdet werden und letztlich sogar der Verbraucher unter der durch den Schaden verursachten Verteuerung von Waren und Leistungen leidet. 

Auch wenn Unstimmigkeiten gelegentlich auf weniger sorgsam geführte Bücher, menschliche Fehlbarkeit oder unvollständige Lieferungen zurückzuführen sind, empfiehlt die Aaden Detektei Berlin, Auffälligkeiten stets im Auge zu behalten und bei sich erhärtendem Verdacht auf Unterschlagung oder Diebstahl die Hilfe unserer Privat- und Wirtschaftsdetektive aus Berlin in Anspruch zu nehmen. Oft sind die für den Verlust verantwortlichen Täter nicht etwa unternehmensfremde Einbrecher und Diebe, sondern kompetente und vertrauenswürdige Mitarbeiter oder – nicht unwahrscheinlich – in den Betrieb eingeladene Kunden.

Leider haben viele Menschen zwei Gesichter – ein öffentliches und ein verstecktes. Bei manchen Arbeitnehmern ist das versteckte Gesicht die hässliche Fratze der Kriminalität. Unsere Berliner Detektei bringt diese Fratze ans Tageslicht.

Sicherheitskonzepte zur Prävention von Diebstählen


Wenn Sie entweder bereits stattgefundene Diebstähle bzw. Unterschlagungen von unseren Detektiven in Berlin überprüft haben wollen oder zur Prävention ein Sicherheitskonzept zur Verhinderung künftiger Eigentumsdelikte wünschen, wenden Sie sich direkt an die Aaden Wirtschaftsdetektei Berlin, die sich mit Ihnen zusammensetzt und einen Plan zur Sicherung ihres Unternehmens oder ein Observations- und Ermittlungskonzept entwickelt. In enger Zusammenarbeit mit Sicherheitsspezialisten sind unsere Ermittler in der Lage, durch Observation, Betriebseinschleusung und weitere Vorgehensweisen gerichtsfeste Beweise zu beschaffen.

Es ist wichtig, darauf zu hinzuweisen, dass Observationen und besonders die Nutzung versteckter Kameras nur bei einem begründeten Verdacht gestattet sind; eine feste Installation verdeckter Kameras zur Überwachung von Mitarbeitern verstößt gegen die Persönlichkeitsrechte der Angestellten und kann wiederum strafrechtliche Konsequenzen für den Verursacher haben. Um in Ihrem persönlichen Fall rechtlich abgesichert zu sein, kontaktieren sie die Aaden Detektei Berlin und lassen Sie sich von unseren kompetenten Wirtschaftsdetektiven beraten: 030 2016 9221-0.

Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Berlin

Stresemannstraße 23
D-10963 Berlin
Telefon: 030 2016 9221-0
Fax: 030 2016 9221-9
E-Mail: info@aaden-detektive-berlin.de
Web: http://www.aaden-detektive-berlin.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Gabriele Ulott
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

http://www.aaden-detektive-berlin.de/2016/05/10/6-mrd-euro-schaden-durch-diebstähle-und-unterschlagung-am-arbeitsplatz/
http://www.aaden-detektive-berlin.de/mitarbeiterüberwachung-observation-berlin/eigentumsdelikte-am-arbeitsplatz/